Datum: 19.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Möttingen
2 Bauanträge
2.1 Bauantrag 2025-13 - Neubau einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1003, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 7
2.2 Bauantrag 2025-14 - Neubau einer Milchviehstalles und eines Güllebehälters auf dem Grundstück Fl.Nr. 584, Gemarkung Kleinsorheim, Dillenäcker
3 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

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1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 19.05.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Essensgeld an den gemeindlichen Kindergärten wird aktuell noch regelmäßig von den Kindergartenleitungen vor Ort bar eingesammelt und in der Verwaltung bei der Kasse persönlich abgegeben. 

Dieser Umstand bedeutet einen sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Kindergärten. Zudem kann die organisatorische und bauliche Sicherheit für eine Geldannahmestelle (Barmittel) in den Kindergärten nicht gewährleistet werden. Gerade in den letzten Jahren haben sich durch die Zunahme der Kindergartenkinder die Bargeldbeträge deutlich erhöht.

Deshalb will die Verwaltung zum neuen Kindergartenjahr, so wie es bereits Kindergärten umliegender Gemeinden tun, das Essensgeld gemeinsam mit den Kindergartengebühren per Lastschrift einziehen.

Des Weiteren erhöhen sich mit jeder Tariferhöhung die Personalkosten und durch die Inflation die Unterhaltskosten in den Kindergärten. Die Verwaltung plant daher weiterhin eine regelmäßige Anpassung der Gebühren.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales schreibt für die Förderfähigkeit beim Betrieb eines Kindergartens vor, die Buchungszeiten stufenweise zu staffeln. Für die Staffelung gilt hierbei, dass die Preissprünge zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien mindestens 10 % der Beiträge der niedrigsten Buchungskategorie haben sollten.

Die Beiträge sollen daher wie folgt zum 01.09.2025 angepasst werden:

Regelkind
Regelkind 
Kinder unter 3 Jahren
Kinder unter 3 Jahren
Stunden-
kategorien
100%
100% neu
100%
100% neu

 
 
 
 
<= 2
 
 
160,00 €
160,00 €
> 2 - 3 
 
 
165,00 €
170,00 €
> 3 - 4
135,00 €
135,00 €
170,00 €
180,00 €
> 4 - 5
140,00 €
145,00 €
175,00 €
190,00 €
> 5 - 6
145,00 €
155,00 €
180,00 €
200,00 €
> 6 - 7
150,00 €
165,00 €
185,00 €
210,00 €
> 7 - 8
155,00 €
175,00 €
190,00 €
220,00 €
> 8 - 9
160,00 €
185,00 €
195,00 €
230,00 €
> 9 - 10
165,00 €
195,00 €
200,00 €
240,00 €

Aufgrund der Vielzahl an Änderungen soll zum 01.09.2025 eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Möttingen erlassen werden (siehe Anlage). Die bestehende Satzung tritt zeitgleich außer Kraft.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied äußert Kritik an der Unflexibilität. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass die Essensbuchungen monatlich angepasst werden können. Er führt weiter aus, dass Eltern, die beispielsweise in den Urlaub fahren, dies im Vorfeld melden können, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Ein anderes Mitglied des Gemeinderates erkundigt sich nach einer möglichen flexiblen App-Lösung, um die Buchungen einfacher und zugänglicher zu gestalten. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied bringt jedoch zu bedenken, dass die Anschaffung einer solchen App zusätzliche Kosten verursachen würde.

Ein Mitglied des Gemeinderates kommt um 19:42 Uhr zur Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Möttingen zum 01.09.2025 gemäß dem beigefügten Entwurf (siehe Anlage 1) neu zu erlassen. Die bestehende Satzung vom 01. Januar 2012 in der Fassung vom 19.01.2024 tritt zeitgleich außer Kraft.

Die Verwaltung soll die Satzung rechtzeitig ausfertigen und bekannt machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 19.05.2025 ö 2
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2.1. Bauantrag 2025-13 - Neubau einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1003, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 19.05.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag Nr. 2025-13 wurde am 09.04.2025 im Genehmigungsfreistellungsverfahren digital vom Landratsamt Donau-Ries an die Gemeinde Möttingen übermittelt.

Nach der Überprüfung durch die Gemeindeverwaltung wurde festgestellt, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO handelt. Ein korrigiertes Bauantragsformular wurde am 12.05.2025 digital vom Landratsamt Donau-Ries an die Gemeinde übermittelt.

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1003, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 7, den Neubau einer Unterstellhalle zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Enkinger Wegfeld, 2. Änderung“.

Geplant ist die Nutzung des Gebäudes für Büro- und Verwaltungsräume sowie für Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsflächen. Nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung ergibt sich daraus eine Stellplatzpflicht von 22 Stellplätzen. Ein entsprechender Stellplatznachweis wurde dem Bauantrag beigefügt.

Folgende Befreiungen wurden beantragt: 
  • Überschreitung der Baugrenze durch Technikraum 
  • Überschreitung der GRZ von 0,8 auf GRZ 0,87


Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Seitens der Gemeindeverwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken, da die Baugrenze beim Nachbargrundstück auf gleicher Höhe überschritten sowie genehmigt wurde. Die Überschreitung der GRZ ist in einem verträglichen Maß, da die Fläche seit Jahren versiegelt ist. 

Ein Freiflächengestaltungsplan muss nach BBP umgesetzt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann zeigt die Pläne des Bauvorhabens und erläutert, dass der Antragsteller eine Firma gefunden hat, die bereit ist, das geplante Objekt zu mieten. Die Firma beschäftigt etwa 10 bis 20 Mitarbeiter und benötigt eine weitere Halle, was den Bauantrag notwendig macht. Ursprünglich wurde ein Antrag im Freistellungsverfahren eingereicht, jedoch handelt es sich um einen Bauantrag, da zwei Befreiungen erforderlich sind.

Der dortige Bebauungsplan beeinhaltet einen Freiflächenplan, der –soweit Bürgermeister Böllmann es noch im Kopf hat – die Bepflanzung mit einem Baum pro 500 Quadratmeter vorschreibt. Ein Gemeinderatsmitglied merkt an, dass das Gebiet bereits stark zugeteert ist. Daraufhin berichtet Bürgermeister vom Ortstermin mit Frau Schilling vom Landratsamt, das im "Enkinger Wegfeld" stattfand. Sie betonte, dass künftige Bauanträge zwingend den Grünordnungsplan einhalten müssen und dies auch geprüft wird, da dies bisher nicht der Fall war.

Ein Mitglied des Gemeinderates merkt an, dass es in der Verantwortung der Gemeinde liegt, auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten. Der Bürgermeister stimmt zu.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-13 – Neubau einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1003, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 7 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag 2025-14 - Neubau einer Milchviehstalles und eines Güllebehälters auf dem Grundstück Fl.Nr. 584, Gemarkung Kleinsorheim, Dillenäcker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 19.05.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag 2025-14 wurde am 24.04.2025 digital vom Landratsamt Donau-Ries an die Gemeinde Möttingen übersandt. 

Die Antragstellerin beantragt auf dem Grundstück Fl.Nr. 584, Gemarkung Kleinsorheim, in der Flurbezeichnung „Dilläcker“ einen Milchviehstall sowie einen Güllebehälter zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Aufgrund der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist die Antragstellerin berechtigt, im Außenbereich zu bauen. 

Bei einem Gespräch am 15.05.2025 zwischen Bürgermeister Böllmann und Frau Ott wurde vereinbart, dass die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 584 Gemarkung Kleinsorheim durch die Bauherren geeignet ausgebaut und unterhalten werden muss.  Diese Vereinbarung wird vertraglich fixiert und ist Bestandteil des gemeindlichen Einvernehmens.  

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Von Seiten der Gemeindeverwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken. 

Diskussionsverlauf

Der Antragsteller hatte ursprünglich ein anderes Grundstück im Außenbereich in Betracht gezogen. Allerdings hätte dies zu einem Konflikt mit einem neuen Baugebiet geführt. Die Gemeinde möchte dem Landwirt jedoch die Möglichkeit geben, neu zu bauen, da dieses Vorhaben im Außenbereich privilegiert ist. Die Gemeinde hat hier kein Vetorecht.

Bürgermeister Böllmann zeigt die Pläne und betont, dass die Zufahrt gesichert sein muss. Der Weg muss von den Bauherren bis zum Viehstall ausgebaut werden. Dies ist eine Bedingung und Bestandteil des Einvernehmens der Gemeinde. Der Feldweg muss von den Bauherren gebaut und unterhalten werden und sollte die erste Maßnahme vor Baubeginn sein. Dies ist den Antragstellern bewusst.

Ein Gemeinderat weist auf verschiedene Bauten im Außenbereich hin, die nun leer stehen, wie beispielweise in Appetshofen. Hier wäre ein Rückbau notwendig. Nach Rücksprache seitens Bürgermeister Böllmann steht aber fest, dass es keine Rückbauverpflichtung bei privilegierten Bauten gibt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-14 – Neubau eines Milchviehstalles und eines Güllebehälters auf dem Grundstück Fl.Nr. 584, Gemarkung Kleinsorheim, Flurbezeichnung „Dilläcker“ und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftrag die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übersenden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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3. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 19.05.2025 ö 3

Sachverhalt

Feldwegebau in Kleinsorheim

Bürgermeister Böllmann berichtet, dass der Bau des Feldwegs in Kleinsorheim in vollem Gange ist. Am Donnerstag kommt die hierzu benötigte Fräse. Im Anschluss wird ein Kalk-Zement-Gemisch in die Oberfläche eingearbeitet, das dann gründlich verdichtet wird. In der darauffolgenden Woche erfolgt das Asphaltieren des Weges. Der Bauhof plant zudem, die Kurve in der Nähe mit Beton auszubauen. Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob auch an der Brückenoberfläche Verbesserungen vorgenommen werden können. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass die Gemeinde plant, die Brücke mit einer Asphaltschicht zu überziehen. Dazu wird die Kante aufgefräst und eine Schicht von 5 bis 8 cm Asphalt aufgetragen. Abschließend bemängelt Bürgermeister Böllmann, dass es bisher niemanden gibt, der sich über die Ausbauarbeiten freut oder deren Fortschritt positiv kommentiert hat.

Datenstand vom 21.05.2025 16:40 Uhr