Datum: 18.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 BA 2023-24: Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage und Zwischenbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 623, Gemarkung Kleinsorheim, Brühlweg 16
2 Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 82 Baugesetzbuch (BauGB) für „Balgheimer Straße“
3 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
3.1 Einweihung Feuerwehrfahrzeug Appetshofen
3.2 Nachbarschaftshilfe
3.3 Bürgerversammlungen Gemeinde Möttingen
3.4 Gas – und Breitbandversorgung Kleinsorheim
3.5 Bussituation am „Nahkauf“

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1. BA 2023-24: Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage und Zwischenbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 623, Gemarkung Kleinsorheim, Brühlweg 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag wurde am 08.09.2023 bei der Gemeinde Möttingen eingereicht. Das Baugrundstück Fl.Nr. 623, Gemarkung Kleinsorheim, liegt im Außenbereich. Über ein zwischenzeitlich abgeschlossenes Verfahren zur Durchführung einer Einbeziehungssatzung konnte hier das gewünschte Baurecht geschaffen werden. 

Das geplante Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Zur bestmöglichen Ausnutzung des Baugrundstücks sollen die geplanten Gebäude so weit als möglich im nördlichen Grundstücksbereich situiert werden. Da sich das Grundstück in Richtung Norden stark verjüngt, wird die westliche Baugrenze durch die Garage geringfügig um 1,56 m² überschritten. Es wurde daher ein Antrag nach Art. 31 Abs. 1 BauGB auf Befreiung von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung „Brühlweg“, Kleinsorheim, mit eingereicht.

Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben bzw. die beantragte Befreiung keine Bedenken, da die Grundzüge der Planung dadurch nicht betroffen und nachbarliche Interessen ausreichend gewürdigt sind.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2023-24, Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage und Zwischenbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 623, Gemarkung Kleinsorheim, Brühlweg 16 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Weiterhin erteilt der Gemeinderat die Zustimmung zur beantragten Befreiung nach Art. 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung „Brühlweg“, Kleinsorheim hinsichtlich der Überschreitung der westlichen Baugrenze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt Donau-Ries weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 82 Baugesetzbuch (BauGB) für „Balgheimer Straße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße DON 11 im Jahre 2018 von Möttingen nach Balgheim wurden an vielen Grundstück entlang der Kreisstraße DON 11 diverse Grundstücksanpassungen, bedingt durch die Baumaßnahme, erforderlich. Diese Grundstücksanpassungen an den tatsächlichen Bestand wurden in einer vereinfachten Umlegung „Balgheimer Straße“ durch Vermessungsarbeiten des Vermessungsamtes Donauwörth vorgenommen und von diesem in die aktuelle Liegenschaftskarte eingearbeitet. 

In dem vorliegenden Verzeichnis ist der alte und der neue Kartenbestand dargestellt. Die Veränderungen wurden mit den jeweiligen Eigentümern durch das Vermessungsamt besprochen und dokumentiert. 

Mit dem heutigen Beschluss durch den Gemeinderat wird die Freigabe für die weitere Bearbeitung der vereinfachten Umlegung erteilt.

Beschluss

Nach Erörterung mit den Eigentümern wird gemäß § 82 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Balgheimer Straße“, Gemarkung Möttingen gefasst.
Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Balgheimer Straße“.

Im Umlegungsgebiet liegen die Flurstücke 22, 25/1, 26/1, 31/1, 38, 38/1, 38/2, 38/3, 38/4, 38/5, 38/6, 70/1, 90/1, 96/1, 103/1, 104/1, 124/1, 181, 924/2, 931 der Gemarkung Möttingen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö 3
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3.1. Einweihung Feuerwehrfahrzeug Appetshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö beratend 3.1

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann zeigt Bilder vom vergangenen Festwochenende in Appetshofen.

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3.2. Nachbarschaftshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö beratend 3.2

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann informiert den Gemeinderat über die Gründungsveranstaltung vom 16.09.2023, an der 95 Personen teilgenommen und den Verein „Möttinger und Mönchsdegginger Nachbarschaftshilfe“ gegründet haben.

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3.3. Bürgerversammlungen Gemeinde Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö beratend 3.3

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann gibt dem Gemeinderat folgende Termine für die anstehenden Bürgerversammlungen bekannt:
Balgheim                                                 20.10.2023
Kleinsorheim                                                 21.10.2023
Möttingen                                                 28.10.2023
Enkingen                                                 02.11.2023
Appetshofen-Lierheim                                 04.11.2023

Beginn ist jeweils um 20.00 Uhr.

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3.4. Gas – und Breitbandversorgung Kleinsorheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö beratend 3.4

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann informiert den Gemeinderat, dass Herr Korber von DSL-Mobil den Beginn der Ausbaumaßnahme für September zugesagt hat. Im Zuge der zeitgleichen Verlegung der Gasanschlüsse werden die betroffenen Haushalten auch gleich mit Breitband versorgt. Er teilt mit, dass von den anfänglichen Interessenten nach wie vor niemand abgesprungen ist. Lediglich die Neubaugebiete sind vom geplanten Ausbau nicht betroffen.

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3.5. Bussituation am „Nahkauf“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 18.09.2023 ö beratend 3.5

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann teilt mit, dass bereits sehr viele Kinder von der Bushaltestelle am „Nahkauf“ nach Nördlingen fahren, inzwischen aber noch mehr Kinder nach Mönchsdeggingen. Wegen unzumutbarer Zustände an der Bushaltestelle ist hier dringend Handlungsbedarf, da an der Haltestelle ein großes Verkehrsaufkommen herrscht. Aufgrund der massiven Überbelegung der Schulbusse sind zwischenzeitlich noch Kleinbusse mit eingesetzt. Zur Entzerrung der Situation könnten diese ohne Probleme die Schüler nach Mönchsdeggingen in der Langen Straße aufnehmen. Hier müsste dann eine „Nothaltestelle“ eingerichtet werden.

Ein Gemeinderat hinterfragt, ob man hier nicht einen Präzedenzfall schafft, da es ja auch in den anderen Ortsteilen eine ähnliche Problematik gibt. 

Bürgermeister Böllmann entgegnet, dass es sich in Möttingen nicht nur um eine Schulbushaltestelle sondern um eine Linienbushaltestelle handelt und die Verkehrssituation hier extrem gefährlich ist. Nach Abstimmung mit den Busunternehmen wäre es für diese so wie auch für die Gemeinde Möttingen kein großes Problem, den Einstieg für alle Mönchsdegginger Schüler regulär in der Langen Straße einzurichten.

Er möchte dies mit Herrn Besel vom Busunternehmen aber nochmals endgültig abstimmen und dann in der nächsten Gemeinderatssitzung einen förmlichen Beschluss zur Einrichtung einer Nothaltestelle in der Langen Straße fassen.

Datenstand vom 27.05.2024 16:44 Uhr