Datum: 24.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Gestaltungshandbuchs für das Sanierungsgebiet "Ortsmitte Möttingen" und neuer Beschluss für das kommunale Förderprogramm bei der Gemeinde Möttingen
2 Bauanträge
2.1 Bauantrag 2025-01 - Errichtung von Schleppgauben am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 439/12, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 56a
2.2 Bauantrag 2025-04 - Errichtung eines Außenreitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11
2.3 Bauantrag 2025-05 - Neubau einer Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 8, Gemarkung Enkingen, Am Dorfplatz 8
2.4 Bauantrag 2025-06 - Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhaus mit Garage und Carport auf dem Grundstück, Fl.Nr. 77, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 49
3 Einbeziehungssatzung "Grosselfinger Straße" Enkingen
3.1 Aufstellungsbeschluss
3.2 Beschluss zur Einleitung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
4 Einbeziehungssatzung "Unterdorf" Kleinsorheim
4.1 Aufstellungsbeschluss
4.2 Beschluss zur Einleitung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
5 Erneuerung Dorfplatz Balgheim, Fl.Nr. 300, Gemarkung Balgheim, Merzinger Str. 3
6 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
6.1 Verkehrsmessung im Bereich Baadfeld, Gemarkung Möttingen
6.2 Bahnhof Möttingen
6.3 Mülleimer-Situation am Bahnhof Möttingen

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1. Vorstellung des Gestaltungshandbuchs für das Sanierungsgebiet "Ortsmitte Möttingen" und neuer Beschluss für das kommunale Förderprogramm bei der Gemeinde Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Parallel zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wurde die Überarbeitung bzw. die Erstellung eines neuen Gestaltungshandbuchs für das Kommunale Förderprogramm der Gemeinde erstellt.

Die Gemeinde kann in Erneuerungsgebieten (Gesamtmaßnahmen/Sanierungsgebiet) zur vereinfachten Förderung kleinerer privater Maßnahmen Kommunale Förderprogramme wie zum Beispiel zur Fassadeninstandsetzung auflegen. Soweit das Programm von der Regierung allgemein genehmigt ist, entscheidet die Gemeinde im Rahmen eines von der Regierung zu bewilligenden Jahresbudgets im Einzelfall selbst über die Mittel und weist deren zweckentsprechende Verwendung summarisch nach.

Das bisherige Kommunale Förderprogramm wurde zusammen mit der bisher geltenden Gestaltungsrichtlinie im Jahr 2011 für das Sanierungsgebiet “Altort Möttingen“ beschlossen. Eine Überarbeitung bzw. Neuerstellung wurde von der Regierung von Schwaben verlangt. 

Hierzu wurde das Planungsbüro Haines-Leger Architekten aus Würzburg beauftragt. Das Gestaltungshandbuch ist Grundlage für das Kommunale Förderprogramm und stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Sanierung der “Ortsmitte Möttingen“ dar. Es soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet bieten, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der in diesem Gestaltungshandbuch aufgezeigten Empfehlungen durchzuführen. 

Vorstellung des Gestaltungshandbuchs durch Haines-Leger Architekten:

  

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt referiert Frau Dipl.-Ing. Sylvia Haines M.Sc. vom Büro Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA aus Würzburg.
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich, ob es sich bei den steuerlichen Fördermöglichkeiten um neue Regelungen handelt. Frau Haines erklärt, dass diese Förderungen zwar nicht neu seien, jedoch weitgehend unbekannt. Umso wichtiger sei es, dieses Wissen aktiv zu verbreiten.
Ein weiteres Gemeinderatsmitglied weist ergänzend darauf hin, dass ein positiver Nebeneffekt solcher Fördermaßnahmen darin bestehe, bei höherem Einkommen Steuern einsparen zu können. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das "Gestaltungshandbuch Ortsmitte Möttingen" mit den Gestaltungs- empfehlungen zur Kenntnis und beschließt das Gestaltungshandbuch und das kommunale Förderprogramm. Gleichzeitig wird die “Richtlinie für ein kommunales Förderprogramm der Gemeinde Möttingen“ vom 11.10.2011 aufgehoben.












Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beratend 2
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2.1. Bauantrag 2025-01 - Errichtung von Schleppgauben am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 439/12, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 56a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag wurde am 24.01.2025 der Gemeinde digital übersandt. 

Die Antragssteller beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 439/12, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 65 a eine Errichtung von Schleppgauben am bestehenden Wohnhaus. Das genannte Baugrundstück liegt im Gebiet des Bebauungsplans „Krumme Gwand“. 

Die Bauherren beantragen demnach zwei Befreiungen:

1. Breite der Dachgauben
Zulässig: Die Einzelbreite beträgt für Dachgauben max. 2,20 m.
Geplant: Die Dachgauben sollen in einer Breite von 3,215 m und 3,78 m errichtet werden.

2. Abstand Gaube bis zur Außenkante
Zulässig: Der seitliche Abstand einer Gaube bis zur Außenkante des Ortgangs muss der Gaubenbreite entsprechen. 
Geplant: Die Dachgauben sollen ohne Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. mit einem Abstand zum Ortgang abweichend von der Gaubenbreite errichtet werden. 

3. Außenverkleidung
Die Außenverkleidung der Dachgauben soll mit einem Stehfalzbelch (Titanzink) in der Farbe Rot anstelle eines Außenputzes verkleidet werden. 
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung besteht gegen das geplante Bauvorhaben Bedenken, da es sich hierbei um erhebliche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans handelt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sind in dem Gebiet „Krumme Gwand“ jedoch bereits vergleichbare Fälle genehmigt worden, sodass aus Gleichbehandlungsgründen das Bauvorhaben nicht abgelehnt werden kann. 

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied äußert, dass es vorrangig schwerwiegendere Bauvorhaben gebe als den Einbau von Dachgauben. Ein weiteres Mitglied verweist darauf, dass laut Bebauungsplan eine maximale Breite von 2,20 m für Dachgauben vorgesehen sei. Eine Abweichung von bis zu 20 cm sei in der Regel noch vertretbar, die im vorliegenden Fall jedoch überschritten werde. Das Gemeinderatsmitglied fragt zudem, ob es kein Argument sei, darauf hinzuweisen, dass inzwischen anderweitig zusätzlicher Wohnraum geschaffen wurde.
Bürgermeister Böllmann erklärt, dass dies vor allem im Zusammenhang mit den Grundsteuerbescheiden relevant sei. Veränderungen an der Wohnfläche müssten jedoch vom Bauherrn eigenständig bei der Gemeinde gemeldet werden.
Weiterhin betont Bürgermeister Böllmann, dass bei solchen Bauvorhaben darauf zu achten sei, die Grundzüge des Gebäudes nicht zu verändern. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied äußert sich abschließend kritisch zur Farbgestaltung der Verkleidung der Dachgauben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-01 – Errichtung von Schleppgauben am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 439/12, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 56 a und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2.2. Bauantrag 2025-04 - Errichtung eines Außenreitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag 2025-04 wurde am 17.02.2025 digital vom Landratsamt an die Gemeinde übersandt. 

Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11 eine Errichtung eines Außenreitplatzes.  Das Grundstück ist nach § 35 BauGB dem Außenbereich zugeordnet.

Das geplante Bauvorhaben wurde bereits als Bauvoranfrage in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2024 behandelt. In dieser wurde die Zustimmung erteilt, die beantragen Änderungen des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, vorzunehmen und das Bauvorhaben anschließend zu ermöglichen. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird noch im Jahr 2025 vorgenommen. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken. 

Diskussionsverlauf

Ein Mitglied des Gemeinderats äußert den Verdacht, dass auf dem betreffenden Grundstück bereits ein Reitplatz ohne entsprechende Baugenehmigung errichtet worden sei. Bürgermeister Böllmann entgegnet, dass ihm hierzu keine Informationen vorlägen, er den Sachverhalt jedoch prüfen werde.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am Dienstag, den 25.03.2025, stellte sich heraus, dass es sich bei der fraglichen Fläche um einen sogenannten Matschplatz handelt, der den Pferden als Aufenthaltsbereich dient.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-04 – Errichtung eines Außenreitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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2.3. Bauantrag 2025-05 - Neubau einer Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 8, Gemarkung Enkingen, Am Dorfplatz 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag wurde am 04.03.2025 der Gemeinde digital übersandt. 

Die Antragssteller beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 8, Gemarkung Enkingen, Am Dorfplatz 8 einen Neubau einer Bergehalle. Das geplante Bauobjekt liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan, weshalb die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung sowie des Baugesetzbuches Anwendung finden.

Die Bergehalle soll eine reine Nutzfläche von 189,7 m² und eine überbaute Fläche von 198,00 m² umfassen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.

Diskussionsverlauf

Es hat kein Diskussionsverlauf stattgefunden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-05 – Neubau einer Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 8, Gemarkung Enkingen, Am Dorfplatz 8 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag 2025-06 - Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhaus mit Garage und Carport auf dem Grundstück, Fl.Nr. 77, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 49

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Bauantrag 2025-06 inkl. Anzeige auf Beseitigung wurde digital am 06.03.2025 vom Landratsamt an die Gemeinde übersandt. 

Die Antragssteller beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 49, das bestehende Wohnhaus abzubrechen, hierzu wurde dem oben genannten Bauantrag eine Anzeige auf Beseitigung vorlegt. Mit dem vorgelegten Bauantrag wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garage und Carport beantragt. 

Das Grundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan, weshalb die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung sowie des Baugesetzbuches Anwendung finden.

Die Nachbarunterschriften auf den Bauunterlagen sind vollständig. Vonseiten der Verwaltung spricht gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken. 

Diskussionsverlauf

Es hat kein Diskussionsverlauf stattgefunden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-06 – Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garage  und Carport  auf dem Grundstück  Fl.Nr. 77, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen  49 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Einbeziehungssatzung "Grosselfinger Straße" Enkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö 3

Sachverhalt

Für die Fl.Nr. 234/5 Gemarkung Enkingen wurde bei der Gemeinde ein Antrag für eine
Wohnbebauung gestellt. Die Fläche soll einer geordneten Nachverdichtung zugeführt werden.
Die Bebauung soll dabei angrenzend zur bestehenden Bebauung errichtet werden. Sie setzt
damit die bereits vorhandene Bebauung fort. Eine Bebaubarkeit ist derzeit bauplanungsrechtlich im Bereich der vorgesehenen Bebauung nicht zulässig, da diese im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Jedenfalls nicht privilegierte Bauvorhaben sind nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht genehmigungsfähig.

Die Gemeinde ist bereit, durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung zu
schaffen. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Enkingen.

Dokumente
Download EBS-GrosselfingerStr-Enkingen-250324c.pdf

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3.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö 3.1

Diskussionsverlauf

Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich, ob die Einbeziehungssatzung von Herrn Dipl.-Ing. Godts allein erstellt wurde oder in Zusammenarbeit mit den Bauherren entstanden ist. Bürgermeister Böllmann erläutert, dass die Satzung in gemeinsamer Abstimmung mit den Bauherren erarbeitet wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Grosselfinger Straße“ Enkingen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 234/5 Gemarkung Enkingen.

Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 234/3 (Hofstelle)
- im Osten durch die Fl.-Nr. 15/2 (Grosselfinger Straße)
- im Süden durch die Fl.-Nr. 234/4 (Wohnen)
- im Westen durch die Fl.-Nr. 234 (Grünfläche) jeweils Gemarkung Enkingen

Mit der Ausarbeitung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Beschluss zur Einleitung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö 3.2

Diskussionsverlauf

Es hat kein Diskussionsverlauf stattgefunden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Grosselfinger Straße“ in der Fassung vom 24.03.2025 und beschließt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Einbeziehungssatzung "Unterdorf" Kleinsorheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö 4

Sachverhalt

Für eine Teilfläche der Fl.Nr. 52, Gemarkung Kleinsorheim wurde bei der Gemeinde ein
Antrag für eine Wohnbebauung gestellt. Die Fläche soll einer geordneten Nachverdichtung
zugeführt werden. Die Gebäude sollen dabei angrenzend zur bestehenden Bebauung errichtet
werden. Sie setzt damit die bereits vorhandene Bebauung fort.

Eine Bebaubarkeit ist derzeit bauplanungsrechtlich im Bereich der vorgesehenen Bebauung
nicht zulässig, da diese im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Jedenfalls nicht privilegierte
Bauvorhaben sind nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht genehmigungsfähig. Die Gemeinde ist bereit, durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung zu schaffen.

Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Kleinsorheim.

Dokumente
Download EBS-Unterdorf-Kleinsorheim-250324b.pdf

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4.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Es hat kein Diskussionsverlauf stattgefunden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Unterdorf“ Kleinsorheim.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 52 Gemarkung Kleinsorheim.

Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 413/1 (Obstbaumbestand), 416 (landwirtschaftliche Lagerfläche)
- im Osten durch die Fl.-Nr. 52 (TF, Obstbaumbestand)
- im Süden durch die Fl.-Nr. 51 (bestehende Bebauung/Hofstelle), 101/3 (Straße „Unterdorf“)
- im Westen durch die Fl.-Nr. 52 (TF, bestehende Bebauung) jeweils Gemarkung Kleinsorheim

Mit der Ausarbeitung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2. Beschluss zur Einleitung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Es hat kein Diskussionsverlauf stattgefunden. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Unterdorf“ in der Fassung vom 24.03.2025 und beschließt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Erneuerung Dorfplatz Balgheim, Fl.Nr. 300, Gemarkung Balgheim, Merzinger Str. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gartenbau- und Verschönerungsverein Balgheim beabsichtigt rechtzeitig zum bevorstehenden Feuerwehrfest den Dorfplatz beim Gedenkstein an der Einmündung von der Merzinger in die Hohenaltheim Straße neu anzulegen. 
Der gemeindeeigene Platz wurde zuletzt zur 850-Jahr-Feier 1997 mit einfachen Mitteln angelegt und seither vom Gartenbauverein gepflegt. 


Ein Vereinsmitglied, welcher Landschaftsgärtner ist, hat hierfür einen Vorschlag ausgearbeitet, auf den sich er Garten- und Verschönerungsverein bei seiner letzten Sitzung geeinigt hat.  Die Neugestaltung bezieht sich auf die Anlage verschiedener Staudenbeete und die Anlage eines Rondells, welches auch bepflanzt werden soll. Bestehende größere Bäume bleiben erhalten. Die Materialkosten einschließlich Staudenpflanzung werden auf ca. 2500 € veranschlagt.  Die Arbeit würde der Gartenbauverein in Eigenleistung durchführen.

Der Garten- und Verschönerungsverein bittet die Gemeinde um die Übernahme der anfallenden Materialkosten.

Diskussionsverlauf

Es hat kein Diskussionsverlauf stattgefunden. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen genehmigt die Kosten für die Gestaltung des Dorfplatzes in Balgheim. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö 6
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6.1. Verkehrsmessung im Bereich Baadfeld, Gemarkung Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beratend 6.1

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann berichtet, dass im Bereich Baadfeld (Spielstraße) eine Verkehrsmessung durchgeführt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass in 95 % der Fälle eine Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit vorliegt.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied äußert, dass, wenn die Verkehrsregeln einer Spielstraße nicht eingehalten werden, die Einrichtung dieser Regelung grundsätzlich überdacht bzw. aufgehoben werden müsse. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Beschwerden aus der Anwohnerschaft auf hohem Niveau erfolgen, da die Spielstraße ursprünglich auf Wunsch der Anwohner eingerichtet wurde.
Bürgermeister Böllmann betont, dass man in dieser Angelegenheit insbesondere an die Vernunft und Verantwortung der Anlieger appellieren müsse.
Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats merkt an, dass es sich beim Baadfeld um keine Durchgangsstraße handelt und dort ausschließlich Anlieger verkehren würden. Zudem wird von einem anderen Gemeinderatsmitglied angemerkt, dass es innerhalb der Gemeinde durchaus Gebiete gebe, in denen ein dringenderer Handlungsbedarf in verkehrlicher Hinsicht bestehe.

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6.2. Bahnhof Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beratend 6.2

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann berichtet, dass aktuell am Bahnhof in Möttingen die Verkabelung der Bahnweichen vorgenommen wird. Für das erste und zweite Quartal 2025 sind die ersten baulichen Maßnahmen vorgesehen.
Er informiert darüber, dass er erneut eine E-Mail an die Deutsche Bahn gesendet habe und den Gemeinderat umgehend informieren werde, sobald eine Rückmeldung erfolgt. Ziel sei es, das Projekt bis Ende des Jahres abschließen zu können.

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6.3. Mülleimer-Situation am Bahnhof Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2025 ö beratend 6.3

Sachverhalt

Ein Mitglied des Gemeinderats merkt an, dass die Mülleimer am Bahnhof in Möttingen nicht regelmäßig geleert werden und daher überquellen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann erklärt, dass vor Kurzem zusätzliche Mülleimer in der Gemeinde aufgestellt wurden. Er werde den Bauhof darüber informieren, dass die Mülleimer spätestens alle 14 Tage geleert werden müssen.

Datenstand vom 21.05.2025 16:32 Uhr