Bauantrag 2025-13 - Neubau einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1003, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderatssitzung, 19.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der oben genannte Bauantrag Nr. 2025-13 wurde am 09.04.2025 im Genehmigungsfreistellungsverfahren digital vom Landratsamt Donau-Ries an die Gemeinde Möttingen übermittelt.
Nach der Überprüfung durch die Gemeindeverwaltung wurde festgestellt, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO handelt. Ein korrigiertes Bauantragsformular wurde am 12.05.2025 digital vom Landratsamt Donau-Ries an die Gemeinde übermittelt.
Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1003, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 7, den Neubau einer Unterstellhalle zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Enkinger Wegfeld, 2. Änderung“.
Geplant ist die Nutzung des Gebäudes für Büro- und Verwaltungsräume sowie für Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsflächen. Nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung ergibt sich daraus eine Stellplatzpflicht von 22 Stellplätzen. Ein entsprechender Stellplatznachweis wurde dem Bauantrag beigefügt.
Folgende Befreiungen wurden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze durch Technikraum
- Überschreitung der GRZ von 0,8 auf GRZ 0,87
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Seitens der Gemeindeverwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken, da die Baugrenze beim Nachbargrundstück auf gleicher Höhe überschritten sowie genehmigt wurde. Die Überschreitung der GRZ ist in einem verträglichen Maß, da die Fläche seit Jahren versiegelt ist.
Ein Freiflächengestaltungsplan muss nach BBP umgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Böllmann zeigt die Pläne des Bauvorhabens und erläutert, dass der Antragsteller eine Firma gefunden hat, die bereit ist, das geplante Objekt zu mieten. Die Firma beschäftigt etwa 10 bis 20 Mitarbeiter und benötigt eine weitere Halle, was den Bauantrag notwendig macht. Ursprünglich wurde ein Antrag im Freistellungsverfahren eingereicht, jedoch handelt es sich um einen Bauantrag, da zwei Befreiungen erforderlich sind.
Der dortige Bebauungsplan beeinhaltet einen Freiflächenplan, der –soweit Bürgermeister Böllmann es noch im Kopf hat – die Bepflanzung mit einem Baum pro 500 Quadratmeter vorschreibt. Ein Gemeinderatsmitglied merkt an, dass das Gebiet bereits stark zugeteert ist. Daraufhin berichtet Bürgermeister vom Ortstermin mit Frau Schilling vom Landratsamt, das im "Enkinger Wegfeld" stattfand. Sie betonte, dass künftige Bauanträge zwingend den Grünordnungsplan einhalten müssen und dies auch geprüft wird, da dies bisher nicht der Fall war.
Ein Mitglied des Gemeinderates merkt an, dass es in der Verantwortung der Gemeinde liegt, auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten. Der Bürgermeister stimmt zu.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-13 – Neubau einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1003, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 7 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2025 16:40 Uhr