Datum: 12.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge
1.1 BA 2023-16, Erweiterung und energetische Sanierung des Bestands-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 424, Gemarkung Möttingen, Romantische Straße 38
1.2 BA 2023-17: Neubau einer Zelthalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2043/1, Gemarkung Möttingen, Romantische Straße 29
1.3 BA 2023-18: Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/4, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 107
2 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022
3 Beratung und Beschlussfassung zum Erlass der Verbesserungssatzung zur Erweiterung der Kläranlage Möttingen
4 Beratung und Beschlussfassung zum Erlass der Verbesserungsatzung zur Kanalsanierung BA01
5 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
5.1 Kreisstraße DON 10 - Bahnübergang Möttingen (Bahnhof)

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1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö 1
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1.1. BA 2023-16, Erweiterung und energetische Sanierung des Bestands-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 424, Gemarkung Möttingen, Romantische Straße 38

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag wurde am 12.05.2023 bei der Gemeinde Möttingen eingereicht. Die Antragsteller beabsichtigen eine Wohnraumerweiterung im OG auf einem vorhandenen Anbau des Erdgeschossbereichs sowie die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) am gesamten Bestandswohnhaus, Gaube und Wintergarten.

Der bisherige Flachdachaufbau am bereits bestehenden Anbau soll aufgrund der Wohnraumerweiterung im OG durch ein Schleppdach mit ca. 20 Grad Dachneigung ersetzt werden. 

Das Baugrundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Jedoch wurden für das Bauvorhaben Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen beantragt, da diese eine teilweise Überlagerung auf das Nachbargrundstück ergeben.

Wie aus dem Lageplan ersichtlich ist, halten bereits die Bestandsgebäude die erforderlichen Abstandsflächen nicht ein, jedoch erhöhen sich durch die energetische Sanierung und die Wohnraumerweiterung die Abstandsflächen nur geringfügig. Die Antragsteller begründen den Abweichungsantrag damit, dass sich bereits abweichende Abstandsflächentiefen aus dem Bestand und der umgebenden Bebauung ergeben.

Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück im Südosten betragen 2,44 m statt der geforderten 3,00 m.

Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2023-16, Erweiterung und energetische Sanierung des Bestandswohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 424, Gemarkung Möttingen, Romantische Straße 38 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Weiterhin wird die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der nach Art. 6 der Bayerischen Bauordnung geforderten Abstandsflächen wie beantragt erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag an das Landratsamt Donau-Ries zur Genehmigung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Mitglied des Gemeinderates kam erst nach der Abstimmung zur Sitzung.

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1.2. BA 2023-17: Neubau einer Zelthalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2043/1, Gemarkung Möttingen, Romantische Straße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beratend 1.2

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag wurde am 30.05.2023 bei der Gemeinde Möttingen eingereicht.  Die BayWa AG teilt in einem Begleitschreiben zum Bauantrag mit, dass die bestehende Lagerhalle im BayWa-Betrieb Möttingen vor kurzem durch einen Sturmschaden schwer beschädigt wurde. 

Um den Betrieb aufrecht zu erhalten, muss dringend eine Zelthalle als Ersatzmaßnahme errichtet werden. Die geplante Zelthalle hat eine Länge von ca. 40 m und eine Breite von ca. 20 m und soll im Westen in einem Abstand von ca. 15 m parallel zum beschädigten Bestandsgebäude errichtet werden.

Das Baugrundstück befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, die Nachbarunterschriften fehlen.

Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2023-17, Neubau einer Zelthalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2043/1, Gemarkung Möttingen, Romantische Straße 29 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag an das Landratsamt Donau-Ries zur Genehmigung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. BA 2023-18: Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/4, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 107

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag wurde am 31.05.2023 bei der Gemeinde Möttingen eingereicht. Der Antragsteller beabsichtigt, am bestehenden Wohngebäude eine Terrassenüberdachung aus einer Alu-Glas-Konstruktion anzubringen. Terrassenüberdachungen sind in Bayern bis zu einer Tiefe von maximal 3 m verfahrensfrei. Das geplante Vorhaben weist jedoch eine Tiefe von 3,75 m auf. Außerdem sind Befreiungen hinsichtlich der Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kapellenbuck IV, 1. Änderung“. Dieser weist folgendes aus:

Festsetzungen:
Dachneigung:   Laut Bebauungsplan bei I+D 35 – 48°
Dachdeckung:  Laut Bebauungsplan naturroter bis braunroter Farbton

Beantragte Befreiungen:
Geplante Dachneigung:       5°
Geplante Dacheindeckung:  Alu-Glas-Konstruktion

Begründung:
An der Südseite des bestehenden Wohnhauses ist ein Satteldach nicht möglich (wegen vorhandener Fenster im Erker bzw. Dachflächenfenster). Um den Anbau in seinem Zweck nicht überzudimensionieren, ist dieser mit einer flachen Dachneigung von 5° geplant. Aus architektonischer Sicht ist diese Überdachung am sinnvollsten und zweckmäßigsten. Die Lichtverhältnisse im Wohnbereich würden dadurch nur wenig beeinträchtigt. Die nachbarlichen Interessen werden nicht verletzt.

Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Vorhaben bzw. die beantragten Befreiungen keine Bedenken. In den neueren Bebauungsplänen werden für derartige Vorhaben bereits entsprechende Festsetzungen eingetragen, so dass hier keine Befreiungen im Hinblick auf die Ausführung der Dacheindeckung bzw. Dachneigung etc. zu beantragen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2023-18, Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/4, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 107 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Weiterhin wird die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kapellenbuck IV, 1. Änderung“ hinsichtlich Dachneigung und Dacheindeckung wie beantragt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beratend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird das Jahresrechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2022 bekannt gegeben (siehe Vorlagebericht vorlesen):

Folgende Ausgabe-Haushaltsüberschreitungen über 5.000 € sind entstanden:

Verwaltungshaushalt:

  1. 1120.6320 Kosten Verkehrsüberwachung (GKVS)
Mehr Bußgelder und Owi´s mussten 2022 bearbeitet werden                        13.437,40 €
 
  1. 2110.7130 Schulverbandsumlage Mönchsdeggingen         
15 Schüler mehr als 2021                                                          8.726,39 €

3.        2130.6720 Sachaufwand Schulverband Nördlingen                                                         Höhere Kosten je Schüler (ca. 375.-€ je Schüler)                                20.693,00 €

4.        4649.7010 Weiterleitung Landesanteil Betriebskostenförderung für Gastkinder                 
       Soziale u. kirchl. Einrichtungen (Mehr Möttinger Kinder in auswärtige Kindergärten)         

       Durchlaufender Posten (keine Mehrkosten)                                        22.416,37 €

5.        4649.7030 Weiterleitung Kommunalanteil Betriebskostenförderung        für Gastkinder                         Soziale u. kirchl. Einrichtungen (Mehr Möttinger Kinder in auswärtige Kindergärten)                
       
       Kein durchlaufender Posten (Mehrkosten)                                        22.141,69 €

6.        9000.8100 Gewerbesteuerumlage 
       Höhere Gewerbesteuer-Einnahmen als geplant                                 
       Gewerbesteuereinnahme 2022, 1.306.645,03 €                                22.540,00 €

7.        9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt
Durchlaufender Posten         keine Ausgabe (Gegenkonto 9100.3000)                719.086,89 €

Ursächlich hierfür sind hauptsächlich: 

Minderausgaben bei:
  • Planungskosten (ISEK, FNP, Baumkataster)                215.253,09 €

Mehreinnahmen bei:
  • Steuereinahmen (GewSt., ESt, etc.)                        421.347,23 €
  • Bußgelder                                                  77.906,75 €






Vermögenshaushalt:

  1. 6300.203.9420 Baunebenkosten Ausbau Feldweg zu Radweg 
Außerplanmäßige Kosten (Balgh. und Enkg. Beschluss vom 17.10.2022)        21.966,67 €
 
2.        7071.710.9350 Erstellung Kanalkataster Möttingen                                          Überplanmäßige Mehrkosten (Beschluss vom 25.07.2022)                        13.064,18 €

3.        7072.720.9350 Erstellung Kanalkataster Balgheim                
Überplanmäßige Mehrkosten (Beschluss vom 25.07.2022)                        15.644,21 €

4.        9100.9100 Zuführung an allgemeine Rücklage (ohne Sonderrücklage)        130.000,00 €


Als weitere Schritte folgen die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sowie die Feststellung und die Entlastung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2022_Vorlagebericht GR.pdf
Download SV_Bekanntgabe Jahres-RE 2022.pdf

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3. Beratung und Beschlussfassung zum Erlass der Verbesserungssatzung zur Erweiterung der Kläranlage Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beratend 3

Sachverhalt

Für die Abrechnung der Erweiterung der Kläranlage Möttingen benötigen wir eine Verbesserungssatzung mit Vorschriften, die überwiegend an den Vorschriften der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Möttingen angelehnt sind.
Der Beitragssatz für die Grundstücksfläche und die Geschossfläche wird als vorläufiger Beitrag festgelegt und erst nach Abschluss der Maßnahme und Eingang aller Rechnung endgültig beschlossen.
Nachdem die Ausschreibungen der Gewerke ein gutes und unter den kalkulierten Kostenberechnungen liegendes Ergebnis gezeigt haben, schlagen wir für die vorläufigen Beiträge folgende Sätze vor:
Grundstücksfläche: 0,60 €/m² (vorher 0,75 €/m² in der Bürgerinformation)
Geschossfläche: 5,20 €/m² (vorher 5,90 €/m² in der Bürgerinformation)

Die Vorauszahlungsbescheide sollen zum 01.09.2023 verschickt werden. Die Zahlungsfälligkeiten werden wie folgt ausgewiesen: 
1. Rate fällig am 04.10.2023; 2. Rate fällig am 04.10.2024; 3. Rate fällig am 04.10.2025

Mit dem Vorauszahlungsbescheid werden 90% der Beiträge erhoben. Mit dem endgültigen Bescheid (Herbst 2026) sollen dann die restlichen 10% des Beitrages erhoben werden.  

Diskussionsverlauf

Einige Mitglieder des Gemeinderates hätten gerne eine andere Gewichtung des Beitrags-aufkommens befürwortet, indem ein bestimmter Prozentsatz des beitragsfähigen Aufwandes auf die Gebühren umgelegt wird. 

Die Verwaltung hat die 100 % Beitragsumlage nochmals damit begründet, dass in den vergangenen Jahren viele Kanalerneuerungsmaßnahmen ausschließlich über Gebühren finanziert wurden. Die jährlichen Kanalgebühren mussten durch die steigenden kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) entsprechend erhöht worden.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Möttingen wie vorgestellt mit folgenden vorläufigen Beitragssätzen: Grundstücksfläche 0,60 €/m², Geschossfläche 5,20 €/m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Dokumente
Download VerbSatzErweiterungKläranlageMöttingenvom.pdf

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4. Beratung und Beschlussfassung zum Erlass der Verbesserungsatzung zur Kanalsanierung BA01

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Abrechnung der Kanalsanierung BA01 benötigen wir eine Verbesserungssatzung mit Vorschriften, die überwiegend an den Vorschriften der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Möttingen angelehnt sind.
Der Beitragssatz für die Grundstücksfläche und die Geschossfläche wird als vorläufiger Beitrag festgelegt und erst nach Abschluss der Maßnahme und Eingang aller Rechnung endgültig beschlossen.
Nachdem die Ausschreibungen der Gewerke ein gutes und unter den kalkulierten Kostenberechnungen liegendes Ergebnis gezeigt haben, schlagen wir für die vorläufigen Beiträge folgende Sätze vor:
Grundstücksfläche: 0,20 €/m² (vorher 0,25 €/m² in der Bürgerinformation)
Geschossfläche: 2,00 €/m² (vorher 2,10 €/m² in der Bürgerinformation)

Die Vorauszahlungsbescheide sollen zum 01.08.2023 verschickt werden. Die Zahlungsfälligkeiten werden wie folgt ausgewiesen: 
  1. Rate fällig am 04.10.2023; 2. Rate fällig am 04.10.2024; 3. Rate fällig am 04.10.2025

Mit dem Vorauszahlungsbescheid werden 90% der Beiträge erhoben. Mit dem endgültigen Bescheid (Herbst 2026) sollen dann die restlichen 10% des Beitrages erhoben werden.  

Diskussionsverlauf

Einige Mitglieder des Gemeinderates hätten gerne eine andere Gewichtung des Beitrags-aufkommens befürwortet, indem ein bestimmter Prozentsatz des beitragsfähigen Aufwandes auf die Gebühren umgelegt wird. 

Die Verwaltung hat die 100 % Beitragsumlage nochmals damit begründet, dass in den vergangenen Jahren viele Kanalerneuerungsmaßnahmen ausschließlich über Gebühren finanziert wurden. Die jährlichen Kanalgebühren mussten durch die steigenden kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) entsprechend erhöht worden.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung des Kanalnetzes BA01 der Gemeinde Möttingen wie vorgestellt mit folgenden vorläufigen Beitragssätzen: Grundstücksfläche 0,20 €/m², Geschossfläche 2,00 €/m²

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Dokumente
Download VerbSatzKanalnetzMöttingenvom.pdf

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5. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Beschlussfassung zur Veröffentlichung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte aus der heutigen Gemeinderatssitzung vom 12.06.2023

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5.1. Kreisstraße DON 10 - Bahnübergang Möttingen (Bahnhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 12.06.2023 ö beratend 5.1

Sachverhalt

Die Machbarkeitsstudie, die vom Landkreis durchgeführt wurde, ist grundsätzlich an der falschen Stelle erstellt worden und es hat sich herausgestellt, dass auch an dieser Stelle keine Unterführung der Bahn aufgrund der Höhenverhältnisse möglich ist.

Im Nachgang zur Sitzung hat sich das Ing.-büro Pfost die andere Stelle (im Bereich der Flurnummern 2194, 2192/4, 2192/3, 2192/2 und 2192/5), die ursprünglich für die Machbarkeitsstudie vorgesehen war angeschaut, und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auch diese Örtlichkeit für eine Bahnunterführung aufgrund der Höhenverhältnisse ungeeignet ist. 

Datenstand vom 27.05.2024 16:06 Uhr