Datum: 19.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Änderung der Geschäftsordnung - Ergänzung des § 33 a Anwendbare Bestimmungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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beschließend
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1 | |
Sachverhalt
Das Landratsamt Donau-Ries hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die gemeindliche Geschäftsordnung, abweichend vom Muster, folgenden Satz nicht enthält:
Für den Geschäftsgang der Ausschüsse gelten die §§ 17 bis 33 sinngemäß.
Dabei ist unerheblich, ob die Gemeinde Möttingen nur beratende Ausschüsse hat.
Im Zuge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Einführung der digitalen Gremienarbeit, wird die Geschäftsordnung um folgenden weiteren Punkt geändert bzw. ergänzt:
IV. a Geschäftsgang der Ausschüsse
§ 33 a
Anwendbare Bestimmungen
Für den Geschäftsgang der Ausschüsse gelten die §§ 17 bis 33 sinngemäß.
Beschluss
Die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats durch die Ergänzung des „§ 33 a Anwendbare Bestimmungen“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ein Mitglied des Gemeinderates kommt um 19:38 Uhr, erst nach der Abstimmung zu TOP 1.
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2. Stadt Harburg (Schwaben), vorhabenbezogener Bebauungsplan „Campingplatz am Kratzhof“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Hier: Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Anlage eines Campingplatzes am Kratzhof unweit der
Stadt Harburg und möchte damit das touristische Erholungsangebot in der Region erweitern
bzw. ergänzen. Des Weiteren soll das Vorhaben als zusätzliche Erwerbsquelle dem Erhalt des
landwirtschaftlichen Betriebs dienen (gem. Regionalplan der Region Augsburg 7.4 (G)). Das
geplante Vorhaben beinhaltet bauliche Anlagen im Sinne von § 29 BauGB, für die im
Außenbereich kein Baurecht besteht und die kein nach § 35 BauGB privilegiertes Vorhaben
darstellen. Da das Vorhaben somit planungsrechtlich derzeit unzulässig ist, ist für dessen
Verwirklichung die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 und 2 BauGB
erforderlich, der die zulässigen Nutzungen regelt und eine städtebauliche Ordnung wahren soll.
Es ist erklärtes Ziel der Stadt, die Planung in Anerkennung der Belange der Wirtschaft sowie
der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB
umzusetzen, sodass sie das Vorhaben durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes unterstützen möchte.
Im Auftrag der Stadt Harburg (Schwaben) führt das Planungsbüro Godts die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch und hat die Gemeinde Möttingen als „Nachbargemeinde“ am Verfahren beteiligt und um Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme innerhalb der festgesetzten Auslegungsfrist gebeteten.
Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen den vorgenannten Bebauungsplan sowie die parallel durchgeführte 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Harburg keine Einwendungen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Böllmann zeigt den Mitgliedern des Gemeinderates einen Lageplan.
Ein Mitglied des Gemeinderates hinterfragt, wieso die Gemeinde Möttingen hier angehört wird. Bürgermeister Böllmann erklärt, da neben dem Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Möttingen nimmt Kenntnis von der Beteiligung am Verfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Campingplatz am Kratzhof“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren der Stadt Harburg nach § 4 Abs. 1 BauGB
und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen an das Planungsbüro Godts zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Bestätigung der neu gewählten zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Möttingen (Herr Christoph Meyer) und Appetshofen/Lierheim (Herr Mathias Wiedemann) durch die Gemeinde Möttingen gem. Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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3 | |
Sachverhalt
In den Freiwilligen Feuerwehren Möttingen und Appetshofen/Lierheim wurden neue zweite Kommandanten gewählt.
Freiwilligen Feuerwehr Möttingen: Herr Christoph Meyer aus Möttingen
Freiwilligen Feuerwehr Appetshofen/Lierheim: Herr Mathias Wiedemann aus Appetshofen
Gemäß Art. 8 Abs. 3 und 4 des BayFwG kann zum Feuerwehrkommandanten nur gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Außerdem bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn er fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist.
Seitens der Verwaltung bestehen für die Bestätigungen von Herrn Christoph Meyer und Herrn Mathias Wiedemann keine Einwände. Herr Meyer hat schon beide Lehrgänge erfolgreich absolviert (Gruppenführer + Leiter einer Feuerwehr).
Bei Herrn Wiedemann sind zwar noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, da er den Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr noch machen muss, Herr Wiedemann ist jedoch schon für den nächsten Lehrgang angemeldet. Gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 2 genügt es ausnahmsweise, wenn die Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besucht werden.
Über die fachlichen und gesundheitlichen Eignungen beider Personen bestehen keinerlei Zweifel.
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3.1. Bestätigung des neu gewählten zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Möttingen (Herr Christoph Meyer) durch die Gemeinde Möttingen gem. Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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beschließend
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3.1 | |
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt hiermit die Wahl von Herrn Christoph Meyer zum 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Möttingen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3.2. Bestätigung des neu gewählten zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Appetshofen/Lierheim (Herr Mathias Wiedemann) durch die Gemeinde Möttingen gem. Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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beschließend
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3.2 | |
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt hiermit die Wahl von Herrn Mathias Wiedemann zum 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Appetshofen/Lierheim.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS -) der Gemeinde Möttingen vom 10.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26. Juni 2018 hat der Bayerische Landtag die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aufgehoben und geregelt, dass ab diesem Zeitpunkt Beiträge für Maßnahmen der Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) nicht mehr erhoben werden dürfen.
Die Abschaffung war durch ein erfolgreiches Volksbegehren zustande gekommen, das im Dezember 2017 durchgeführt worden ist.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Empfehlung ausgesprochen, die Ausbaubeitragssatzung aufzuheben, da die Rechtgrundlagen für die Erhebung der Beiträge nicht mehr vorhanden sind. Außerdem wird das gemeindliche Ortsrecht durch die Entfernung von nicht mehr gültigen Regelungen entschlackt.
Beschluss
Da die Ausbaubeitragssatzung – ABS - der Gemeinde Möttingen aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht mehr angewandt werden darf und somit auch die Refinanzierung von Straßen usw. auf diese Weise nicht mehr durchgeführt werden kann, beschließt der Gemeinderat die in der Anlage beigefügte „Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Möttingen“ wie von der Verwaltung vorgelegt. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und im Amtsblatt der Rieser Nachrichten bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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5 | |
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5.1. Arbeiten an der Bushaltestelle in Lierheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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beratend
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5.1 | |
Diskussionsverlauf
Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, was gerade an der Bushaltestelle in Lierheim gemacht wird. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass hier eine Sitzbank mit Blick auf das Schloss errichtet wird.
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5.2. Bekanntgabe zur Veröffentlichung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte aus der heutigen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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02. Gemeinderatssitzung
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19.02.2024
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ö
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beratend
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5.2 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen erteilt die Zustimmung zur Veröffentlichung des folgenden Tagesordnungspunktes aus der heutigen Sitzung:
Vergabe Neubeschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 für die FFW Möttingen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen erteilt gemäß Vergabevorschlag die Zustimmung zur Vergabe des Fahrgestells für das TLF 3000 (LOS 1) an die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen erteilt gemäß Vergabevorschlag die Zustimmung zur Vergabe des Aufbaus für das TLF 3000 (LOS 2) an die Albert Ziegler GmbH.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen erteilt gemäß Vergabevorschlag die Zustimmung zur Vergabe der Beladung für das TLF 3000 (LOS 3) an die Fa. Albert Ziegler GmbH.
Datenstand vom 27.05.2024 17:08 Uhr