Datum: 17.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Einbeziehungssatzung „Am Großsorheimer Weg“ Kleinsorheim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 | |
Sachverhalt
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 101/5, 610 und 621 Gemarkung
Kleinsorheim sowie 221 Gemarkung Appetshofen (Ausgleich). Die Grenzen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil werden gemäß den aus der beigefügten Planzeichnung
(Maßstab 1:1000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt.
Die Planzeichnung der Einbeziehungssatzung ist Bestandteil dieser Satzung.
Diskussionsverlauf
Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Herr Godts vom Planungsbüro Godts begrüßt werden.
Herr Godts erläutert, dass der Name der Einbeziehungssatzung auch geändert werden kann, falls dies gewünscht ist. 1. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass der Name jedoch gut dazu passt und ein Bezug vorhanden ist.
Mit der Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Wenn in der Einbeziehungssatzung nichts festgesetzt ist, muss sich die Bebauung ins vorhandene Ortsbild einfügen. Ansonsten sind Art und Maß der baulichen Nutzung festzulegen.
Eine Erschließungsstraße in der Mitte des Baugebietes ist geplant. Es werden hier 4 fast gleichgroße Grundstücke (zwischen 700 – 800 qm) entstehen. Eine Wendemöglichkeit ist im Hinterbereich geplant. Die Ausrichtung des Wohnhauses ist frei wählbar.
Herr Godts weist darauf hin, dass eingezeichnet ist, wo Bodendenkmäler vorhanden sein können und bittet darum, diesbezüglich mit dem Landratsamt Donau-Ries hinsichtlich des Denkmalschutzes Kontakt aufzunehmen.
Es wird eine Ausgleichsfläche in Appetshofen mit 855 qm geschaffen. Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob man auf dieser Ausgleichsfläche eine PV-Anlage bauen darf. Herr Godts verneint dies.
Herr Godts erläutert, dass im Baugebiet 2 Vollgeschosse zulässig sind. Grundsätzlich plädiert er dafür noch höher zu gehen, allerdings beißt sich dies mit der Nachbarbebauung. Er weist zudem darauf hin, dass ein Baumbestand von Gemeinde angefordert werden kann und erklärt, dass manche Kommunen hier sogar eine Strafe bei Nichtbeachtung im Notarvertrag festsetzen. In der EBS wird ein Baum je Grundstück gefordert, was für jeden zumutbar ist.
Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob der Wendebereich groß genug für größere Fahrzeuge ist. Herr Godts verneint dies und sagt, dass dies keine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge, sondern für kleine Fahrzeuge wie z. B. das Postauto sind. Alles andere wäre überdimensioniert für 4 Bauplätze. Als Gemeinde würde er jedoch auf den Wendekreis bestehen.
Dokumente
Download EBS-AmGroßsorheimerWeg-240617a.pdf
zum Seitenanfang
1.1. Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
1.1 | |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Am Großsorheimer Weg“ Kleinsorheim.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 101/5, 610 und 621 Gemarkung Kleinsorheim sowie 221 Gemarkung Appetshofen (Ausgleich).
Der Geltungsbereich (ohne Ausgleich) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 621 (TF, Acker)
- im Osten durch die Fl.-Nrn. 620 (Acker) und 610 (TF, Großsorheimer Weg)
- im Süden durch die Fl.-Nrn. 610 und 101/5 (jeweils TF, Großsorheimer Weg)
- im Westen durch die Fl.-Nrn. 101/5 (TF, Großsorheimer Weg) und 627 (Nebengebäude und Grünfläche)
jeweils Gemarkung Kleinsorheim
Mit der Ausarbeitung wurde das Planungsbüro Godts beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.2. Beschluss zur Einleitung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
1.2 | |
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Am Großsorheimer Weg“ Kleinsorheim in der Fassung vom 17.06.2024 und beschließt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vorstellung Entwurf- u. Genehmigungsplanung sowie weiterer Zeitablauf Straßenerneuerung Bautenbachweg durch Ing.-büro Pfost
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 | |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Böllmann erläutert den Verlauf der Geschichte bzgl. Förderung.
Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Herr Pfost vom Ingenieurbüro Pfost begrüßt werden.
Im Vorfeld zu den Straßenbaumaßnahmen wurden bereits die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten durch die Firma Heuchel durchgeführt.
Nachdem sich herausgestellt hat, dass sich die Straße in einem schlechten baulichen Zustand befindet wurde der Bestand genauer untersucht und eine grundlegende Sanierung beschlossen. Die Entwurfsplanung wurde für den Bereich der „Alten Molkerei“ bis zur Hermann-Keßler-Schule vom Ing.-büro Pfost durchgeführt. Nachdem der Bestand sich als sehr schlecht herausgestellt hat, wurde die Möglichkeit einer Förderung mit der Regierung von Schwaben abgestimmt.
In dem zu erneuernden Abschnitt erhält der Bautenbachweg eine Fahrbahnbreite von 5,60 m bzw. 5,87 m und im Übergangsbereich zum Bestand ca. 3,60 m und auf der Seite der Förderschule eine behindertengerechte Gehwegbreite von ca. 1,80. Auf der anderen Seite bleibt zu den bestehenden Mauern ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m.
Die Kostenberechnung ergibt eine Gesamtsumme von 521.000 € brutto.
Davon sind ca. 436.000 € zuschussfähig. Der Zuschuss liegt bei ca. 50% der zuschussfähigen Summe, sodass der Eigenanteil der Gemeinde Möttingen bei 218.000 € plus 85.000 € nichtzuschussfähige Kosten, somit bei ca. 303.000 € brutto liegt.
Nicht enthalten sind Beleuchtung und Bepflanzung, sowie Kosten der restlichen Versorger.
Diese Arbeiten sind ebenfalls nicht zuschussfähig.
Die weitere Vorgehensweise wäre die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Juni/Juli 2024), Abgabe der Genehmigungsplanung bei der Regierung von Schwaben (August 2024).
Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt im Winter 2024/2025.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2025 bis Anfang Sommer 2025 geplant.
Herr Pfost stellt zudem die Umbaumaßnahmen für das Pumpwerk in Enkingen vor.
Der Beschluss hierzu erfolgt in der Juli-Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt.
Diskussionsverlauf
Herr Pfost erläutert den Mitgliedern des Gemeinderates die Planung sowie die Kosten. Er sagt, dass die Regierung von Bayern nicht die kompletten Kosten fördert. Die Parkplätze sind beispielsweise von der Gemeinde Möttingen zu zahlen. Auch ein gepflasterter Gehweg anstelle von Asphalt wird ebenfalls nicht gefördert sowie die Gräben für die Beleuchtungen und Baugrunduntersuchungen vor und während der Maßnahme. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit ca. 300.000,00 €. Hinzu kommen noch die Kosten für die Masten sowie Bepflanzung.
3. Bürgermeisterin Dr. Scharrer-Bothner fragt, ob die Kosten tatsächlich 2.000,00 € je Meter Asphalt betragen. Herr Pfost bejaht dies und erklärt, dass die Kosten vor 4 Jahren noch etwa 1.400,00 €/Meter Asphalt betrugen. Die Kosten sind jedoch enorm gestiegen.
2. Bürgermeister T. Berndorfer fragt, ob bei den Parkplätzen an der Hermann-Keßler-Schule nicht ein Pflaster mit geringeren Fugen besser wäre. Zudem wären schräge Parkplätze seiner Meinung nach besser. Herr Pfost antwortet, dass das Pflaster mit 3 cm Fugen nur ein Beispiel ist, dieses kann noch individuell angepasst werden. Auch die Parkplätze können nach Wunsch schräg eingeplant werden. 1. Bürgermeister Böllmann wird sich hier nochmal mit der HKS in Verbindung setzen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, die Straßenerneuerungsmaßnahmen wie vom Ing.-büro Pfost vorgestellt durchzuführen. Der Förderantrag bei der Regierung von Schwaben soll entsprechend eingereicht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beratend
|
3 | |
zum Seitenanfang
3.1. BA 2024-09 Errichtung einer Terrassenüberdachung an bestehendem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 438/7, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 27
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.1 | |
Sachverhalt
Der o.g. Bauantrag wurde der Gemeinde Möttingen am 03.05.2024 vom Landratsamt Donau-Ries übermittelt. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Terassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Krumme Gwand“, Möttingen. Zur Umsetzung des Vorhabens wurden vom Bauherrn folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Krumme Gwand“ beantragt:
Erforderliche Befreiungen
|
Festsetzung im BPlan
|
Gewünschte Befreiung
|
- Für Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung
|
Satteldach für Haut- und Nebengebäude (Garagen).
Für untergeordnete Nebengebäude bis 75 m³ können auch andere Dachformen, Dachneigungen und Dacheindeckungen zugelassen werden.
|
Flachdach
Lamellendach, grau
|
- Für Gabionenwand als Sichtschutz
|
Holzlattenzäune als Einfriedung
Höhe 1,00 – 1,20 m
|
Gabionenwand
Höhe 2,00 m
|
Da es sich im vorliegenden Fall um ein „untergeordnetes Nebengebäude“ unter 75 ³ handelt, kann die Zustimmung hinsichtlich der beantragten Befreiungen zu Nr. 1 bedenkenlos erteilt werden.
Für die unter Nr. 2 geplante Gabionenwand wurde dem Bauantrag eine unterschriebene Abstandsflächenübernahmeerklärung des Eigentümers vom Nachbargrundstück Fl.Nr. 438/8, Krumme Gwand 29 beigefügt.
Die Höhe der Gabionenwand mit 2,00 entspricht den Festsetzungen der Bayerischen Bauordnung. In der Vergangenheit wurden in der Krummen Gwand bereits mehrfach Befreiungen hinsichtlich der Höhe von Sichtschutzwänden erteilt. Nach Ansicht der Verwaltung bestehen auch gegen diese Befreiung keine Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-09,
Terrassenüberdachung an bestehendem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 438/7, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 27 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Weiterhin erteilt der Gemeinderat die Zustimmung zu folgenden beantragten Befreiungen hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplans „Krumme Gwand“:
- Befreiung hinsichtlich Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung:
Der gewünschten Ausführung als Lamellen-Flachdach in Grautönen wird zugestimmt.
- Befreiung hinsichtlich der Höhe des geplanten Sichtschutzes:
Der gewünschten Ausführung einer Gabionenwand als Sichtschutz mit einer Höhe von 2,00 m wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.2. BA 2024-10 Errichtung eines neuen Dachstuhles am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 65/6, Gemarkung Enkingen, Am Knie 11
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2 | |
Sachverhalt
Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund fehlender Informationen vom Landratsamt Donau-Ries abgesetzt.
zum Seitenanfang
4. Feststellung der Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 | |
Sachverhalt
- Bekanntgabe Bericht über örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
- Feststellung der Jahresrechnung 2022
Mit dem Feststellungsbeschluss des Gemeinderats wird das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste, der Rücklagen bis zur etwaigen Feststellung eines Rechnungsfehlbetrages Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.
Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses sind alle Unstimmigkeiten zu bereinigen. Daher werden nun die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) erläutert.
Die Haushaltsüberschreitungen betragen:
im VwHH Ausgaben: 832.403,91 €
im VmHH Ausgaben: 180.675,06 €
Verwaltungshaushalt:
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt übersteigt den HH-Plan-Ansatz um 719.086,89 € (HHA 330.381 €, JahresRE Ergebnis 1.049.467,89 €). Weitere Haushaltüberschreitungen:
- 1120.6320 Kosten Verkehrsüberwachung (GKVS)
Mehr Bußgelder und Owi´s mussten 2022 bearbeitet werden 13.437,40 €
- 2110.7130 Schulverbandsumlage Mönchsdeggingen
15 Schüler mehr als 2021 8.726,39 €
- 2130.6720 Sachaufwand Schulverband Nördlingen Höhere Kosten je Schüler (ca. 375.-€ je Schüler) 20.693,00 €
- 4649.7010 Weiterleitung Landesanteil Betriebskostenförderung für Gastkinder
Soziale u. kirchl. Einrichtungen (Mehr Möttinger Kinder in auswärtige Kindergärten)
Durchlaufender Posten (keine Mehrkosten) 22.416,37 €
- 4649.7030 Weiterleitung Kommunalanteil Betriebskostenförderung für Gastkinder Soziale u. kirchl. Einrichtungen (Mehr Möttinger Kinder in auswärtige Kindergärten)
Kein durchlaufender Posten (Mehrkosten) 22.141,69 €
- 9000.8100 Gewerbesteuerumlage
Höhere Gewerbesteuer-Einnahmen als geplant 22.540,00 €
Abschließend verbleiben mehrere kleinere Überschreitungen im Gesamtwert von 3.363,17 €. Alle Überschreitung konnten durch Mehreinnahmen und Minderausgaben aufgefangen werden.
Vermögenshaushalt:
- 6300.203.9420 Baunebenkosten Ausbau Feldweg zu Radweg
Außerplanmäßige Kosten (Balgh. und Enkg. Beschluss vom 17.10.2022) 21.966,67 €
- 7071.710.9350 Erstellung Kanalkataster Möttingen
Überplanmäßige Mehrkosten (Beschluss vom 25.07.2022) 13.064,18 €
- 7072.720.9350 Erstellung Kanalkataster Balgheim
Überplanmäßige Mehrkosten (Beschluss vom 25.07.2022) 15.644,21 €
- 9100.9100 Zuführung an allgemeine Rücklage (ohne Sonderrücklage) 130.000,00 €
Die Haushaltsüberschreitungen 2022 werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2022 wird sodann gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mitfolgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2022
|
Verwaltungshaushalt
Euro
|
Vermögenshaushalt
Euro
|
Gesamthaushalt
Euro
|
Soll-Einnahmen
|
6.159.193,28
|
3.327.486,71
|
9.486.679,99
|
+ neue Haushalts-Einnahmereste
|
|
|
|
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
|
|
|
|
./. Abgang alter
Kasseneinnahmereste
|
3.657,16
|
|
3.657,16
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
6.155.536,12
|
3.327.486,71
|
9.483.022,83
|
Soll-Ausgaben
|
6.155.536,12
|
3.327.486,71
|
9.483.022,83
|
+ neue Haushaltsausgabereste
|
|
|
|
./. Abgang alte Haushaltsausgabereste
|
|
|
|
./. Abgang
alte Kassenausgabereste
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
6.155.536,12
|
3.327.486,71
|
9.483.022,83
|
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
|
0,00.-
|
0,00.-
|
0,00.-
|
Darin enthaltene Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
1.049.467,89.- €
|
|
|
|
|
Darin enthaltener Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV
|
130.000.- €
|
Seitens der Rechnungsprüfung wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung festzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 | |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Böllmann übergibt das Wort an den 2. Bürgermeister T. Berndorfer.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Gemeinderats wurde das Zahlenwerk der Jahresrechnung 2022 fixiert. Sofern es keine Unstimmigkeiten gibt, wird die Entlastung Jahresrechnung regelmäßig in der gleichen Sitzung beschlossen.
Seitens der Rechnungsprüfung wird vorgeschlagen, die Entlastung zu erteilen.
Hinweis:
Eine Teilnahme des Bürgermeisters an Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich, der Vorsitz ist durch seinen Vertreter zu führen (§ 36 S. 2 GO).
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt für die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Böllmann ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.
zum Seitenanfang
6. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
|
6 | |
zum Seitenanfang
6.1. Hochwassersituation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beratend
|
6.1 | |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Böllmann berichtet vom Hochwasser im Landkreis. Die Gemeinde Möttingen ist hierbei noch glimpflich davongekommen. Jedoch ist die Abflussmenge in Kleinsorheim nicht unerheblich. Hier soll ein Ingenieurbüro überprüfen, welche Maßnahmen beim 100-jährigen Hochwasser helfen würden.
Bürgermeister Böllmann zeigt noch Bilder aus dem Gemeindegebiet zum Hochwasser, aber auch von Auchsesheim, wo die Freiwillige Feuerwehr tätig war.
zum Seitenanfang
6.2. Biberschäden im Gemeindegebiet
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beratend
|
6.2 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Böllmann zeigt den Mitgliedern des Gemeinderates Schäden durch den Biber.
zum Seitenanfang
6.3. Veröffentlichung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
17.06.2024
|
ö
|
beratend
|
6.3 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, die Beschlüsse folgender Tagesordnungspunkte aus dem nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu veröffentlichen:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung von Pressluftatmern, Atemschutzmasken, Atemschutzflaschen und –schutzhüllen für die FFW Möttingen von der Firma Denzel Fireequipment GmbH & Co.KG.
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, die Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Maschinentechnik im Pumpwerk Enkingen an das Ingenieurbüro Pfost zu vergeben.
Folgende erhaltene Spenden wurden vom Gemeinderat nachträglich genehmigt:
Name
|
Vorname
|
Betrag
|
Datum
|
Spendenzweck
|
Becker
|
Martin
|
300,00 €
|
15.03.2024
|
Mö. Kiga Pusteblume
|
Becker
|
Martin
|
200,00 €
|
15.03.2024
|
App. Kiga Villa Kunterbunt
|
Evangelische Kirchengemeinde (Für MöMas)
|
1.000,00 €
|
08.04.2024
|
Mö. Spielplatz Krumme Gwand
|
Raiffeisen-Volksbank Ries eG
|
3.650,00 €
|
16.05.2024
|
Mö. Kiga Pusteblume
Spende für den Kauf eines VRmobil Kinderbus
|
Datenstand vom 30.07.2024 13:02 Uhr