Bauantrag 2024-02 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.2383, Gemarkung Balgheim, Am Steinacker 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
04. Gemeinderatssitzung, 18.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Allgemeine Information für den Gemeinderat für zukünftige Bauanträge:
Seit dem 01.01.2024 haben sich durch die Einführung des digitalen Bauantrags für die Gemeinden Änderungen beim Ablauf der Bauantragsverfahren ergeben. Die Bauantragsunterlagen sind künftig direkt beim Landratsamt einzureichen, die Gemeinden werden über ein Online Portal über eingegangene Bauanträge informiert.
Derzeit besteht aber nach wie vor noch die Möglichkeit, den Bauantrag in Papierform beim Landratsamt einzureichen.
Der o.g. Bauantrag ist bei der Gemeinde am 28.02.2024 digital eingegangen.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Baugrundstück die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinacker“.Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Bauantrag, da der Antragssteller die Festsetzung unter Punkt 4.2 des Bebauungsplans Steinacker hinsichtlich der Baugrenzen nicht einhält.
Beantragte Befreiungen:
- Der Erker befindet sich minimal über der Baugrenze
- Die Garage befindet sich ca. 1,20m außerhalb der Baugrenze
Begründet wird dies wie folgt:
Zu 1: Die minimale Überschreitung der Baugrenze durch den Erker kann faktisch unberücksichtigt bleiben, weil es sich um einen untergeordneten, eingeschossigen Anbau handelt und das Haupthaus die Baugrenze einhält.
Zu 2: Die Garage wurde ca. 1,20m über der Baugrenze angeordnet um den Garten im Süd-Westen sinnvoll als Rückzugs- und Erholungsort nützen zu können. Die Abstandsflächen der Garagen liegen auf öffentlichem Grund innerhalb der Straßenachse.
Die beantragen Befreiungen wurden im Vorfeld mit der Baugenehmigungsbehörde Landratsamt Donau-Ries abgestimmt und die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragten Befreiungen keine Bedenken, da die Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Böllmann informiert die Mitglieder des Gemeinderates, dass künftig die Möglichkeit besteht, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Donau-Ries einzureichen. Weiterhin besteht aber auch die Option, den Bauantrag mit dem gewohnten Formblatt in Papierform einzureichen.
Ein Mitglied des Gemeinderates möchte wissen, was unter einer minimalen Überschreitung der Baugrenze zu verstehen ist. 1. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass hier die Überschreitung der Baugrenze ca. 1,20 Meter beträgt. Jedoch hat die Gemeinde schon öfter eine solche Überschreitung befürwortet.
Es folgt eine Diskussion verschiedener Gemeinderatsmitglieder zu den generellen Regelungen zu den Baugrenzen. Ein anderes Mitglied des Gemeinderates fragt, inwieweit der Gemeinderat eine Überschreitung mitgehen muss. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.
Ein Gemeinderatsmitglied hinterfragt, wie der Bauherr von seiner Hofeinfahrt zur Garage gelangt. Bürgermeister Böllmann verdeutlicht dies anhand der Pläne.
Ein Mitglied des Gemeinderates stellt in Frage, wieso es zu solchen Überschreitungen kommt, wenn die Bebauungspläne so offen gestaltet werden. 1. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass auch dies immer vom Einzelfall abhängig ist und er sich nicht anmaßen wird, den Antragstellern so etwas zu verwehren, wenn dies hier laut dem Landratsamt Donau-Ries durchaus genehmigungsfähig ist.
Ein Mitglied des Gemeinderates kommt um 19:47 Uhr zur Sitzung.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-02 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.2383 Gemarkung Balgheim, Am Steinacker 15 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den im Sachvortrag erläuterten beantragten Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen des Bebauungsplans „Steinacker“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 22.07.2024 12:25 Uhr