Abwägung der Stellungnahmen aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum ISEK mit VU


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderatssitzung, 13.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.02.2022 die Beauftragung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) beschlossen.

Als Ergebnis des ISEK mit VU wurde in Teilen des Untersuchungsgebiets das Vorliegen städtebaulicher Missstände und ein Entwicklungs- und Handlungsbedarf gemäß § 136 BauGB bestätigt. Auf Basis der durchgeführten Untersuchungen soll ein Sanierungsverfahren durchgeführt werden mit dem Ziel, die Ortsmitte Möttingen aufzuwerten, weiterzuentwickeln und die Attraktivität zu erhöhen. Dazu soll das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Möttingen“ förmlich festgelegt werden.

Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß    § 137 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB vorgesehen, die formgerecht in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 durchgeführt wurde.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro Planwerk Stadtentwicklung geprüft und in der Abwägung zusammengefasst. Die Unterlagen wurden den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Hinweis:
Die Gemeinderatsmitglieder, die Eigentümer eines Grundstücks im Sanierungsgebiet sind, sind regelmäßig nicht persönlich beteiligt beim Beschluss über den Erlass der Sanierungssatzung (§ 142 BauGB, Art 49 GO).

Bei dem Vor- oder Nachteil, der ihnen durch den Erlass der Sanierungssatzung oder dessen Ablehnung entsteht handelt es sich meist um ein bloßes Gruppeninteresse. Durch die Größe des Sanierungsgebiets und die damit verbundene hohe Zahl an Grundstücksbesitzern sind die Gemeinderatsmitglieder regelmäßig nur Teil einer größeren Gruppe und folglich nicht individuell und unmittelbar betroffen (vgl. Beschluss des VGH München v. 14.10.2013 – 1 ZB 12.1976 Rn. 9 ff. zu einer Sanierungssatzung nach §§ 142 ff. BauGB).

Diskussionsverlauf

Es hat keine Diskussion stattgefunden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den Einzelwürdigungen. Änderungen, soweit sie genannt wurden, sind vom Planungsbüros in den Bericht einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.05.2025 16:18 Uhr