Beratung und ggf. Beschlussfassung über die formlose Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für Grundstücke an der Höhenbühlstraße in Degerndorf (Fl.Nrn. 656 und 659/6)


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 4

Sachvortrag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Schreiben der Antragsteller bzw. Bauwerber vom 19.07.2022 und 20.07.2022. In diesen Schreiben wird der eigene dringende Wohnbedarf der Eigentümer bzw. Bauwerber ausführlich dargelegt.

Die betroffene Fläche (Fl.Nrn. 656 und 659/6) nördlich der Höhenbühlstraße in Degerndorf ist im Flächennutzungsplan zum überwiegenden Teil als Dorfgebiet bzw. als Wohnbaufläche dargestellt. Lediglich der nordöstliche Teil des geplanten Baugebiets ist dort als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Unabhängig davon sind die unbebauten Grundstücksteile nördlich der bestehenden Bebauung aktuell dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten ist.

Aus Unterlagen, die die Antragsteller der Bauverwaltung vorgelegt haben, ist ersichtlich, dass der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 13.08.1996 zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses im nördlichen Teil des Grundstücks 659/6 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat. Die Baugenehmigung wurde vom Kreisbauamt am 17.12.1997 erteilt. Von der Genehmigung wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Da keine Verlängerungsanträge gestellt wurden, ist die Genehmigung nach vier Jahren erloschen. Die Bauvorlagen zu dieser Genehmigung erhält der Gemeinderat als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zur Kenntnis.

Sofern die Gemeinde nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit (§ 1 BauGB) und Angemessenheit (§ 11 BauGB) einen Bebauungsplan aufstellt, könnten die Flächen auf dieser Grundlage baulich entwickelt werden. Die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans liegen hier aus Sicht der Verwaltung vor, da die von den Bauwerbern angestrebte Nachverdichtung angemessen erscheint, soweit dies aus den vorgelegten Unterlagen zu erkennen ist. Die Bebauung muss jedoch der vorhandenen Topografie angepasst werden und eine ausreichende Ortsrandeingrünung ist vorzusehen.

Eine zu starke und den örtlichen Bedingungen nicht angemessene Verdichtung ist jedoch auszuschließen. Dies ist im Zuge der konkreten Ortsplanung noch näher zu prüfen. Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans müssten eine verträgliche Innenentwicklung sicherstellen. D. h., der ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen müssen berücksichtigt und gewahrt werden. Auf die weiteren Ziele und Grundsätze aus dem gemeindlichen Leitbild, insbesondere zum Themenfeld Siedlung, wird verwiesen. Diese sind in geeigneter Weise in die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu übertragen.

Sofern die Antragsteller bereit sind, zur Nutzungssicherung der Objekte eine Einheimischenbindung mit dinglicher Sicherung gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell anzuerkennen, kann die Aufstellung eines Bebauungsplans in Aussicht gestellt werden.

Mit der üblichen Kostenübernahmevereinbarung sind die Kosten des Verfahrens den Antragstellern aufzuerlegen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bewertet das Planungskonzept, das Franz Demmel vom Ingenieur- und Planungsbüro Demmel aus Schönrain dem Gemeinderat vorstellt, grundsätzlich positiv. Auch die Ausführungen des Planers zur nachhaltigen Bauweise und zu einem Energiekonzept für das Baugebiet werden sehr begrüßt.

Zu Überlegungen die Baudichte zu erhöhen, verweist Herr Demmel auf den vorhandenen wertvollen Baumbestand. Jedoch besteht aus Sicht des Planers durchaus die Möglichkeit, auf der Parzelle für das Einheimischenmodell der Gemeinde, Festsetzungen für ein Doppelhaus zu treffen. Ferner müssen sicherlich aus immissionsschutzfachlichen Gründen, ausreichende Abstände der künftigen Wohnnutzung zur bestehenden Gewerbenutzung entsprechend der rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Versiegelung der Flächen ist möglichst gering zu halten. So sollten die Erschließungsflächen wasserdurchlässig ausgeführt werden.

Beschluss

  1. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl.Nrn. 656 und 659/6, Gem. Degerndorf, nördlich der Höhenbühlstraße in Degerndorf wird in Aussicht gestellt, sofern eine Nutzungssicherung gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell notariell beurkundet und dinglich gesichert wird.
  2. Der Gemeinderat setzt weiter voraus, dass die Antragsteller sämtliche Kosten des Verfahrens anteilig tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2022 08:27 Uhr