Datum: 15.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Einführung digitale Gremienarbeit - Änderung der Geschäftsordnung
2 Beratung und ggf. Beschluss über den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Möttingen
3 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
3.1 Bauerndemo am 15.01.2024
3.2 Veröffentlichung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte aus der heutigen Gemeinderatssitzung vom 15.01.2024

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1. Einführung digitale Gremienarbeit - Änderung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 15.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Ausgangssituation
Im Haushalt 2023 wurde das Projekt zur Umstellung auf die digitale Gremienarbeit für die Gemeinde Möttingen aufgenommen. Die Gemeindeverwaltung hat in diesem Zuge zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Gremien ein neues Sitzungsmanagementsystem beschafft. Dabei handelt es sich um die Software „kiC“. Mit dieser Software können die Sitzungen der Gemeindegremien von der Verwaltung digital erfasst und versandt werden. Auch die Sitzungsnachbereitung (z. B. Erstellung der Sitzungsprotokolle) erfolgt anschließend in diesem System. Über das Online-Modul können sich der Gemeinderat und die Bürgerschaft über die aktuellen Sitzungen mit einem Sitzungskalender informieren und die Tagesordnungen und öffentlichen Sitzungsvorlagen einsehen (nicht öffentliche Vorlagen werden nur für den Gemeinderat angezeigt). Dies entspricht der aktuellen Veröffentlichung auf der Homepage und der Bereitstellung der Sitzungsunterlagen für den Gemeinderat im Gemeinderatsprotal. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für die Gemeinderatsmitglieder mit der App „Ratsinfo“ der Fa. kiC GmbH auf die Sitzungen samt Anlagen und den Sitzungskalender zuzugreifen.


Vorteile hierbei sind:

Verwaltung
Für die Verwaltung ist das RIS als Informationsdatenbank und –quelle einsetzbar. Zudem ist durch das Programm eine schnellere und leichtere Verarbeitung mit der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und somit eine effizientere Verwaltung möglich. Des Weiteren kann durch den verminderten Papierverbrauch auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.

Gemeinderat
Der papierlose Sitzungsdienst bietet Vorteile hinsichtlich der Archivierung und Recherche in den Sitzungsunterlagen für die Gemeinderatsmitglieder. Zudem werden Information vor den Sitzungen zeitnah übermittelt, damit die Mitglieder des Gemeinderates auf die kommende Sitzung vorbereiten können. Fragen können dabei schon vorab an die Verwaltung gestellt werden. Sitzungsunterlagen können in derApp gelesen, bearbeitet und abgespeichert werden. Die Dokumente können mit Kommentaren und persönlichen Notizen versehen werden und wichtige Stellen markiert und hervorgehoben werden. In den Sitzungen kann auch ein mobiles Endgerät und somit auch die Sitzungsunterlagen mitgebracht und bearbeitet werden (auch offline). Die Dokumente werden in der App archiviert. Möglichkeit zum offline arbeiten. Dies bedeutet, dass das mobile Endgerät nur einmalig zum Herunterladen der Sitzungsvorlagen mit dem Internet verbunden sein muss. Anschließend ist die Bearbeitung in der App ohne Internet und somit auch jederzeit von überall
unterwegs möglich.

Öffentlichkeit
BürgerInnen und EinwohnerInnen einer Kommune haben einen kommunal-verfassungsrechtlich begründeten Informationsanspruch. Ihnen sind in geeigneter Weise Beschlüsse der politischen Gremien zugänglich zu machen. Durch das RIS wird ein hohes Maß an Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen und des Verwaltungshandels gewährleistet.

Zur Einführung der digitalen Gremienarbeit sind noch einzelne Voraussetzungen zu schaffen:

Änderung der Geschäftsordnung:
Für die Einführung der digitalen Ratsarbeit ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 14.05.2020 notwendig. Dazu wurde eine Änderung der Geschäftsordnung vorbereitet, die als Anlage 1 beigefügt ist.

Neu eingefügt werden folgende Regelungen:

§ 21 a Digitale Gremienarbeit (Ratsinformationssystem)

(1) Gemeinderäte haben die Wahl zwischen der ausschließlich digitalen Gremienarbeit und dem Versand der Unterlagen in Papierform.
(2) Für die ausschließliche Nutzung des Ratsinformationssystems ist eine schriftliche Erklärung der Gemeinderäte erforderlich. Bei der digitalen Gremienarbeit ist die von der Nutzungsordnung für die digitale Gremienarbeit der Gemeinde Möttingen vom jeweiligen Gemeinderatsmitglied zu beachten.
(3) Bei Anwendung der ausschließlich digitalen Gremienarbeit erhalten Gemeinderäte eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 € pro Amtsperiode. Bei einem Beginn mit dem Ratsinformationssystems während der Amtsperiode ist die Aufwandsentschädigung anteilig (monatsgenau) von der Gemeinde auszubezahlen.
(4) Die Verwendung der ausschließlich digitalen Gremienarbeit nach Absatz 2 gilt insbesondere für die Einberufung der Sitzung, den Versand der Unterlagen und die öffentliche Niederschrift.
(5) Ein Rückwechsel zur Papierform ist möglich. Die einmalige Aufwandsentschädigung nach Abs. 3 ist in diesem Fall anteilig zurückzuerstatten.

Weitere Vorgehensweise
Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Wochen die Grundeinstellungen für die Software vorgenommen. Eine Schulung der Verwaltungsmitarbeiter/innen für das neue Sitzungsmanagementsystem hat bereits stattgefunden. Am 19.02.2024 ist für den Gemeinderat eine kurze Anwenderschulung geplant. In dieser Schulung werden die App und die Möglichkeiten zur Sitzungsvorbereitung geschult. Eigene mobile Endgeräte sollen, wenn möglich, zu diesem Schulungstermin mitgebracht werden. Die App kann im Vorfeld bereits heruntergeladen werden. Bei Problemen zum Download etc. kann Kontakt mit dem Hauptamt aufgenommen werden. Das Landratsamt Donau-Ries verwendet ebenfalls das System für das Sitzungsmanagement des Kreistages. Gemeinderäte, die als Mitglied im Gemeinderat und zugleich als Mitglied im Kreistag vertreten sind, können dieselbe bereits installierte App mit zwei verschiedenen Benutzern nutzen. Die Sitzungen des Gemeinderates werden bis 17.06.2024 zusätzlich zur Einladung in Papierform bereits intern im Rahmen der digitalen Gremienarbeit vorbereitet. Jedoch besteht schon ab der Sitzung vom 18.03.2024 für die Mitglieder des Gemeinderates erstmals die Möglichkeit, die Sitzungseinladung und Unterlagen digital zu erhalten und den Ablauf zu testen. Gemeinderatsmitglieder, die sich für die digitale Gremienarbeit entscheiden erhalten ab dem 1. Halbjahr ausschließlich eine digitale Einladung bzw. die Sitzungsunterlagen über die App. Gemeinderatsmitglieder, die sich gegen die digitale Gremienarbeit entscheiden, werden die Sitzungsunterlagen weiterhin in Papierform zugestellt.

Diskussionsverlauf

Ein Mitglied des Gemeinderates erwidert, dass es gegen die Aufwandsentschädigung i. H. v. 300,00 € je Amtsperiode ist. Er ist dafür, dass die Gemeinderatsmitglieder das Geld spenden.
Bürgermeister Böllmann erklärt, dass die Aufwandsentschädigung dafür ist, dass keine Endgeräte von der Gemeinde gestellt werden. Letztendlich ist die Aufwandsentschädigung 4,00 €/Monat.
Ein anderes Gemeinderatsmitglied erläutert, dass im Kreistag ebenfalls eine Entschädigung gezahlt wird, jedoch werden die Sachverhalte nicht mehr an die Wand projiziert.
Bürgermeister Böllmann erklärt, dass die Aufwandspauschale ausgezahlt wird und jedes Gemeinderatsmitglied eine mögliche Spende selbst entscheiden soll. Soetwas kann von den Gemeinderatsmitgliedern selbst geregelt werden. Bürgermeister Böllmann weist zudem darauf hin, dass – falls jemand weiterhin den Versand der Unterlagen in Papierform möchte – kein Zugriff auf die jeweiligen Sachverhalte besteht und diese auch nicht anderweitig verschickt werden.

Beschluss

Die Einführung der digitalen Gremienarbeit zum 01.06.2024 wird beschlossen. Die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats im Rahmen der Einführung der digitalen Gremienarbeit Anlage 1 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Beratung und ggf. Beschluss über den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 15.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung gilt gemäß Art 50 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) höchstens 20 Jahre. Die Verordnung der Gemeinde Möttingen ist 2003 in Kraft getreten und daher Ende 2023 ausgelaufen. Da es ohne die Verordnung keine Rechtsgrundlage für die Sauberhaltung der Straßen und Gehwege und die Sicherung der Gehwege im Winter und somit auch keine Übertragung dieser Pflichten an die jeweiligen Anlieger gibt, muss eine neue Verordnung erlassen werden. 

Ursprünglich hatte die Verwaltung vor, auch die Leerung der Straßeneinlaufschächte an die Anlieger zu übertragen. Nach Hinzuziehung von Kommentaren und Rückfragen bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurde hiervon Abstand genommen. In diesem Fall ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Straßenreinigung nach Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) oder um Straßenunterhalt nach Art. 9 BayStrWG handelt. Da es sich bei der Straßenentwässerung um Straßenunterhalt handelt, kann das Leeren der Straßeneinlaufschächte nicht auf die Anlieger übertragen werden. Die Gemeinde trägt die Straßenbaulast und ist somit für die Leerung zuständig. Ansonsten entspricht die Verordnung der Musterverordnung.

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage im Entwurf beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Möttingen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) neu zu erlassen.

Diskussionsverlauf

Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob die Reinigung der Gehwege in Möttingen und den Ortsteilen von den Bürgerinnen und Bürgern gemacht wird. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass dies grundsätzlich erledigt wird. Besonders in den Siedlungen ist hier allerdings noch Nachholbedarf. Es folgt aber nach Bekanntmachung ein Hinweis im Gemeindeblatt, damit alle erinnert werden.

Bürgermeister Böllmann erklärt zudem, dass es für den Bauhof eine riesen Arbeit ist, 3 – 4 Tage die Schmutzschächte zu reinigen. Jedoch gibt es ein spezielles Gerät für die zur Öffnung der Schachdeckel.

Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob es nicht Firmen gibt, die so etwas anbieten. Das könnte ggfls. günstiger und effektiver sein. Bürgermeister Böllmann wird sich hier informieren.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Möttingen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung), wie von der Verwaltung vorgelegt. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und im Amtsblatt der Rieser Nachrichten bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Mitglied des Gemeinderates war während der Abstimmung noch nicht anwesend.

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3. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 15.01.2024 ö 3
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3.1. Bauerndemo am 15.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 15.01.2024 ö beratend 3.1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Böllmann zeigt Bilder und ein Video der Bauern-Demo entlang der B 25 durch Möttingen. 

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3.2. Veröffentlichung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte aus der heutigen Gemeinderatssitzung vom 15.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 15.01.2024 ö beratend 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen erteilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der folgenden Tagesordnungspunkte aus der heutigen Sitzung:

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung der noch vorhandenen herkömmlichen Straßenbeleuchtung auf LED Technik
Die Gemeinde Möttingen beabsichtigt die Umrüstung ihrer restlichen noch nicht umgerüsteten Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten. Hierzu sollen von der Verwaltung die notwendigen Förderanträge gestellt werden.  

Vergabe Ingenieurleistung Straßenbau im "Bautenbachweg", Möttingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, die Ing.-Leistungen zum Straßenbau im "Bautenbachweg", Möttingen an das Ing-büro Pfost zu vergeben. 

Vergabe Heizung Kindergarten und Kinderkrippe Appetshofen-Lierheim
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung „Sanierung der Wärmeerzeugungs-anlage im Kindergarten Appetshofen“ an die Firma Schnepf Gebäudetechnik GmbH.

Vergabe Errichtung einer Ökokontofläche auf dem Flurstück 533, Gem. Balgheim
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung “Errichtung einer Ökokontofläche auf dem Flurstück 533, Gem. Balgheim an die Firma Lorenz Lechner Garten- und Landschaftsbau. 

Datenstand vom 27.05.2024 17:06 Uhr