Bauantrag 2024-04 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 421, Gemarkung Balgheim, Donismühle 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag ist bei der Gemeinde am 23.02.2024 eingegangen.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Baugrundstück den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit einer Größe von ca. 12x15 m. Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich, ist aber aufgrund seiner landwirtschaftlichen Nutzung privilegiert nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB. 

Das geplante Gebäude soll im Anschluss an eine bereits bestehende Maschinenhalle errichtet werden. Aufgrund der Situierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück, kann vom Bauherrn die erforderliche Abstandsfläche nicht eingehalten werden, daher wurde dem Bauantrag ein Antrag auf Abstandsflächenübernahme beigefügt. Die Situierung ergab sich, um den Dachfirst des Bestandsgebäudes und des Bauvorhabens auf einer Linie weiterzuführen.

Das betroffenen Nachbargrundstück Fl.Nr.433/2 befindet sich ebenfalls im Besitz des Antragsstellers, daher ist die Abstandsflächenübernahme problemlos.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragten Befreiungen keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-04 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr.421, Gemarkung Balgheim, Donismühle 1 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben sowie zur beantragten Abstandsflächenübernahme.


Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2024 12:25 Uhr