Datum: 17.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 23.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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2. Gemeinderatssitzung
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17.02.2025
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
Gemäß § 10 der Bundeswahlordnung (BWO) kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.
Die Verwaltung schlägt, wie bereits bei der Europawahl 2024, für die Bundestagswahl 2025, für alle Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld i.H.v. 30,00 € vor. Zusätzlich sollen Kosten für Getränke übernommen werden. Die Organisation der Getränke obliegt den jeweiligen Wahlvorständen.
Im Anschluss an die Wahl erhalten die Wahlvorstände nach Vorlage der Getränkerechnung die Kosten erstattet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den Wahltag der Bundestagswahl 2025 ein Erfrischungsgeld von 30,00 € für jeden Wahlhelfer und Wahlvorstand. Zusätzlich werden die Auslagen der Wahl-vorstände für Getränke am Wahltag erstattet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Nachträgliche Forderung eines Bonitätsnachweis zum Breitbandverfahren Gigabit-RL 2.0
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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2. Gemeinderatssitzung
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17.02.2025
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Aufgrund von Anpassungen der Bestimmungen beim Verfahren Gigabit-RL 2.0 muss jede Kommune welche einen vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten hat einen Bonitätsnachweis im Verfahren vorlegen.
Hierzu ist ein Beschluss für den Bonitätsnachweis auf Basis des Bescheids Bund in vorläufiger Höhe für Infrastruktur sowie der Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Kofinanzierung Bayern durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung notwendig.
IKZ:
Folgende Kommunen beabsichtigen laut aktueller IKZ- Vereinbarung die Zusammenarbeit im Zuge des Auswahlverfahrens
Aktueller Status:
• Bescheid Bund (Bewilligungsbehörde / Projektträger - PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft):
Der Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe durch den Projektträger liegt vor.
Aktenzeichen: 832.6/10-24 06BY31499 vom 14.11.2024
• Nebenbestimmung „Bonität“:
Bonitätsnachweis der Gesamtfinanzierung durch die Kommune bis zum 31.03.2025 notwendig
• Information / Bestätigung Kofinanzierung Land
(Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung):
Eine Bewilligung der Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern, entsprechend Nr. 4.1 der KofGibitR 2.0, kann erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in endgültiger Höhe erfolgen. Entsprechend Nr. 4.2 der KofGibitR 2.0, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt.“
Finanzierungsplan der Möttingen
(Anteil 50,92%, 304 Anschlüsse)
Zuwendung der Bundesrepublik Deutschland
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Zuwendung des Freistaates Bayern
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756.486,00 €
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Finanzierungsbeiträge Dritter
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0,00 €
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Infrakredit Breitband der LfA
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0,00 €
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Eigenmittel
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189.122,00 €
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Gesamt
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1.891.216,00 €
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Annahme Zeitplan:
- bis 31.03.2025: Erfüllung der Nebenbestimmung zur Bonität
2025: Durchführung Ausschreibungsverfahren
2026: Förderbescheide in endgültiger Höhe
Ende 2026 / Anfang 2027: Unterzeichnung Kooperationsvertrag
Realisierungszeit: ca. 36 Monate
Annahme Rechnungsstellungen (anteilig nach Baufortschritt)
- 2027: 25 %
- 2028: 50 %
- 2029: 25 %
Hinweis:
Die Gesamtausgaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Antragseinreichung und beschiedenen voraussichtlichen Gesamtausgaben. Die Höhe der tatsächlichen Gesamtausgaben und des daraus resultierenden finanziellen Eigenmittels werden durch das noch durchzuführende Auswahlverfahren ermittelt, das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Prüfung und zum Beschluss vorgelegt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Böllmann erklärt, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss, da nun ein Bonitätsnachweis verlangt wird. Er erläutert den Finanzierungsplan und erklärt, dass mit einem Gemeinderatsbeschluss bestätigt werden soll, dass die Gemeinde in der Lage ist, die erforderlichen Mittel zu erhalten. Dieser Beschluss muss bis März bei der Regierung eingereicht werden.
Gemeinderat Lindner stellt die Frage zur Zeitvorgabe im Hinblick auf die Feuerwehrfeste. Bürgermeister Böllmann stellt klar, dass die Ortsteile bis 2027 erschlossen sein sollen.
Beschluss
Bestätigung Bonität:
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen bestätigt auf Basis der beschiedenen Gesamtausgaben, dass das Vorhaben nach § 44 BHO gesichert ist und die daraus resultierenden finanziellen Eigenmittel der Kommune im Haushaltsplan berücksichtigt sind / werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Behandlung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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2. Gemeinderatssitzung
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17.02.2025
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ö
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beratend
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3 | |
Sachverhalt
Appetshofen-Lierheim
- Breitbandausbau: Der Start des Breitbandausbaus ist für 2025 geplant, wobei die Fertigstellung bis 2027 erfolgen soll.
- Erneuerung der Stromoberleitung: Die Erneuerung der Stromoberleitung fällt unter die Dorferneuerung.
- Verbesserung der Kanaldeckel: Die Kanaldeckel bei Löfflad und Schuster sollen verbessert werden. Diese Aufgabe übernimmt der Bauhof. Vor der Brücke bei Strauß müssen alle Kanaldeckel überprüft werden, da sie abgesenkt sind.
- Kläranlage und Flutmulde: In den nächsten 2-3 Jahren sind keine weiteren Pläne für die Kläranlage vorgesehen. Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob Großelfingen bereits betroffen ist, was Bürgermeister Böllmann verneint. Die Flutmulde ist tiefer als zuvor, und ein Zaun fängt Treibholz ab. Der Feldweg soll um 20 cm abgezogen und Schotter im Bautenbachweg verbaut werden.
- Kanaldeckel-Problematik: Ein Gemeinrat merkt an, dass ein Kanaldeckel einen halben Meter herausragt. Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Kanaldeckel schon immer so war und nicht tiefer gemacht werden kann.
- Nahwärmeversorgung: Der aktuelle Stand der Nahwärmeversorgung in der Gemeinde wirft Fragen auf:
- Es gibt keine Verpflichtungen für die Kommunen auf Bundesebene.
- Privatpersonen müssen die Nahwärmeversorgung nicht umsetzen. Diese Planung dient dazu, den Bürgern aufzuzeigen, welche Möglichkeiten bestehen.
- Ortsumgehung in Möttingen: Es gibt keine neuen Entwicklungen.
Balgheim
- Hochwasserbedenken: In Bezug auf Hochwasser gibt es ein Sturzflutkonzept in Kleinsorheim. Das Wasser wird zurückgedrückt, um bewohnte Bereiche zu schützen. Bäuerle bemerkt, dass es bei starkem Regen knapp wird. Der Bach ist zugewachsen, was durch den Biber verursacht wird und möglicherweise behoben werden muss.
- Grosselfinger Kreuzung: Der Baubeginn soll so schnell wie möglich erfolgen. Ein schwerer Verkehrsunfall vor 14 Tagen betont die Dringlichkeit. Das Projekt scheitert derzeit an einem Acker, was die Fertigstellung verzögert.
- Forellenbachstraße: Der Zustand der Straße wird bemängelt. Der Bauhof ist informiert und wird bei gutem Wetter Maßnahmen ergreifen.
- Ratten im Kanal sind gesichtet worden. Bürger werden gebeten, sich bei der Gemeinde zu melden und keine Essensreste über die Toilette zu entsorgen.
- Die Brücke bis Eisweiler ist auf 6 Tonnen begrenzt. Es wird bemängelt, dass schwerere Fahrzeuge darüber fahren. Die Vernunft der Fahrzeugführer wird angesprochen, und ein Brückensanierungskonzept ist notwendig, da alle Brücken aus den 60er/70er Jahren stammen. Ein Gemeinderat hält es für unnötig, Geld auszugeben, da es alternative Wege gibt.
Enkingen
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h bei der Einfahrt Enkingen: In Großelfingen wurde erfolgreich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h eingeführt. Ein Gemeinderatsmitglied weist darauf hin, dass oft erst Unfälle passieren müssen, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Die Kreuzung ist unfallträchtig, da Fahrzeuge mit 100 km/h ankommen. Eine Begrenzung auf 70 km/h sollte nicht erst nach einem Unfall erfolgen. Der Bürgermeister hat Kontakt mit der Polizei und dem Landratsamt (LRA) in Kleinsorheim aufgenommen, um die Notwendigkeit der Begrenzung zu besprechen. Ein Gemeinderat merkt an, dass trotz der Maßnahmen trotzdem Unfälle passieren.
- Brückensanierung in Enkingen: Die Sanierung der Brücke muss in Angriff genommen werden.
- Pumpstationen und Notstromgerät: Der Anschluss eines Notstromgeräts an die Pumpstationen wird derzeit als nicht notwendig erachtet.
Ortsteil Kleinsorheim
- Glasfaserausbau: Der Ausbau beginnt jetzt und endet voraussichtlich Anfang Mai. Fragen bezüglich des Beginns des Glasfaserausbaus in den restlichen Ortsteilen bleiben offen.
- Sturzflutkonzept: Die benötigte Fläche für das Konzept ist noch unbekannt. Ein neuer Antrag wurde gestellt, da das Wasserwirtschaftsamt mit dem vorherigen Antrag unzufrieden war. Der Fokus liegt nun auf Kleinsorheim. Der Förderantrag wird in Donauwörth bearbeitet, und die Maßnahmen beginnen bald, um das Wasser, das sich in und um Kleinsorheim sammelt, zu bewältigen. Ein Gemeinderatsmitglied betont, dass die Stadt Harburg in das Konzept einbezogen werden sollte, da der Bach von dort kommt.
- Feedback zur ISEK-Online-Umfrage: Die Ergebnisse der vor zwei Jahren durchgeführten Umfrage sind auf der Homepage verfügbar.
- Tempolimit in Möttingen: Das Tempolimit von 30 km/h von 22:00 bis 06:00 Uhr wird beibehalten, solange es möglich ist. Es gibt keine neuen Berechnungen.
- Diskussion über Bauplätze: Es gab eine große Nachfrage nach Bauplätzen, die nun nachgelassen hat. Derzeit gibt es nur eine Anfrage für einen Bauplatz. In anderen Gemeinden sind die Anfragen nahezu null.
- Straßensanierung in Kleinsorheim: Die Ortsausfahrt in Richtung Ziswingen benötigt Reparaturen. Der Bürgermeister weist auf die großen Löcher hin, die mehr als nur mit Rollsplitt aufgefüllt werden sollten.
Möttingen
- Grundsteuer: Es gibt Diskrepanzen bei der Grundsteuer. Einige Fälle bewegen sich von zwei- in den vierstelligen Bereich, aufgrund von falschen Angaben.
- Mülleimer an Bushaltestellen: Es wird angeregt, mehr Mülleimer an Bushaltestellen und stark frequentierten Plätzen aufzustellen. Der Bauhof ist jedoch überlastet, und das Problem liegt mehr an den Bürgern, die ihren Müll neben die Mülleimer stellen.
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4. Bauantrag 2025-02 - Neubau einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 624/1, Gemarkung Kleinsorheim, Brühlweg 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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2. Gemeinderatssitzung
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17.02.2025
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Der oben genannte Bauantrag wurde am 29.01.2025 digital an die Gemeinde übersandt.
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 624/1, Gemarkung Kleinsorheim, Brühlweg 12, eine Unterstellhalle zu errichten. Das Grundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, daher gelten die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung sowie des Baugesetzbuches.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken.
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Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-02 – Neubau einer Unterstellhalle, Fl.Nr. 624/1, Gemarkung Kleinsorheim, Brühlweg 12 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Erlass einer Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindebereich Möttingen nach § 14 Ladenschlussgesetz aus Anlass der Gewerbeschau in Möttingen am 30.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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2. Gemeinderatssitzung
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17.02.2025
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde muss aus Anlass des Frühjahrsmarktes eine Rechtsverordnung erlassen, dass am Sonntag der Gewerbeschau (30.03.2025), die Läden und Geschäfte „verkaufsoffen“ sein dürfen. In der Verordnung ist festgelegt, welche Bestimmungen einzuhalten sind. Diese sind z.B.
- Die Läden dürfen nur 5 Stunden auf sein
Jugendliche unter 18 Jahre und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden
Erwachsene Arbeitnehmer, die am Marktsonntag beschäftigt werden, müssen in der gleichen Arbeitswoche freigestellt werden
Sämtliche Vorschriften sonstiger Gesetze müssen beachtet werden
Die Gemeindeverwaltung muss vor dem verkaufsoffenen Sonntag mehrere Behörden, z.B. die Gewerkschaft Verdi, das Landratsamt, die IHK, die Handwerkskammer usw. anhören. Wenn keine größeren Einwände kommen, kann die Gemeinde die Rechtsverordnung für den verkaufsoffenen Sonntag erlassen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Böllmann erklärt, dass es sich bei der Veranstaltung früher um den klassischen Frühjahrsmarkt handelte. Heute wird der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen der Gewerbeschau von MW Caravaning durchgeführt. Er betont, dass die Organisation nicht einfach ist, da an einem verkaufsoffenen Sonntag mindestens zwölf Fieranten beteiligt sein müssen
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass aus Anlass der Gewerbeschau in Möttingen vom 29. – 30.03.2025 in der Gemeinde Möttingen die Verkaufsstellen am Sonntag, 30.03.2025 in der Zeit von 12.00 - 17.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitete Rechtsverordnung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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2. Gemeinderatssitzung
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17.02.2025
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ö
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6 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Böllmann informiert die Anwesenden, dass am Mittwoch, 19.02.2025 um 17:00 Uhr eine neue Wahlschulung stattfindet. Ein Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass der Wahlprozess aufgrund der mehreren Wahlschritte etwas komplizierter ist.
Datenstand vom 21.05.2025 16:26 Uhr