Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Degerndorf, Nähe Hochbreite (Fl.Nr. 887)


Daten angezeigt aus Sitzung:  111. Sitzung des Gemeinderates, 27.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 111. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Im Rahmen einer formlosen Anfrage wurde dem Antragsteller nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt im Juni 2018 mitgeteilt, dass eine Genehmigungsfähigkeit nur in Aussicht gestellt werden kann, wenn das Vorhaben im Westen des Grundstücks situiert wird, dort wo sich aktuell das Fahrsilo befindet. Nur dieser Teil des Grundstücks kann dem planungsrechtlichen Innenbereich zugeordnet werden.

Abweichend hiervon hat das Kreisbauamt im August 2018 die Grenze des Innenbereichs großzügiger definiert. Auf die Darstellung im angefügten Lageplan wird verwiesen.

Das Vorhaben liegt somit noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist im Bereich des Baugrundstücks ein WA, eine private Grünfläche bzw. landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses (8,50m bzw. 9,70 m x 11 m  bzw. 12,20 m / Wandhöhe 5,54 m / Dachneigung 24°) und Garage (9 m x 6 m). Wohnhaus und Garage erhalten ein Satteldach. Auf Dachaufbauten wird verzichtet.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Vergleichbare Werte sind in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhanden. Auch im Hinblick auf die weiteren Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz- und Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht geprüft. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert. Es sind insgesamt drei Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen sind vier Stellplätze. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

1. Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 09.08.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.09.2019 09:36 Uhr