Informationen über Bauangelegenheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 216/5, Gemarkung Münsing, Lindenweg 3, wurde ein Antrag auf Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit Carports gestellt. Hierbei handelt es sich um die Verbreiterung des gesamten Bauvorhabens in Nord-Süd Ausrichtung um 22,5 cm, da die Kommunwand zwischen den beiden Häusern für die ausführende Firma in der ursprünglich im Eingabeplan vorgesehenen Breite technisch nicht umsetzbar ist. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.  

  1.        Für das Grundstück Fl.Nr. 71, Gemarkung Degerndorf, Kirchberg 6, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Wohnung im Obergeschoss, zur Erweiterung des Heinrich-Obermaier-Kindergartens (4. Gruppe) eingereicht. Die notwendigen Umbaumaßnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf die Errichtung eines 2. WC´s und Installation einer kleinen Küchenzeile. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 134, Gemarkung Holzhausen, Kirchbergstraße 13, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Räume des Kindergartens und Einbau einer Außentreppe als 2. Rettungsweg eingereicht. Der Antrag wurde mit gemeindlichem Einvernehmen am 22.07.2022 an die Genehmigungsbehörde weitergereicht. Aus dem alten Schulsaal im Erdgeschoss wird ein Multifunktions- bzw. Bewegungsraum. Die Nutzung als Veranstaltungsraum für Vereine bleibt möglich. Der ehemalige Bewegungsraum im Kellergeschoss wird in einen Gruppen- und einen Ruheraum umgewandelt. 

  1. Ein Vorhaben in der Nördlichen Seestraße 18a in Ammerland (Flur Nr. 3160/11, Gemarkung Münsing) zur energetischen Sanierung/Umbau eines Einfamilienhauses wurde am 12.11.2014 vom Kreisbauamt genehmigt. Da mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Genehmigung zum 01.06.2022 abläuft hat der Antragsteller am 23.05.2022 einen Verlängerungsantrag gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zur 3. Verlängerung wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, da sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.

  1. In der Verwaltungsstreitsache gegen den Freistaat Bayern wegen Vorbescheid zum Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen in Wimpasing, am Wallgraben 30 (Flur Nr. 3021/13, Gemarkung Münsing), fand am 21.07.2022 der Augenscheintermin mit anschließender mündlicher Verhandlung statt. Hier hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München die Klage abgewiesen. 

Die Klage gegen den Ablehnungsbescheid vom 22.04.2021 zum Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf demselben Grundstück wurde ebenfalls abgewiesen.

  1. In der Verwaltungsstreitsache gegen den Freistaat Bayern wegen Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes sowie Ersatzbau einer Garage mit behindertengerechter Erschließung über die Seeleitn in Seeheim, Seeleitn 39 (Flur Nr. 844/2 und 844/8, Gemarkung Holzhausen), fand am 21.07.2022 der Augenscheintermin mit anschließender mündlicher Verhandlung statt. Auch hier hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München die Klage abgewiesen.

  1. In der Verwaltungsstreitsache gegen den Freistaat Bayern wegen Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Seeuferstraße Nähe Haus Nr. 14 in Ambach (Flur Nr. 1385/5, Gemarkung Holzhausen), fand am 21.07.2022 der Augenscheintermin mit anschließender mündlicher Verhandlung statt. Hier hat das Gericht entschieden, dass der Ablehnungsbescheid vom Kreisbauamt vom 14.03.2019 aufzuheben sowie der beantragte Vorbescheid zu erteilen ist. Abweichend von der Einschätzung der Gemeinde und der Genehmigungsbehörde, ordnete das Gericht das Baugrundstück dem planungsrechtlichen Innenbereich zu.

Datenstand vom 31.08.2022 08:27 Uhr