Billigungsbeschluss sowie Beschluss zur Einleitung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 06. Gemeinderatssitzung, 15.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 15.05.2023 | ö | beschließend | 1.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbezugssatzung „Brühlweg“ in der Fassung vom 15.05.2023 und beschließt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.05.2024 15:56 Uhr