Bauantrag 2024-19 - Abbruch eines bestehenden Stalles, Neubau einer Container-Fischmastanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 6, Gemarkung Enkingen, Am Dorfplatz 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 18.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 18.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag 2024-19 inkl. Abbruchantrag wurde digital am 05.11.2024 vom Landratsamt an die Gemeinde übersandt. 

Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 6, Gemarkung Enkingen, Am Dorfplatz 9, das bestehende Stallgebäude abzubrechen, hierzu wurde mit dem oben genannten Bauantrag ein Abbruchantrag vorgelegt. Mit dem vorgelegten Bauantrag wird die Errichtung einer Container-Fischmastanlage beantragt. 

Der Betreiber beabsichtigt die Aufstellung einer Aquakulturanlage zur Aufzucht, Mast, Schlachtung und Vermarktung von Speisefischen (siehe Betriebsbeschreibung). Er möchte sich aufgrund seiner landwirtschaftlichen Privilegierung damit neben seinem landwirtschaftlichen Betrieb ein weiteres Standbein aufbauen. 

Da das geplante Vorhaben die erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält, ist dem Bauantrag eine Abstandsflächenübernahmeerklärung beigefügt. Die Abstandsflächen werden wie folgt beantragt:

1. Erforderliche Abstandsfläche der baulichen Anlage: 3 Meter
Auf dem Baugrundstück einhaltbare Abstandsfläche: 0,8 Meter
Vom Nachbar zu übernehmende Abstandsfläche: 2,2 Meter

2. Erforderliche gesetzliche Abstände nach Art. 28 BayBo: 2,5 Meter
Auf dem Baugrundstück einhaltbare Abstandsfläche: 0,8 Meter
Vom Nachbar zu übernehmende Abstandsfläche: 1,7 Meter

Die unter 2. genannte Abstandsfläche ist im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Brandschutzwand zu beantragen.

Der Eigentümer des Grundstücks, der Fl.Nr. 7, Gemarkung Enkingen hat die erforderliche Abstandsflächenerklärung unterschrieben.

Die Nachbarunterschriften auf den Bauantragsunterlagen sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken. 

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied sagt, dass die Abfallverwertung geregelt werden muss, da es sich hierbei um Massentierhaltung handelt. Es ist bereits bekannt, dass mit einer Fischmast als Landwirtschaftsersatz geworben wird. Es sei jedoch schade, dass man von Bauvorhaben erst in der Sitzung erfährt. Eine Bauvoranfrage wäre gut gewesen. Zudem steht die Frage im Raum, ob das Salz in den Fischbecken ein Problem für die Kläranlage sei. Ein weiteres Mitglied wirft ein, dass die meisten Personen neue Ideen für sich behalten, bis diese offiziell sind. 

Bürgermeister Böllmann berichtet, dass Herr Löfflad bereits vor einem Jahr ihm von seinem Vorhaben berichtet hätte, seither hätte er allerdings nichts mehr gehört. Er ist der Meinung, dass die Fischmast eine neue Nische sein kann, ob dies tief-rechtlich zulässig ist, ist die Aufgabe anderer Ämter. Ein weiteres Mitglied sagt, dass man nie allen Personen es recht machen kann. Wenn man eine Landwirtschaft mit Rindern hat, wird Gülle produziert, welche anschließend auf das Feld gefahren wird und stinkt, dort beschweren sich Bürgerinnen und Bürger ebenfalls. Ein Mitglied des Gemeinderats sagt, dass man ein solches Vorhaben nicht verwehren kann, wenn sich eine neue Nische ergibt. 

Ein Gemeinderatsmitglied sagt, dass Fische aus einer Fischmastanlage anders schmecken, als jene aus dem Meer. Bürgermeister Böllmann wirft ein, dass die Aufgabe des Gemeinderates es sei, über das Bauvorhaben zu sprechen, jedoch nicht über die Beurteilung des Geschmackes des Fisches.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-19 - Abbruch eines bestehenden Stalles, Neubau einer Container-Fischmastanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 6, Gemarkung Enkingen, Am Dorfplatz 9 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Weiterhin wird das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der beantragten Abstandsflächen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 14:08 Uhr