BA 2024-09 Errichtung einer Terrassenüberdachung an bestehendem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 438/7, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 27
Daten angezeigt aus Sitzung:
07. Gemeinderatssitzung, 17.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der o.g. Bauantrag wurde der Gemeinde Möttingen am 03.05.2024 vom Landratsamt Donau-Ries übermittelt. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Terassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Krumme Gwand“, Möttingen. Zur Umsetzung des Vorhabens wurden vom Bauherrn folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Krumme Gwand“ beantragt:
Erforderliche Befreiungen
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Festsetzung im BPlan
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Gewünschte Befreiung
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- Für Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung
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Satteldach für Haut- und Nebengebäude (Garagen).
Für untergeordnete Nebengebäude bis 75 m³ können auch andere Dachformen, Dachneigungen und Dacheindeckungen zugelassen werden.
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Flachdach
Lamellendach, grau
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- Für Gabionenwand als Sichtschutz
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Holzlattenzäune als Einfriedung
Höhe 1,00 – 1,20 m
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Gabionenwand
Höhe 2,00 m
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Da es sich im vorliegenden Fall um ein „untergeordnetes Nebengebäude“ unter 75 ³ handelt, kann die Zustimmung hinsichtlich der beantragten Befreiungen zu Nr. 1 bedenkenlos erteilt werden.
Für die unter Nr. 2 geplante Gabionenwand wurde dem Bauantrag eine unterschriebene Abstandsflächenübernahmeerklärung des Eigentümers vom Nachbargrundstück Fl.Nr. 438/8, Krumme Gwand 29 beigefügt.
Die Höhe der Gabionenwand mit 2,00 entspricht den Festsetzungen der Bayerischen Bauordnung. In der Vergangenheit wurden in der Krummen Gwand bereits mehrfach Befreiungen hinsichtlich der Höhe von Sichtschutzwänden erteilt. Nach Ansicht der Verwaltung bestehen auch gegen diese Befreiung keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-09,
Terrassenüberdachung an bestehendem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 438/7, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 27 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Weiterhin erteilt der Gemeinderat die Zustimmung zu folgenden beantragten Befreiungen hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplans „Krumme Gwand“:
- Befreiung hinsichtlich Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung:
Der gewünschten Ausführung als Lamellen-Flachdach in Grautönen wird zugestimmt.
- Befreiung hinsichtlich der Höhe des geplanten Sichtschutzes:
Der gewünschten Ausführung einer Gabionenwand als Sichtschutz mit einer Höhe von 2,00 m wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2024 13:02 Uhr