BA 2023-16, Erweiterung und energetische Sanierung des Bestands-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 424, Gemarkung Möttingen, Romantische Straße 38


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 12.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag wurde am 12.05.2023 bei der Gemeinde Möttingen eingereicht. Die Antragsteller beabsichtigen eine Wohnraumerweiterung im OG auf einem vorhandenen Anbau des Erdgeschossbereichs sowie die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) am gesamten Bestandswohnhaus, Gaube und Wintergarten.

Der bisherige Flachdachaufbau am bereits bestehenden Anbau soll aufgrund der Wohnraumerweiterung im OG durch ein Schleppdach mit ca. 20 Grad Dachneigung ersetzt werden. 

Das Baugrundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Jedoch wurden für das Bauvorhaben Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen beantragt, da diese eine teilweise Überlagerung auf das Nachbargrundstück ergeben.

Wie aus dem Lageplan ersichtlich ist, halten bereits die Bestandsgebäude die erforderlichen Abstandsflächen nicht ein, jedoch erhöhen sich durch die energetische Sanierung und die Wohnraumerweiterung die Abstandsflächen nur geringfügig. Die Antragsteller begründen den Abweichungsantrag damit, dass sich bereits abweichende Abstandsflächentiefen aus dem Bestand und der umgebenden Bebauung ergeben.

Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück im Südosten betragen 2,44 m statt der geforderten 3,00 m.

Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2023-16, Erweiterung und energetische Sanierung des Bestandswohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 424, Gemarkung Möttingen, Romantische Straße 38 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Weiterhin wird die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der nach Art. 6 der Bayerischen Bauordnung geforderten Abstandsflächen wie beantragt erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag an das Landratsamt Donau-Ries zur Genehmigung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Mitglied des Gemeinderates kam erst nach der Abstimmung zur Sitzung.

Datenstand vom 27.05.2024 16:06 Uhr