Datum: 18.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge
1.1 Bauantrag 2024-02 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.2383, Gemarkung Balgheim, Am Steinacker 15
1.2 Bauantrag 2024-03 Einbau eines Maschinenunterstandes in best. Jauchegrube mit Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Möttingen, Hallweg 4
1.3 Bauantrag 2024-04 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 421, Gemarkung Balgheim, Donismühle 1
2 Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Möttingen
3 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bautenbachweg in Möttingen, Fl.Nrn. 1953 und 1961, Gemarkung Möttingen, auf 30 km/h
4 Gemeindegrenzänderung Hohenaltheim - Möttingen im Zuge des Kreisstraßenbaues DON 7
5 Grundsatzbeschluss zum Straßenausbau im Bautenbachweg von der Ziswinger Str. bis Höhe Hermann-Keßler Schule
6 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
6.1 Straßensperrung in Appetshofen/Lierheim
6.2 Neue Ruhebank in Lierheim
6.3 Schaden durch Biberlöcher
6.4 Aktueller Stand vom Neubau/Erweiterung der Kläranlage in Möttingen
6.5 Müllentsorgung im Industriegebiet
6.6 Müllentsorgung in Appetshofen-Lierheim
6.7 Bekanntgabe der Bauanträge im Gehnehmigungsfreistellungsverfahren

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1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 1
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1.1. Bauantrag 2024-02 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.2383, Gemarkung Balgheim, Am Steinacker 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Allgemeine Information für den Gemeinderat für zukünftige Bauanträge:
Seit dem 01.01.2024 haben sich durch die Einführung des digitalen Bauantrags für die Gemeinden Änderungen beim Ablauf der Bauantragsverfahren ergeben. Die Bauantragsunterlagen sind künftig direkt beim Landratsamt einzureichen, die Gemeinden werden über ein Online Portal über eingegangene Bauanträge informiert.
Derzeit besteht aber nach wie vor noch die Möglichkeit, den Bauantrag in Papierform beim Landratsamt einzureichen.

Der o.g. Bauantrag ist bei der Gemeinde am 28.02.2024 digital eingegangen.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Baugrundstück die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinacker“.Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Bauantrag, da der Antragssteller die Festsetzung unter Punkt 4.2 des Bebauungsplans Steinacker hinsichtlich der Baugrenzen nicht einhält.

Beantragte Befreiungen:

  1. Der Erker befindet sich minimal über der Baugrenze 

  1. Die Garage befindet sich ca. 1,20m außerhalb der Baugrenze

Begründet wird dies wie folgt:

Zu 1: Die minimale Überschreitung der Baugrenze durch den Erker kann faktisch unberücksichtigt bleiben, weil es sich um einen untergeordneten, eingeschossigen Anbau handelt und das Haupthaus die Baugrenze einhält.

Zu 2: Die Garage wurde ca. 1,20m über der Baugrenze angeordnet um den Garten im Süd-Westen sinnvoll als Rückzugs- und Erholungsort nützen zu können. Die Abstandsflächen der Garagen liegen auf öffentlichem Grund innerhalb der Straßenachse.

Die beantragen Befreiungen wurden im Vorfeld mit der Baugenehmigungsbehörde Landratsamt Donau-Ries abgestimmt und die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragten Befreiungen keine Bedenken, da die Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann informiert die Mitglieder des Gemeinderates, dass künftig die Möglichkeit besteht, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Donau-Ries einzureichen. Weiterhin besteht aber auch die Option, den Bauantrag mit dem gewohnten Formblatt in Papierform einzureichen.

Ein Mitglied des Gemeinderates möchte wissen, was unter einer minimalen Überschreitung der Baugrenze zu verstehen ist. 1. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass hier die Überschreitung der Baugrenze ca. 1,20 Meter beträgt. Jedoch hat die Gemeinde schon öfter eine solche Überschreitung befürwortet.

Es folgt eine Diskussion verschiedener Gemeinderatsmitglieder zu den generellen Regelungen zu den Baugrenzen. Ein anderes Mitglied des Gemeinderates fragt, inwieweit der Gemeinderat eine Überschreitung mitgehen muss. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.

Ein Gemeinderatsmitglied hinterfragt, wie der Bauherr von seiner Hofeinfahrt zur Garage gelangt. Bürgermeister Böllmann verdeutlicht dies anhand der Pläne.

Ein Mitglied des Gemeinderates stellt in Frage, wieso es zu solchen Überschreitungen kommt, wenn die Bebauungspläne so offen gestaltet werden. 1. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass auch dies immer vom Einzelfall abhängig ist und er sich nicht anmaßen wird, den Antragstellern so etwas zu verwehren, wenn dies hier laut dem Landratsamt Donau-Ries durchaus genehmigungsfähig ist.

Ein Mitglied des Gemeinderates kommt um 19:47 Uhr zur Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-02 Neubau eines Einfamilienhauses mit  Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.2383 Gemarkung Balgheim, Am Steinacker 15 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den im Sachvortrag erläuterten beantragten Befreiungen  von den Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen des Bebauungsplans „Steinacker“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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1.2. Bauantrag 2024-03 Einbau eines Maschinenunterstandes in best. Jauchegrube mit Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Möttingen, Hallweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag ist bei der Gemeinde am 16.02.2024 eingegangen.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr.77, Gemarkung Möttingen, den Einbau eines Maschinenunterstandes in best. Jauchegrube mit Überdachung.

Das geplante Gebäude hat eine Größe von ca. 10X10m und eine Höhe von ca.3,80m.

Das Grundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, somit gelten die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung bzw. des Baugesetzbuches, sämtliche Festsetzungen werden eingehalten.


Die Nachbarunterschriften fehlen. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. 

Diskussionsverlauf

Von mehreren Gemeinderatsmitgliedern wurde gefragt, ob der Unterstand rund oder eckig gebaut werden soll. 1. Bürgermeister Böllmann zeigt die Pläne und erläutert, dass es sich um einen Rundbehälter mit eckigem Dach handelt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-03 Eiinbau eines Maschinenunterstandes in best. Jauchegrube mit Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr.77, Gemarkung Möttingen, Hallweg 4 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag 2024-04 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 421, Gemarkung Balgheim, Donismühle 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Der o.g. Bauantrag ist bei der Gemeinde am 23.02.2024 eingegangen.
Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Baugrundstück den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit einer Größe von ca. 12x15 m. Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich, ist aber aufgrund seiner landwirtschaftlichen Nutzung privilegiert nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB. 

Das geplante Gebäude soll im Anschluss an eine bereits bestehende Maschinenhalle errichtet werden. Aufgrund der Situierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück, kann vom Bauherrn die erforderliche Abstandsfläche nicht eingehalten werden, daher wurde dem Bauantrag ein Antrag auf Abstandsflächenübernahme beigefügt. Die Situierung ergab sich, um den Dachfirst des Bestandsgebäudes und des Bauvorhabens auf einer Linie weiterzuführen.

Das betroffenen Nachbargrundstück Fl.Nr.433/2 befindet sich ebenfalls im Besitz des Antragsstellers, daher ist die Abstandsflächenübernahme problemlos.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragten Befreiungen keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-04 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr.421, Gemarkung Balgheim, Donismühle 1 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben sowie zur beantragten Abstandsflächenübernahme.


Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde hat für den Aufwendungsersatz ihrer freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2022 eine Satzung erlassen.

Die Satzung soll nun an zwei Stellen geändert werden.

  1. In § 1 Abs. 2 wird der Aufwendungsersatz von freiwilligen Leistungen der Feuerwehren geregelt.

Seither war hier folgender Wortlaut:

(2)        Die Gemeinde Möttingen erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
 
Das Wort erhebt lässt kein Ermessen bei der Frage, ob die Leistung weiterberechnet werden soll zu.

Da es jedoch vorkommen kann, dass eine freiwillige Leistung nicht weiterberechnet werden soll (z.B. Weil die Feuerwehr einen örtlichen gemeinnützigen Verein unterstützt hat) empfiehlt der Bayerische Gemeindetag das Wort erhebt durch behält sich vor zu ersetzen. 

Wichtig ist hierbei weiterhin den Gleichbehandlungsgrundsatz zu waren.  


Hinweis: 
Bei den Pflichtaufgaben (Abs.1 in der Satzung) besteht bereits ein ermessen per Gesetz (Art. 28 Abs.1 BayFwG) daher ist hier keine Änderung notwendig.


  1. Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. 

Ändern sich die Grundlagen der Pauschalsätze, so sind diese neu zu berechnen. Im letzten Jahr hat die Feuerwehr Appetshofen ein neues Löschfahrzeug erhalten (MLF). Das alte Löschfahrzeug (LF 8) wurde außer Betrieb gestellt.

Aus diesem Grund musste die Anlage überarbeitet werden.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied fragt, ob die Versicherung eine Kostenübernahme akzeptiert. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass die Grundlage für einen Kostenersatz diese Satzung ist und eine Versicherung diese so akzeptieren muss. Er erläutert einen Fall von Brandstiftung, welche ebenso von der Versicherung übernommen wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Möttingen (1. Änderungssatzung) zum 01.05.2024 gemäß dem beigefügten Entwurf. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung rechtzeitig auszufertigen und bekanntzumachen.

Die Änderungssatzung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bautenbachweg in Möttingen, Fl.Nrn. 1953 und 1961, Gemarkung Möttingen, auf 30 km/h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Umgebung von Kindergärten und Schulen wird empfohlen, zum Schutz der Kinder eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen. Im Bautenbachweg befindet sich das Förderzentrum Hermann-Keßler-Schule, mit Schulvorbereitender Einrichtung (SVE) und Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT). Die Hermann-Keßler-Schule ist ein Förderzentrum für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung. Der Bautenbachweg ist durch die Schulbusse und Fahrzeuge der Betreuer und Lehrer eine stark frequentierte Straße, sodass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch zum Schutz der Anwohner und ihrer Kinder notwendig ist. Die Fahrzeuge fahren von der Staatsstraße 2221 und vom Kleinsorheimer Weg her in den Bautenbachweg zur Schule. Die Verwaltung schlägt vor, im ganzen Bautenbachweg eine Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen. Aufgrund der starken Nutzung ist der Bautenbachweg eine Haupterschließungsstraße. Eine 30 km/h-Zone ist deshalb hier nicht möglich. 

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Böllmann erläutert, dass man hier im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung von „Zone 30“ auf „Tempo 30“ ändert, um einen Zuschuss zur Straßensanierung im Bautenbachweg zu erhalten.

 Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, was der Unterschied zwischen „Zone 30“ und „Tempo 30“ ist. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass „Tempo 30“ nur für einen bestimmten Straßenabschnitt gilt, jedoch die „Zone 30“ für ein geschlossenes Gebiet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

Im Bautenbachweg in Möttingen (Fl.Nrn. 1953 und 1961, Gemarkung Möttingen), werden folgende Zeichen angeordnet:

  1. Bei der Einmündung vom Kleinsorheimer Weg in den Bautenbachweg, beim Grundstück Kleinsorheimer Weg 3, wird auf der rechten Straßenseite das Zeichen Z 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30) angeordnet und gegenüber auf der anderen Straßenseite, bei der Einmündung des Bautenbachwegs in den Kleinsorheimer Weg, wird vor dem Grundstück Kleinsorheimer Weg 1 das Zeichen Z 278-23 (Aufhebung zulässige Höchstgeschwindigkeit 30) angeordnet.
  2. An der Ostseite des Schulgrundstücks Fl.Nr. 1971, vor dem Parkplatz, wird von den Anwesen Bautenbachweg 20 und 18 herkommend, auf der rechten Straßenseite gleich nach dem Grundstück Fl.Nr. 1972 das Zeichen Z 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30) angeordnet.
  3. Bei der Einmündung der St 2221, Ziswinger Straße, in den Bautenbachweg, beim Grundstück Bautenbachweg 2, wird auf der rechten Straßenseite das Zeichen Z 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30) angeordnet und gegenüber auf der anderen Straßenseite, bei der Einmündung des Bautenbachwegs in die Ziswinger Straße, wird vor dem Grundstück Ziswinger Straße 7 das Zeichen Z 278-23 (Aufhebung zulässige Höchstgeschwindigkeit 30) angeordnet.
  4. Die bereits früher getroffenen Verkehrsregelungen treten, soweit sie dieser Anordnung entgegenstehen, mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Nr. 1 bis 3 außer Kraft.

Die Verwaltung wir beauftrag, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekanntzumachen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Gemeindegrenzänderung Hohenaltheim - Möttingen im Zuge des Kreisstraßenbaues DON 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Vorausgehender Beschluss vom 16.10.2023 TOP 2!

Im Rahmen des Ausbaues der Kreisstraße DON 7 hat das Vermessungsamt Donauwörth folgende Grenzänderungen nach endgültiger Vermessung angeregt und bittet um Zustimmung: 

Aus der Gemeinde Hohenaltheim werden folgende Flurstücke der Gemarkung Hohenaltheim mit einer Gesamtfläche von 396 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Möttingen (Gemarkung Balgheim) eingegliedert:

Flurstück 549/9:          72 m²
Flurstück 549/8:          45 m²
Flurstück 796/10:            3 m²
Flurstück 796/11:         276 m².

Aus der Gemeinde Möttingen werden folgende Flurstücke der Gemarkung Balgheim mit einer Gesamtfläche von 396 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Hohenaltheim (Gemarkung Hohenaltheim) eingegliedert:

Flurstück 227/1:         130 m²
Flurstück 227/3:          26 m²
Flurstück 228/1:         154 m²
Flurstück 231/1:           4 m²
Flurstück 231/2:         82 m²

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied hinterfragt für ein gemeindliches Grundstück eine Leitplanke anzubringen, da über den Grenzstein gefahren wird.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen stimmt entsprechend dem Schreiben des Vermessungsamtes Donauwörth vom 20.12.2023 folgender Grenzänderung zu:

  1. Aus der Gemeinde Hohenaltheim werden folgende Flurstücke der Gemarkung Hohenaltheim mit einer Gesamtfläche von 396 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Möttingen (Gemarkung Balgheim) eingegliedert:

Flurstück 549/9:          72 m²
Flurstück 549/8:          45 m²
Flurstück 796/10:            3 m²
Flurstück 796/11:         276 m².

  1. Aus der Gemeinde Möttingen werden folgende Flurstücke der Gemarkung Balgheim mit einer Gesamtfläche von 396 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Hohenaltheim (Gemarkung Hohenaltheim) eingegliedert:

Flurstück 227/1:         130 m²
Flurstück 227/3:          26 m²
Flurstück 228/1:         154 m²
Flurstück 231/1:           4 m²
Flurstück 231/2:         82 m²

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Grundsatzbeschluss zum Straßenausbau im Bautenbachweg von der Ziswinger Str. bis Höhe Hermann-Keßler Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 15.01.2024 wurde die Vergabe der Ingenieursleistung „Planung von Straßenbaumaßnahmen am Bautenbachweg“ an das Ing. Büro Pfost beschlossen.

Trotz anfänglicher Aussagen und Annahmen hat die Gemeinde, aufgrund der Kostenschätzung für die Maßnahme i.H.v. ca. 510.000 € und der angespannten Haushaltslage, nochmals die Fördermöglichkeit durch BayGVFG-Mittel geprüft. 

Die Regierung von Schwaben hat nach mehreren Gesprächen die Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig eingestuft. Die Förderhöhe liegt derzeit bei ca. 50 %.

Förderfähig ist hierbei der Ausbau von der Kreuzung Ziswinger Straße bis zum Ende der Hermann-Keßler-Schule. Das letzte Stück des Bautenbachwegs zwischen der Abzweigung in Richtung Süden bis zur Hausnr. 11 wird nicht als verkehrswichtig und somit nicht als förderfähig eingestuft.

Folgende Punkte müssen für eine Förderung vorliegen:

  1. Änderung der Tempo 30er Zone in eine Straße mit Tempo 30 Beschilderung (Verkehrszeichen 274) Voraussetzung für Haupterschließungsstraße.

  1. Die Ausbauwürdigkeit (zu geringer Aufbau in Fahrbahn und Gehweg etc.) des bestehenden Bautenbachwegs muss durch ein Baugrundgutachten nachvollziehbar belegt werden.  

  1. Antragsstellung durch Förderantrag mit Antragsunterlagen.


Zu den Antragsunterlagen gehört u.a. ein Beschlussbuchauszug eines Grundsatz-beschlusses, aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde die Maßnahme umsetzen möchte.
 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, die Straße im Bautenbachweg von der Kreuzung Ziswinger Straße bis zur Sackgasse, Höhe der HausNr. 11, zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür einen Förderantrag zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6
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6.1. Straßensperrung in Appetshofen/Lierheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Die Gemeinderatsmitglieder wurden über die Straßensperrung ab Anfang Mai in den Ortschaften Lierheim und Appetshofen informiert, diese wird für mehrere Wochen nicht befahrbar sein.

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6.2. Neue Ruhebank in Lierheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6.2

Sachverhalt

In Lierheim wurde bei der ehemaligen Bushaltestelle eine Sitzbank aufgestellt.

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6.3. Schaden durch Biberlöcher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6.3

Sachverhalt

Auf einem Grundstück wurde durch enorme Biberlöcher ein Schaden verursacht, weshalb eine Fanggenehmigung beim Landratsamt Donau-Ries beantragt wurde. Leider konnte hier kein Biber gefangen werden. Eine neue Fanggenehmigung kann ab dem 01.09.2024 beantragt werden.

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6.4. Aktueller Stand vom Neubau/Erweiterung der Kläranlage in Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6.4

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann zeigt den Mitgliedern des Gemeinderates Bilder vom aktuellen Baufortschritt der Kläranlage in Möttingen. Er berichtet, dass das Rührgerät verbaut wurde.

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6.5. Müllentsorgung im Industriegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6.5

Sachverhalt

Ein Gemeinderatsmitglied beschwert sich, dass parkende LKWs ihren Müll und sonstige Abfälle im Industriegebiet hinterlassen. Eine Überlegung ist es, sog. „Dixi Toiletten“ aufzustellen, jedoch müsste man wieder eine Firme beauftragen die sich um die Reinigung kümmert.

Ein Mitglied des Gemeinderates verlässt die Sitzung um 20:37 Uhr und kommt wieder um 20:43 Uhr.

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6.6. Müllentsorgung in Appetshofen-Lierheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6.6

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann berichtet, dass in Appetshofen-Lierheim auf einem gemeindlichen Grundstück Feldsteine, Bauschutt und Betonziegel abgelagert werden. Bürgermeister Böllmann weist daraufhin, dass eine solche Müllablagerung zur Anzeige gebracht wird, falls ein Verursacher ausfindig gemacht wird.

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6.7. Bekanntgabe der Bauanträge im Gehnehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö 6.7

Sachverhalt

Folgende Bauanträge wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren bei der Gemeinde Möttingen eingereicht:

Bauantrag 2024-06, Tektur Neubau von zwei gewerblichen Lagerhallen auf dem Grundstück Fl.Nr.1006/17, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 10

Bauantrag 2024-01, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2377/0, Gemarkung Balgheim, Am Steinacker 11

Bauantrag 2024-07, Wohnhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2375/0, Gemarkung Balgheim, Am Steinacker 7

Datenstand vom 22.07.2024 12:25 Uhr