Datum: 13.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal, Rathaus Maßbach
Gremium: Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer
Körperschaft: Abwasserzweckverband Obere Lauer
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und ggf. Verabschiedung des Verbandshaushaltes 2024 mit Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung samt Anlagen nach Art. 65 Abs. 1 GO sowie Genehmigung der Finanzplanung gemäß Art. 70 GO
2 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 - Information der Verbandsversammlung nach Art. 102 Abs. 1 Satz 4 GO
3 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 103 Abs. 1 GO; Behandlung der Prüfungsfeststellungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, sowie der Stellungnahme der Verwaltung hierzu und ggf. Feststellungsbeschluss und Entlastung der Verwaltung gem. Art 102 Abs. 3 GO
4 Vermögensrechnung des AZV Obere Lauer; Festlegung des Zinssatzes bei der kalkulatorischen Verzinsung
5 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Kfz-Werkstättenbedarf in 2023
6 Vollzug der Eigenüberwachungsverordnung; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Vergabe der Leistungen zum Aufbau eines Abwasserkatasters
7 Genehmigung der Auftragserteilung zur Elektrogeräteprüfung (E-Check) an die Dekra
8 Anfragen gem. § 21 der GeschO und ggf. Informationen durch den Verbandsvorsitzenden - ÖT

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1. Beratung und ggf. Verabschiedung des Verbandshaushaltes 2024 mit Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung samt Anlagen nach Art. 65 Abs. 1 GO sowie Genehmigung der Finanzplanung gemäß Art. 70 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 7. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 13.03.2024 ö beschließend 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Verbandsversammlung.
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Wirtschafts- und Haushaltsführung jeder Kommune bzw. jeden Verbandes. Er gliedert sich auf in den Verwaltungshaushalt und in den Vermögenshaushalt. Während im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung (Verwaltungsaufwand) angewiesen sind, enthält der Vermögenshaushalt insbesondere die Investitionen.
Der Verwaltungshaushalt enthält also die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Der Vermögenshaushalt umfasst die Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen oder die Schulden des Verbandes verändern.
Bei der Aufstellung des Haushaltes wurde wie schon in den Vorjahren dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO) besondere Beachtung geschenkt.
Zum Sachvortrag des AOL-Haushaltes nimmt der Kämmerer M. Weigand an der Sitzung teil und steht zu Nachfragen aus der Mitte der Verbandsversammlung jeweils direkt Rede und Antwort.
Der Haushaltsentwurf mit Investitionsprogramm und Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung bereits vorab zugeleitet.

Ergänzung:
Zum Abschluss der Vorstellung des Verbandshaushaltes, übernimmt der stellvertretende Verbandsvorsitzenden Friedel Heckenlauer das Wort und bedankt sich beim Verbandsvorsitzenden, der Verwaltung und dem Team der Kläranlage für die geleistete Arbeit. 
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, den Haushalt 2024 in der vorliegenden Form samt Anlagen zu genehmigen und die dieser Niederschrift als Anlage 1 dauerhaft beigefügte Haushaltssatzung gem. Art. 65 GO zu erlassen.

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2. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 - Information der Verbandsversammlung nach Art. 102 Abs. 1 Satz 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 7. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 13.03.2024 ö beschließend 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 1 Satz 4 GO i.V.m. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K ist die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht dient zur Verständlichmachung des Rechenwerks in erster Linie der Gemeinschaftsversammlung, wie der Vorbericht zum Haushaltsplan.
Es sind hierbei die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung sowie erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben (§81 Abs. 4 KommHV-K).
Der Haushalt 2022 wurde von der Verbandsversammlung am 26.01.2022 beschlossen sowie vom Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 14.02.2022 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der Verwaltungshaushalt wurde dabei in Einnahmen und Ausgaben auf 979.920 € sowie der Vermögenshaushalt auf jeweils 200.800 € festgesetzt.
Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wurde nicht aufgenommen. Ebenso wenig wurden Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre im Vermögenshaushalt festgesetzt.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Überschuss von 122.318,05 € ab. 
Auf den Vermögenshaushalt entfällt hiervon ein Überschuss in Höhe von 30.894,17 €. Dieser wurde dem Vermögenshaushalt im Jahr 2022 wieder als Einnahme gutgeschrieben und verringerte somit die Investitionsumlage entsprechend.
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt hiervon ein Überschuss in Höhe von 91.423,88 €. Dieser wurde dem Verwaltungshaushalt ebenfalls im laufenden Jahr wieder als Einnahme gutgeschrieben und verringerte somit die Betriebskostenumlage entsprechend. 
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 987.723,88 € ab.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 256.136,00 € ab.
Eine Kreditaufnahme war im Jahr 2022 zum Ausgleich des Haushaltes nicht notwendig.
Der Schuldenstand zum 31.12.2022 belief sich auf 60.000 €.
Haushaltseinnahmereste wurden im Jahr 2022 nicht gebildet.
Haushaltsausgabereste wurden bei der folgenden Haushaltsstelle gebildet:
1.7183.9340 – Ersatzbeschaffung Pumpen:                6.660,36 €
Zu weiteren Ausführungen wird auf die beigefügten Anlagen
- Anlagen Rechenschaftsbericht 2022 AZV
- Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2022 AZV
- Vermögenshaushalt 2022 AZV
- Verwaltungshaushalt 2022 AZV
verwiesen.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt nachträglich die in der Anlage „über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022“ aufgeführten überplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen.

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3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 103 Abs. 1 GO; Behandlung der Prüfungsfeststellungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, sowie der Stellungnahme der Verwaltung hierzu und ggf. Feststellungsbeschluss und Entlastung der Verwaltung gem. Art 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 7. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 13.03.2024 ö beschließend 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Örtliche Rechnungsprüfung). Über die Beratungen sind Niederschriften aufzunehmen.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt die Verbandsversammlung alsbald in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Verweigert die Verbandsversammlung die Entlastung oder spricht sie mit Einschränkungen aus, hat sie die dafür maßgebenden Gründe anzugeben (Art. 103 Abs. 3 GO).
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 17.08.2023 durchgeführt. Der entsprechende Abschlussbericht liegt der Verwaltung vor.
Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme in der Verwaltung in Maßbach aus.
Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Haushaltes 2022, beschlossen von der Verbandsversammlung am 26.01.2022, beliefen sich jeweils auf 979.920 € und im Vermögenshaushalt auf 200.800 €.
Die Jahresrechnung schloss im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 987.723,88 € ab. Der Vermögenshaushalt belief sich in Einnahmen und Ausgaben auf 256.136,00 €. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 betrug 60.000 €.
Die Verwaltung hat zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen, die nachstehend in Kurzform und in Fett-/Kursivschrift dargestellt sind, wie folgt Stellung genommen:
1. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle:         0.7000.1621 - Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
AO-Nr.:                 verschiedene
Betrag:                 1.232,91 €
Feststellung:         Für Sulzfeld, Trappstadt/ Alsleben wurde die Investitionspauschale nicht erhoben. Warum?
Trappstadt/ Alsleben fehlen die Schlammmengen?
einheitl. Abrechnungsart aller Anlieferer
Stellungnahme:        Für die Gemeinde Sulzfeld wurde im Jahr 2022 eine Investitionsumlage in Höhe von 591,14 € erhoben. Für Trappstadt/ Alsleben konnte keine Investitionsumlage erhoben werden, da die Zweckvereinbarung zur Anlieferung von Klärschlamm noch nicht unterschrieben war. Trappstadt/Alsleben darf nur mit der Voraussetzung, dass die Zweckvereinbarung abgeschlossen und unterschrieben wird, weiterhin Klärschlamm anliefern. Der örtliche Gemeinderat beschließt in einer der kommenden Sitzung über die Zweckvereinbarung, damit anschließend auch Trappstadt/Alsleben eine Investitionsumlage zahlt. Dann werden auch alle Anlieferer gleich abgerechnet. 
       Die abgerechnete Klärschlammlieferung ist als Anlage beigefügt.

2. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle:          0.7000.5932 - Untersuchungen durch fremde Institute
0.7000.6369 - Sonstige Dienstleistungen durch Dritte

Feststellung        Umbenennung der Haushaltsstellen zur transparenteren Darstellung.
0.7000.5932 „Laborbedarf“
0.7000.6369 „Untersuchungen durch fremde Institute“
Stellungnahme        Die Bezeichnungen der Haushaltsstellen wurden entsprechend geändert.

3. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle:        0.7000.6495 – Abwasserabgabe 
Feststellung:        Wenn die Vorauszahlung für Schmutzwasser bereits bei ca. 88.000 € liegt, ist ein Haushaltsansatz mit 100.000 € unter Berücksichtigung der Niederschlagswasserabgabe (ca. 60.000 €) zu niedrig gewählt ?!
Stellungnahme:        Der Abwasserzweckverband Obere Lauer zahlt jährlich für das Einleiten von Schmutzwasser und Niederschlagswasser eine Vorauszahlung auf die jeweilige Abwasserabgabe in Höhe von 87.828,66 € bzw. 61.858,00 €. Hierauf erhält der Zweckverband nach endgültiger Festsetzung der Abgabe jeweils eine Erstattung für die zurückliegenden Jahre. Diese beläuft sich für die Niederschlagswasserabgabe auf rund 500 – 1.000 € pro Jahr und für die Schmutzwasserabgabe auf rund 50.000 € pro Jahr. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wird von der Verwaltung nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen, mit welchen Erstattungen für das laufende Jahr gerechnet werden kann. Deshalb wurde für den Haushalt 2022 neben den oben genannten Vorauszahlungen mit einer Erstattung für die Schutzwasserabgabe 2020 in Höhe von rund 50.000 € kalkuliert. Diese ging allerdings erst im Jahr 2023 ein. Aus diesem Grund ist in 2022 eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 49.272,12 € entstanden.

4. Prüfungsfeststellung
Haushaltsstelle:        0.7000.6550 - Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u.ä
AO-Nr.:        7566
Betrag:        133,30 €
Feststellung:        Ausschreibung Klärschlammverwertung; Falsche Haushaltsstellen Zuordnung. Die Rechnung sollte auf die Haushaltsstelle 0.7000.5158 gebucht werden. 
Stellungnahme:        Die Rechnung ist für die Anzeige der öffentlichen Ausschreibung der Klärschlammverwertung im Bayerischen Staatsanzeiger und wurde auf die Haushaltsstelle „Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u.ä.“ gebucht. Vom Rechnungsprüfungsausschuss wird gewünscht, dass Rechnungen dieser Art auf die Haushaltsstelle 0.7000.5158 „Unterhalt: Kläranlagen - Klärschlammentsorgung“ gebucht werden. Zukünftig wird besser darauf geachtet, dass solche Rechnungen entsprechend auf die Haushaltsstelle 0.7000.5158 gebucht werden.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt in Kenntnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2022 des Abwasserzweckverbandes und des vorstehenden Sachberichtes der Verwaltung die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 103 Abs. 3 GO.

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4. Vermögensrechnung des AZV Obere Lauer; Festlegung des Zinssatzes bei der kalkulatorischen Verzinsung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 7. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 13.03.2024 ö beschließend 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

In der VV Nr. 6 zu § 12 KommHV ist bestimmt, dass sich der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren soll.
Dem Geschäftsbericht des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2003 ist zu entnehmen, dass bei der Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Ein kalkulatorischer Zinssatz, der deutlich über dem tatsächlichen durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatz innerhalb einer Kalkulationsperiode liegt, erscheint gebührenrechtlich problematisch, da die gebührenfähigen Kosten nicht auf das erforderliche Maß beschränkt werden. 
In Anlehnungen an diese Empfehlung des BKPV wurde der Zinssatz zuletzt durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.06.2023 ab dem Vermögensrechnungsjahr 2021 auf 2,75 % gesenkt.
Die ermittelten kalkulatorischen Zinssätze werden von der Kämmerei fortlaufend geprüft. Zuletzt wurden diese Zinssätze für das Vermögensrechnungsjahr 2022 überprüft. Nach Rücksprache mit dem Kommunalbüro Schulte und Röder richtet sich dieser kalkulatorische Zinssatz nach dem langjährigen Mittel auf dem Kapitalmarkt, nämlich auf einen Zeitraum von 20-25 Jahren. Dieser beträgt laut Auskunft des Kommunalbüros Schulte und Röder zurzeit 2,5%.
Es wird daher vorgeschlagen, den Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen, ab dem Vermögensrechnungsjahr 2022 auf 2,5% zu senken.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, den Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen, ab dem Vermögensrechnungsjahr 2022 auf 2,5% festzusetzen.

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5. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Kfz-Werkstättenbedarf in 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 7. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 13.03.2024 ö beschließend 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Für den Kfz-Werkstättenbedarf wurde im Haushalt 2023 ein Betrag von 4.000 € bereitgestellt. 
Für die Instandsetzung des Schäffer Radladers wurde durch die Firma Häring Michael aus Fuchsstadt durchgeführt.
Hierfür sind Kosten von 7.538,73 € angefallen. Insgesamt sind im Jahr 2023 für den Kfz-Werkstättenbedarf Kosten in Höhe von 12.026,25 € abgerechnet. Die überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 8.026,25 €. 
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, die Rechnung der Firma Häring Michael in Höhe von 7.583,73 € nachträglich anzuerkennen und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.026,25 € zu genehmigen.

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6. Vollzug der Eigenüberwachungsverordnung; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Vergabe der Leistungen zum Aufbau eines Abwasserkatasters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 7. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 13.03.2024 ö beschließend 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Der Abwasserverband „Obere Lauer“ untersucht im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung turnusmäßig sein Abwassernetz. 
In der Sitzung am 19.11.2020 hat der AZV Obere Lauer beschlossen, das Büro Kirchner mit der Erstellung des gesamten Abwasserkatasters für den AZV gem. dem Angebot vom 10.11.2020 zu beauftragen

Für die Erstellung eines Abwasserkatasters der Abwasseranlagen des Abwasserzweckverbandes wurde der erste Teilabschnitt vermessen und als Bestandsplan digitalisiert. 
Nunmehr ist die Untersuchung der Kanalleitungen erforderlich, um auf Basis der Befahrungsdaten eine Zustandsbewertung durchführen zu können. 
Aus diesem Grund wurden die erforderlichen Arbeiten zur Reinigung und Verfilmung der Kanäle des ersten Abschnittes mit einer Gesamtlänge von rd. 25 km beschränkt ausgeschrieben. 
Am 07.02.2024 fand die Submission im Rathaus des Marktes Maßbach statt. 
Insgesamt wurden fünf Unternehmen angefragt, wovon vier Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Sämtliche Angebote wurden vom beauftragten Planungsbüro technisch, rechnerisch und fachlich geprüft.
Die Angebote waren mit allen erforderlichen Bietererklärungen und Unterschriften versehen, sodass diese gewertet werden konnten.
Nachlässe oder Skontierungen wurden nicht gewährt.
Das Gesamtergebnis, sowie die Einzelpreise können den beiliegenden Unterlagen entnommen werden. 
Die Firma Barthel Umweltdienst GmbH aus Poppenlauer hat mit einer Gesamtsumme in Höhe von 149.540,46 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. 
Die Fa. Barthel ist durch vergleichbare Leistungen regional bekannt und für die anstehenden Aufgaben auch leistungsfähig.
Seitens des Büros Bautechnik Kirchner wird empfohlen, die ausgeschriebenen Leistungen an die Fa. Barthel Umweltdienst GmbH zu einer Vergabesumme in Höhe von 149.540,46 EUR brutto zu vergeben.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, die ausgeschriebenen Leistungen an die Firma Barthel Umweltdienst GmbH zu einer Vergabesumme in Höhe von 149.540,46 EUR brutto zu vergeben.

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7. Genehmigung der Auftragserteilung zur Elektrogeräteprüfung (E-Check) an die Dekra

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Abwasserzweckverband Obere Lauer) 7. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 13.03.2024 ö beschließend 7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlicher Sachverhalt

Nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind elektrische Betriebsmittel (ortsfest und ortsveränderlich) in bestimmten Zeitabschnitten durch befähigte Fachkräfte zu prüfen.
Da diese Prüfungen seit einiger Zeit beim Abwasserzweckverband nicht mehr durchgeführt wurden, wurde von Herrn Böhm darauf hingewiesen, dass diese Prüfungen in naher Zukunft durchzuführen sind.
Es wurde bei verschiedenen Elektrofirmen nach Abgabe eines Angebotes angefragt. Fa. Elektro Stürmer aus Maßbach gab kein Angebot ab, da die Auftragslage dies nicht zulässt. Fa. IDEAS Müller aus Thundorf gab kein Angebot ab mit dem Vermerk, dass sehr hohe Preise zu erwarten seien.
Auf das vorliegende Angebot der Fa. Dekra vom 01.08.2023 wurde der Auftrag durch den Zweckverbandsvorsitzenden erteilt. Das Angebot beläuft sich auf 5.617,90 € brutto.
Zusätzlich hat sich bei der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel herausgestellt, dass die Blitzschutzanlage der Kläranlage nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier wurde deshalb mündlich der Auftrag an die Dekra erteilt die Blitzschutzanlage mit zu prüfen.
Die Kosten belaufen sich auf 424,59 €.
Laut Geschäftsordnung § 6 Abs. 2 Nr. 3 ist der Zweckverbandsvorsitzende zur Ausgabe von 5.000,00 € für laufende Angelegenheiten befugt.
Da die Auftragssumme die Anordnungsbefugnis übersteigt, ist die Genehmigung durch die Verbandsversammlung einzuholen.

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, den erteilten Auftrag vom 06.10.2023 an die Dekra durch den Verbandsvorsitzenden, Herrn Matthias Klement, nachträglich zu genehmigen.

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8. Anfragen gem. § 21 der GeschO und ggf. Informationen durch den Verbandsvorsitzenden - ÖT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer (Markt Massbach) 7. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Lauer 13.03.2024 ö informativ 8

Öffentlicher Sachverhalt

Am Ende des öffentlichen Teiles werden von Verbandsvorsitzenden Klement noch einige wenige Anfragen aus der Mitte der Verbandsversammlung abschließend beantwortet.

Mängelanzeigen, Anregungen etc. werden außerhalb der Protokollführung vom Schriftführer aufnotiert und zur Erledigung als Geschäft der laufenden Verwaltung an die zuständigen Verwaltungsstellen weitergeleitet.

Eine Beschlussfassung ist unter diesem Tagesordnungspunkt nicht erfolgt.

Datenstand vom 15.03.2024 09:35 Uhr