Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass der Friedhofgebührensatzung 2019 (FGS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  114. Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 4

Sachvortrag

In der letzten Friedhofsgebührensatzung für den gemeindlichen Friedhof in Degerndorf von 2016 wurden auch die Bestattungsgebühren festgesetzt. Diesen Gebühren lagen die vereinbarten Entgelte aus dem Bestattungsvertrag mit der Fa. Zirngibl aus dem Jahr 2009 zugrunde. Da die Entgelte über 10 Jahre stabil geblieben sind, erfolgte zum 01.09.2019 eine Anpassung. Diese Anpassung wurden in die neue Friedhofsgebührensatzung 2019 mit aufgenommen.

Diskussionsverlauf

GR Schmid erscheinen die Entgelte, die die Firma Zirngibl für ihre Leistungen berechnet, überhöht. Zudem regt er an, dass möglichst nur ein Bestattungsunternehmen für die Arbeiten am Friedhof verantwortlich ist.

Beschluss

Die als Anlage an die  Sitzungsvorlage beigefügte „Friedhofsgebührensatzung (FGS)“ wird gem. Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes zum 01. November 2019 neu erlassen. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.10.2016 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2019 10:01 Uhr