Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderatssitzung, 19.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Essensgeld an den gemeindlichen Kindergärten wird aktuell noch regelmäßig von den Kindergartenleitungen vor Ort bar eingesammelt und in der Verwaltung bei der Kasse persönlich abgegeben.
Dieser Umstand bedeutet einen sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Kindergärten. Zudem kann die organisatorische und bauliche Sicherheit für eine Geldannahmestelle (Barmittel) in den Kindergärten nicht gewährleistet werden. Gerade in den letzten Jahren haben sich durch die Zunahme der Kindergartenkinder die Bargeldbeträge deutlich erhöht.
Deshalb will die Verwaltung zum neuen Kindergartenjahr, so wie es bereits Kindergärten umliegender Gemeinden tun, das Essensgeld gemeinsam mit den Kindergartengebühren per Lastschrift einziehen.
Des Weiteren erhöhen sich mit jeder Tariferhöhung die Personalkosten und durch die Inflation die Unterhaltskosten in den Kindergärten. Die Verwaltung plant daher weiterhin eine regelmäßige Anpassung der Gebühren.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales schreibt für die Förderfähigkeit beim Betrieb eines Kindergartens vor, die Buchungszeiten stufenweise zu staffeln. Für die Staffelung gilt hierbei, dass die Preissprünge zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien mindestens 10 % der Beiträge der niedrigsten Buchungskategorie haben sollten.
Die Beiträge sollen daher wie folgt zum 01.09.2025 angepasst werden:
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Regelkind
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Regelkind
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Kinder unter 3 Jahren
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Kinder unter 3 Jahren
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Stunden- kategorien
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100%
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100% neu
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100%
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100% neu
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<= 2
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160,00 €
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160,00 €
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> 2 - 3
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165,00 €
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170,00 €
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> 3 - 4
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135,00 €
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135,00 €
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170,00 €
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180,00 €
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> 4 - 5
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140,00 €
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145,00 €
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175,00 €
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190,00 €
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> 5 - 6
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145,00 €
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155,00 €
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180,00 €
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200,00 €
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> 6 - 7
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150,00 €
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165,00 €
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185,00 €
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210,00 €
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> 7 - 8
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155,00 €
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175,00 €
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190,00 €
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220,00 €
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> 8 - 9
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160,00 €
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185,00 €
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195,00 €
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230,00 €
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> 9 - 10
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165,00 €
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195,00 €
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200,00 €
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240,00 €
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Aufgrund der Vielzahl an Änderungen soll zum 01.09.2025 eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Möttingen erlassen werden (siehe Anlage). Die bestehende Satzung tritt zeitgleich außer Kraft.
Diskussionsverlauf
Ein Gemeinderatsmitglied äußert Kritik an der Unflexibilität. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass die Essensbuchungen monatlich angepasst werden können. Er führt weiter aus, dass Eltern, die beispielsweise in den Urlaub fahren, dies im Vorfeld melden können, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Ein anderes Mitglied des Gemeinderates erkundigt sich nach einer möglichen flexiblen App-Lösung, um die Buchungen einfacher und zugänglicher zu gestalten. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied bringt jedoch zu bedenken, dass die Anschaffung einer solchen App zusätzliche Kosten verursachen würde.
Ein Mitglied des Gemeinderates kommt um 19:42 Uhr zur Sitzung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Möttingen zum 01.09.2025 gemäß dem beigefügten Entwurf (siehe Anlage 1) neu zu erlassen. Die bestehende Satzung vom 01. Januar 2012 in der Fassung vom 19.01.2024 tritt zeitgleich außer Kraft.
Die Verwaltung soll die Satzung rechtzeitig ausfertigen und bekannt machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 21.05.2025 16:40 Uhr