Datum: 29.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal, Rathaus Maßbach
Gremium: Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer
Körperschaft: Abwasserzweckverband Obere Lauer
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und ggf. Verabschiedung des Verbandshaushaltes 2023 mit Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung samt Anlagen nach Art. 65 Abs. 1 GO sowie Genehmigung der Finanzplanung gemäß Art. 70 GO
2 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 103 Abs. 1 GO; Behandlung der Prüfungserinnerungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.04.2021 sowie der Stellungnahme der Verwaltung hierzu und ggf. Feststellungsbeschluss und Entlastung der Verwaltung gem. Art 102 Abs. 3 GO
3 Vermögensrechnung des AZV Obere Lauer; Festlegung des Zinssatzes bei der kalkulatorischen Verzinsung
4 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Unterhalt der Entwässerungsanlagen in 2022
5 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Wechsel des Antriebs im Regenrückhaltebecken I Maßbach in 2022
6 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Unterhalt betriebstechnischer Anlagen, Material für die Phosphatanlage in 2022
7 Potentialstudie; Information über den Sachstand bez. der Stilllegung eines Belebungsbeckens
8 Potentialstudie; Information über den Sachstand der Abwärmenutzung durch den Austausch bzw. die Optimierung der Gebläse
9 Abwasseranlagenverordnung; Informationen zum Fremdwasseranteil in den Verbandsgemeinden
10 Anfragen gem. § 21 der GeschO und ggf. Informationen durch den Verbandsvorsitzenden - ÖT

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1. Beratung und ggf. Verabschiedung des Verbandshaushaltes 2023 mit Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung samt Anlagen nach Art. 65 Abs. 1 GO sowie Genehmigung der Finanzplanung gemäß Art. 70 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö beschließend 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Kastl ist zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht im Sitzungssaal anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Kastl ist zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht im Sitzungssaal anwesend.

Öffentlicher Sachverhalt

Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Verbandsversammlung.
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Wirtschafts- und Haushaltsführung jeder Kommune bzw. jeden Verbandes. Er gliedert sich auf in den Verwaltungshaushalt und in den Vermögenshaushalt. Während im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung (Verwaltungsaufwand) angewiesen sind, enthält der Vermögenshaushalt insbesondere die Investitionen.
Der Verwaltungshaushalt enthält also die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Der Vermögenshaushalt umfasst die Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen oder die Schulden des Verbandes verändern.
Bei der Aufstellung des Haushaltes wurde wie schon in den Vorjahren dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO) besondere Beachtung geschenkt.
Zum Sachvortrag des AOL-Haushaltes nimmt der Kämmerer M. Weigand an der Sitzung teil und steht zu Nachfragen aus der Mitte der Verbandsversammlung jeweils direkt Rede und Antwort.
Der Haushaltsentwurf mit Investitionsprogramm und Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung bereits vorab zugeleitet.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, den Haushalt 2023 in der vorliegenden Form samt Anlagen zu genehmigen und die dieser Niederschrift als Anlage 1 dauerhaft beigefügte Haushaltssatzung gem. Art. 65 GO zu erlassen.

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2. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 103 Abs. 1 GO; Behandlung der Prüfungserinnerungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.04.2021 sowie der Stellungnahme der Verwaltung hierzu und ggf. Feststellungsbeschluss und Entlastung der Verwaltung gem. Art 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö beschließend 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Kastl ist zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht im Sitzungssaal anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Kastl ist zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht im Sitzungssaal anwesend.

Öffentlicher Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Örtliche Rechnungsprüfung). Über die Beratungen sind Niederschriften aufzunehmen.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt die Verbandsversammlung alsbald in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Verweigert die Verbandsversammlung die Entlastung oder spricht sie mit Einschränkungen aus, hat sie die dafür maßgebenden Gründe anzugeben (Art. 103 Abs. 3 GO).
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 17.11.2022 durchgeführt. Der entsprechende Abschlussbericht liegt der Verwaltung vor.
Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme in der Verwaltung in Maßbach aus.
Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Haushaltes 2021, beschlossen von der Verbandsversammlung am 15.07.2021, beliefen sich jeweils auf 957.360 € und im Vermögenshaushalt auf 245.500 €.
Die Jahresrechnung schloss im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 929.429,56 € ab. Der Vermögenshaushalt belief sich in Einnahmen und Ausgaben auf 224.670,91 €. Der Schuldenstand zum 31.12.2021 betrug 90.000 €.
Die Verwaltung hat zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen, die nachstehend in Kurzform und in Fett-/Kursivschrift dargestellt sind, wie folgt Stellung genommen:
1. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 0.7000.5151 - Unterhalt Entwässerungsanlagen
AO-Nr.: 5455 
Betrag: 6.119,24 €
Feststellung: Anordnungstext sollte die jeweilige Anlage und Ort beinhalten.
Stellungnahme: Es wird in Zukunft darauf geachtet, dass die jeweilige Anlage und der Ort bei der Anordnung vermerkt wird.
2. Prüfungsfeststellung
Haushaltstelle: 1.7182.9460 – Schneckenpresse zur Schlammentwässerung; Bautechnische Anlagen
AO-Nr.: 2259
Betrag: 11.659,17 €
Feststellung: Bei Auftragsvergaben sollte zukünftig auf den geprüften Rechnungen folgender Stempel angebracht werden, um die Abrechnung zur Beauftragung zu prüfen.
„Beschluss vom:……
Auftragssumme:…….
Abrechnungsnummer:……..“
Stellungnahme: Diese Angaben sind teilweise bereits auf den korrigierten Rechnungen oder den Anordnungen mit vermerkt. Es wird in Zukunft darauf geachtet, dass in den Notizen bei der Anordnung fehlende Angaben mit vermerkt werden.
3. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 0.7000.6550 - Sachverständigenkosten
AO-Nr.: 10716
Betrag: 3.118,92 €
Feststellung: Ergebnispräsentation zum erstellten interkommunalen Energienutzungsplan
Stellungnahme: In den Jahren 2019 bis 2021 wurde im Landkreis Schweinfurt ein Konzept zur gemeinsamen Klärschlammentsorgung durch alle Gemeinden im Landkreis Schweinfurt erstellt. Nach Beratung im Rahmen der Verbandssitzung vom 01.10.2019 hatte sich auch der Abwasserzweckverband Obere Lauer entsprechend an dieser Untersuchung beteiligt. Die Erstellung des Konzeptes wurde vom Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden durchgeführt und dem Verbandsvorsitzenden anschließend im Rahmen einer Präsentation im Landratsamt Schweinfurt vorgestellt. 
Dieser Abschlussbericht wird den Verbandsräten im Anschluss an diese Sitzung noch entsprechend weitergeleitet. 
4. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle: 1.7006.9535 –Abwasserbeseitigung; Entwässerung – Sanierung Verbindungssammler
AO-Nr.: 10080
Betrag: 29.750 €
Feststellung: Nur Reparaturmaßnahme, keine Kanalrenovierung -> keine Vermögensmehrung. Somit Zuordnung zum Verwaltungshaushalt erforderlich. 
Stellungnahme: Hierbei handelt es sich um eine 1. Abschlagszahlung zur Sanierung des Verbindungssammlers Kleinwenkheim über 29.750,- € im Jahr 2021. Die Schlusszahlung dieser Maßnahme in Höhe von 6.524,50 € erfolgte im Jahr 2022. 
Laut Nr. 2.31 der Allgemeinen Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan (AllgZVKommGrPl) ist zu unterscheiden zwischen den Ausgaben für Investitionen (Herstellungsaufwand = Vermögenshaushalt) und den Ausgaben für Unterhalt (Erhaltungsaufwand - Verwaltungshaushalt). Entsprechend Nr. 2.42 i.V.m. Nr. 2.43 AllGZVKommGrPl sind die Ausgaben für Erneuerungsbauvorhaben und die Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen im Sinn der Buchungsanweisung für Bundesfernstraßen als Herstellungsaufwand (= Vermögenshaushalt) zu behandeln. 
Erneuerungsvorhaben verändern die bestehende Linienführung im Grund- und Aufriss nur unwesentlich, so dass eine Ausführung ohne umfangreiche Entwurfsunterlagen möglich ist. Die Arbeiten müssen deutlich über das Ausmaß einer Unterhalts- und laufenden Instandsetzungsarbeit hinausgehen.
Da diese Maßnahme zum einen durch das Ingenieurbüro BaurConsult geplant und überwacht wurde sowie mit Gesamtkosten in Höhe von 36.274,50 € (reine Baukosten ohne Planung) die jährlichen laufenden Unterhaltskosten für Entwässerungseinrichtungen als Einzelmaßnahme bereits überschreitet (vgl. lfd. Unterhalt Entwässerungsanlagen in 2021 = 26.549,26 €), ist eine Zuordnung und Abrechnung dieser Maßnahme über den Vermögenshaushalt nach Ansicht der Verwaltung vertretbar. 
5. Prüfungsfeststellung 
Haushaltsstelle: 0.7000.1599 – Vermischte Einnahmen
AO-Nr.: 6592, 6319, 4371
Betrag: 117,00 €
Feststellung: Achtung Privatverkäufe ab 01.01.2023 steuerpflichtig -> § 2b UStG. 
Stellungnahme: Mit der Einführung des § 2b Umsatzsteuersteuergesetz ist eine Regelung in Kraft getreten, die die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand auf ein neues Fundament stellt und für alle Gemeinden erhebliche Auswirkungen haben wird. Waren Körperschaften des öffentlichen Rechts bisher nur in Ausnahmefällen - im Wesentlichen im Rahmen der sogenannten Betriebe gewerblicher Art – der Umsatzsteuer unterworfen, wird in Zukunft die Steuerbarkeit die Regel sein, wenn nicht die in § 2b UStG vorgesehene Ausnahme vorliegt. 

Diese Neuregelung gilt grundsätzlich für alle Umsätze ab dem 01.01.2017. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts haben jedoch die Möglichkeit, die derzeitige Rechtslage weiter beizubehalten, indem sie eine Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgeben. Dieser Optionszeitraum galt ursprünglich bis Ende des Jahres 2020, wurde zwischenzeitlich allerdings bereits mehrfach und zuletzt mit Beschluss des Bundestages vom 16.12.2022 bis zum 31.12.2024 verlängert. 

Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss vom 24.11.2016 beschlossen, eine entsprechende Optionserklärung geltend zu machen. 

Ende des vergangenen Jahres wurde hierzu ein aufwendiges „Haushaltsscreening“ durchgeführt. Im Rahmen dieses Haushaltsscreenings wurden die verschiedenen betroffenen Bereiche des Abwasserzweckverbandes von der Verwaltung überprüft. Hierunter fallen auch die o.g. angesprochenen Einnahmen. 

Erhebliche finanzielle Vorteile, welche eine Umstellung sinnvoll machen könnten, waren im Rahmen des Haushaltsscreenings in den überprüften Bereichen allerdings nicht erkennbar, wonach von der Fristverlängerung zur Umstellung auf § 2b UStG bis 01.01.2025 gebraucht gemacht wurde. 

6. Prüfungsfeststellung 
Feststellung: Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses, dass Skonto-Abzug wann immer möglich in Anspruch genommen wurde.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt in Kenntnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2021 des Abwasserzweckverbandes und des vorstehenden Sachberichtes der Verwaltung die Feststellung der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 103 Abs. 3 GO.

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3. Vermögensrechnung des AZV Obere Lauer; Festlegung des Zinssatzes bei der kalkulatorischen Verzinsung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö beschließend 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Kastl ist zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht im Sitzungssaal anwesend.

Öffentlicher Sachverhalt

In der VV Nr. 6 zu § 12 KommHV ist bestimmt, dass sich der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren soll.
Dem Geschäftsbericht des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2003 ist zu entnehmen, dass bei der Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Ein kalkulatorischer Zinssatz, der deutlich über dem tatsächlichen durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatz innerhalb einer Kalkulationsperiode liegt, erscheint gebührenrechtlich problematisch, da die gebührenfähigen Kosten nicht auf das erforderliche Maß beschränkt werden. 
In Anlehnungen an diese Empfehlung des BKPV wurde der Zinssatz zuletzt durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 15.07.2021 ab dem Vermögensrechnungsjahr 2020 auf 3,00% gesenkt.
Aufgrund der momentanen „Niedrigzinsphase“ werden die ermittelten kalkulatorischen Zinssätze von der Kämmerei fortlaufend geprüft. Zuletzt wurden diese Zinssätze für das Vermögensrechnungsjahr 2021 überprüft. Nach Rücksprache mit dem Kommunalbüro Schulte und Röder richtet sich dieser kalkulatorische Zinssatz nach dem langjährigen Mittel auf dem Kapitalmarkt, nämlich auf einen Zeitraum von 20-25 Jahren. Dieser beträgt laut Auskunft des Kommunalbüros Schulte und Röder zurzeit 2,75%.
Es wird daher vorgeschlagen, den Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen, ab dem Vermögensrechnungsjahr 2021 auf 2,75% zu senken.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, den Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen, ab dem Vermögensrechnungsjahr 2021 auf 2,75% festzusetzen.

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4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Unterhalt der Entwässerungsanlagen in 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö beschließend 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Für den Unterhalt der Entwässerungsanlagen wurde im Haushalt 2022 ein Betrag von 17.500 € bereitgestellt. 
Im Bereich unterhalb der Brücke der KG 2 vor Weichtungen kam es, aufgrund eines Biberdamms, zu enormen Aufstauungen oberhalb der Brücke. Es fanden immer wieder diesbezüglich Termine mit Landratsamt Bad Kissingen statt um eine Lösung des Problems zu finden. Von seitens des Landratsamtes wurde aber nur genehmigt ein Teilbereich des Biberdamms zu entfernen, diese Maßnahme hatte aber nur kurzfristig geholfen. 
Der Abwasserzweckverband war somit gezwungen das Schachtbauwerkes und das Grundwasser zusichern. Die Arbeiten hierfür wurde durch Erdbau Reichert aus Maßbach ausgeführt. Für diese Maßnahme sind Kosten von 12.401,76 € angefallen. Insgesamt sind im Jahr 2022 für den Unterhalt der Entwässerungsanlagen Kosten in Höhe von 34.500,05 € abgerechnet. Neben der außerplanmäßigen Ausgabe für die Sicherung des Schachtes sind noch die enormen Preissteigerungen der Lieferanten/Firmen im Jahr 2022 mit zu berücksichtigen. Die überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 17.000,05 €. 

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, die Rechnung der Firma Erdbau Reichert in Höhe von 12.401,76 € nachträglich anzuerkennen und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 17.000,05 € zu genehmigen.

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5. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Wechsel des Antriebs im Regenrückhaltebecken I Maßbach in 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö beschließend 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Für den Wechsel des Antriebs im Regenrückhaltebecken I in Maßbach wurde im Haushalt 2022 ein Betrag von 6.000 € bereitgestellt. 
Die Lieferung und Montage des neuen Antriebs erfolgte durch die Firma Auma Riester GmbH & Co. KG hierfür sind Kosten in Höhe von 5.883,96 € angefallen. Durch die Firma Elektro Hofmockel GmbH & Co. KG mussten im Zuge des Austausches diverse Leistungen durchgeführt werden hierfür sind Kosten von 2.849,18 € angefallen.
Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 8.733,14 €, die überplanmäßigen Ausgaben entsprechen demnach 2.733,14 €.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.733,14 € zu genehmigen.

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6. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Unterhalt betriebstechnischer Anlagen, Material für die Phosphatanlage in 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö beschließend 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Für den Unterhalt der Phosphatanlage wurde im Haushalt 2022 ein Betrag von 15.000 € bereitgestellt. 
Die Kosten für das Fällmittel sind bis zum Ende des Jahres um fast 100 % gestiegen. Der kg Preis betrug 0,191 € im November 2021 und im November 2022 lag er bei 0,37 €. Aufgrund dieser enormer Preissteigerungen des Lieferanten VTA Deutschland GmbH im Jahr 2022 sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 6.325,88 € entstanden.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.325,88 € zu genehmigen.

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7. Potentialstudie; Information über den Sachstand bez. der Stilllegung eines Belebungsbeckens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö informativ 7

Öffentlicher Sachverhalt

Das Büro Miller aus Münnerstadt wurde mit der Erstellung einer Energie-Potentialstudie für den Abwasserzweckverband beauftragt. Die Verbandsversammlung hat am 27.10.2022 beschlossen verschiedene Maßnahmen aus der Studie umzusetzen.
Unter anderem wurde beschlossen, ein Belebungsbecken stillzulegen. Durch die Stilllegung rechnet man mit einer Energie-Einsparung von ca. 75.000 kWh/a.
Die Stilllegung im Probebetrieb für das Jahr 2023 wurde durch das Landratsamt genehmigt. 
Im Frühjahr diesen Jahres wurde mit dem Planungsbüro der erforderliche Einlauftrichter konzipiert und hierfür verschiedene Angebote eingeholt. Geplant waren die Kosten für die Stilllegung inkl. Einbau des Einlauftrichters mit rund 15.000 €. Tatsächliche Kosten der Fa. Vorndran aus Kleinwenkheim haben sich dabei auf nur ca. 6.000 € belaufen. 
Derzeit läuft der Probebetrieb. Das Ergebnis des Probebetriebs wird dann mit in die Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis aufgenommen um den Betrieb langfristig nur mit einem Becken aufrecht zu erhalten.

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8. Potentialstudie; Information über den Sachstand der Abwärmenutzung durch den Austausch bzw. die Optimierung der Gebläse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö 8

Öffentlicher Sachverhalt

Das Büro Miller aus Münnerstadt wurde mit der Erstellung einer Energie-Potentialstudie für den Abwasserzweckverband beauftragt. Die Verbandsversammlung hat am 27.10.2022 beschlossen verschiedene Maßnahmen aus der Studie umzusetzen.
In der Ist-Situation wird am Standort die Abwärme nicht gezielt genutzt, obwohl mehrere Abwärmequellen (Gebläse-Station, Technik-Raum für Regelung mit Frequenzumrichter und weiteren Komponenten usw.) mit entsprechenden Abwärme-Potentialen zur Verfügung stehen. Allein die dauerhaft zur Verfügung stehende Wärmeleistung von ca. 10 KW im Luftvolumenstrom zwischen Gebläse und Belebungsbecken ergibt eine Abwärme-Potential von rund 85 MWh/a. 
Die Einsparung wurde in der Studie mit rund 21.000 kWh/a überschlägig berechnet.
Die Optimierung/Austausch der Gebläse ist in einem Förderprogramm definiert, sodass hierfür eine Förderung beantragt werden kann. Für den Austausch bzw. die Optimierung der Gebläse wurden von entsprechenden Firmen (Gebläsehersteller) Angeboten eingeholt. Der Förderantrag ist derzeit noch in Vorbereitung und wird zeitnah eingereicht. 

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9. Abwasseranlagenverordnung; Informationen zum Fremdwasseranteil in den Verbandsgemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö informativ 9

Öffentlicher Sachverhalt

Am 23.01.2023 wurde im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht die Abwasserbehandlungsanlage überprüft. 
Das Ergebnis der Untersuchung hatte einen Fremdwasseranteil von mehr als 50 %. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat mitgeteilt, dass der Zweckverband geeignete Maßnahmen treffen soll, um den Fremdwasseranteil, der derzeit bei 51 % liegt, zu senken.
In den Jahren 2008 beispielsweise lag der Fremdwasseranteil bei 65 %. Der Zweckverband ist stets bestrebt, die Fremdwassereintrittsstellen zu sanieren. Dementsprechend konnte der Anteil des Fremdwassers dauerhaft gesenkt werden. Das Ziel der dauerhaften Senkung auf unter 50 % ist jedoch noch nicht erreicht. 
Die Mitarbeiter der Kläranlage haben an den verschiedenen Bauwerken den Fremdwasseranteil ermittelt. Die entsprechende Auflistung ist der Anlage zu entnehmen. Wie der Liste zu entnehmen ist, ist der Fremdwasseranteil an allen Bauwerken um ein Vielfaches zu hoch. 
Dementsprechend werden die Gemeinden darum gebeten in ihrer Zuständigkeit dafür Sorge zu tragen, die bekannten Stellen zügig anzugehen und die Fremdwassereintrittsstellen zu sanieren.

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10. Anfragen gem. § 21 der GeschO und ggf. Informationen durch den Verbandsvorsitzenden - ÖT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Markt Massbach) 6. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 29.06.2023 ö informativ 10

Öffentlicher Sachverhalt

Am Ende des öffentlichen Teiles werden von Verbandsvorsitzenden Klement noch einige wenige Anfragen aus der Mitte der Verbandsversammlung abschließend beantwortet.

Mängelanzeigen, Anregungen etc. werden außerhalb der Protokollführung vom Schriftführer aufnotiert und zur Erledigung als Geschäft der laufenden Verwaltung an die zuständigen Verwaltungsstellen weitergeleitet.

Eine Beschlussfassung ist unter diesem Tagesordnungspunkt nicht erfolgt.

Datenstand vom 03.07.2023 14:29 Uhr