Datum: 21.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerzentrum, 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖBs zum intergrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit VU
1.1 Billigungsbeschluss
1.2 Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖBs
2 Beratung und Festlegung eines Straßennamen für die Straße im Baugebiet "Am Großsorheimer Weg"
3 Bauantrag 2024-14 Umnutzung einer bestehenden Gewerbefläche in eine Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 2042, Gemarkung Möttingen Weilerweg 2a
4 Bauantrag 2024-15, Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/20, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 42
5 Bauantrag 2024-16, Geplante Überdachung an der best. Reitanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11
6 Bauantrag 2024-18, Antrag auf Baugenehmigung, Nutzungsänderung des bestehenden Mehrfamilienhauses zu einer gewerblich genutzten Immobilie mit Vermietung von Monteurszimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 17, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 22
7 Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen
7.1 Bahnhof in Möttingen
7.2 Kindergarten-Sanierung in Balgheim
7.3 Widerrechtlich parkende LKWs in Appetshofen

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1. Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖBs zum intergrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit VU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.02.2022 die Beauftragung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) beschlossen. Zudem wurde in selber Sitzung die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen im Untersuchungsgebiet gem. § 141 BauGB beschlossen. Dieser Einleitungsbeschluss wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 21.05.2022 ortsüblich bekannt gemacht. 

Im Rahmen vorbereitenden Untersuchungen hat der Gemeinderat zuletzt im März dieses Jahres, die daraus hervorgegangenen Maßnahmen priorisiert. Ergänzungen und Änderungswünsche wurden anschließend nochmals abgefragt und im jetzigen Entwurf berücksichtigt. Das Büro PLANWERK Stadtentwicklung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro 3+architekten anschließend nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit der Gemeinde und der Regierung von Schwaben einen Entwurf des ISEK + VU Bericht gefertigt. 

Dem Gemeinderat wurde der Entwurf des ISEK + VU Berichts über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Als nächster Schritt ist der Entwurf durch den Gemeinderat zu billigen. Anschließend werden den Trägern öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit (durch Auslegung) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann erläutert das Konzept. Er betont, dass insbesondere die Ortsteile hier berücksichtigt werden sollen. Es handelt sich hierbei um ein Projekt, das auf lange Zeit angelegt ist.

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1.1. Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vom Büro PLANWERK Stadtentwicklung und 3+architekten vorgelegten Entwurf des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) der Gemeinde Möttingen 2024 mit Datum vom 21.08.2024 (/vorbehaltlich einzuarbeitender Ergänzungen bzw. Änderungen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖBs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 137 BauGB und § 139 BauGB durchzuführen sind. Für das Beteiligungsverfahren sind § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 1 bis 3 und 5 BauGB sinngemäß anzuwenden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Beratung und Festlegung eines Straßennamen für die Straße im Baugebiet "Am Großsorheimer Weg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö 2

Sachverhalt

Für das neue Baugebiet „Am Großsorheimer Weg“ muss ein neuer Straßenname eingeführt werden. Der Flurname für dieses Gebiet heißt „In der Badstube“. Die Verwaltung schlägt vor, den Straßennamen entweder 

„In der Badstube“ oder nur „Badstube“ 

zu benennen.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied hinterfragt, wie die Tendenz in Kleinsorheim ist. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass „Badstube“ bevorzugt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für das Baugebiet „Am Großsorheimer Weg“ den 
Straßennamen „Badstube“ zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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3. Bauantrag 2024-14 Umnutzung einer bestehenden Gewerbefläche in eine Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 2042, Gemarkung Möttingen Weilerweg 2a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die auf dem Grundstück Fl.Nr. 2042 und 2043 bestehende Gewerbefläche (Nettomarkt) wird nur im vorderen Bereich zu etwa 3/4 genutzt. Für den bestehenden Leerraum wurde bei der Gemeinde ein Antrag auf Nutzungsänderung für eine Arztpraxis eingereicht. 

Der oben genannte Bauantrag wurde der Gemeinde am 11.09.2024 digital vom Landratsamt übersandt.
 
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Weilerfeld“. Dieser untersagt unter Nr. 1 die Errichtung für gesundheitliche Zwecke. Aufgrund dieser Festsetzung kontaktierte Bürgermeister Böllmann die Bauleitplanung im Landratsamt Donau-Ries (Hr. Stimpfle). Von Herrn Stimpfle wurde folgende Information übersandt:

Eine Arztpraxis zählt zu den freiberuflichen Tätigkeiten und fällt somit nicht unter den Begriff der „Anlagen für gesundheitliche Zwecke i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO. Die Zulässigkeit einer Arztpraxis richtet sich vielmehr nach § 13 BauNVO.

Vonseiten der Verwaltung besteht gegen die beantragte Nutzungsänderung daher keine Bedenken. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Die erforderlichen Stellplätze sind aus der beigefügten Planzeichnung ersichtlich.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-14 Umnutzung einer bestehenden Gewerbefläche in eine Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 2042, Gemarkung Möttingen, Weilerweg 2a und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauantrag 2024-15, Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/20, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der oben genannte Antrag auf isolierte Befreiung wurde am 07.10.2024 bei der Gemeinde eingereicht. 

Das Baugrundstück Fl.Nr. 440/20, der Gemarkung Möttingen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krumme Gwand“ der Gemeinde Möttingen. Das geplante Gartenhaus wäre aufgrund seiner vorgesehenen Ausführung und Größe nach der Bayrischen Bauordnung verfahrensfrei jedoch widersprich es im Hinblick auf die die Größe den Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplans. Dieser erlaubt für Nebengebäude eine zulässige Gesamtfläche von 20 qm. Das geplante Gartenhaus weist eine Nutzfläche von 22,48 qm auf. Demnach überschreitet das oben genannte Gartenhaus die vorgegebene Gesamtnutzungsfläche von 20 qm geringfügig um 2,48 qm. Hierfür wurde vom Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplans beantragt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass zu einer derartigen geringfügigen Überschreitung die Zustimmung des Gemeinderats erteilt werden kann, da keine Nachbarrechtlichen belange betroffen sind.  Das Gebäude soll mit einem Abstand von 1,60 m zur südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.

Bürgermeister Böllmann zeigt Pläne des Bauvorhabens. 

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied kommt um 19:45 Uhr zur Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag, 2024-15, Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/20, Gemarkung Möttingen, Krumme Gwand 42 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur folgenden Befreiungen: Die Zustimmung zur Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Krumme Gwand“ hinsichtlich der Größe des Bauvorhabens, wie im Sachverhalt erläutert, wird erteilt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung im Rahmen einer isolierten Befreiung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied enthält sich seiner Stimme.

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5. Bauantrag 2024-16, Geplante Überdachung an der best. Reitanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11 bestehende Reitanlage soll zum Teil überdacht werden. 

Der Bauantrag 2024-16 wurde der Gemeinde digital am 18.06.2024 vom Landratsamt übersandt. 

Die Maße der geplanten Überdachung kann in den beigefügten Plänen entnommen werde.

Die Nachbarunterschriften liegen laut dem digital eingegangenen Bauantrag im Landratsamt Donau-Ries vor. Vonseiten der Verwaltung und des Landratsamtes besteht gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken. 

Bürgermeister Böllmann zeigt Pläne des Bauvorhabens. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-16 – Geplante Überdachung an der bestehenden Reitanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Enkingen, Wiesenweg 11 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.

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6. Bauantrag 2024-18, Antrag auf Baugenehmigung, Nutzungsänderung des bestehenden Mehrfamilienhauses zu einer gewerblich genutzten Immobilie mit Vermietung von Monteurszimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 17, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauantrag 2024-18 wurde der Gemeinde digital vom Landratsamt übersandt. 

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 17, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 22 wurde für das bestehende Mehrfamilienhaus eine Umnutzung beantragt. Es sollen dort 8 Monteurszimmer entstehen. Hiervon können drei doppelt belegt werden, sodass maximal 11 Personen dort unterbracht werden können. 

Laut Stellungnahme des Landratsamtes Donau-Ries wird auf Folgendes hingewiesen:

1. Notwendige Stellflächen müssen nachgewiesen werden.
2. Sichtfelder zur Kreisstraße bei der Einmündung müssen frei sein.

Die Nachbarunterschriften liegen laut dem digital eingegangenen Bauantrag im Landratsamt Donau-Ries nicht vor. Vonseiten der Verwaltung und des Landratsamtes besteht gegen das geplante Vorhaben Bedenken hinsichtlich der Stellplatz-Situation. 

Bürgermeister Böllmann zeigt Pläne des Bauvorhabens. 

Diskussionsverlauf

Ein Mitglied des Gemeinderates kommt um 20:05 Uhr zur Sitzung.

Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, wie viele Stellplätze ausgewiesen werden müssen. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass 3 Stellplätze eingezeichnet wurden, jedoch das Landratsamt prüfen muss, ob diese ausreichen.

Ein anderes Gemeinderatsmitglied sagt, dass es nicht die Aufgabe der Gemeinde ist, für Stellplätze zu sorgen. Eine Veräußerung unserer gemeindlichen, öffentlichen Stellplätze ist keine Option. Die anderen Mitglieder des Gemeinderates stimmen hier zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-18 Nutzungsänderung des bestehenden Mehrfamilienhauses zu einer gewerblich genutzten Immobilie mit Vermietung von Monteurzimmern auf dem Grundstück Fl.Nr. 17, Gemarkung Appetshofen, Appetshofen 22 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.  

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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7. Öffentliche Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö 7
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7.1. Bahnhof in Möttingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beratend 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann hat versucht Kontakt zu den entsprechenden Ansprechpartnern bei der Bahn bzgl. des Umbaus der Bahnsteige herzustellen. Die Bahn erklärte, dass die Maßnahme durch derzeit nicht verfügbare Bauelemente fortgeführt werden kann. Jetzt werden die entsprechenden Teile produziert, sodass 2026 mit einer Fertigstellung zu rechnen ist.

Bürgermeister Böllmann beschäftigt auch die Frage, wie es künftig mit dem Bahnhofs-Gebäude weitergehen soll. 3. Bürgermeisterin Dr. Scharrer-Bothner erklärt, dass man den Vorplatz schön herrichten könnte. Zudem wäre es schön, wenn man das Gebäude irgendwann wie in Tapfheim nutzen könnte.

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7.2. Kindergarten-Sanierung in Balgheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beratend 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann informiert die Mitglieder des Gemeinderates, dass am Vortag eine kleine Einweihung des neu sanierten Kindergartens in Balgheim stattfand. Das war von der Kirche leider vorab nicht genügend kommuniziert worden. Er erläutert die jeweiligen Baumaßnahmen und sagt, dass der Kindergarten nun ein echter Hingucker ist.

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7.3. Widerrechtlich parkende LKWs in Appetshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.10.2024 ö beratend 7.3

Sachverhalt

Bürgermeister Böllmann zeigt den Mitgliedern des Gemeinderates Fotos von widerrechtlich parkenden LKWs in Appetshofen. Diese machen dort einen Fahrerwechsel über Stunden hinweg. Einer der Fahrer ist mit seinem LKW im Schacht eingebrochen. Die Firma muss den Schaden nun begleichen. Es wurde sich nun darum gekümmert, dass die LKWs dort nicht mehr parken, da es zudem für die Anwohner unzumutbar war.

Datenstand vom 11.03.2025 13:55 Uhr