Festsetzung der Steuerhebesätze der Gemeinde Möttingen (Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2024/2025)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 16.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 63 Abs. 2 Nr. 4 GO i.V.m. § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz u. § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz hat die Gemeinde Hebesätze für die Gewerbe- und die Grundsteuer festzusetzen. Sofern dies im Rahmen einer für ein Jahr geplanten Haushaltssatzung geschieht, sind die Hebesätze jährlich festzusetzen.

Grundsätzlich hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Einnahmen durch Gebühren, Beiträge und Steuern zu beschaffen soweit sonstige Einnahmen (Zuweisungen, Einnahmen aus Verkauf etc.) nicht ausreichen (vgl. Art 62 Abs. 2 GO). 

Im Hinblick auf die notwendigen Investitionen der kommenden Jahre (Sanierung Kindergarten Balgheim, Erweiterung Kläranlage, Kanal- und Straßensanierungen) wäre eine Erhöhung der Hebesätze daher durchaus denkbar. Allerdings sollte die Gemeinde, um weiterhin im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden attraktiv zu bleiben auf eine Erhöhung der Hebesätze verzichten. 

Realsteuerhebesätze 2022 (Umliegende Gemeinden)


Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Alerheim
470
400
310
Deiningen
460
410
320
Hohenaltheim
450
450
300
Mönchsdeggingen
520
470
320
Reimlingen
420
370
310
Harburg
470
440
340
Huisheim
320
320
320

weitere siehe beigefügte Anlage.

Diskussionsverlauf

Ein Mitglied des Gemeinderates bemängelt, dass die o. g. Begründung hinsichtlich des Beschlusses falsch sei. Die richtige Begründung würde lauten „Wir lassen alles beim Alten, da man hinsichtlich der Grundsteuerreform nicht weiß, was auf die Gemeinde zukommt“. 1. Bürgermeister Böllmann weist jedoch darauf hin, dass es um die Grundsteuer 2023 geht und nicht um die künftigen Jahre.

Ein Gemeinderatsmitglied kommt zur Sitzung um 19:40 Uhr.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Steuerhebesätze der Gemeinde Möttingen für die Grundsteuer 2023 und die Gewerbesteuer 2024/2025 nicht verändert werden.

Sie verbleiben wie folgt:

Grundsteuer A                450 Punkte (Landwirtschaft)
Grundsteuer B                380 Punkte (Grundstücke)
Gewerbesteuer                340 Punkte

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2024 16:49 Uhr