BA 2025-08 - Abriss verschiedener landwirtschaftlicher Gebäude und Hochsilos; Neubau einer Strohlagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 11/1, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 43


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 28.04.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Der Bauantrag 2025-08 wurde der Gemeinde Möttingen am 17.03.2025 digital vom Landratsamt übersandt.

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 11/1 verschiedene landwirtschaftliche Gebäude und Hochsilos abzureißen, um dort eine Strohlagerhalle zu errichten.
Da das geplante Vorhaben die erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält, ist dem Bauantrag eine Abstandsflächenübernahmeerklärung beigefügt. Die Abstandsflächen werden wie folgt beantragt:

1. Erforderliche Abstandsfläche der baulichen Anlage: 3,24 Meter
Auf dem Baugrundstück einhaltbare Abstandsfläche: 0,09 Meter
Vom Nachbarn zu übernehmende Abstandsfläche: 3,15 Meter

2. Erforderliche gesetzliche Abstände nach Art. 28 Abs. 2 BayBO: 5,0 Meter
Auf dem Baugrundstück einhaltbare Abstandsfläche: 0,05 Meter
Vom Nachbarn zu übernehmende Abstandsfläche: 4,95 Meter

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 9/2, Gemarkung Appetshofen, hat die erforderliche Abstandsflächenerklärung unterzeichnet. Die Nachbarunterschriften auf den Bauantragsunterlagen sind nicht vollständig. Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-08 – Abriss verschiedener landwirtschaftlicher Gebäude und Hochsilos; Neubau einer Strohlagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 11/1, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 43 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Weiterhin wird das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der beantragen Abstandsflächenübernahme erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.

Datenstand vom 21.05.2025 16:35 Uhr