Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 82 Baugesetzbuch (BauGB) für „Balgheimer Straße“


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 18.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße DON 11 im Jahre 2018 von Möttingen nach Balgheim wurden an vielen Grundstück entlang der Kreisstraße DON 11 diverse Grundstücksanpassungen, bedingt durch die Baumaßnahme, erforderlich. Diese Grundstücksanpassungen an den tatsächlichen Bestand wurden in einer vereinfachten Umlegung „Balgheimer Straße“ durch Vermessungsarbeiten des Vermessungsamtes Donauwörth vorgenommen und von diesem in die aktuelle Liegenschaftskarte eingearbeitet. 

In dem vorliegenden Verzeichnis ist der alte und der neue Kartenbestand dargestellt. Die Veränderungen wurden mit den jeweiligen Eigentümern durch das Vermessungsamt besprochen und dokumentiert. 

Mit dem heutigen Beschluss durch den Gemeinderat wird die Freigabe für die weitere Bearbeitung der vereinfachten Umlegung erteilt.

Beschluss

Nach Erörterung mit den Eigentümern wird gemäß § 82 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Balgheimer Straße“, Gemarkung Möttingen gefasst.
Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Balgheimer Straße“.

Im Umlegungsgebiet liegen die Flurstücke 22, 25/1, 26/1, 31/1, 38, 38/1, 38/2, 38/3, 38/4, 38/5, 38/6, 70/1, 90/1, 96/1, 103/1, 104/1, 124/1, 181, 924/2, 931 der Gemarkung Möttingen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2024 16:44 Uhr