Antrag auf Vorbescheid; Erweiterung eines bestehenden Pferde-Zuchtbetriebes, Errichtung eines Stallgebäudes mit 4 Boxen für Zuchtstuten, sowie Überdachung der vorhandenen Mistlagerstätte und Errichtung einer Pferdebewegungsfläche in Wimpasing, Kloiberweg 22 (Fl.Nr. 3040/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 12

Sachvortrag

Wir erinnern an die Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021. Beabsichtigt ist die Errichtung eines neuen Stallgebäudes mit vier Boxen und Heulager. Zusätzlich soll die Mistlagerstätte überdacht und Allwetter-Ausläufe errichtet werden.

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

In der Sitzung vom 20. April 2021 wurde, aufgrund der Aussagen des Antragstellers, die notwendige Privilegierung angezweifelt. Das gemeindliche Einvernehmen konnte nicht erteilt werden.

Im Zuge des weiteren Verfahrens ist nun eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung und Landwirtschaft (AELF) erfolgt (siehe Anlage). Darin wurden sowohl die Person des Antragstellers, insbesondere seine erworbenen Fachkenntnisse, die betrieblichen Verhältnisse als auch das Bauvorhaben und die Planung landwirtschaftsfachlich beurteilt mit dem Ergebnis, dass eine Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB bejaht wird. Nach Ansicht des AELF ist das Bauvorhaben sinnvoll, zweckmäßig und dient dem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Folglich ist die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB gegeben.

Die Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller kann von gemeindlicher Seite nicht beurteilt werden.

Das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen bittet deshalb im Rahmen der Anhörung der Gemeinde um erneute gemeindliche Stellungnahme.

Es wird angeregt, dass im Baugenehmigungsbescheid eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der beantragten Nutzung aufgenommen wird.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser wurde bislang noch nicht nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat zeigt sich verwundert über das Ergebnis der Stellungnahme des Amtes für Ernährung und Landwirtschaft zur Privilegierung des Vorhabens. Insbesondere die Nachhaltigkeit der Betriebsführung ist für den Gemeinderat nicht erkennbar.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 25.02.2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
  2. Die Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller kann von gemeindlicher Seite nicht beurteilt werden.
  3. Im Baugenehmigungsbescheid ist eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der beantragten Nutzung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.07.2022 18:54 Uhr