Informationen über Bauangelegenheiten
Daten angezeigt aus Sitzung:
112. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
a) Zum Antrag auf Vorbescheid (Austauschplanung) zum Neubau von vier Doppelhaushälften in Holzhausen, St. Heinricher Str. 24 (Fl.Nr. 49), wird das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. Die Grundfläche der beiden Doppelhäuser wurde geringfügig reduziert (jeweils 10,90 m x 11,79 m). Zudem wurden die Gebäude etwas von der Staatsstraße abgerückt, um ein Vorwärts-Ausfahren zu ermöglichen. Die Antragsteller sind hiermit den Forderungen des Kreisbauamtes in Bad Tölz bzw. des Staatl. Bauamts in Weilheim nachgekommen.
b) Die Verwaltung wird zum Antrag auf Baugenehmigung (Verlängerung) zum Neubau eines Austragshauses mit einer Austragswohnung (1 WE) und einer Ferienwohnung sowie eines Nebengebäudes und Stellplätzen in Sonderham (Fl.Nr. 128) das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Nach Kenntnis der Verwaltung
ist eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten.
Datenstand vom 02.10.2019 13:40 Uhr