Bauantrag 2024-15, Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/20, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 42
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderatssitzung, 21.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der oben genannte Antrag auf isolierte Befreiung wurde am 07.10.2024 bei der Gemeinde eingereicht.
Das Baugrundstück Fl.Nr. 440/20, der Gemarkung Möttingen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krumme Gwand“ der Gemeinde Möttingen. Das geplante Gartenhaus wäre aufgrund seiner vorgesehenen Ausführung und Größe nach der Bayrischen Bauordnung verfahrensfrei jedoch widersprich es im Hinblick auf die die Größe den Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplans. Dieser erlaubt für Nebengebäude eine zulässige Gesamtfläche von 20 qm. Das geplante Gartenhaus weist eine Nutzfläche von 22,48 qm auf. Demnach überschreitet das oben genannte Gartenhaus die vorgegebene Gesamtnutzungsfläche von 20 qm geringfügig um 2,48 qm. Hierfür wurde vom Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplans beantragt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass zu einer derartigen geringfügigen Überschreitung die Zustimmung des Gemeinderats erteilt werden kann, da keine Nachbarrechtlichen belange betroffen sind. Das Gebäude soll mit einem Abstand von 1,60 m zur südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.
Bürgermeister Böllmann zeigt Pläne des Bauvorhabens.
Diskussionsverlauf
Ein Gemeinderatsmitglied kommt um 19:45 Uhr zur Sitzung.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag, 2024-15, Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/20, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 42 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur folgenden Befreiungen: Die Zustimmung zur Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Krumme Gwand“ hinsichtlich der Größe des Bauvorhabens, wie im Sachverhalt erläutert, wird erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung im Rahmen einer isolierten Befreiung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied enthält sich seiner Stimme.
Datenstand vom 11.03.2025 13:55 Uhr