Datum: 26.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal, Rathaus Maßbach
Gremium: Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer
Körperschaft: Abwasserzweckverband Obere Lauer
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und ggf. Verabschiedung des Verbandshaushaltes 2022 mit Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung samt Anlagen nach Art. 65 Abs. 1 GO sowie Genehmigung der Finanzplanung gemäß Art. 70 GO
2 Sechste Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Lauer; Neufestsetzung des Umlageschlüssels für die Investitions- und Betriebskostenumlage im Zeitraum 2022 – 2024
3 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020 - Information der Verbandsversammlung nach Art. 102 Abs. 1 Satz 4 GO
4 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 103 Abs. 1 GO; Behandlung der Prüfungserinnerungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.04.2021 sowie der Stellungnahme der Verwaltung hierzu und ggf. Feststellungsbeschluss und Entlastung der Verwaltung gem. Art 102 Abs. 3 GO
5 Vollzug der Wassergesetzte und Abwasserabgabegesetze; Neubeantragung der wasserrechtlichen Genehmigung der Kläranlage; Vergabe der Planungsleistungen
6 Weiterverwertung des auf der Kläranlage entwässerten Klärschlammes; Beratung und Beschlussfassung zur Ermächtigung der Ausschreibung
7 Anfragen gem. § 21 der GeschO und ggf. Informationen durch den Verbandsvorsitzenden - ÖT

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1. Beratung und ggf. Verabschiedung des Verbandshaushaltes 2022 mit Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung samt Anlagen nach Art. 65 Abs. 1 GO sowie Genehmigung der Finanzplanung gemäß Art. 70 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 4. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 26.01.2022 ö beschließend 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Zum Sachvortrag des AOL-Haushaltes nimmt der Kämmerer M. Weigand an der Sitzung teil und steht zu Nachfragen aus der Mitte der Verbandsversammlung jeweils direkt Rede und Antwort.

Der Haushaltsentwurf mit Investitionsprogramm und Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung bereits vorab zugeleitet.
Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Verbandsversammlung.
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Wirtschafts- und Haushaltsführung jeder Kommune bzw. jeden Verbandes. Er gliedert sich auf in den Verwaltungshaushalt und in den Vermögenshaushalt. Während im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung (Verwaltungsaufwand) angewiesen sind, enthält der Vermögenshaushalt insbesondere die Investitionen.
Der Verwaltungshaushalt enthält also die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Der Vermögenshaushalt umfasst die Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen oder die Schulden des Verbandes verändern.
Bei der Aufstellung des Haushaltes wurde wie schon in den Vorjahren dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO) besondere Beachtung geschenkt.

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2. Sechste Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Lauer; Neufestsetzung des Umlageschlüssels für die Investitions- und Betriebskostenumlage im Zeitraum 2022 – 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 4. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 26.01.2022 ö beschließend 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Gemäß § 20 Abs. 4 und 6 der Verbandssatzung sind die Umlageschlüssel für die Investitionsumlage bzw. Betriebskostenumlage im Abstand von drei Jahren von Amts wegen neu zu ermitteln und den künftigen Umlagen entsprechend zugrunde zu legen.

Die dazu nötigen Angaben wurden zwischenzeitlich von den Verbandsgemeinden (Einwohnerzahlen und Abwassermengen) erhoben und eine erforderliche Änderungssatzung zur zuständigen Beschlussfassung in der Verbandsversammlung vorbereitet.
Der Satzungsentwurf und die Berechnungsgrundlage hierzu wurden den Verbandsmitgliedern bereits vorab zusammen mit der Sitzungseinladung zugeleitet und sind dieser Niederschrift als Anlagen dauerhaft beigefügt.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, die dieser Niederschrift als Anlage 1 dauerhaft beigefügte Verbandssatzung gem. Art. 65 GO zu erlassen. 

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3. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020 - Information der Verbandsversammlung nach Art. 102 Abs. 1 Satz 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 4. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 26.01.2022 ö beschließend 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 1 Satz 4 GO i.V.m. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K ist die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht dient zur Verständlichmachung des Rechenwerks in erster Linie der Gemeinschaftsversammlung, wie der Vorbericht zum Haushaltsplan.
Es sind hierbei die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung sowie erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben (§81 Abs. 4 KommHV-K).
Der Haushalt 2020 wurde von der Verbandsversammlung am 23.01.2020 beschlossen sowie vom Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 06.03.2020 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der Verwaltungshaushalt wurde dabei in Einnahmen und Ausgaben auf 744.520 € sowie der Vermögenshaushalt auf jeweils 878.870 € festgesetzt.
Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wurde nicht aufgenommen. Ebenso wenig wurden Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre im Vermögenshaushalt festgesetzt.
Die Jahresrechnung 2019 des Abwasserzweckverbandes Obere Lauer schloss mit einem Fehlbetrag von 2.863,61 €. Dieser kam hauptsächlich durch die überplanmäßigen Ausgaben für die Klärschlammentsorgung zustande (vgl. Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.10.2019). Der Fehlbetrag über 2.863,61 € wurde gemäß § 23 KommHV-Kameralistik im Haushalt für das Jahr 2020 gedeckt. Im Haushaltsjahr 2020 wurden dem Vermögenshaushalt 10.940,68 € zugeführt. 
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 749.550,61 € ab.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 666.368,36 € ab.
Eine Kreditaufnahme war im Jahr 2020 zum Ausgleich des Haushaltes nicht notwendig.
Der Schuldenstand zum 31.12.2020 belief sich auf 120.000 €.
Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste wurden im Jahr 2020 nicht gebildet.
Zu weiteren Ausführungen wird auf die beigefügten Anlagen
- Anlagen Rechenschaftsbericht 2020 AZV
- Außer_Überplanmäßige Ausgaben 2020 AZV
- Vermögenshaushalt 2020 AZV
- Verwaltungshaushalt 2020 AZV
verwiesen.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt nachträglich die in der Anlage „über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020“ aufgeführten überplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen.

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4. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 103 Abs. 1 GO; Behandlung der Prüfungserinnerungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.04.2021 sowie der Stellungnahme der Verwaltung hierzu und ggf. Feststellungsbeschluss und Entlastung der Verwaltung gem. Art 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 4. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 26.01.2022 ö beschließend 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Örtliche Rechnungsprüfung). Über die Beratungen sind Niederschriften aufzunehmen.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt die Verbandsversammlung alsbald in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Verweigert die Verbandsversammlung die Entlastung oder spricht sie mit Einschränkungen aus, hat sie die dafür maßgebenden Gründe anzugeben (Art. 103 Abs. 3 GO).
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 16.04.2021 durchgeführt. 
Der entsprechende Abschlussbericht liegt der Verwaltung vor.
Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme in der Verwaltung in Maßbach aus.
Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Haushaltes 2020, beschlossen von der Verbandsversammlung am 23.01.2020, beliefen sich jeweils auf 744.520 € und im Vermögenshaushalt auf 878.870 €.
Die Jahresrechnung schloss im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils  749.550,61 € ab. Der Vermögenshaushalt belief sich in Einnahmen und Ausgaben auf 666.368,36 €. Der Schuldenstand zum 31.12.2020 betrug 150.000 €.
Die Verwaltung hat zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen, die nachstehend in Kurzform und in Fett-/Kursivschrift dargestellt sind, wie folgt Stellung genommen:

1. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 0.7000.5530; Beleg-Nr.: 18/0; Betrag: 755,04 €
Wurde auf Garantie geprüft?
Hierbei handelt es sich um den Neukauf eines Fahrzeuges. Laut Herr Böhm wurde geprüft ob es sich um einen Garantiefall handelt. Nach Auskunft des Autohauses ist die Reparatur der Tür kein Garantiefall, da diese durch die Auf- und Zubewegung verschlissen ist.
2. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 0.7000.1680; Beleg-Nr.: 1/0; Betrag: 2.696,44 €
Scheunenbrand – Verrechnung der dem AZV entstandenen Kosten und der Arbeitszeit an den Verursacher?
Hierbei handelt es sich um einen Scheunenbrand im Jahr 2020. Durch diesen sind dem Zweckverband Kosten in Höhe von 2.696,44 € entstanden. Zusätzlich sind Personalkosten für 6,5 Stunden entstanden.
Die dem AZV hierdurch entstandenen Kosten für die Absaugung und Entsorgung des Öl-Wassergeschmiss durch eine externe Firma, wurden dem Verursacher mit Rechnung vom 12.02.2020 weiterverrechnet und mit Wertstellung vom 25.02.2020 beglichen. 
Eine Weiterverrechnung der Einsatzzeit des AZV-Personals ist nicht erfolgt. In Zukunft wird hierauf allerdings geachtet.
3. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 0.7000.5440; Beleg-Nr.: 1-12/0 + Beleg-Nr.: 14; Betrag: --
Die Tankmengen auf der Tankliste stimmen nicht mit den Abrechnungen überein.
Nach Rücksprache mit Herrn Böhm stellte sich heraus, dass es sich hierbei um einen Übertragungs- bzw. Tippfehler beim Eintragen in die Liste handelt. Eine Kontrolle ergab, dass die Tankliste anschließend mit den Abrechnungen übereinstimmt. Auf eine korrekte Erfassung wird in Zukunft besser geachtet. 
4. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 0.7000.6521; Beleg-Nr.: 1/0;Betrag: 485,09 €
Ist es eventuell günstiger Mobilfunkverträge über den Jahresnetzvertrag des Bayer. Gemeindetages laufen zu lassen? Ist das Vodafone-Netz im Verbandsgebiet ausreichend?
Der Jahresnetzvertrag des Bayer. Gemeindetages wurde als Kommunalvertrag mit der Firma Vodafone als Mobilfunkanbieter geschlossen. Eine Überprüfung ergab, dass das Mobilfunknetz von Vodafone im Verbandsgebiet nicht ausreichend ist und es nach Ansicht der Verwaltung hier zu viele Funklöcher gibt. 
Ein Wechsel mit den Mobilfunkverträgen in den Jahresnetzvertrag mit Vodafone wird demnach als nicht sinnvoll erachtet, da hierdurch den Klärwärtern unnötige Fahrten entstehen bzw. bestimmte Arbeiten erschwert/verzögert würden. 
5. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 0.7000.5040; Beleg-Nr.: 3/0; Betrag: 1.614,26 €
Zuordnung zum Vermögenshaushalt nach Ansicht des Rechnungsprüfungsausschusses 
Grundsätzlich hat die Erfassung bzw. Buchung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Gesamtheit wertmäßig die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von 800,00 € netto übersteigt, im Vermögenshaushalt zu erfolgen. 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Anschaffung einer Membranpumpe in Höhe von 1.420,00 € netto. Diese wurde unter der Haushaltsstelle 0.7000.5040 fälschlicherweise im Verwaltungshaushalt verbucht. Nach der obenstehenden Regelung hätte allerdings eine Buchung im Vermögenshaushalt erfolgen müssen. Auf eine korrekte Erfassung im Vermögenshaushalt wird in Zukunft besser geachtet. 
6. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 0.7000.5151; Beleg-Nr.: 10/0; Betrag: 911,97 € (inkl. Skontoabzug)
Zuordnung zum Vermögenshaushalt nach Ansicht des Rechnungsprüfungsausschusses 
Grundsätzlich hat die Erfassung bzw. Buchung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Gesamtheit wertmäßig die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von 800,00 € netto übersteigt, im Vermögenshaushalt zu erfolgen. 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Anschaffung eines Sensolyt 700 IQ, einer digitalen pH/Redox-Armatur zur Aufnahme von Messketten, im Wert von 782,00 € netto. Diese wurde nach der oben genannten Regelung korrekterweise unter der Haushaltsstelle 0.7000.5151 im Verwaltungshaushalt verbucht.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt in Kenntnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2020 des Abwasserzweckverbandes und des vorstehenden Sachberichtes der Verwaltung die Feststellung der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 103 Abs. 3 GO

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5. Vollzug der Wassergesetzte und Abwasserabgabegesetze; Neubeantragung der wasserrechtlichen Genehmigung der Kläranlage; Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 4. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 26.01.2022 ö beschließend 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Die Einleitungserlaubnis der Abwasseranlage „Obere Lauer“ wurde mit Bescheid vom 20.09.2002 erteilt und endet am 31.12.2022. 
Für die Neuerteilung ist ein Wasserrechtsverfahren erforderlich. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat dem Abwasserzweckverband mitgeteilt, welche Unterlagen zu erstellen sind. 
Die Mail von Frau Trott vom 07.12.2022 vom WWA wird nachstehend dargestellt:

„Sehr geehrter Herr Mauer,
die Voraussetzung für eine fachliche Beurteilung im Rahmen der Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis für die o.g. Abwasserbehandlungsanlagen sind aussagefähige Antragsunterlagen, deren Umfang sich grundsätzlich nach der WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren) richtet. Dazu zählt auch die Ermittlung der aktuellen Belastungssituation. Die notwendigen Bemessungsdaten und die dadurch erzielbare Ausbaugröße nach der Abwasserverordnung Anhang 1, Teil C, Abs. 2, sind ausreichend zu belegen. Hierbei sind wichtige Bemessungsparameter wie Abwassermenge, Abwasserfrachten, Ablaufanforderungen und der Schlammindex zu nennen.
Im Zuge der Neubegutachtung der Kläranlage ist auch die Mischwasserkanalisation/-behandlung zu überprüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen sind aufzuzeigen. Grundsätzlich ist die Mischwasserbehandlung im Kanalnetz und die Aufnahmefähigkeit der Kläranlage aufeinander abzustimmen.
Das Anforderungsprofil wird derzeit noch von Wasserwirtschaftsamt erstellt und wird Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt
Wir empfehlen zeitnah ein geeignetes Ingenieur-Büro mit der Zusammenstellung der Unterlagen für das Wasserrechtsverfahren zu beauftragen. 
Mit freundlichen Grüßen
Marilena Trott 
Sachgebietsleiterin Gewässerschutz, Abwasserentsorgung
Lkr. Bad Kissingen“

Für die Erstellung der umfangreichen Unterlagen wird die Hilfe eines Planungsbüros benötigt. 

Durch die Geschäftsleitung wurde Kontakt mit mehreren geeigneten Planungsbüros aufgenommen. Zwei Büros konnten ein entsprechendes Honorarangebot abgeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat dabei das Büro Baurconsult aus Haßfurt mit einem Betrag von netto 13.800 € abgegeben. Nebenkosten werden nicht verrechnet. Die Fertigstellung der Leistung wurde bis Ende Mai 2022 zugesagt. 
Das Büro Baurconsult ist der Verwaltung bestens bekannt. Das Büro kennt sich auch auf der Kläranlage sehr gut aus und ist leistungsfähig genug, das Verfahren durchzuführen.  
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen das Büro Baurconsult mit der Erstellung der erforderlichen Planunterlagen für die Neuerteilung der Wasserrechtlichen Erlaubnis zu beauftragen.
Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt, das Büro Baurconsult aus Haßfurt aufgrund des Angebotes vom 21.12.2022 mit der Erstellung der erforderlichen Planunterlagen für die Neuerteilung der Wasserrechtlichen Erlaubnis zu einem Betrag von 13.800 € netto zu beauftragen.

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6. Weiterverwertung des auf der Kläranlage entwässerten Klärschlammes; Beratung und Beschlussfassung zur Ermächtigung der Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 4. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 26.01.2022 ö beschließend 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Im Jahr 2020 wurde die Klärschlammentsorgung ausgeschrieben und im Anschluss an die Fa. REKO aus Sachsenheim vergeben. Der Vergabezeitraum wurde ab 09/2020 – 31.12.2022 festgelegt. Im Jahr 2022 muss demnach wieder eine Ausschreibung für die folgenden Jahre durchgeführt werden. 
Der Betriebsleiter rechnet mit einer Menge von ca. 1.500 Tonnen entwässerten Schlamm der entsorgt werden muss. Aktuell wird der Klärschlamm zu einem Betrag von 99,00 € netto entsorgt.  
Die Ausschreibung wurde im Jahr 2020 durch ein beauftragtes Büro durchgeführt. Da die Verwaltung seit Frühjahr 2021 über geeignetes Personal verfügt, kann die Ausschreibung in diesem Jahr über die Verwaltung vorbereitet und abgewickelt werden. 
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen den Ausschreibungszeitraum auf drei Jahre, also 2023 – 2025 festzulegen. Durch den längeren Zeitraum werden bessere Konditionen erwartet. 
Geplant ist, die Ausschreibung im Sommer/Spätsommer durchzuführen, sodass die Vergabe in der Herbstsitzung vorgenommen werden kann.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, den Ausschreibungszeitraum auf drei Jahre von 2023 – 2025 festzulegen und ermächtigt die Verwaltung die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen. Die Vergabe wird in der Herbstsitzung vorgenommen. 

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7. Anfragen gem. § 21 der GeschO und ggf. Informationen durch den Verbandsvorsitzenden - ÖT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 4. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 26.01.2022 ö informativ 7
Datenstand vom 31.01.2022 15:01 Uhr