Datum: 25.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 107 über die Sitzung des Gemeinderates vom 04.06.2019
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 VEP 01 Seniorenwohnstift Ambach; Zwischenbericht zur Vorhabenplanung (Vorplanung gem. Lph. 2 HOAI zur Gebäudeplanung und zur Freianlagenplanung)
8 Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für den Straßenbau in der Erschließungsstraße im Bebauungsplan Nr. 30/MÜNSING (südl. Pallaufhof)
9 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Schreinerarbeiten zur Sanierung der Fenster und Türen im Vereinsheim Münsing
10 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Malerarbeiten zur Sanierung der Fenster und Türen im Vereinsheim Münsing
11 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Umstellung der Beleuchtung in den Kindergärten Degerndorf und Holzhausen auf LED
12 Antrag auf Baugenehmigung; Austauschplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Ateliergebäude, Tiefgarage und Glasverbindungsbau in Ambach, Seeleitn 60 (Fl.Nr. 1348)
13 Antrag auf Baugenehmigung (Tektur); Einbau von einer Ferienwohnung im Dachgeschoss und drei sonstigen Wohnungen im Obergeschoss und Dachgeschoss in der bestehenden Hofstelle in Sonderham Nr. 1 (Fl.Nr. 1399)
14 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau einer Zimmereihalle mit Büro und Betriebsleiterwohnung sowie Abbruch eines Geräteschuppens in Münsing, Nähe Weilbachweg 4 (Fl.Nr. 202)
15 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle in Luigenkam, Hs.Nr. 1 (Fl.Nr. 1480)
16 Antrag auf Baugenehmigung; Sanierung und zum Umbau des städtischen Schullandheims Seeheim, Seeleitn 57 und 59 (Fl.Nr. 835/2)
17 Antrag auf Vorbescheid; Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen in Ambach, Nähe Waldschmidtweg (Fl.Nr. 1456)

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5. Genehmigung der Niederschrift Nr. 107 über die Sitzung des Gemeinderates vom 04.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 107 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 04.06 .2019 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 6

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 16.07.2019 statt.
  • Die für 23.07.2019 geplante Bauausschusssitzung kann entfallen.
  • Die letzte Sitzung vor der Sommerpause ist für den 30.07.2019 geplant.

b) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen:
  • Pressemitteilung der Gemeinde zum Thema Mobilfunk in Holzhausen vom 18.06.2019
  • E-Mail an Herrn Pfarrer Kirchbichler zum Thema Grundstücksangelegenheiten vom 21.06.2019
  • Zeitungsbericht „Kein Neubau am See“ zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts München
  • E-Mail Stephanie Ruhdorfer zum Sachstand Verkehrssicherheit vom 25.06.2019
  • Schreiben des Bürgermeisters an die Staatliche Seenschifffahrt und Schlösser und Seenverwaltung vom 11.06.2019 in Sachen Aussage zu möglichen Steg-Ersatzstandorten für Ammerland

c) Im Nachgang zu TOP 11 der Sitzung vom 04.06.2019 stellt Frau GRin Mair fest, dass die Höhenbegrenzung der Autobahnbrücke an der TÖL 17 die Durchfahrt des Schwerlastverkehrs nicht einschränkt. Kein Lkw  darf höher als 4 m sein. Die vorhandene Durchfahrtshöhe ist somit ausreichend.

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7. VEP 01 Seniorenwohnstift Ambach; Zwischenbericht zur Vorhabenplanung (Vorplanung gem. Lph. 2 HOAI zur Gebäudeplanung und zur Freianlagenplanung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Bürgermeister Grasl begrüßt zunächst Herrn Gerhard Schaller vom Kuratorium Wohnen im Alter, Herrn Architekt Gerald Schnell sowie Herrn Daniel Schaar, Landschaftsarchitekt. Gemeinsam erläutern sie dem Gemeinderat ausführlich den Planungsstand der Vorplanung (Gebäude- und Freianlagenplanung) für das künftige Seniorenwohnstift in Ambach. Hierbei gehen sie im Wesentlichen auf die Veränderungen ein, die sich seit Abschluss des Planungswettbewerbs ergeben haben.

Im Vorfeld der Sitzung fand zwischen Vorhabenträger, der Verwaltung und den von der Gemeinde beauftragten Fachplanern eine Abstimmung zu den Planungsinhalten statt. Entsprechende Kritikpunkte wurden im Vorfeld der Sitzung bereits bearbeitet. Zudem sichert der Vorhabenträger und die von ihm beauftragten Planer weitere Korrekturen zu.

Von den Planern wird die Frage aufgeworfen, ob die Thuja an der Südecke von Haus 5 gefällt werden darf, wenn hierfür ein heimischer Großbaum gepflanzt wird. Die Thuja zu erhalten ist aufwändig. Hierzu gibt es unterschiedliche Wortbeiträge.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von diesem Zwischenbericht zur Vorhabenplanung.

Im Anschluss an die Präsentation von Herrn Schnell und Herrn Schaar trägt die Bauverwaltung folgende Anregungen, Bedenken bzw. Hinweise vor:

  • Ein dreigeschossiges Erscheinungsbild sollte grundsätzlich möglichst vermieden werden, ggf. Sockelgeschoß (wieder) einführen, mit zwei Obergeschoßen aus Holz.
  • Der Kopfbau mit Zeltdach im Kontext der städtebaulichen Begründung (Langhäuser mit Satteldach) ist aus Sicht der Bauverwaltung nicht schlüssig.
  • Die Dachdeckung sollte im Kontext der städtebaulichen Begründung möglichst mit regionaltypischen Materialen, Formen und Farben gewählt werden. Sie ist zu bemustern.
  • Die „Massivität“ der Brüstungen sollte überprüft werden. Auch sie ist zu bemustern, da sie für das Gesamterscheinungsbild der Anlage absolut prägend sein wird.
  • Der Eindruck von einer Schottenbauweise („Hotelburg“) sollte weitestgehend vermieden werden. Möglichst weitgehender Erhalt der Großzügigkeit des Langhausthemas.
  • Ein Nachweis der unvermeidlichen Terrassentrennwände (auch im EG) ist erforderlich. Hecken, sonstige Pflanzungen und Einfriedungen (Zäune), sind in den Unterlagen darzustellen, einschließlich der Perspektiven, insbesondere zur Straßenseite (Trennung öffentlich / privat). Eine realistische und vollständige Darstellung ist notwendig.
  • Eine Überarbeitung des Toiletten- und Aussichtsgebäudes am Hang ist nötig. Eingriff und Höhe sind zu minimieren und planerisch nachzuweisen.
  • Die beiden Wohnungen, mit Abgrabung nach Osten zur Straße, sind weder für die Nutzer zumutbar, noch für das Erscheinungsbild vertretbar. Zudem stellen sie einen negativen Präzedenzfall gemeindlicher Planung dar.
  • Die Abgrabung im Norden ist nicht ideal aber vertretbar (Nutzung / Orientierung nach Norden – nicht zur Straße).
  • Die südliche Zufahrt zur Tagespflege sollte überprüft und ggf. minimiert werden.
  • Der nördliche Zugang zur Tagespflege über dem Schlösschen (Treppe / Aufzug) ist möglichst zu stärken.
  • Insgesamt ist ein möglichst hoher Anteil an offenporigen und versickerungsfähigen Belägen zu wählen.
  • Es wird ein Gestaltungskatalog für Gebäude und Freianlagen mit Festlegung der wesentlichen Materialen und Farben, auch als künftiger Bestandteil des Durchführungsvertrags und gültig auch für Elemente, die noch nicht geplant sind, gewünscht.
  • Der Abstandsflächenplan der KWA setzt offenbar die vorhandene bauliche „Straßenmitte“ als einzuhaltende Grenze an. Im Gesetz steht jedoch unter Artikel 6, Absatz 2 Satz 2 „Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte“. Das wirft die Frage auf, wo sich die Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Die KWA nimmt - zu ihren Gunsten - an, der östliche Fahrbahnbereich auf heutigem Privatgrund sei als öffentlich anzusehen, und der neue Gehweg auf dem eigenen Grund nicht.

Im Übrigen werden hierbei die h/2 großzügig angewendet, was nach § 34 BauGB nicht möglich wäre, wenn - wie vorliegend - gleichzeitig an anderer Stelle Abweichungen von den gesetzlichen Abstandflächen erforderlich sind. Das kann der Bebauungsplan zwar regeln, aber nur, wenn die Gemeinde das will.

Dies ist von besonderer Bedeutung, weil die Ostseite der Bebauung, die auch dem Wohnen dient (Balkone und Terrassen und derzeit sogar noch eine Abgrabung mit Wohnen im UG), gegenüber dem Wettbewerbsergebnis nicht verschoben wurde, obwohl der Vorgartenbereich durch den nachträglich eingeführten Weg deutlich enger wurde.

Die Abstandsflächen des Waldschlösschens fehlen in den vorliegenden Plänen vollständig.

Bezüglich des aktuell noch nicht vorliegenden Durchführungsvertrags wird auf die angefügte E-Mail von Herrn Rechtsanwalt Dr. Spieß verwiesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat teilt die Bedenken bzw. bekräftigt die Anregungen zum Planungsstand und bittet die Planer, entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

In der weiteren Diskussion wird heftig kritisiert, dass der Vorhabenträger aus wirtschaftlichen Gründen von der im Wettbewerb angekündigten Holzbauweise abrückt. Sowohl der Brandschutz als auch der Schallschutz sind bei einer Holzbauweise deutlich aufwändiger sicherzustellen. Bürgermeister Grasl und weitere Gemeinderatsmitglieder äußern ihre Enttäuschung und weisen darauf hin, dass die Bauweise im Planungswettbewerb ein wesentliches Kriterium war. Auch auf die kürzere Bauzeit durch die Verwendung von Holzbaufertigteilen wurde bei den Präsentationen seinerzeit ausdrücklich hingewiesen.

Der Gemeinderat spricht sich mehrheitlich für eine Putzoberfläche im Sockelgeschoss aus. Eine Natursteinfassade ist in der Region nicht ortstypisch.

Die aufgeführten Anregungen und  Hinweise sollten in die weiteren Planungen einfließen.

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8. Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für den Straßenbau in der Erschließungsstraße im Bebauungsplan Nr. 30/MÜNSING (südl. Pallaufhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Die Straßenbauarbeiten mit teilweiser Verlegung bestehender Kanäle für die Erschließungsstraße Am Labbach wurden ausgeschrieben. Von den sieben angeschriebenen Firmen gaben sechs ein Angebot ab. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN, Planegg. Der Vergabevorschlag ging am 24.06.2019 im Rathaus ein.

Die Prüfung ergab, dass ein Angebot aus formalen Gründen ausgeschlossen werden muss, da es Spekulationspreise enthält und die Vertragsbedingungen in einem gesonderten Schreiben geändert wurden. Alle anderen Angebote waren formal vollständig, sodass sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttosumme) ergibt:

1. Fa. Georg Kölbl, Wessobrunn        278.489,21 €
2. Fa. …, Huglfing        278.626,33 €
3. Fa. …, Wolfratshausen        278.859,48 €
4. Fa. …, Garmisch-Partenkirchen        299.581,95 €
5. Fa. …, Münsing        328.863,27 €

Das bepreiste Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüros vom 22.05.2019 liegt bei 190.544,59 € brutto. Somit liegt das Angebot des Erstbieters 46 % über den angesetzten Kosten. Grund dafür ist die aktuelle Marktsituation, wie an den Angebotssummen erkennbar ist.

Verwaltung und Ingenieurbüro gehen davon aus, dass sich die Marktlage auch bei einem anderen Ausschreibungszeitpunkt (z. B. im Herbst) nicht ändern wird, also keine günstigeren Preise erzielt werden können. Diese Befürchtung teilt auch der Gemeinderat. Auch aufgrund der bereits vorangegangenen Schwierigkeiten, die im Erschließungsgebiet abzuarbeiten waren (Archäologie, wasserrechtliche Erlaubnis, Beeinträchtigung der südlichen Anwohner etc.) und nun endlich geklärt sind, sollte die Maßnahme beauftragt werden. Eine weitere Zurückstellung der Baumaßnahme ist den Anwohnern aus Sicht des Gemeinderats nicht mehr zumutbar.

Leider wird mit dem Ausschreibungsergebnis der Haushaltsansatz bei weitem überschritten, da bis zur Aufstellung des Haushaltsplanes keine aktualisierten Kosten vorlagen. Es wird seitens der Verwaltung versucht, die Mehrkosten über Kosteneinsparungen an anderer Stelle aufzufangen. Ggf. müssen weniger dringliche Maßnahmen zurückgestellt werden.

Beschluss

Da die Marktlage im Straßenbau aus Sicht des Gemeinderats auch zu einem späteren Ausschreibungszeitpunkt kein günstigeres Ergebnis erwarten lässt, wird der Auftrag für die Straßenbauarbeiten der Erschließungsstraße im Bebauungsplanbereich Nr. 30/MÜNSING (südl. Pallaufhof) an die Firma Georg Kölbl, Wessobrunn, vergeben. Die Auftragssumme beträgt 278.489,21 €. Die Verwaltung wird gebeten, auf die Rechnungsstellung nach Möglichkeit einzuwirken, sodass die Schlussrechnung erst im Jahr 2020 beglichen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Schreinerarbeiten zur Sanierung der Fenster und Türen im Vereinsheim Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Die Fenster und Türen am Vereinsheim in Münsing am Hartlweg sollen saniert und vereinzelt erneuert werden.

Acht Firmen wurden gebeten, für die Schreinerarbeiten ein Angebot abzugeben. Zwei Angebote wurden eingereicht. Die Prüfung durch das Büro HP Ingenieure ergab, dass ein Angebot aus formellen Gründen ausgeschlossen werden musste, da das Angebotsschreiben nicht unterschrieben abgegeben wurde.

Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge. Die Angebotssummen sind jeweils brutto aufgeführt.

1. Schreinerei Will, Münsing        24.611,58 €
2. …, Münsing                26.184,17 € (kann nicht gewertet werden)

Insgesamt sind im Haushalt für die Schreiner- und Malerarbeiten (TOP 10) nach einer Kostenschätzung 60.000,- € eingestellt. Da die Malerarbeiten mit ca. 25.631,53 € zu Buche schlagen, wird die Kostenschätzung momentan um ca. 16 % unterschritten. Aufgrund eines hohen Regieanteils bei den Arbeiten, ist eine genauere Kostenplanung nicht möglich.

An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter bestehen keine Zweifel. Die Eignung wurde nachgewiesen.

Die Verwaltung schließt sich dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros an und empfiehlt, den Auftrag für die Schreinerarbeiten an die Firma Schreinerei Will aus Münsing zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Schreinerarbeiten für die Sanierungsarbeiten am Vereinsheim Münsing wird zu einer Auftragssumme in Höhe von 24.611,58 € brutto an die Firma Schreinerei Will, Münsing, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Malerarbeiten zur Sanierung der Fenster und Türen im Vereinsheim Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 10

Sachvortrag

Die Fenster, Türen und Holzflächen am Vereinsheim in Münsing am Hartlweg sollen saniert werden.

Neun Firmen wurden gebeten, für die Malerarbeiten ein Angebot abzugeben. Sechs Angebote wurden eingereicht. Die Prüfung durch das Büro HP Ingenieure ergab, dass alle Angebote gewertet werden können.

Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge. Die Angebotssummen sind jeweils brutto aufgeführt.

1. Mateyka Malerbetrieb, Iffeldorf        25.631,53 €
2. …, München                27,381,78 €
3. …, Geretsried                28.862,26 €
4. …, Münsing                30.167,93 €
5. …, Tutzing                35.335,86 €
6. …, Sauerlach                62.566,15 €

Zur Kostensituation wurde bereits im Tagesordnungspunkt 9 Stellung genommen. An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter bestehen keine Zweifel. Die Eignung wurde nachgewiesen.

Die Verwaltung schließt sich dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros an und empfiehlt, den Auftrag für die Malerarbeiten an die Firma Malerbetrieb Mateyka aus Iffeldorf zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Malerarbeiten für die Sanierungsarbeiten am Vereinsheim Münsing wird zu einer Auftragssumme in Höhe von 25.631,53 € brutto an den Malerbetrieb Mateyka, Iffeldorf, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Umstellung der Beleuchtung in den Kindergärten Degerndorf und Holzhausen auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 11

Sachvortrag

Für die beiden Kindergärten in Degerndorf (Heinrich-Obermaier) und Holzhausen (St. Georg) soll die Beleuchtung auf zeitgemäße LED-Technik umgestellt werden. Die bestehenden Leuchten sind jahrzehntelang (in Holzhausen bis zu 50 Jahre) im Einsatz und entsprechen bezüglich Lichtstärke und Lichtqualität bei weitem nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Nur im Bereich der Eingangshalle in Holzhausen wurde bisher auf LED-Technik umgestellt. Die Arbeiten können nur in den Sommerferien stattfinden.

Sechs Firmen wurden gebeten, für die Lieferung und Montage der Leuchten ein Angebot abzugeben. Von zwei Firmen wurden Angebote eingereicht, wobei für beide Kindergärten getrennte Angebote zu erstellen waren. Die Prüfung durch die Verwaltung ergab, dass alle abgegeben Angebote gewertet werden konnten.

Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge. Die Angebotssummen sind jeweils brutto aufgeführt.

Kindergarten Degerndorf
1. Elektro Borowski, Dorfen        23.302,08 €
2. …, Münsing                24.847,03 €

Kindergarten Holzhausen
1. Elektro Borowski, Dorfen        13.208,18 €
2. …, Münsing                14.216,44 €


In beiden Fällen ist die Firma Borowski aus Dorfen der günstigste Bieter. Aufgrund einer Kostenschätzung wurden im Haushalt für die Maßnahmen in Degerndorf 35.000,- € und in Holzhausen 20.000,- € eingestellt. Diese Ansätze werden um ca. 30 % deutlich unterschritten, jedoch sollen je nach Situation dimmbare Leuchten eingesetzt werden, was die tatsächlichen Kosten noch erhöht. Dazu muss aber vorab die Verkabelung geprüft werden.

An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter bestehen keine Zweifel. Die Eignung wurde nachgewiesen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für die Elektroarbeiten an die Firma Borowski aus Dorfen zu vergeben .

Diskussionsverlauf

GRin Mair regt an, dass die Lichtfarbe mit der Kindergartenleitung abgesprochen wird..

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung und Montage einer LED-Beleuchtung für die Kindergärten in Degerndorf und Holzhausen wird zu einer Auftragssumme in Höhe von 36.510,26 € brutto an die Firma Elektro Borowski, Dorfen, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung; Austauschplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Ateliergebäude, Tiefgarage und Glasverbindungsbau in Ambach, Seeleitn 60 (Fl.Nr. 1348)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 12

Sachvortrag

Auf das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2019 wird verwiesen. Der Antrag wurde an das Kreisbauamt weitergeleitet. Die Überprüfung dort ergab, dass das Vorhaben bei einer Reduzierung der Grundfläche im Bereich der Glasanbauten (Wintergarten) um 30 m² genehmigungsfähig ist. Auf den entsprechenden Passus im Schreiben des Kreisbauamtes vom 02.04.2019 wird verwiesen.

Bei der nun vorliegenden Austauschplanung wurden das Gewächshaus (statt 67,38 m² nun 52,32 m²) und der Wintergarten (statt 34,23 m² nun 33,10 m²) lediglich geringfügig verkleinert. Die Grundfläche des Vorhabens wird damit um insgesamt 16,19 m² reduziert. Damit wird bereits die im Schreiben des Kreisbauamtes geforderte Verkleinerung nicht umgesetzt.

Die Verwaltung verweist auf das Ergebnis der bauplanungsrechtlichen Prüfung zur Austauschplanung in der Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Michael Brey vom 19.06.2019. Demnach ist das antragsgegenständliche Vorhaben weiterhin unzulässig, da es sich nach wie vor nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen, kann jedoch aufgrund der Lage des Baugrundstücks direkt am Starnberger See vorausgesetzt werden. Die sonstige planungsrechtliche Erschließung ist gesichert.

Es sind insgesamt vier Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Tatsächlich sollen zwölf Stellplätze erstellt werden, davon acht in der geplanten Tiefgarage. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Im weiteren Verfahren ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen, da sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet „Ostufer Starnberger See“ des Landkreises befindet. Nach der Schutzgebietsverordnung bedarf die Errichtung baulicher Anlagen der Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde.

Diskussionsverlauf

Die geplante Errichtung einer Tiefgarage im Landschaftsschutzgebiet sieht GRin Mair sehr kritisch. GRin Scriba beanstandet, dass das Bestandsgebäude durch zwei Gebäude ersetzt werden soll. Die Planung ist für GR Prof. Dr. Richter-Turtur nicht akzeptabel.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 13.05.2019, kann das gemeindliche Einvernehmen weiterhin nicht erteilt werden.
  2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Baugenehmigung (Tektur); Einbau von einer Ferienwohnung im Dachgeschoss und drei sonstigen Wohnungen im Obergeschoss und Dachgeschoss in der bestehenden Hofstelle in Sonderham Nr. 1 (Fl.Nr. 1399)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 13

Sachvortrag

Das geplante Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist deshalb nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Auf die Erläuterungen im Schreiben des Kreisbauamtes vom 23.05.2019 wird verwiesen. Zudem erinnert die Verwaltung an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Vorhaben in der Sitzung am 24.05.2011.

Das Kreisbauamt ist der Ansicht, dass ein positiver Bescheid für den Einbau einer Ferienwohnung und drei sonstiger Wohnungen in der derzeit geplanten Form (Planfassung vom 03.05.2019) nach den im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu prüfenden Vorschriften, insbesondere den bauplanungsrechtlichen Regelungen, nicht versagt werden kann.

Durch die beantragte Nutzungsänderung sind insgesamt neun Stellplätze nachzuweisen. Ein entsprechender Stellplatznachweis liegt vor.

Diskussionsverlauf

GRin Reitenhardt erinnert an die Regelungen in Art. 48 BayBO zur Barrierefreiheit von Wohnungen.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur), nach den Plänen in der Fassung vom 03.05.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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14. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau einer Zimmereihalle mit Büro und Betriebsleiterwohnung sowie Abbruch eines Geräteschuppens in Münsing, Nähe Weilbachweg 4 (Fl.Nr. 202)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 14

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING (Weilbachweg) und ist deshalb nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Bebauungsplan ist ein Gewerbegebiet festgesetzt.

Damit der Betrieb zukunftsfähig bleibt, beabsichtigt der Antragsteller die Errichtung einer Zimmereihalle mit Büro und Betriebsleiterwohnung (15 m x 30 m / Wandhöhe 5,90 m) mit Satteldach (DN 25°). Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 9,40 m. Die Wohnfläche der Wohnung beträgt 157 m².

Auf die Erläuterungen des Antragstellers zur Notwendigkeit der Betriebsleiterwohnung im Schreiben vom 04.06.2019 wird verwiesen.

Eingehalten werden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen sowie die Festsetzungen zur Höhe.

Durch die beantragte Abweichung von der zulässigen Grundfläche (Überschreitung um 75 m²) werden aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist geringfügig, städtebaulich noch vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar. Von der Festsetzung A) Ziff. 5 (überbaubare Grundstücksfläche) der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING, kann aus Sicht der Verwaltung eine entsprechende Befreiung erteilt werden.

In der Begründung zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung zur zulässigen Grundfläche führt der Antragsteller Folgendes aus:

„Die Zimmerei Graf ist ein wachsendes Holzbauunternehmen, das hauptsächlich im Wohn- und landwirtschaftlichen Bau tätig ist. Die Gebäude werden in der Werkstatt vorelementiert und vorgefertigt. Bisher werden die Elemente auf der unüberdachten Hoffläche zusammengebaut. Die Halle benötigt eine bestimmte Abmessung, um die Holzelemente wirtschaftlich anfertigen zu können. Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche ist dafür nicht ausreichend.

Das festgesetzte Baufenster hat eine Abmessung von 15 m x 30 m. Diese Fläche soll für die Halle verwendet werden.“

Zudem ist für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich.

Der in den Bauvorlagen dargestellte Zugang zum Dachgeschoss im Osten kann aus Sicht der Verwaltung hingegen nicht befürwortet werden. Der Bebauungsplan setzt hier eine Streuobstwiese fest. In Ziffer 4 der Begründung zur Bebauungsplanänderung ist diesbezüglich nachzulesen, dass zur Aufwertung des Neuausweisungsbereiches, die von Bebauung freizuhaltende Fläche als Streuobstwiese anzulegen ist. Mit dieser Festsetzung wurde den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung getragen. Im Hinblick darauf wurde seinerzeit auf eine naturschutzfachliche Eingriffsregelung verzichtet. Eine Befreiung von dieser Festsetzung wird deshalb äußerst kritisch bewertet.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlags- und Schmutzwasser ist derzeit noch nicht abschließend vom Abwasserverband geprüft. Die wegemäßige Erschließung des Baugrundstücks ist mit entsprechenden Dienstbarkeiten gesichert.

Die erforderlichen elf Stellplätze sind nachgewiesen. Die beiden auf dem westlichen Nachbargrundstück nachgewiesenen Stellplätze müssen mittels Dienstbarkeit dauerhaft gesichert werden. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Diskussionsverlauf

Die bestehende wegemäßige Erschließung zum Baugrundstück müsste aus Sicht von GR Prof. Dr. Richter-Turtur dringend verbessert werden. Eventuell sollte eine neue Zufahrt geschaffen werden. Diesbezüglich ist im weiteren Genehmigungsverfahren das Staatl. Bauamt Weilheim zu beteiligen.

Im Hinblick auf das Ortsbild wird der Baukran, der auch nach Fertigstellung der Halle für die Fertigung der Holzfertigteile erforderlich sein wird, vom Gemeinderat sehr negativ bewertet. Es wird die Auffassung vertreten, dass zumindest die Höhe des Krans auf ein verträgliches Maß reduziert wird.

Die Verwaltung verweist darauf, dass der Baukran nicht Inhalt des Bauantrags ist.

Beschluss 1

Zu m Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 17.05.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung A) Ziffer 5 zur zulässigen Grundfläche des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING (5. Änderung) wird das Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 3

Eine Befreiung von der Festsetzung A) Ziffer 4 zur Streuobstwiese kann nicht befürwortet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 4

Zur beantragten Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Beschluss 5

Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat regt im Zusammenhang mit dem antragsgegenständlichen Vorhaben an, dass die Höhe des auch zukünftig für die Montage der Holzfertigteile erforderlichen Baukrans auf ein für das Ortsbild von Münsing verträgliches Maß reduziert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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15. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle in Luigenkam, Hs.Nr. 1 (Fl.Nr. 1480)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 15

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Nordöstlich der bestehenden Hofstelle, 20 m vom Waldrand entfernt, ist die Errichtung einer Geräte- und Lagerhalle (28 m x 11,84 m / Wandhöhe ca. 4,80 m / DN 20°) vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 7,80 m. Es ist ein Satteldach vorgesehen.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB. In der Halle ist die Lagerung von Futtermittel, Heuballen und Hackschnitzel vorgesehen. Zudem sollen u. a. Mähwerk, Düngestreuer, Güllefass und Schwader hier untergestellt werden.

An der Privilegierung des Vorhabens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Zweifel. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch die Antragstellerin bestehen ebenfalls keine Zweifel. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht abschließend vom Abwasserverband geprüft. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.

Diskussionsverlauf

GRin Mai r fordert eine ausreichende Eingrünung der Halle nach Fertigstellung.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom Mai 2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierung gegeben und die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.
  2. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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16. Antrag auf Baugenehmigung; Sanierung und zum Umbau des städtischen Schullandheims Seeheim, Seeleitn 57 und 59 (Fl.Nr. 835/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 16

Sachvortrag

Das geplante Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist deshalb nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Das Anwesen ist ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 DSchG. Es ist unter Aktennummer D-1-73-137-54 in der Denkmalliste des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege als Einzeldenkmal eingetragen. Dort wird das Denkmal wie folgt beschrieben:

Ehem. Landhaus, jetzt Landschulheim, zweigeschossiger barockisierender Mansardwalmdachbau über hohem hangseitigem Sockelgeschoss mit Mansardhalbwalm-Querbau, verschalten Zierfachwerk-Erkern und Dachreiter, um 1900.

Instandsetzung und Instandhaltung liegen im Interesse der Allgemeinheit.

Die Landeshauptstadt München unterhält in Seeleitn 57 und 59 ein Schullandheim, das von den Münchner Schulen genutzt wird. Der Gebäudekomplex besteht aus drei Bauteilen unterschiedlicher Errichtungszeit. Mitte der 1980er-Jahre wurden zwei bestehende Bauten des frühen 20. Jahrhunderts (Landhausvilla und Nebengebäude) durch einen in Massivbauweise errichteten Zwischenbau miteinander verbunden. Der Verbindungsbau und das Nebengebäude sind von der Seeseite her gesehen dreigeschossig, die Landhausvilla der Jahrhundertwende ist viergeschossig.

Hauptziele der beantragten Sanierungsmaßnahme sind die Instandsetzung der bestehenden Bausubstanz sowie Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen. Hierzu ist es u. a. auch erforderlich, Flucht- und Rettungswege neu zu organisieren und zu errichten. Zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus dem Dachgeschoss sollen ein Flucht- und Rettungssteg sowie eine Spindeltreppe errichtet werden.

Zusätzlich sind funktionale Verbesserungen innerhalb des Gebäudes vorgesehen. So wird z. B. der Speisesaal, derzeit im Erdgeschoss platziert, in das Untergeschoss verlegt, um eine direkte Funktionsanbindung an die Küche zu ermöglichen. Um eine ausreichende Anzahl an Essplätzen nachweisen zu können, wird der zukünftige Speisesaal mit einer räumlichen Erweiterung vergrößert. Hierzu ist ein eingeschossiger Anbau mit Gründach (16,97 m x 2,41 m / Wandhöhe 3,14 m) in westlicher Richtung geplant. Die Außenfassade, als Pfosten-Riegel-Konstruktion vorgesehen, orientiert sich in seiner Aufteilung, an der Fassadengliederung der darüber liegenden Geschosse.

Die einzelnen Sanierungsbausteine sowie die denkmalschutzfachlich relevanten Maßnahmen sind in der Anlage stichpunktartig aufgeführt.

Den Bauvorlagen liegt ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei. Daraus geht hervor, dass die eingereichte Planung mit dem zuständigen Gebietsreferenten im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt wurde.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlags- und Schmutzwasser ist derzeit noch nicht abschließend vom Abwasserverband geprüft. Es sind insgesamt zehn Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Tatsächlich sind bereits zwölf Stellplätze vorhanden.

Um den Fortbestand der Einrichtung möglichst sicherstellen zu können, schlägt die Verwaltung vor, zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Öffentliche Belange i. S. des § 35 Abs. 3 BauGB sind durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Diskussionsverlauf

Im weiteren Verfahren sind die Belange des Brandschutzes zu prüfen. Insbesondere ist zu prüfen,  dass die Zufahrt mit der Drehleiter möglich ist.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 16.05.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, vorbehaltlich einer denkmalschutzrechtlichen Prüfung. Ferner wird vorausgesetzt, dass die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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17. Antrag auf Vorbescheid; Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen in Ambach, Nähe Waldschmidtweg (Fl.Nr. 1456)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 108. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 17

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist der Grundstücksteil als private Grünfläche dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern (jeweils 11 m x 8 m / Wandhöhe 6,60 m) mit Garagen (6 m x 5,60 m bzw. 6 m x 3,94 m). Die Hauptgebäude sollen ein Walmdach erhalten.

Auf die Antragsbegründung vom 05.06.2019 wird verwiesen.

Aus Sicht der Verwaltung kann zum Vorhaben nach den vorliegenden Planunterlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Ein Ausnahmetatbestand nach § 35 Abs. 4 BauGB liegt nicht vor. Das Vorhaben ist nicht außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB. Die Belange „Natur- und Landschaftsschutz“ und „natürliche Eigenart der Landschaft“ werden durch das Vorhaben tangiert (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB). Da das Vorhaben zudem die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, sind nach § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB öffentliche Belange mehrfach beeinträchtigt.

Im Übrigen wäre, bei - rechtswidriger - Zulassung des Vorhabens, die Bezugsfallwirkung enorm.

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen. Das Niederschlagswasser könnte ggf. in den Kugelmühlbach eingeleitet werden. Ggf. ist im späteren Baugenehmigungsverfahren ein Stellplatznachweis vorzulegen.

Aufgrund der Nähe des Vorhabens zum Kugelmühlbach sind im weiteren Verfahren die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt sowie das Wasserwirtschaftsamt Weilheim zu beteiligen.

Abschließend wird auf den teilweise wertvollen Baumbestand auf dem Baugrundstück hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Auf den Widerspruch des Vorhabens zur Darstellung im Flächennutzungsplan verweist GRin Mair.

Beschluss

Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom Juni 2019, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2019 15:05 Uhr