Datum: 28.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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1 | |
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan und Stellenplan für das Jahr 2025
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1.1 | |
Beschluss über Haushaltssatzung & Haushatsplan 2025
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1.2 | |
Beschluss über den Finanzplan 2025 - 2028
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1.3 | |
Beschluss über den Stellenplan 2025
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2 | |
Breitbandausbau Gigabitrichtlinie 2.0
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2.1 | |
Beschluss über die Auswahl der Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
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2.2 | |
Beschluss über eine Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke
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2.3 | |
Beschluss über die Kriterien für die Auswertung im Rahmen der GigabitRL 2.0
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2.4 | |
Beschluss über die weiterführende fachliche Begleitung und Umsetzung des Verfahrens durch die Breitbandberatung Bayern GmbH
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2.5 | |
Beschluss über den Verkauf vorhandener Leerrohre
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3 | |
Bauanträge
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3.1 | |
BA 2025-08 - Abriss verschiedener landwirtschaftlicher Gebäude und Hochsilos; Neubau einer Strohlagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 11/1, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 43
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3.2 | |
BA 2025-09 - Neubau eines Bioschweinemaststalles mit Auslauf, Mistlager und Futtersilo auf dem Grundstück Fl.Nr. 582 und 582/1, Gemarkung Appetshofen, Au Appetshofen
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3.3 | |
BA 2025-11 - Neubau einer Reitstallüberdachung mit Koppel auf dem Grundstück Fl.Nr. 950, Gemarkung Möttingen, Balgheimer Str.
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3.4 | |
BA 2025-12 - Umbau eines Wohnhauses und energetische Sanierung sowie Neubau Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 65/6, Gemarkung Enkingen, Am Knie 11
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4 | |
Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
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1. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan und Stellenplan für das Jahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beratend
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1 | |
Sachverhalt
Am 31.03.2025 fand im Finanzausschuss eine erste Besprechung zum Haushalt 2025 statt. In der Gemeinderatssitzung am 08.04.2025 wurde der Haushalt anschließend mit Hilfe der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Unterlagen (Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen) ausführlich behandelt.
Zur heutigen Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan und Stellenplan für das Jahr 2025 werden den Anwesenden nochmals die wichtigsten Eckdaten und Ansätze des Haushalts 2025 dargestellt.
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1.1. Beschluss über Haushaltssatzung & Haushatsplan 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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5. Gemeinderatssitzung
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28.04.2025
|
ö
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beschließend
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1.1 | |
Beschluss
Die Gemeinde Möttingen erlässt aufgrund Art. 63 ff Gemeindeordnung (GO), die Haushalts-satzung für das Jahr 2025, mit dem Haushaltsplan für 2025, der im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 7.389.254 € und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 5.153.917 € abschließt.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 3.460.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze wurden für das Haushaltsjahr 2025 durch die Hebesatzsatzung vom 18.11.2024 festgelegt. Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben:
- Grundsteuer A (land- u. forstw. Betriebe): 550 v. H.
- Grundsteuer B (bebaute Grundstücke): 220 v. H.
- Gewerbesteuer: 340 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.2. Beschluss über den Finanzplan 2025 - 2028
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
1.2 | |
Beschluss
Der Finanzplan für die Jahre 2025 – 2028 wird wie vorgelegt beschlossen. Er ist nach Art. 70 GO für die Gemeinde Möttingen nicht verbindlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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1.3. Beschluss über den Stellenplan 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
1.3 | |
Beschluss
Der Stellenplan für 2025 wird wie vorgelegt beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Breitbandausbau Gigabitrichtlinie 2.0
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beratend
|
2 | |
Sachverhalt
Ursprünglich war der Breitbandausbau in Mönchsdeggingen mit Ortsteilen und Möttingen mit Ortsteilen über die Bayerische Gigabitrichtlinie geplant. Kurz vor der europaweiten Ausschreibung der Maßnahmen wurde die Gesamtplanung jedoch nochmals geändert. Grund hierfür war die Ankündigung der Deutschen Telekom die Hauptorte Mönchsdeggingen und Möttingen eigenwirtschaftlich erschließen zu wollen.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Donauwörth informierte die Gemeinde im Juni 2024, dass die Telekom momentan nicht in der Lage ist konkrete Angaben zu Art, Umfang und Zeitrahmen der Ausbaugebieten zu machen. Er schlug vor, alle förderfähigen Adressen im aktuellen Bundesprogramm auszuschreiben.
Die Gemeinden Mönchsdeggingen und Möttingen haben sofort nach Kenntnis der neuen Sachlage, einen Antrag auf Förderung der Beratungsleistungen für das neue Verfahren Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes gestellt.
Mit Bescheid vom 14.11.2024 erhielt die Gemeinde einen Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe (1.857.000 €) vom Bund. 50%
Mit E-Mail vom 16.12.2024 erhielt die Gemeinde die Bestätigung vom Land zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf Basis Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach bayerischer Kofinanzierungs- Gigabitrichtlinie 2.0 40%
Der Regelfördersatz (Kommunen ländlicher Raum) für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.
Hinweis:
Das Bayerische Staatsministerium teilte im April 2025 mit, dass die Auszahlung der Zuwendung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht. Es besteht kein Anspruch auf zeitnahe Auszahlung nach Abruf der Fördermittel. Zudem wird eine Schlussrate i.H.v. 25 % bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises einbehalten.
Auf Grundlage der Grobkalkulation (Marktpreise 2024) und der ausgewählten und mit der Kommune abgestimmten Förderkulisse (siehe Karte), ergeben sich zu erwartende förderfähige Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Höhe von ca. 2.733.536,70 €.
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2.1. Beschluss über die Auswahl der Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
2.1 | |
Sachverhalt
Die vorgeschaltete Markterkundung hat 328 förderfähige Glasfaseranschlüsse ergeben. 305 in Möttingen, 3 in Balgheim, 11 in Enkingen, 5x in Appetshofen und 4 in Kleinsorheim. (Details zu den Grundstücken siehe beigefügte Karte)
Hinweis:
Nicht förderfähig sind Grundstücke die bereits einen Glasfaseranschluss haben bzw. Glasfaser eventuell vor dem Grundstück in der Straße liegt und der Eigentümer bereits einmal einen Glasfaserhausanschluss abgelehnt hat oder nicht auf ein Schreiben des ausbauenden Unternehmens geantwortet hat. Des Weiteren sind Grundstücke nicht förderfähig die bereits im Rahmen des Förderprogramms Bayerische Gigabitrichtlinie gefördert werden.
In der beigefügten Anlage befindet sich die Grobkalkulation der voraussichtlichen Herstellungskosten auf Basis der aktuellen Marktpreise. Zu beachten ist hierbei das die Angebotspreise der Anbieter hiervon stark abweichen können.
So können die Kosten in den Ortsteilen bei Angebotsabgabe des bestehenden DSL Anbieters deutlich günstiger ausfallen, da dieser seine eigene (bestehende Infrastruktur) nützen kann und daher deutlich niedrigere Tiefbaukosten hat.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 einzubringen:
Erschließungsgebiet Gemeinde Möttingen, gesamt 328 Adressen gemäß beiliegender Karte vom 25.04.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.2. Beschluss über eine Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
2.2 | |
Sachverhalt
Auf Grundlage der Grobkalkulation (Marktpreise 2024) und der ausgewählten und mit der Kommune abgestimmten Förderkulisse (siehe Karte), ergeben sich zu erwartende förderfähige Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Höhe von ca. 2.733.536,70 €.
Beschluss
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke (Vorbehalt zur Aufhebung des Verfahrens bei Überschreitung) bei Vergabe für das Gesamtlos wird auf 2.733.536,70 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.3. Beschluss über die Kriterien für die Auswertung im Rahmen der GigabitRL 2.0
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
2.3 | |
Sachverhalt
Zur Gewichtung der eingehenden Angebote wird folgende Bewertungsmatrix festgelegt:
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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85 %
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|
10 %
|
Qualität technische Umsetzung
|
5 %
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Beschluss
Folgende Kriterien und Gewichtung zur Auswertung der eingehenden Angebote wird beschlossen:
- 85 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- 10 % Realisierungszeit
- 5 % Qualität technische Umsetzung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.4. Beschluss über die weiterführende fachliche Begleitung und Umsetzung des Verfahrens durch die Breitbandberatung Bayern GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beschließend
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2.4 | |
Sachverhalt
Die Firma Breitbandberatung Bayern GmbH hat seit der Übernahme vom damaligen Breitbandberater im Jahr 2017 alle Verfahren in Möttingen durchgeführt. Die Breitbandberatung hat sämtliche Unterlagen parat und kennt sich in Sachen Breitband in der Gemeinde Möttingen am besten aus. Die Verwaltung schlägt daher, die weiterführende fachliche Begleitung und Umsetzung des Verfahrens durch die Breitbandberatung Bayern GmbH vor.
Die endgültigen Kosten für die fachliche Begleitung lassen sich aktuell nicht beziffern. Der Umfang der Konkretisierung (Nach dem Auswahlverfahren) ist abhängig vom Ergebnis des Auswahl-verfahrens (z.B. Losvergabe, mehrere Bieter) ==> Preisbildung kann erst nach Durchführung der Ausschreibung erfolgen.
Hinweis:
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Beschluss
Für die weiterführende fachliche Begleitung und Umsetzung des Verfahrens durch die Breitbandberatung Bayern GmbH, wird dem Folgeauftrag für die folgenden Leistungen an die Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des vorliegenden Angebotes zugstimmt.
- Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
- Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes
- Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
- Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
- Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land
- Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit
ausgewähltem Bieter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ein GR war während der Abstimmung auf der Toilette.
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2.5. Beschluss über den Verkauf vorhandener Leerrohre
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
2.5 | |
Sachverhalt
Für die bereits vorhandenen gemeindlichen Leerrohre, die im Auswahlverfahren berücksichtigt werden sollen, ist ein Verkaufsbeschluss für die Leerrohre und deren Preis notwendig. Sämtliche, der Verwaltung bekannten Leerrohre, wurden bereits ermittelt und bereitgestellt. Die Verwaltung schlägt folgende Preise vor: 1,50 €/Meter Leerrohr und 13,00 €/Meter Leitungsgraben.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, die zur Erschließung benötigten Leerrohre zu veräußern. Der Preis beträgt 1,50 €/Meter Leerrohr und 13,00 €/Meter Leitungsgraben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
3 | |
zum Seitenanfang
3.1. BA 2025-08 - Abriss verschiedener landwirtschaftlicher Gebäude und Hochsilos; Neubau einer Strohlagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 11/1, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 43
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
3.1 | |
Sachverhalt
Der Bauantrag 2025-08 wurde der Gemeinde Möttingen am 17.03.2025 digital vom Landratsamt übersandt.
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 11/1 verschiedene landwirtschaftliche Gebäude und Hochsilos abzureißen, um dort eine Strohlagerhalle zu errichten.
Da das geplante Vorhaben die erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält, ist dem Bauantrag eine Abstandsflächenübernahmeerklärung beigefügt. Die Abstandsflächen werden wie folgt beantragt:
1. Erforderliche Abstandsfläche der baulichen Anlage: 3,24 Meter
Auf dem Baugrundstück einhaltbare Abstandsfläche: 0,09 Meter
Vom Nachbarn zu übernehmende Abstandsfläche: 3,15 Meter
2. Erforderliche gesetzliche Abstände nach Art. 28 Abs. 2 BayBO: 5,0 MeterAuf dem Baugrundstück einhaltbare Abstandsfläche: 0,05 MeterVom Nachbarn zu übernehmende Abstandsfläche: 4,95 Meter
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 9/2, Gemarkung Appetshofen, hat die erforderliche Abstandsflächenerklärung unterzeichnet. Die Nachbarunterschriften auf den Bauantragsunterlagen sind nicht vollständig. Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-08 – Abriss verschiedener landwirtschaftlicher Gebäude und Hochsilos; Neubau einer Strohlagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 11/1, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 43 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Weiterhin wird das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der beantragen Abstandsflächenübernahme erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.
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3.2. BA 2025-09 - Neubau eines Bioschweinemaststalles mit Auslauf, Mistlager und Futtersilo auf dem Grundstück Fl.Nr. 582 und 582/1, Gemarkung Appetshofen, Au Appetshofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
3.2 | |
Sachverhalt
Der Bauantrag 2025-09 wurde der Gemeinde Möttingen am 17.03.2025 digital vom Landratsamt übersandt.
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 582 und 582/1 einen Neubau eines Bioschweinmaststalles mit Auslauf, Mistlager und Futtersilo zu errichten. Der Antragsteller darf aufgrund seiner Privilegierung im Außenbereich nach § 35 BauGB bauen.
Der Antragssteller gibt an, dass es Überscheidungen der Abstandflächen um 30 cm gibt.
Die Nachbarunterschriften auf den Bauantragsunterlagen sind nicht vollständig. Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-09 – Neubau eines Bioschweinmaststalles mit Auslauf, Mistlager und Futtersilo auf dem Grundstück Fl.Nr. 582 und 582/1, Gemarkung Appetshofen, Au und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.
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3.3. BA 2025-11 - Neubau einer Reitstallüberdachung mit Koppel auf dem Grundstück Fl.Nr. 950, Gemarkung Möttingen, Balgheimer Str.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
3.3 | |
Sachverhalt
Der Bauantrag wurde am 31.03.2025 digital vom Landratsamt an die Gemeinde übermittelt.
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem oben genannten Grundstück eine Reitstallüberdachung mit zugehöriger Koppel zu errichten. Es handelt sich um einen Pensionsstall, der in Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden soll. Der Stall ist für die Unterbringung von maximal fünf Pferden vorgesehen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt ist der Sachkundenachweis vom Antragsteller oder einer von ihm benannten verantwortlichen Person noch zu erbringen. Der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist erforderlich, wenn Pferde gewerblich gehalten oder betreut werden sollen, beispielsweise in einem Pensionsstall. Dieser Nachweis dient dazu, sicherzustellen, dass die verantwortliche Person über ausreichende Kenntnisse in der artgerechten Haltung, Pflege und Betreuung von Pferden verfügt. Die Voraussetzungen für eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind grundsätzlich gegeben, vorbehaltlich der Erfüllung tierschutzrechtlicher Anforderungen.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht vollständig beigebracht. Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-11 – Neubau einer Reitstallüberdachung mit Koppel auf dem Grundstück Fl.Nr. 950, Gemarkung Möttingen, Balgheimer Straße und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.4. BA 2025-12 - Umbau eines Wohnhauses und energetische Sanierung sowie Neubau Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 65/6, Gemarkung Enkingen, Am Knie 11
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Gemeinderatssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
3.4 | |
Sachverhalt
Der oben genannte Bauantrag 2025-12 wurde am 02.04.2025 digital von Landratsamt an die Gemeinde übersandt.
Der Antragsteller plan das besteht das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 65/6, Gemarkung Enkingen, Am Knie 11 umzubauen und dort zusätzlich eine energetische Sanierung des Gebäudes durchzuführen. Zudem soll am Wohnhaus ein Balkon errichtet werden. Das Bauobjekt liegt im Bereich des Bebauungsplans „Kirchgewanne“.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Vonseiten der Verwaltung besteht gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-12 – Umbau eines Wohnhauses und energetische Sanierung sowie Neubau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 65/6, Gemarkung Enkingen, Am Knie 11 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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5. Gemeinderatssitzung
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28.04.2025
|
ö
|
|
4 | |
Datenstand vom 21.05.2025 16:35 Uhr