Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 365, Gem. Degerndorf; Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

Auf die Anlage wird verwiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit ca. 4,8 MW auf dem Grundstück Fl.Nr. 365, Gem. Degerndorf. Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und hat eine Größe von ca. 4,95 ha. Das Betriebsgelände der Firma Agrobs ist ca. 200 - 250 m entfernt.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert generell eine gemeindliche Bauleitplanung. D.h., grundsätzlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bei der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen und gesetzlich notwendigen Ausgleichsflächen sind insbesondere die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist auch bei PV-Freiflächenanlagen eine Umweltprüfung durchzuführen.

In der Sitzung des Gemeinderats am 17.05.2022 wurden Leitlinien zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Münsing beschlossen. Die hier im Abschnitt Handlungsleitfaden beschriebenen Parameter, die als Entscheidungsgrundlage für die Standortwahl dienen sollen, werden vom Vorhabenträger wie folgt bewertet:

Orts- und Landschaftsbild sowie Einsehbarkeit: 
Der Standort hat topographisch bedingt eine geringe Einsehbarkeit, die Fläche ist lediglich von den direkten landwirtschaftlichen Gehöften und kurzzeitig von dem Feldweg zwischen Münsing und Attenkam aus einsehbar. Eine Fernwirkung ist nicht gegeben. Wichtige Sichtbeziehungen z. B. auf den See, Kirchen bzw. der Bergblick sind nicht betroffen.

Schutzgebiete und Naturhaushalt: 
Die bestehenden Gehölzstrukturen südlich außerhalb des Vorhabengebietes sind biotopkartiert und werden erhalten. An diesem Standort werden keine Schutzgebiete des Naturschutzes tangiert. Weitere Schutzgebiete bezüglich Wasser, Denkmal usw. sind nicht bekannt.

Biodiversität: 
Die Ackerfläche wird in Folge der Freiflächen-Photovoltaikanlage hin zu einem extensiven Grünland mit einer 2-maligen Mahd jährlich entwickelt, es erfolgt kein Eintrag aus Düngung oder Pflanzenschutzmitteln. Der Bodenhaushalt kann sich regenerieren. Während der 30-jährigen Laufzeit der Anlage wird sich ein magerer und artenreicher Grünlandstandort mit einem großen potenzial für Insekten und Brutvögel entwickeln. Zur Förderung der Biodiversität wird ein Modul-Reihenabstand von mindestens 3 Metern eingehalten und der Zaun wird einen Abstand vom Boden von ca. 15 cm aufweisen, so dass Kleintiere jederzeit in die Photovoltaikfläche wechseln können. Der naturschutzfachliche Wert der Fläche sowie die Biodiversität werden sich nachweislich steigern.

Vorbelastung: 
Bei dem Standort handelt es sich nicht um versiegelte Flächen, eine Konversion oder Flächen im Nahbereich der Autobahn. Jedoch ist das gesamte Münsinger Gemeindegebiet als landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet ausgewiesen und daher vom Gesetzgeber bevorzugt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. 

Siedlungsentwicklung und Abstand zu Wohnbebauung: 
Der Standort schließt direkt an einen Landwirtschaftsbetrieb inkl. Gewerbebetrieb mit einem hohen Stromverbrauch an. Gemäß dem Eigentümer kommt es zu keinen Konflikten mit der betrieblichen Entwicklung. Eine Siedlungsentwicklung ist an dem Standort ausgeschlossen.

Gesamtumfang und Verteilung: 
An diesem Standort ist eine Anlage auf ca. 5 ha mit einer Leistung von ca. 4,8 MW vorgesehen. Angesichts des einzigen bislang noch bekannten Vorhabens in der Gemeinde Münsing ist die Verteilung im Gemeindegebiet ausgewogen.

Bürgerbeteiligungsmodell: 
Das Vorhaben wird von ortsansässigen Eigentümern geplant und betrieben und ist nicht zur Veräußerung an einen fremden Investor geplant. Die gewerblichen Einnahmen verbleiben daher zu 100 % bei der Gemeinde. Die Möglichkeit einer jährlichen Ertragsbeteiligung der Kommune gem. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird zu gegebener Zeit geprüft.

Diskussionsverlauf

Dieses Vorhaben wird dem Gemeinderat von Herrn Bruce Dünker, Geschäftsführer der Greenvest Solar GmbH in Starnberg erläutert. Der von Bayernwerk zugewiesene Netzverknüpfungspunkt befindet sich in unmittelbarer Nähe südöstlich der geplanten Anlage. Der Standort schließt direkt an einen Gewerbebetrieb mit einem hohen Stromverbrauch an. Somit fördert die Gemeinde mit Aufstellung des Bebauungsplans eine dezentrale Stromversorgung.

Eine Beteiligungsmöglichkeit für Gemeindebürger an der Anlage, wird vom Gemeinderat gewünscht.

Beschluss

  1. Ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird in Aussicht gestellt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger und die Aufstellungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans vorzubereiten.
(GR Berger gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.07.2022 18:54 Uhr