Datum: 09.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Einbeziehungssatzung "Am Großsorheimer Weg "Kleinsorheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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beratend
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1 | |
Sachverhalt
Einbeziehungssatzung „Am Großsorheimer Weg“, Kleinsorheim
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Am Großsorheimer Weg“ beschlossen.
In der Zeit vom 28.06.2024 bis einschließlich 02.08.2024 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie in der Zeit vom 25.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Es hat keine Diskussion stattgefunden.
Dokumente
Download EBS-AmGroßsorheimerWeg-240909b.pdf
Download EBS-AmGroßsorheimerWeg--Abwaegung-240909b_Abstimmung.pdf
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1.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und Abwägungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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beschließend
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1.1 | |
Diskussionsverlauf
Es hat keine Diskussion stattgefunden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gemäß den Einzelwürdigungen und Einzelbeschlussvorschlägen der genannten Stellungnahmen. Die Abwägung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und wird vom Gemeinderat anerkannt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussergebnisse den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die
Einwände, Anregungen und Einsprüche vorgebracht haben, mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Heidi Meyer erscheint um 19:44 Uhr zur Gemeinderatssitzung.
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1.2. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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beschließend
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1.2 | |
Diskussionsverlauf
Es hat keine Diskussion stattgefunden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung „Am Großsorheimer Weg“ in der Fassung vom 17.06.2024, zuletzt geändert am 09.09.2024 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Vorher sind der Ausfertigungsvermerk sowie die Verfahrensvermerke auszufüllen und vom Bürgermeister zu unterschreiben. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB ist bei der Bekanntmachung hinzuweisen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bauantrag 2024-13 - Nutzungsänderung der Veranstaltungshalle 11 in Fachhandel für Industrie und Handwerk auf dem Grundstück Fl.Nr. 1007/4, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 11a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Die auf dem Grundstück Fl.Nr. 1007/4 bestehende Gewerbehalle im Gewerbegebiet Enkinger Wegfeld (Halle 11) wurde bis vor einigen Jahren als Veranstaltungshalle genutzt. Derzeit wird diese als Lager- und Unterstellhalle verwendet. Die Halle wurde zwischenzeitlich von der Firma Eduard Lutz Schrauben-Werkzeuge GmbH als weitere Firmenzweigstelle für Industrie- und Handwerk erworben. Es ist daher für die geplante Nutzungsänderung ein Bauantrag erforderlich.
Der Bauantrag 2024-13 wurde der Gemeinde digital am 22.08.2024 übersandt.
Die beabsichtigte Nutzungsänderung sieht folgende Aufteilung der Halle vor:
- Lagerfläche circa 300 qm
- Handels- und Kundenmanagement circa 100 qm
- Sonstige Flächen (WC, Umkleiden, etc.)
Der Bauherr möchte in der Halle einen Handel mit Produkten für Handwerk- und Industrie betreiben. Dem Bauantrag ist ein Stellplatznachweis beigefügt. Gemäß den Richtlinien der bayerischen Bauordnung wurde die Anzahl der Stellplätze für die geplante Verkaufsfläche von circa 100 qm mit 3 Stück ermittelt. Die Anzahl der Beschäftigten ist in der beigefügten Betriebsbeschreibung mit circa 20 Personen eingetragen. Für diese sind auf dem Nachbargrundstück, Fl.Nr. 1007/3 15 Mitarbeiterstellplätze ausgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung besteht gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken.
Diskussionsverlauf
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob in der Halle 11 künftig Kundenverkehr betrieben werden soll. Ein Gemeinderat bestätigt diese Aussage.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-13 - Nutzungsänderung der Veranstaltungshalle 11 in Fachhandel für Industrie und Handwerk auf dem Grundstück Fl.Nr. 1007/4, Gemarkung Möttingen, Enkinger Weg 11a und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Frisch erklärt sich freiwillig für befangen und rückt vom Beratungstisch ab.
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3. Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit beim Breitbandausbau in Möttingen und Mönchsdeggingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Wie bereits beim Tagesordnungspunkt 4 “Vergabe von Beratungs- und Planungsleitungen für den Ortsteil Möttingen“ in der Sitzung vom 15.07.2024 angesprochen, soll die Beauftragung und Durchführung des Ausbaus weiterhin im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit Mönchsdeggingen stattfinden.
Beim angestrebten Förderprogramm „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ gibt es sofern die Gemeinde eine Zusage erhält eine 90% Förderung. Da jedoch der Bund für jedes Bundesland nur begrenzt Mittel zur Verfügung stellt, gibt es eine Punktebewertung die schließlich ausschlaggebend für den Erhalt eines Zuwendungsbescheids ist.
Punkte gibt es unter anderem für die Durchführung des Ausbaus im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (siehe Kriterienkatalog). Bedeutet die Zweckvereinbarung erhöht die Chance beim Förderprogramm zum Zug zu kommen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Böllmann erklärt, dass es in dieser Maßnahme nur um den Teil Möttingen geht, jedoch es durch das neue Förderprogramm zwingend notwendig sei, sich mit der Gemeinde Mönchgeggigen zusammenzuschließen, da das Förderprogramm begrenzt ist. Zudem soll der Breitbandausbau bis im Jahr 2027 komplett abgeschlossen sein. Die Gemeinde Möttingen muss hierfür die Organisation übernehmen und die Förderung beantragen. Der Ausbau des Breitbands in Mönchsdeggingen ist nicht die Aufgabe der Gemeinde Möttingen.
Ein Mitglied des Gemeinderats möchte wissen, wie lange man sich in solchen Fällen an den jeweiligen Anbieter bindet. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass der Anbieter DSLmobil relativ teuer ist, allerdings seine Aufgaben erledigt. Zudem berichtet er, dass man sich 7 Jahre an den jeweiligen Anbieter bindet. Bürgermeister Böllmann erläutert daraufhin, dass dies im Höfeprogramm durch den Anbieter DSLmobil so war. Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats möchte darauf wissen, ob das Unternehmen, welches die Vergabe erhält, den Breitbandausbau für alle Ortsteile der Gemeinde Möttingen übernehmen kann. Bürgermeister Böllmann erwähnt, dass bereits alle Ortsteile vergeben sind. Es muss nur der Ortsteil Möttingen noch an eine Firma vergeben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen fasst den Beschluss, bei der Durchführung des Verfahrens „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ mit der Gemeinde Mönchsdeggingen eine Zweck-vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit abzuschließen. Der Entwurf der Zweck-vereinbarung ist in der Anlage beigefügt. Die Gemeinde Möttingen übernimmt im Verfahren die Federführung am gemeinsamen Projekt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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4 | |
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4.1. Kindergarten Balgheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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4.1 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Böllmann berichtet, dass die Sanierungsarbeiten im Kindergarten Balgheim abgeschlossen sind. Hierbei zeigt er aktuelle Bilder des Gebäudes.
Diskussionsverlauf
Ein Gemeinderatsmitglied möchte wissen, ob die Eingangstür mittlerweile verbaut wurde. Bürgermeister Böllmann bestätigt die Aussage und ergänzt, dass die Eingangstür ursprünglich einen Produktionsfehler auswies und daher ohne die gewünschte Verglasung eingebaut wurde. Die Verglasung wird zur gegebener Zeit noch nachgeliefert.
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4.2. Möglicher Überlauf des Forellenbachs bzgl. des Bibers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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4.2 | |
Sachverhalt
Ein Gemeinderatsmitglied berichtet, dass das Wasser an der Brücke im Bereich „In der Rittel“ am Forellenbach 5 cm vor Überlauf ist. Dort hätte ein Biber seinen Damm gebaut. Sollte es dort zu einem Überlauf kommen, wäre Herr Hahn (Mittelmühle) hierfür zuständig.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Böllmann berichtet, dass Herr Hahn sich das Wasser für seine Turbinen staut, jedoch behauptet, zu alt und gebrechlich zu sein, um notwendige Maßnahmen zu ergreifen, sodass das Wasser nicht überläuft. Zudem berichtet Bürgermeister Böllmann, dass die Gemeinde genug mit dem eigenen Biber zu tun hätte. Er prognostiziert, dass die Gemeinde irgendwann jemanden einstellen muss, welcher sich nur mit dem Thema Biber befasst. Zudem möchte Bürgermeister Böllmann den Kontakt zu dem Biberbeauftragen des Landratsamtes, Herrn Gebhardt, herstellen. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied möchte darauf wissen, wo sich der Biberbau genau befindet. Ein Mitglied des Gemeinderats berichtet, dass es zwei Dämme seien. Der erste wäre Richtung Bundesstraße und der Zweite kurz nach der Brücke „In der Rittel“. Bürgermeister Böllmann berichtet, dass der Biberbeauftragte versprochen hat, dass es Erleichterungen geben wird.
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4.3. Veröffentlichung nichtöffentliche Tagespunkte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Gemeinderatssitzung
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09.09.2024
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ö
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4.3 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, die Beschlüsse folgender Tagesordnungspunkte aus dem nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu veröffentlichen:
Vergabe Anbindung Heizungsanlage und Erneuerung Sanitär Kläranlage Möttingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt die Vergabe der Anbindung der Heizungsanlage und die Erneuerung der Sanitäranlagen für die Kläranlage Möttingen.
Vergabe von zwei Probenehmer zur Messung der Schmutzfracht in Möttingen und Mönchsdeggingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, die Vergabe der Probenehmer an die Firma Th. Geyer GmbH &Co.KG zu vergeben. Der zweite Probenehmer wird der Gemeinde Mönchsdeggingen mit 50% der Gesamtkosten weiterberechnet.
Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines Hochwasserschutzkonzeptes in Kleinsorheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt, im Ortsteil Kleinsorheim Hochwasserschutzmaßnahmen durchführen zu wollen und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Förderantrag zeitnah beim Wasserwirtschaftsamt Donauwörth einzureichen.
Nachträgliche Genehmigung für die Vergabe von Putzarbeiten am Kindergarten in Balgheim
Die nachträgliche Genehmigung des Gemeinderats zur Vergabe von Putzarbeiten am Kindergarten in Balgheim, an die Firma ISPA Bau und Verputz GmbH & Co. KG, wird erteilt.
Vergabe Elektronisches Anordnungswesen für die Finanzverwaltung
Der Gemeinderat stimmt dem Kauf des Elektronischen Anordnungswesens, der revisionsicheren Langzeitarchivierung „FAST LTA WORM“ sowie dessen Replizierung zu.
Datenstand vom 11.03.2025 13:53 Uhr