Datum: 13.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Kreuzweg: Anordnung absolutes Halteverbot im Kreuzweg, vor dem Einkaufsmarkt, Romantische Str. 22, Grundstück Fl.Nr. 194 und gegenüber im Bereich der Bushaltestelle, vor der Tankstelle, Grundstücke Fl.Nr. 195 und 196/4, Gemarkung Möttingen
2 Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Enkinger Weg: Neues Ortsschild bei der Abfahrt von der B 25 in den Enkinger Weg auf der rechten Straßenseite, Fl.Nr. 1000/4, Gemarkung Möttingen
3 Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung Ortsstraße „In der Rittel“: Entfernung des Zeichens Nr. 357 (Sackgasse). Stattdessen Anordnung des Zeichens Nr. 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurigen Kraftfahrzeuge), in Verbindung mit Zusatzschild Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei)
4 Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der Langen Straße: Anordnung des Zusatzschildes Nr. 1020-30 „Anlieger frei“ bei der Einfahrt von der Romantischen Straße in die „Lange Straße“, Fl.Nr. 185, Gemarkung Möttingen
5 Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der „Nördlinger Straße“: Neues Ortsschild bei der Abfahrt von der Kreisstraße DON 7 in die Ortsstraße „Nördlinger Straße“, Fl.Nr. 51, Gemarkung Balgheim, auf der rechten Straßenseite, beim Anwesen Nördlinger Str. 4
6 Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der Mühlstraße: Entfernung des Zeichens Nr. 262 (Verbot für Fahrzeuge mit dem tatsächlichen Gesamtgewicht über 12 Tonnen) und Anordnung des Zeichens Nr. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse). Außerdem die gleiche Anordnung im Außenbereich bei der Einfahrt von der Staatsstraße 2212 her in die Gemeindeverbindungsstraße „Mühlstraße“
7 Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung Nähe Betzenmühle: Entfernung des Zeichens Nr. 101 (Gefahrenstelle), bei der Brücke im Bereich der Betzenmühle, Fl.Nr. 169, Gemarkung Balgheim
8 Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung Enkingen: Anordnung des Zeichens Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), in Verbindung mit Zusatzschild Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), an dem Feldweg Fl.Nr. 166/1, neben dem Grundstück „Am Knie 16 und das Gleiche am Ende des Feldweges bei der Einmündung in Feldweg Fl.Nr. 171, Gemarkung Enkingen
9 Behandlung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2023
10 Bestellung eines weiteren Mitglieds der Gemeinde Möttingen als Vertreter im Schulverband Mönchsdeggingen und dessen Stellvertreter
11 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

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1. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Kreuzweg: Anordnung absolutes Halteverbot im Kreuzweg, vor dem Einkaufsmarkt, Romantische Str. 22, Grundstück Fl.Nr. 194 und gegenüber im Bereich der Bushaltestelle, vor der Tankstelle, Grundstücke Fl.Nr. 195 und 196/4, Gemarkung Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bei der Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamtes, der Polizei und der Gemeinde Möttingen, wurden am 03.07.2023 einige Bereiche in der Gesamtgemeinde angeschaut und mehrere Empfehlungen für die Änderung bzw. Ergänzung der Straßenbeschilderung vom Landratsamt und der Polizei ausgesprochen, die hiermit dem Gemeinderat zur Entscheidung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann erklärt, dass an dieser Stelle morgens viel Betrieb ist. Durch eine Wellenanfahrt der Busunternehmen hat man dies jedoch etwas entschärft. Er sagt zudem jedoch, dass es gefährlich ist, dass viele Kinder zu dunkel abgezogen sind. Zudem ist eine weitere Problematik, dass viele LKW-Fahrer dort parken, um ihre Brotzeit zu holen. Die Kinder laufen dann zwischen den LKWs durch.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

In Möttingen, im „Kreuzweg“, vor dem Einkaufsmarkt, Romantische Str. 22, Grundstück Fl.Nr. 194 und gegenüber im Bereich der Bushaltestelle, vor der Tankstelle, Grundstücke Fl.Nr. 195 und 196/4, wird jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet, zu beschildern mit den Zeichen 283-10 und 283-20. 

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Enkinger Weg: Neues Ortsschild bei der Abfahrt von der B 25 in den Enkinger Weg auf der rechten Straßenseite, Fl.Nr. 1000/4, Gemarkung Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

In Möttingen, im Enkinger Weg, bei der Abfahrt von der B 25 in den Enkinger Weg, Fl.Nr. 1000/4, wird auf der rechten Straßenseite, ein Ortsschild „Möttingen Kreis Donau-Ries“ angeordnet.

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung Ortsstraße „In der Rittel“: Entfernung des Zeichens Nr. 357 (Sackgasse). Stattdessen Anordnung des Zeichens Nr. 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurigen Kraftfahrzeuge), in Verbindung mit Zusatzschild Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da die gewünschte Beschilderung noch innerhalb der Verwaltung besprochen werden muss.

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4. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der Langen Straße: Anordnung des Zusatzschildes Nr. 1020-30 „Anlieger frei“ bei der Einfahrt von der Romantischen Straße in die „Lange Straße“, Fl.Nr. 185, Gemarkung Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

In Möttingen, bei der Einfahrt in die Lange Straße, Fl.Nr. 185, von der B 25/Kreuzweg her, wird unter das Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse), das Zusatzschild Nr. 1020-20 (Anlieger frei) angeordnet.

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der „Nördlinger Straße“: Neues Ortsschild bei der Abfahrt von der Kreisstraße DON 7 in die Ortsstraße „Nördlinger Straße“, Fl.Nr. 51, Gemarkung Balgheim, auf der rechten Straßenseite, beim Anwesen Nördlinger Str. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

Im Ortsteil Balgheim, bei Abfahrt von der Kreisstraße DON 7 in die Ortsstraße „Nördlinger Straße“, Fl.Nr. 51, wird beim Anwesen Nördlinger Str. 4 auf der rechten Straßenseite, ein Ortsschild „Balgheim, Gemeinde Möttingen, Kreis Donau-Ries“ angeordnet.

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in der Mühlstraße: Entfernung des Zeichens Nr. 262 (Verbot für Fahrzeuge mit dem tatsächlichen Gesamtgewicht über 12 Tonnen) und Anordnung des Zeichens Nr. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse). Außerdem die gleiche Anordnung im Außenbereich bei der Einfahrt von der Staatsstraße 2212 her in die Gemeindeverbindungsstraße „Mühlstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann berichtet, dass teilweise große Maiswägen durch die schmale Mühlstraße fahren, wo seitlich Autos parken. Gemeinderat Bäuerle erklärt, dass es Alternativrouten gibt. Zudem richtet ein großer Traktor die gleichen Straßenschäden an wie ca. 200.000 Autos.
Gemeinderat Lindner hinterfragt, wer überprüfen wird, wer durch die Mühlstraße fährt. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass die Polizei hier durchaus  Stichproben durchführt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

Im Ortsteil Balgheim wird bei der Abfahrt von der Kreisstraße DON 7 in die Ortsstraße „Mühlstraße“ angeordnet, dass das Zeichen Nr. 262 (Verbot für Fahrzeuge mit dem tatsächlichen Gesamtgewicht über 12 Tonnen) entfernt und stattdessen das Zeichen Nr. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) angebracht wird. Außerdem wird zusätzlich das Zusatzschild Nr. 1020-30 „Anlieger frei“ angeordnet.

Das Gleiche wird im Außenbereich bei der Einfahrt von der Staatsstraße 2212 her in die Gemeindeverbindungsstraße „Mühlstraße“ auf der rechten Straßenseite angeordnet.

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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7. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung Nähe Betzenmühle: Entfernung des Zeichens Nr. 101 (Gefahrenstelle), bei der Brücke im Bereich der Betzenmühle, Fl.Nr. 169, Gemarkung Balgheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

Im Ortsteil Balgheim, in der Nähe der Betzenmühle, wird bei der Brücke, Fl.Nr. 169, die Entfernung des Zeichens 101 (Gefahrenstelle), angeordnet. 

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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8. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung Enkingen: Anordnung des Zeichens Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), in Verbindung mit Zusatzschild Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), an dem Feldweg Fl.Nr. 166/1, neben dem Grundstück „Am Knie 16 und das Gleiche am Ende des Feldweges bei der Einmündung in Feldweg Fl.Nr. 171, Gemarkung Enkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bei der Bürgerversammlung am 02.11.2023 in Enkingen wurde angeregt, den Feldweg Fl.Nr. 166/1 für Fahrzeuge aller Art zu sperren, mit der Ausnahme land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.

Diskussionsverlauf

3. Bürgermeisterin Dr. Scharrer-Bothner regt an, dass die Kurve sehr eng ist. Sie schlägt vor, einen Poller zu errichten. Die Landwirte haben angeregt, dass der Weg ein Feldweg bleibt.

Auch Gemeinderätin Braun erklärt, dass man leichter an einem Schild als an einem Poller vorbeifährt.

Es folgt eine Diskussion zur Beschilderung.

Gemeinderat Seiler erwidert, dass er dafür ist, das Thema zu vertagen, da in ein paar Jahren das Baugebiet voll erschlossen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

Im Ortsteil Enkingen wird beim Feldweg Fl.Nr. 166/1, neben dem Grundstück „Am Knie 16, das Zeichens Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), in Verbindung mit Zusatzschild Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), auf der rechten Straßenseite angeordnet. Die gleiche Anordnung gilt am Ende des Feldweges, bei der Einmündung des Feldweges Fl.Nr. 171 in den betreffenden Feldweg Fl.Nr. 166/1. 

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

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9. Behandlung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beratend 9

Sachverhalt

Appetshofen-Lierheim
  • Der Baum an der Friedhofsmauer soll entfernt werden, da die Mauer kaputtgeht.
  • Die Angst war, dass die Flutmulde an der Kläranlage in Lierheim nicht mehr funktioniert. Jedoch kann das Wasser um die Kläranlage drum herum fließen.
  • Es wurde angeregt, dass die Müllablagerung (u. a. Steine) in der Flur zunimmt.
  • Wann werden die Pflasterarbeiten am Parkplatz des Tennisheimes ausgeführt? Voraussichtlich nächstes Jahr.
  • Die Hecken an den Feldwegen müssen ausgeschnitten werden.
  • In der Siedlung sind Risse im Asphalt vorhanden.

Möttingen
  • Kann ein Bolzplatz in der Nähe vom neuen Baugebiet errichtet werden? Hier muss man mit dem Pächter reden. Jedoch muss man ständig mähen.
  • Warum findet eine Abrechnung der Kläranlage 90/10 statt?

Balgheim
  • Die Straße am Forellenbach in Balgheim ist gebrochen.
  • Kann eine Kleinkindschaukel errichtet werden?
  • Der „Biberdamm“ am Eisweiher ist kein Biberdamm, nur ein Asthaufen.
  • Wird ein Radweg von Grosselfingen nach Balgheim errichtet?

Kleinsorheim
  • Es kamen allgemeine Fragen zum Gas- und Breitbandausbau.
  • Es fehlt die komplette Deckschicht „Am Rainer“ und „Mühlfeld“.
  • Wie werden die weiteren Bauabschnitte (Kanalsanierung) abgerechnet?
  • Warum wurde über Beiträge abgerechnet?
  • Wie lange kann es dauern bis die Bolzplatzvariante realisiert werden kann?

Enkingen
  • Bahnübergang – Es soll ein Ortstermin mit Frau Danne in Enkingen bzgl. Ersatzwege vereinbart werden.
  • Anordnung des Zeichens Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), in Verbindung mit Zusatzschild Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), an dem Feldweg Fl.Nr. 166/1

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10. Bestellung eines weiteren Mitglieds der Gemeinde Möttingen als Vertreter im Schulverband Mönchsdeggingen und dessen Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bürgermeister Timo Böllmann ist automatisch Vertreter der Gemeinde Möttingen im Schulverband Mönchsdeggingen („geborener Vertreter“). Wenn er verhindert ist, vertritt ihn der 2. Bürgermeister als sein Stellvertreter. 

Pro 50 Schüler aus Möttingen entsendet die Gemeinde Möttingen einen Vertreter in den Schulverband Mönchsdeggingen. Jedoch muss aufgrund der Schüleranzahl aus Möttingen noch ein dritter Vertreter entsandt werden.
Von Bürgermeister Böllmann wird Gemeinderatsmitglied Jochen Bäuerle als weiterer Stellvertreter vorgeschlagen.  Dessen Erstaz würde Bernd Seiler übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Gemeinderatsmitglied Jochen Bäuerle zum weiteren Vertreter im Schulverband Mönchsdeggingen. Zu seinem Stellvertreter wird Gemeinderatsmitglied Bernd Seiler bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Bäuerle und Seiler sind aufgrund § 49 GO persönlich befangen.

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11. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Es gibt keine öffentlichen Bekanntgaben und Anfragen.

Datenstand vom 27.05.2024 16:51 Uhr