7. Änderung des Flächennutzungsplanes; Umwandlung des Sondergebiets Kursanatorium in ein Sondergebiet Seniorenwohnen bzw. in ein allgemeines Wohngebiet westlich des Simetsbergweges im Ortsteil Ambach; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 7

Sachvortrag

Anlass der Planung ist die Entwicklung eines Sondergebietes für Seniorenwohnen sowie eines allgemeinen Wohngebiets auf den Grundstücken der ehemaligen Wiedemann-Klinik westlich des Simetsbergweges im Ortsteil Ambach. Hierzu befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01 in Aufstellung (Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2017). Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Münsing und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01 werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan vom 27.04.2000 sind die Flächen des Änderungsbereiches (ca. 16.000 m²) als Sondergebiet Kursanatorium dargestellt.

Aufgrund der vorgesehenen Nutzungen werden  eine Fläche für ein Sondergebiet Seniorenwohnen gemäß § 11 BauNVO mit einer Größe von 13.235,10 m² sowie eine Fläche für ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO mit einer Größe von 2.817,80 m² dargestellt.

Des Weiteren wird auf die ergänzenden Erläuterungen in der Begründung zur 7. Flächennutzungsplanänderung verwiesen.

Der Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Münsing samt Begründung und Umweltbericht wurde mit der Sitzungsladung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt.

Die frühzeitige Auslegung und Behördenbeteiligung nach Maßgabe der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird umgehend durchgeführt.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird erneut auf die Inhalte des Durchführungsvertrages verwiesen. Dieser muss zwingend vor Inkrafttreten des Bebauungsplans von allen Parteien unterzeichnet sein. D. h., es entsteht kein Baurecht vor Abschluss der Verträge. Zu den konkreten Inhalten des Vertrages verweist Rechtsanwalt Dr. Gerhard Spieß auf die Erläuterungen in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.06.2020. Ziel sollte es sein, die Inhalte gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Gemeinderat zu beraten.

Auf Nachfrage erläutert Herr Dr. Spieß die Zusammenhänge, die zu den Darstellungen zur Art der baulichen Nutzung Sondergebiet Seniorenwohnen im Norden des Änderungsbereiches und allgemeines Wohngebiet auf einer untergeordneten Teilfläche im Süden, geführt haben. Der Vorhabenträger verfügt, wie dem Gemeinderat bekannt ist, nicht über alle Grundstücke im Änderungsbereich. Gleichwohl besteht Regelungsbedarf auf allen Grundstücken des ehem. Klinikareals.

Die Darstellung als WA im südlichen Bereich wird im Gremium aus grundsätzlichen Gründen kritisch bewertet. Jedoch überwiegen für die Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder die Vorteile, dass auf diese Weise sichergestellt werden kann, als Gemeinde die bauliche Entwicklung auf dieser Teilfläche aktiv zu gestalten. Ansonsten würde man die Entscheidung über bauliche Vorhaben gänzlich aus der Hand geben.

Ein Sondergebiet Seniorenwohnen nach § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist hierbei die korrekte Darstellungsform für die konkreten Planungen des Vorhabenträgers. Es handelt sich um eine Sonderform des Wohnens, wie sie in den §§ 2 bis 10 der BauNVO nicht vorgesehen ist. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan besteht hier zudem die Möglichkeit, dem Vorhabenträger detaillierte Vorgaben zur Durchführung des Vorhabens und der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen aufzuerlegen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sein müssen.

Der Antrag von GR Strauß, auf sofortige Abstimmung wird mit 15 : 2 Stimmen angenommen.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Bereich westlich des Simetsbergweges in Ambach ist ein Sondergebiet Kursanatorium in ein Sondergebiet Seniorenwohnen sowie ein allgemeines Wohngebiet (WA) umzuwandeln.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss umgehend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Gemeinderat billigt den vom Büro Goergens, Miklautz und Partner GmbB aus München ausgearbeiteten Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Münsing samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.07.2020.
4. Die Verwaltung wird gebeten, nach Maßgabe der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Auslegung und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 16.09.2020 15:34 Uhr