Datum: 04.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 106 über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.05.2019
5 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6 Erlass der Haushaltssatzung 2019
7 Beratung und Beschlussfassung über die Ausgabenermächtigung für Schule, Feuerwehr, Verwaltung und Heinrich-Obermaier-Kindergarten
8 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Schlosserarbeiten für das neue Heizwerk
9 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Betriebsleiterwohnung und einer Ferienwohnung in Bolzwang, Hs.Nr. 9 (Fl.Nr. 709)
10 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Weipertshausen, Nähe Hs.Nr. 13 (Fl.Nr. 2620/2)
11 Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Produktionshalle, eines Büro- und Verwaltungsgebäudes und eines Verkaufsgebäudes mit befestigten Hof- und Parkflächen in Degerndorf, Angerbreite 23 (Fl.Nrn. 3063/1, -4 und -5)

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4. Genehmigung der Niederschrift Nr. 106 über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 106 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 21.05. 2019 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 5

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 25.06.2019 statt.
  • Der Bürgermeister erinnert an den Termin zur Bürgerversammlung am 17.09.2019.
  • Bürgermeister Grasl erinnert an die feierliche Übergabe des neuen Radweges von Münsing nach Weipertshausen am Freitag, 07.06.2019, um 11.00 Uhr.


b) Die Fragen aus dem Gemeinderat zum vom SV Münsing-Ammerland e.V. angefragten Kunstrasenplatz am Sportzentrum sollen baldmög lichst dem Bauamt zur Weiterleitung an den Sportverein zugeleitet werden.


c) Der Gemeinderat erhält Kenntnis über die gemeindlichen Grünflächen, welche der Bauhof für mehr Blumen und Bienen erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr mäht. U. a. sind das Flächen im Friedhof Degerndorf, am Dammfeld/Schulstraße, am Hochbehälter Münsing und am Hartlweg.

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6. Erlass der Haushaltssatzung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 6

Sachvortrag

Der Vorsitzende geht in seiner Haushaltsrede auf die aktuelle Situation für die Kommunen ein und zeigt anhand von Beispielen die steigende Aufgabendelegation auf die unterste Ebene auf. Hinzu kommen der Mangel an Fachkräften und die unterschiedliche Wertschätzung gegenüber kommunalen Ämtern.

Von der Breitbandversorgung bis hin zum Mobilfunk gibt es Diskrepanzen, die eine Gemeinde einerseits zum Handeln auffordern oder aber das Verhindern von Standorten erwarten. Qualitätvolle Ortsplanung kostet weiterhin und immer mehr Zeit, Geld und juristischen Beistand.

Trotz zeitaufwändiger Verfahren hat die Gemeinde es mit ihrer Finanzkraft und motivierten Mitarbeitern geschafft, das Wohnhaus an der Hauptstraße und das Vereinsheim in Degerndorf bald abzuschließen.

Der Gesamthaushalt hat dieses Jahr eine Rekordsumme von knapp 17,6 Millionen Euro und erstmals ist auch wieder eine Aufnahme von Schulden vorgesehen. Dies hängt aber mit Förderungen zusammen, deren eine Säule aus Zuschüssen besteht und die zweite Säule aus zinsgünstigen staatlichen Darlehen.

Das Netz an Gemeindestraßen und das sehr anfällige und weit verzweigte Wasserleitungsnetz geben weiterhin Anlass zum Handeln. Beim Wasser heuer wieder für über eine halbe Million.

Auf die Steuerkraft alleine kann sich keine Kommune verlassen. Man braucht auch rentierliche Einnahmen wie Mieten, Pachten und Gebühren. Im Landkreis steht die Gemeinde bei der Steuerkraft an Nr. 2 und in Bayern an Nr. 200, wobei Münsing die Bürger und die Betriebe lediglich mit moderaten Hebesätzen belastet. Im Vergleich zu anderen Kommunen sind die Hebesätze deutlich niedriger.

Beim Vereinsheim und bei der Gaststätte fallen nach 17 Jahren Hochbetrieb erhebliche Summen für den Unterhalt an.

Bei den Mietwohnungen geht der Unterhalt weiter, bis hin zum Fuhrpark für Bauhof und Feuerwehr oder der EDV-Ausstattung für Schule und Verwaltung. Zudem schrecken formelle Ausschreibungsverfahren manche Handwerker ab, ein Angebot abzugeben.

Jede Raumbelegung in einem Veranstaltungsgebäude hat mit Kosten zu tun. Darum werden die Neubauten auch mehr Gebühren für die Nutzer nach sich ziehen.

Der Bereich Hausverwaltung und Haustechnik mit Hausmeistern wird auch durch das neue Heizwerk stark anwachsen.

Die Gemeinde ist als Dienstleister, größter Wärme- und Wasserlieferant, Vermieter, Arbeitgeber, Ausbilder, Bauherr, Baulastträger, Schülerbeförderer oder Sachaufwandsträger tagtäglich in der Verantwortung und für jedes Anliegen greifbar.

Die Prioritätenliste darf nach Auffassung des Bürgermeisters nicht vergessen werden. Entwässerungskonzepte warten in Ammerland, Münsing und Degerndorf auf Umsetzung.

Die Gemeinde muss mittelfristig die Ortsgestaltung in die Hand nehmen, den Flächennutzungsplan neu aufstellen und machbare Lösungen zur Bewältigung der Verkehrsprobleme anpacken. Die Aufenthaltsqualität im Ort muss gewinnen.

Das Haus der Kinder sollte im Fokus bleiben und der Gemeindesaal sinnvoll nachgenützt werden.

Der Breitensport hat seine Vorstellungen formuliert. Auch hier gilt es eine verträgliche Lösung zu finden. Die jetzige Turnhalle bekommt einen Boden für 50.000,- €.

Bei allen Investitionen müssen die Folgekosten bedacht werden. Mittelfristig wird die 4.500 Einwohnermarke bald erreicht sein.

Sich für vernünftige Planungen Zeit zu lassen, wird sich auszahlen. Die nächsten drei Jahre wird die Gemeinde das Bürgerhaus als größtes Projekt in Beschlag nehmen.

Der Vorsitzende wünscht sich mehr Interesse an der Gemeinde und Verständnis für die Arbeit, auch bei Engpässen im Fall von notwendigen Baumaßnahmen.

Der fertiggestellte Radweg oder der bestens angenommene Dorfplatz sind Beispiele für langjähriges und ausdauerndes Bemühen der Verwaltung. Abschließend richtet der Bürgermeister einen Dank an alle Mitarbeiter, vertreten durch die beiden Amtsleiter Hubert Kühn und Stephan Lanzinger.

Auch GRin Reitenhardt, gleichzeitig Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, bedankt sich beim Kämmerer für die sorgfältige Arbeit und spricht ihm ihre Anerkennung aus. Zudem weist sie auf die sehr erfreuliche Entwicklung bei den Rücklagen hin.

Zum Haushaltsentwurf 2019, der an die Gemeinderäte mit der Ladung verteilt wurde, werden keine Fragen mehr aufgeworfen. Der Haushaltsplan samt seinen Bestandteilen und Anlagen wird unverändert angenommen. Die Eckpunkte sind im Finanzausschuss am 30.04.2019 bereits vorberaten worden.

Beschluss

Der Haushaltsplan samt seinen Bestandteilen und Anlagen wird deshalb unverändert angenommen.

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        11.366.400 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          6.225.700 € ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.450.000 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe        (A)        280 v.H.
       b) für die Grundstücke        (B)        290 v.H.
2. Gewerbesteuer                320 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschlussfassung über die Ausgabenermächtigung für Schule, Feuerwehr, Verwaltung und Heinrich-Obermaier-Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Der Gemeinderat erhält Kenntnis über das Ergebnis des Finanzausschusses vom 30.04.2019. Die Feuerwehrkommandanten, die Schulleiterin sowie die Kindergartenleitung haben bisher die genehmigten Beschaffungen in eigener Zuständigkeit in Absprache mit der Finanzverwaltung getätigt. Wirtschaftliche und zuwendungsrechtliche Gesichtspunkte wurden dabei zu beachtet .

Ebenso werden die einzelnen Zuwendungen wie vom Finanzausschuss vorgeschlagen in der jeweiligen Höhe befürwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt das Ergebnis des Finanzausschusses vom 30.04.2019. Die Feuerwehrkommandanten, die Schulleiterin sowie die Kindergartenleitung können auch 2019 die genehmigten Beschaffungen in eigener Zuständigkeit in Absprache mit der Finanzverwaltung tätigen. Wirtschaftliche und zuwendungsrechtliche Gesichtspunkte sind dabei zu beachten.

Des Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt, die einzelnen Spendengesuche je nach Antrag und Vorschlag im Finanzausschuss bis zu der jeweils genehmigten Höhe auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Schlosserarbeiten für das neue Heizwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Neun Firmen wurden gebeten, für die Schlosserarbeiten für das Heizwerk ein Angebot abzugeben. Vier Ange bote wurden eingereicht. Die Prüfung durch das Büro HP Ingenieure ergab, dass keines der Angebote aus formellen Gründen ausgeschlossen werden musste.

Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge. Die Angebotssummen sind jeweils brutto aufgeführt.

1. Will Stahl- und Metallbau, Königsdorf                24.021,22 €
2. …, Münsing                        36.141,25 €
3. …, Holzhausen                        36.440,54 €
4. …, Benediktbeuern                38.941,56 €

Der Erstbieter liegt mit seinem Angebot 3.289,28 € (12 %) unter der Kostenberechnung in Höhe von 27.310,50 €.

An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der einzelnen Bieter bestehen keine Zweifel. Die Eignung wurde nachgewiesen.

Die Verwaltung schließt sich dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros an und empfiehlt, den Auftrag für die Schlosserarbeiten an die Firma Will Stahl– und Metallbau aus Königsdorf zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Schlosserarbeiten für das Heizwerk wird zu einer Auftragssumme in Höhe von 24.021,22 € brutto an die Firma Will Stahl- und Metallbau, Königsdorf, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Betriebsleiterwohnung und einer Ferienwohnung in Bolzwang, Hs.Nr. 9 (Fl.Nr. 709)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Südwestlich der bestehenden Hofstelle ist die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Ferienwohnung (11 m x 17 m / Wandhöhe 6,59 m / DN 24°) vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 9,03 m. Es ist ein Satteldach ohne Dachaufbauten vorgesehen.

Auf das Erläuterungsschreiben, unterzeichnet vom Antragsteller und Architekten, vom 13.05.2019 wird verwiesen. Daraus geht hervor, dass die eingereichte Planung in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt wurde.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB.

An der Privilegierung des Vorhabens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Zweifel. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch die Antragstellerin bestehen ebenfalls keine Zweifel. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutzwasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Das Niederschlagswasser wird versickert. Ein erfolgreicher Sickertest liegt vor. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.

Insgesamt sind für das Gesamtgrundstück neun Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Auch die zusätzlich erforderlichen offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Diskussionsverlauf

GR Ramerth äußert sich durchweg positiv zur Baugestaltung. Inwiefern die Herstellung der Stellplätze in wasserdurchlässiger Form überwacht wird, möchte GR Schurz wissen. Eine regelmäßige Überwachung im Rahmen der Baukontrolle ist sicher aus Mangel an freien Kapazitäten nicht möglich. Jedoch führt die Wasserdurchlässigkeit zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühr. Somit ist es natürlich schon im eigenen Interesse des Bauherr n.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom 13.05.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierung gegeben und die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.
  2. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel.
  3. Die erforderlichen offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Weipertshausen, Nähe Hs.Nr. 13 (Fl.Nr. 2620/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 10

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Auf dem südlichen Nachbargrundstück befindet sich ein Baudenkmal, das wie folgt in der Denkmalliste beschrieben wird: „Am Wohnteil des Bauernhauses reich ornamentierte Dachuntersichten und Giebelverschalung, bez. 1848. – Zugehörig zweigeschossiger Getreidekasten, bez. 1795; alter Überbau mit Flachsatteldach.“

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (9 m x 12,40 m /Wandhöhe 5,85 / Dachneigung 22°) und Garage (7 m x 9 m) Die Firsthöhe des Wohnhauses beträgt 7,66 m. Wohnhaus und Garage erhalten ein Satteldach. Auf Dachaufbauten wird verzichtet.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Vergleichbare Werte sind in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhanden. Auch im Hinblick auf die weiteren Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen.  Es sind insgesamt vier Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Im weiteren Verfahren ist aufgrund der Denkmalnähe die untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 16.05.2019 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.
  3. Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.
(2. Bürgermeister Strobl gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Produktionshalle, eines Büro- und Verwaltungsgebäudes und eines Verkaufsgebäudes mit befestigten Hof- und Parkflächen in Degerndorf, Angerbreite 23 (Fl.Nrn. 3063/1, -4 und -5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 11

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist der Grundstücksteil als Gewerbegebiet dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Produktionshalle (50 m x 30 m / Firsthöhe 11 m), eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (50 m x 30 m / Firsthöhe 12,52 m) und eines Verkaufsgebäudes (20 m x 15 m / Firsthöhe 7,65 m) mit befestigten Hof- und Parkflächen. Die Gebäude sollen Satteldächer mit einer Dachneigung von 19° erhalten. Das Vorhaben soll der Optimierung und Verbesserung der Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen der Firma Agrobs GmbH dienen. Im Büro- und Verwaltungsgebäude sollen zwei Wohnungen für den Hausmeister und den Betriebsleiter untergebracht werden. Auf das Erläuterungsschreiben der Architektin vom 06.05.2019 wird verwiesen.

Aus Sicht der Verwaltung kann zum Vorhaben nach den vorliegenden Planunterlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Das Vorhaben ist nicht privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Ein Ausnahmetatbestand nach § 35 Abs. 4 BauGB liegt nicht vor. Das Vorhaben ist nicht außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB. Die Belange „Natur- und Landschaftsschutz“ und „natürliche Eigenart der Landschaft“ werden durch das Vorhaben tangiert (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB). Da das Vorhaben zudem die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, sind nach § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB öffentliche Belange mehrfach beeinträchtigt.

Im Übrigen wäre, bei – rechtswidriger – Zulassung des Vorhabens, die Bezugsfallwirkung enorm.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz und Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht geprüft. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert. Ggf. ist in einem späteren Baugenehmigungsverfahren ist ein Stellplatznachweis vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Ohne konkrete Lösungsansätze, den Schwerlastverkehr auf der TÖL 20 zu reduzieren, sollten aus Sicht von GR Strauß die Gewerbeflächen im Ortsteil Degerndorf nicht erweitert werden. Durch das beantragte Vorhaben würde sich insbesondere die Belastung durch den Schwerlastverkehr noch verstärken. Auch bei einer Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen mittels Bebauungsplan würde sich die Problematik weiter verschärfen. In diesem Zusammenhang ist die beantragte Erweiterung nicht darstellbar. Zuletzt verweist er auf einen Gemeinderatsbeschluss, wonach die bauliche Entwicklung bei der Firma Agrobs bereits im Zuge der ersten großen Halle vor 14 Jahren  als abgeschlossen zu betrachten ist.

Für GR Schurz ist der Betriebsstandort leider seinerzeit falsch gewählt worden.

Bürgermeister Grasl appelliert erneut an die Antragsteller, die Möglichkeiten zur Verkehrslenkung auszuschöpfen. Ferner verweist er auf die notwendigen Maßnahmen die im Zuge der angestrebten Reduzierung der Verkehrsbelastung baldmöglichst geprüft werden müssen. U. a. sind sog. Wirkungsanalysen zu möglichen Entlastungstrassen in Auftrag zu geben. Dass es sich um einen Betrieb handelt, der sich aus einer ehemaligen Landwirtschaft entwickelt hat und stetig gewachsen ist, dürfte dem Gemeinderat bewusst sein.

Die anwesenden Antragsteller verweisen auf die Verkehrsbelastung in der Vergangenheit durch den Busbetrieb. Die Antragsteller suchen mit Nachdruck nach Entwicklungsmöglichkeiten und sehen hier eine Option in unmittelbarer Nähe des eigentlichen Betriebsstandortes.

Aus Sicht der Antragsteller ist die Höhenbegrenzung im Bereich der TÖL 17 auf 4 m verantwortlich, dass der Schwerlastverkehr den Hauptort belastet.

Beschluss

Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 06.05.2019, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 17:51 Uhr