Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer bei den Landtags- und Bezirkswahlen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 24.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Gemäß § 9 Landeswahlordnung (LWO) kann den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld für den Wahltag gewährt werden. Die Höhe liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. 

Alternativ oder zusätzlich obliegt es den Gemeinden weitere Verpflegungskosten zu übernehmen.
Bei der letzten Bundestagswahl 2021 wurde ein Erfrischungsgeld i.H.v. 25,00 € ausbezahlt.

Die Verwaltung schlägt für die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 für alle Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld i.H.v. 35,00 € vor. Zusätzlich sollen Kosten für Getränke übernommen werden. Die Organisation der Getränke obliegt den jeweiligen Wahlvorständen.

Im Anschluss an die Wahl erhalten die Wahlvorstände nach Vorlage der Getränkerechnung die Kosten erstattet.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderat sagt, dass er niemanden kennt, der es aufgrund des Geldes macht. Seines Erachtens könnte man auch kein Geld für die Wahlhelfer ausbezahlen.

Ein anderes Mitglied des Gemeinderates sagt, dass man beim letzten Mal ja 25,00 € ausbezahlt hat. Er hat zudem in der Zeitung gelesen, dass eine andere Gemeinde das Erfrischungsgeld ebenfalls auf 35,00 € erhöht hat.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied sagt, dass es das Geld nun statt einem Essen gibt. In deren Wahllokal wurde es so vereinbart, dass man das Geld zusammenlegt und zusammen Brotzeit macht.
Bürgermeister Böllmann schlägt daher vor, das Erfrischungsgeld bei 25,00 € zu belassen. Er bittet die Wahlvorstände, dass abgeklärt werden soll, wie es mit dem Essen gehandhabt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Wahltag der Landtags- und Bezirkswahlen 2023 ein Erfrischungsgeld von 25,00 € für jeden Wahlhelfer und Wahlvorstand. Zusätzlich werden die Auslagen der Wahlvorstände für Getränke am Wahltag erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2024 16:15 Uhr