BA 2023-18: Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/4, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 107


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 12.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag wurde am 31.05.2023 bei der Gemeinde Möttingen eingereicht. Der Antragsteller beabsichtigt, am bestehenden Wohngebäude eine Terrassenüberdachung aus einer Alu-Glas-Konstruktion anzubringen. Terrassenüberdachungen sind in Bayern bis zu einer Tiefe von maximal 3 m verfahrensfrei. Das geplante Vorhaben weist jedoch eine Tiefe von 3,75 m auf. Außerdem sind Befreiungen hinsichtlich der Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kapellenbuck IV, 1. Änderung“. Dieser weist folgendes aus:

Festsetzungen:
Dachneigung:   Laut Bebauungsplan bei I+D 35 – 48°
Dachdeckung:  Laut Bebauungsplan naturroter bis braunroter Farbton

Beantragte Befreiungen:
Geplante Dachneigung:       5°
Geplante Dacheindeckung:  Alu-Glas-Konstruktion

Begründung:
An der Südseite des bestehenden Wohnhauses ist ein Satteldach nicht möglich (wegen vorhandener Fenster im Erker bzw. Dachflächenfenster). Um den Anbau in seinem Zweck nicht überzudimensionieren, ist dieser mit einer flachen Dachneigung von 5° geplant. Aus architektonischer Sicht ist diese Überdachung am sinnvollsten und zweckmäßigsten. Die Lichtverhältnisse im Wohnbereich würden dadurch nur wenig beeinträchtigt. Die nachbarlichen Interessen werden nicht verletzt.

Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Vorhaben bzw. die beantragten Befreiungen keine Bedenken. In den neueren Bebauungsplänen werden für derartige Vorhaben bereits entsprechende Festsetzungen eingetragen, so dass hier keine Befreiungen im Hinblick auf die Ausführung der Dacheindeckung bzw. Dachneigung etc. zu beantragen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2023-18, Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/4, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 107 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Weiterhin wird die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kapellenbuck IV, 1. Änderung“ hinsichtlich Dachneigung und Dacheindeckung wie beantragt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2024 16:06 Uhr