Datum: 13.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Abschluss ISEK mit VU inkl. Neuerlass der Sanierungssatzung
1.1 Abwägung der Stellungnahmen aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum ISEK mit VU
1.2 Beschlussfassung über die finale Fassung des ISEK mit VU
1.3 Beschlussfassung über die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Mötingen"
2 Bauantrag 2024-23 - Anbau von zwei Garagen an das best. Wohnhaus und die best. Garage
3 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
3.1 Neujahrsempfang der Gemeinde Möttingen 2025
3.2 Tagespflege
3.3 Geschwindigkeitsüberschreitungen im Baadfeld
3.4 1000 Schulen für unsere Welt
3.5 Feld- und Radwege im Ortsteil Enkingen

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1. Abschluss ISEK mit VU inkl. Neuerlass der Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö 1
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1.1. Abwägung der Stellungnahmen aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum ISEK mit VU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.02.2022 die Beauftragung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) beschlossen.

Als Ergebnis des ISEK mit VU wurde in Teilen des Untersuchungsgebiets das Vorliegen städtebaulicher Missstände und ein Entwicklungs- und Handlungsbedarf gemäß § 136 BauGB bestätigt. Auf Basis der durchgeführten Untersuchungen soll ein Sanierungsverfahren durchgeführt werden mit dem Ziel, die Ortsmitte Möttingen aufzuwerten, weiterzuentwickeln und die Attraktivität zu erhöhen. Dazu soll das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Möttingen“ förmlich festgelegt werden.

Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß    § 137 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB vorgesehen, die formgerecht in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 durchgeführt wurde.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro Planwerk Stadtentwicklung geprüft und in der Abwägung zusammengefasst. Die Unterlagen wurden den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Hinweis:
Die Gemeinderatsmitglieder, die Eigentümer eines Grundstücks im Sanierungsgebiet sind, sind regelmäßig nicht persönlich beteiligt beim Beschluss über den Erlass der Sanierungssatzung (§ 142 BauGB, Art 49 GO).

Bei dem Vor- oder Nachteil, der ihnen durch den Erlass der Sanierungssatzung oder dessen Ablehnung entsteht handelt es sich meist um ein bloßes Gruppeninteresse. Durch die Größe des Sanierungsgebiets und die damit verbundene hohe Zahl an Grundstücksbesitzern sind die Gemeinderatsmitglieder regelmäßig nur Teil einer größeren Gruppe und folglich nicht individuell und unmittelbar betroffen (vgl. Beschluss des VGH München v. 14.10.2013 – 1 ZB 12.1976 Rn. 9 ff. zu einer Sanierungssatzung nach §§ 142 ff. BauGB).

Diskussionsverlauf

Es hat keine Diskussion stattgefunden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den Einzelwürdigungen. Änderungen, soweit sie genannt wurden, sind vom Planungsbüros in den Bericht einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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1.2. Beschlussfassung über die finale Fassung des ISEK mit VU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Die im Rahmen des ISEK mit VU erarbeiteten Projekt- und Maßnahmenvorschläge sowie die Vorschläge für die Sanierungsgebiete wurden im Gemeinderat am 04.03.2024 ausführlich besprochen und eine Entwurfsfassung des Konzepts wurde am 21.10.2024 vom Gemeinderat gebilligt.

Die Ziele des ISEK mit VU dienen als Leitlinie der künftigen Gemeindeentwicklung und werden entsprechend des §136 ff BauGB bei den weiteren Schritten der Umsetzung in die Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen.

Gleichzeitig stellt das ISEK mit VU die Grundlage zur Beantragung von Mitteln des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung sowie ggf. weiterer Fördermittel und die ausführliche Begründung und Erläuterung der Sanierungsanforderungen und Sanierungsziele des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes dar.

Die finale Fassung des ISEK mit VU wurde den Gemeinderatsmitglieder im Vorfeld als Download zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

Es hat keine Diskussion stattgefunden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Möttingen beschließt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in der vorliegenden, finalen Fassung vorbehaltlich weiterer beschlossener Änderungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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1.3. Beschlussfassung über die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Mötingen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Siehe Sachverhalt aus TOP 1 und 2.

Diskussionsverlauf

Es hat keine Diskussion stattgefunden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Möttingen“ gemäß beigefügten Entwurf. Sie tritt mit ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die bestehende Sanierungssatzung “Altort Möttingen“ vom 03.06.2002 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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2. Bauantrag 2024-23 - Anbau von zwei Garagen an das best. Wohnhaus und die best. Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da der Bauherr den Bauantrag zurückgezogen hat. 

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3. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö 3
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3.1. Neujahrsempfang der Gemeinde Möttingen 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beratend 3.1

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann informiert den Gemeinderat über den diesjährigen Neujahrsempfang der Gemeinde Möttingen, welcher am Samstag, 11.01.2025 stattgefunden hat. Er berichtet, dass in diesem Jahr alle Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren eingeladen waren. 

Er erzählt, dass er alle Jugendlichen im Gastraum des Bürgerzentrums herzlich willkommen hieß und betonte in seiner Eröffnungsrede, die Bedeutung der jungen Generation für die Zukunft der Gemeinde und ermutigte die Gäste, ihre Wünsche und Vorstellungen aktiv einzubringen. Nach der Auswertung der Ergebnisse wurden die Ideen vorgestellt. 

Anschließend berichtet Bürgermeister Böllmann, dass es für die Jugendlichen noch Pizza gab. Als besonderes Highlight ging es an diesem Abend nach Neu-Ulm in die Eishalle, wo eine Eisdisco stattfand.  

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob ein mögliches Zeltlager über die Gemeinde laufen muss oder ob dies auch von Vereinen übernommen werden kann. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass dies auch von Vereinen ausgerichtet werden kann. 

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3.2. Tagespflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beratend 3.2

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann berichtet über den aktuellen Baustand in der Tagespflege in Möttingen. Diese soll voraussichtlich im März 2025 eröffnen. Er lad alle anwesenden Gemeinderäte ein, nach der Gemeinderatssitzung die Tagespflege zu besichtigen. Zudem sagt er, dass es im Frühjahr noch einen Tag der offenen Tür geben wird. 

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3.3. Geschwindigkeitsüberschreitungen im Baadfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann berichtet, dass es im Baadfeld Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt. 

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied sagt, dass man die Gefahrenzone, welche auf diesem Gebiet liegt, man aufheben kann, wenn sich keiner daranhält. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied betont, dass man im Baadfeld aufgrund der engen Straßen gar nicht schnell fahren kann.  Zudem sagt ein Gemeinderatsmitglied, dass im Baadfeld hauptsächlich die eigenen Anliegen fahren und sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten. 

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3.4. 1000 Schulen für unsere Welt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beratend 3.4

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann informiert die Gemeinderäte, dass die Möglichkeit besteht, im Mai oder August 2025 nach Tansania zu reisen, um sich das Projekt 1000 Schulen für unsere Welt anzusehen. Wer Interesse hat, soll sich in der Kalenderwoche 3 melden. 

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3.5. Feld- und Radwege im Ortsteil Enkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 13.01.2025 ö beratend 3.5

Sachverhalt

Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich bei Bürgermeister Böllmann, wie der aktuelle Stand bezüglich der Feld- und Radwege im Ortsteil Enkingen ist. Seit der Sanierung der B25 zwischen Nördlingen und Möttingen sei es unmöglich, diese Bundesstraße zu überqueren. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann erklärt, dass dieser Abschnitt von der Deutschen Bahn asphaltiert werden soll. Er geht aber davon aus, dass dies noch eine Weile dauern wird.  Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, was mit den Geldern passiert sei, welche damals für die Flächen eingenommen wurden, und schlägt vor, diese für die Asphaltierung des Weges herzunehmen. Bürgermeister Böllmann antwortet darauf hin, dass die Gelder allgemein in der Gemeinde für den Wegebau verwendet wurden und dass man sich gedulden soll, da die Bahn das Versprechen gegeben hat, diesen Weg zu asphaltieren. Die Gemeinde spart sich hierdurch mind. 250.000 €. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied bittet darum, dass der Bauhof diesen Weg mit Kies auffüllen soll, sodass die Löcher zumindest geschlossen sind. Bürgermeister Böllmann betont, dass hierfür nicht der Bauhof, sondern die Jagdgenossenschaft zuständig ist.

Datenstand vom 21.05.2025 16:18 Uhr