Einbeziehungssatzung "Unterdorf" Kleinsorheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö 4

Sachverhalt

Für eine Teilfläche der Fl.Nr. 52, Gemarkung Kleinsorheim wurde bei der Gemeinde ein
Antrag für eine Wohnbebauung gestellt. Die Fläche soll einer geordneten Nachverdichtung
zugeführt werden. Die Gebäude sollen dabei angrenzend zur bestehenden Bebauung errichtet
werden. Sie setzt damit die bereits vorhandene Bebauung fort.

Eine Bebaubarkeit ist derzeit bauplanungsrechtlich im Bereich der vorgesehenen Bebauung
nicht zulässig, da diese im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Jedenfalls nicht privilegierte
Bauvorhaben sind nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht genehmigungsfähig. Die Gemeinde ist bereit, durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung zu schaffen.

Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Kleinsorheim.

Dokumente
EBS-Unterdorf-Kleinsorheim-250324b (.pdf)

Datenstand vom 21.05.2025 16:32 Uhr