Bestätigung der neu gewählten zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Möttingen (Herr Christoph Meyer) und Appetshofen/Lierheim (Herr Mathias Wiedemann) durch die Gemeinde Möttingen gem. Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Daten angezeigt aus Sitzung:
02. Gemeinderatssitzung, 19.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In den Freiwilligen Feuerwehren Möttingen und Appetshofen/Lierheim wurden neue zweite Kommandanten gewählt.
Freiwilligen Feuerwehr Möttingen: Herr Christoph Meyer aus Möttingen
Freiwilligen Feuerwehr Appetshofen/Lierheim: Herr Mathias Wiedemann aus Appetshofen
Gemäß Art. 8 Abs. 3 und 4 des BayFwG kann zum Feuerwehrkommandanten nur gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Außerdem bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn er fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist.
Seitens der Verwaltung bestehen für die Bestätigungen von Herrn Christoph Meyer und Herrn Mathias Wiedemann keine Einwände. Herr Meyer hat schon beide Lehrgänge erfolgreich absolviert (Gruppenführer + Leiter einer Feuerwehr).
Bei Herrn Wiedemann sind zwar noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, da er den Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr noch machen muss, Herr Wiedemann ist jedoch schon für den nächsten Lehrgang angemeldet. Gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 2 genügt es ausnahmsweise, wenn die Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besucht werden.
Über die fachlichen und gesundheitlichen Eignungen beider Personen bestehen keinerlei Zweifel.
Datenstand vom 27.05.2024 17:08 Uhr