Beschluss über die 1. Änderung der Satzung für die Entsorgung von Erdaushub in der Gemeinde Möttingen vom 09.10.1997
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderatssitzung, 18.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Erdaushubdeponien der Gemeinde Möttingen Balgheim, Appetshofen/Lierheim und Kleinsorheim befinden sich seit dem Jahr 2009 in der Rekultivierungsphase/Stilllegungsphase. Es wird nur noch Material zur Rekultivierung angenommen. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren versucht die endgültige Stilllegung der Deponien hinauszuzögern, um den Bürgern der Gemeinde noch eine Möglichkeit zu geben, den anfallenden Erdaushub in der Gemeinde selber abgeben zu können, ohne länger Wege auf sich nehmen zu müssen.
Die Deponie in Balgheim ist inzwischen voll und es werden keine Materialien mehr angenommen.
Auf Anweisung des staatlichen Rechnungsprüfungsamtes im Landratsamt Donau-Ries soll die Satzung aufgehoben oder zumindest insoweit geändert werden, dass der Benutzungszwang gestrichen wird. In der derzeitigen Satzungsfassung muss die Gemeinde gemäß § 2 nämlich sämtlichen Erdaushub annehmen, der angeliefert wird. Die Grundstückseigentümer müssen sogar den gesamten auf ihren Grundstücken oder sonst bei ihnen anfallenden Erdaushub auf die Erdaushubdeponien bringen. Dies widerspricht dem Rekultivierungszweck, da ja nur noch für die Rekultivierung geeignetes Material angenommen werden soll.
Diskussionsverlauf
Es hat keine Diskussion stattgefunden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Entsorgung von Erdaushub in der Gemeinde Möttingen vom 09.10.1997 wie von der Verwaltung vorgelegt. § 2 (Benutzungszwang) entfällt vollständig. Die nachfolgenden Paragraphen werden angepasst. Die §§ 3 bis 8 werden zu den §§ 2 bis 7.
Im neuen § 6 Abs. 1 wird die Nummer 1. gestrichen. Die nachfolgenden Nummern werden den Nummern angepasst. Die Nummern 2. und 3. werden zu Nummern 1. und 2.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 14:08 Uhr