Datum: 16.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 108 über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2019
5 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6 Beratung und Beschlussfassung über Arbeiten zur Abgasanlage für das neue Heizwerk
7 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten für Fenster und Türen für den Anbau des Feuerwehrhauses Münsing
8 Sachstandsbericht zu den Lagerboxen am Bauhof sowie Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
9 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Wegebauarbeiten zum Forstweg "Grünwinklweg"
10 Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Kirchenaufgangs West in Münsing
11 Inanspruchnahme eines vergünstigten Kredites zum Neubau Hauptstraße 25 sowie eines tilgungsgeförderten Kredits zum Neubau des Biomasse-Heizwerks
12 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines multifunktionalen Kommunalfahrzeugs
13 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Hakenlift-Anhängers mit zwei Containern
14 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Bürgerliste vom 16.06.2019 zu mehr Sicherheit im Verkehr für Bürger, besonders Kinder und Senioren, in der Gemeinde Münsing
15 Benennung einer Datenschutzbeauftragten
16 Personalangelegenheiten
17 Freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD

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4. Genehmigung der Niederschrift Nr. 108 über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 108 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 25.06.2019 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 5

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 30.07.2019 statt.
  • Die für 23.07.2019 geplante Bauausschusssitzung kann entfallen.
  • Am 27.08.2019 ist eine weitere Gemeinderatssitzung geplant.

b) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Schulwegplan 2019/2020
  • Eichenallee Kloiberweg; Antrag auf Eintragung als Naturdenkmal
  • Ausstellung „Heimat“ im Kloster Beuerberg; Hinweis auf Führung
  • Mobilfunkmasten Holzhausen; Anmahnung zur Einhaltung des Dialogverfahrens
  • Windkraft; Informationen zu Standorten im südl. Gemeindegebiet
  • Kunstrasenfeld am Sportgelände; örtl. Präsentation in Landsberg am 30.07.2019

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6. Beratung und Beschlussfassung über Arbeiten zur Abgasanlage für das neue Heizwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6

Sachvortrag

Für den neuen Hackgutkessel muss ein neuer Kamin errichtet werden, der an der Außenfassade des Feuerwehrhauses montiert wird. Gleichzeitig muss der bestehende Kamin für den Ölkessel, der ersetzt wird, umgebaut werden, dass er für den neuen Gaskessel benutzt werden kann.

Für die Errichtung bzw. den Umbau der beiden Abgasanlagen wurden zwei Firmen um ein Angebot gebeten. Zwei Angebote wurden eingereicht. Die Prüfung durch das Büro InSys ergab, dass beide Angebote gewertet werden können.

Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge. Die Angebotssummen sind jeweils brutto aufgeführt:
1. Chiemgau Kamintechnik, Hufschlag bei Traunstein        33.855,50 €
2. …, Wassertrüdingen                37.211,30 €

Nach Kostenberechnung vom 11.02.2019 sind für die Arbeiten 33.320,- € vorgesehen. Da die Arbeiten mit ca. 33.855,50 € zu Buche schlagen, wird die Kostenberechnung momentan um ca. 1,6 % überschritten.

An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter bestehen keine Zweifel. Die Eignung wurde nachgewiesen.

Die Verwaltung schließt sich dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros an und empfiehlt, den Auftrag für die Abgasanlagen an die Firma Chiemgau Kamintechnik aus Hufschlag bei Traunstein zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Errichtung und Sanierung der Abgasanlagen für das neue Heizwerk wird zu einer Auftragssumme in Höhe von 33.855,50 € brutto an die Firma Chiemgau Kamintechnik, Hufschlag bei Traunstein, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten für Fenster und Türen für den Anbau des Feuerwehrhauses Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Für den neuen Anbau einer Lagerstätte an das bestehende Feuerwehrhaus in Münsing werden zwei Türen und Fenster benötigt. Gleichzeitig sollen auf der Westseite des Bestandsgebäudes im Obergeschoss die bestehenden Fenster ausgetauscht werden. Die Fenster im Ostteil wurden bereits im Jahr 2015 erneuert.

Für die Lieferung und Montage der Fenster und Türen wurden neun Firmen um ein Angebot gebeten. Drei Angebote wurden eingereicht. Die Prüfung durch das Büro Michael Bruckmeir ergab, dass zwei der Angebote gewertet werden können. Ein Angebot muss ausgeschlossen werden, da die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht eingehalten werden.

Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge. Die Angebotssummen sind jeweils brutto aufgeführt:
1. Schreinerei Will, Münsing        16.116,34 €
2. …, Münsing                18.510,21 €
3. …, Münsing                21.998,34 € (muss ausgeschlossen werden)

Der Kostenansatz vom 11.12.2018 liegt bei 14.745,87 € und wird um 9,29 % überschritten. Bei der Ausschreibung wurde die Erneuerung der Rollläden für die Bestandsfenster mit aufgenommen. Diese Leistung wurde beim Kostenansatz nicht berücksichtigt, so dass die Angebotssumme angemessen ist. An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter bestehen keine Zweifel. Die Eignung wurde nachgewiesen.

Die Verwaltung schließt sich dem Vergabevorschlag des Planungsbüros an und empfiehlt, den Auftrag für die Fenster und Türen an die Schreinerei Will aus Münsing zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Fenster und Türen für den Anbau an das Münsinger Feuerwehrhaus und die Bestandsfenster im westlichen Teil des Gebäudes, wird zu einer Auftragssumme in Höhe von 16.116,34 € brutto an die Schreinerei Will, Münsing, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Sachstandsbericht zu den Lagerboxen am Bauhof sowie Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Der Bauausschuss hat sich im Jahr 2017 bereits zweimal mit der Thematik befasst, zuletzt am 24. Oktober 2017. Die Planungen haben sich leider erheblich verzögert, da das Büro Goller aus betrieblichen Gründen nicht mehr weiter tätig wurde. Daraufhin hat die Gemeinde das Büro HP-Ingenieure um Weiterführung der Planung gebeten. In der Zwischenzeit liegt ein Vorabzug für den Entwurfsplan vor. Es stellte sich zudem heraus, dass für die Entwässerungsanlage am Bauhof im Rathaus und Bauhof keine Pläne vorliegen. Da der Lagerplatz einer geregelten Entwässerung zugeführt werden muss, wurde die Entwässerungsanlage zur Lokalisierung der Leitungen mit Kamera befahren und daraufhin wurden sämtliche Schächte eingemessen und digitalisiert.

Als nächstes musste geklärt werden, welche Fachbehörden im Genehmigungsverfahren gehört werden. Offensichtlich hat die Gemeinde im Landkreis hier eine Vorreiterrolle eingenommen und HP-Ingenieure hat zur Klärung verschiedene Fachstellen im Landratsamt aufgesucht. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass folgende Stellen in das Verfahren eingebunden bzw. diverse Vorgaben erfüllt werden müssen:

  • Naturschutz: Die Belange müssen berücksichtigt werden. Es ist eine sog. Eingriffsbilanzierung für versiegelte Flächen im vereinfachten Verfahren nötig. Es ist eine Freiflächenplanung erforderlich. Für diese Leistungen muss ein Fachbüro (z. B. U-Plan) beauftragt werden.
  • Wasserschutz: Die Belange des Wasserschutzes sind zu berücksichtigen. Es ist zu klären, ob eine Einleitung in den Kanal möglich ist. Dies ist mit dem Abwasserzweckverband zu klären. Für eine Versickerung ist eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig. Ggf. muss ein Bodengutachter hinzugezogen werden.
  • Abfallrecht: Zwischenlagerplätze werden nicht anerkannt. Es ist eine Beurteilung nach BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) erforderlich. Zudem ist eine emissionsschutzrechtliche Genehmigung nötig. Dazu müssen alle relevanten Abfälle aufgelistet werden. Ferner müssen Fragen des Lärmschutzes (Abstand zur Wohnbebauung) und des Staubschutzes beachtet werden.
  • Immissionsschutz: Der Immissionsschutz ist zu beachten. Auf eine schalltechnische Prognose kann verzichtet werden, wenn die Zahl der An- und Abfahrten beschränkt werden können. Dies sollte möglich sein. Es müssen umfangreiche Antragsunterlagen erarbeitet werden.
  • Statik: Für den Kriterienkatalog und die Standsicherheit wird ein Statiker benötigt.

Eine Kostenschätzung für die Bauarbeiten ergibt einen Betrag von ca. 120.000,- €. Die Planungskosten unter Einschaltung erforderlicher Fachbüros werden sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Daher stellt sich die Frage, inwiefern die hohen Planungskosten für eine Lagerfläche von nur ca. 250 m² vertretbar sind. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den südlich gelegenen Reitplatz doch wieder in die Planung mit aufzunehmen. Auch wenn diese Fläche erst zu einem späteren Zeitpunkt und evtl. nur partiell genutzt wird, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn das sehr aufwändige Genehmigungsverfahren auch diese Fläche miterfasst.

Jede Tiefbaumaßnahme, z. B. im Wasserleitungsbau oder dem Bau des Heizwerks, führt uns immer wieder vor Augen, wie dringlich geeignete Flächen für die Lagerung von Aushubmaterial sind. Daher sollte die Gemeinde die begonnenen Planungen weiterführen.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird sehr kontrovers diskutiert. Als Vorteil wird gesehen, dass kleinere Baumaßnahmen zügiger ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden könnten, da nicht imm er nötige Lagerflächen gesucht werden müssten, aber auch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden könnten. Als Nachteil werden die extrem hohen Kosten gesehen, die schlussendlich aufgrund der geringen Fläche auch nur einen Teilerfolg bringen.

Beschluss 1

Die Planung für die Errichtung von Lagerboxen wird weitergeführt. Die Genehmigungsplanung ist vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

Beschluss 2

Die Fläche des südlich des Bauhofs gelegenen Reitplatzes soll aus den vorgenannten Gründen mit einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

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9. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Wegebauarbeiten zum Forstweg "Grünwinklweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Für den Neubau des Forstwirtschaftswegs „Grünwinklweg“ wurden im Zuge einer beschränkten Ausschreibung acht Firmen um ein Angebot gebeten. Sieben Angebote wurden eingereicht. Die Prüfung durch das Forstamt ergab, dass zwei der Angebote ausgeschlossen werden müssen. Bei den restlichen Angeboten konnten keine inhaltlichen und formalen Fehler festgestellt werden, sodass diese in die Wertung eingehen können.

Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge. Die Angebotssummen sind jeweils brutto aufgeführt:
1. Firma Maxl, Berg          67.925,20 €
2. …, Oberfischbach        152.768,63 €
3. …, Bichl                191.046,19 €
4. …, Lenggries                201.853,75 €
5. …, Egling                225.310,17 € (ausgeschlossen)
6. …, Grossweil                229.331,45 €
7. …, Degerndorf                257.953,12 € (ausgeschlossen)                

Der Kostenansatz liegt bei 128.543,80 € und wird um 47,2 % unterschritten. Die Angebotssumme des günstigsten Bieters erschien bei der Wertung ungewöhnlich niedrig. Sie liegt deutlich unter der Kalkulation bzw. unter der Angebotssumme der nächstbietenden Firma. Dies betrifft insbesondere zwei Leistungspositionen. Daher wurde die Firma aufgefordert, anhand von Formblättern, über die Preisgestaltung der Einheitspreise aufzuklären. Die geforderte Aufklärung wurde fristgerecht erbracht. Aus Sicht des Wertenden bestehen nach Aufklärung keine Zweifel an der Angemessenheit der Angebotssumme. Die restlichen Angebotssummen liegen, mit Ausnahme des zweitliegenden Bieters, deutlich über dem kalkulierten Auftragswert, was der derzeitigen guten Auftragslage im Baugewerbe geschuldet ist. Anhand der durchgeführten Wertung erscheint das Angebot der Firma Maxl als das wirtschaftlichste.

An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter bestehen keine Zweifel. Die Eignung der Firma wurde nachgewiesen.

Die Verwaltung schließt sich dem Vergabevorschlag des Forstamts an und empfiehlt, den Auftrag an die Firma Maxl aus Berg zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für den Neubau des Forstwirtschaftswegs „Grünwinklweg“ wird, zu einer Auftragssumme in Höhe von 67.925,20 € brutto, an die Firma Maxl aus Berg vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Kirchenaufgangs West in Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 10

Sachvortrag

Die Bauverwaltung verweist auf den Aktenvermerk des erzbischöflichen Ordinariats München zum Ortstermin am 19.06.2019. Es wurde festgestellt, dass der Treppenaufgang auf der Westseite dringend sanierungsbedürftig ist. Es ist zu befürchten, dass eine ordentliche Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.

Die Treppe außerhalb der Kirchenmauer liegt auf gemeindlichem Grund. Da den Beteiligten keine entsprechende Vereinbarung zur Zuständigkeit bekannt ist, trifft der Unterhalt der Treppenanlage und die Verkehrssicherungspflicht die Gemeinde.

Als wirtschaftlichste Lösung schlägt Herr Sellerer vom Ordinariat eine Betonsanierung durch einen Fachbetrieb vor. Zudem muss das Geländer wieder korrekt befestigt werden.

Aus zeitlichen Gründen konnte der genaue Aufwand noch nicht ermittelt werden. Die Maßnahme muss jedoch zur Herstellung der Verkehrssicherheit zeitnah durchgeführt werden.

Die Arbeiten sind mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Da Herr Kobstädt, Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs, vom Fach ist, wurde gemeinsam mit dem Technischen Leiter, Herrn Limm, bei einem weiteren Ortstermin am 12.07.2019, die Treppenanlage nochmals in Augenschein genommen. Eine wertbeständige Reparatur wird aufgrund des schlechten baulichen Zustands schwer zu realisieren sein. Die Bewährungseisen sind teilweise schwer korrodiert und die Abplatzungen des Betons beträchtlich.

Es erscheinen zwei Wege der Sanierung denkbar. Die Treppenanlage wird komplett neu in Beton errichtet, evtl. mit Betonfertigteilen, oder die Bestandstreppe wird versiegelt und dient als Fundament für Natursteinplatten, die auf die bestehenden Treppenstufen aufgebracht werden. Es ist zu beachten, dass die betonierten Anschlussteile an die Kirchenmauer wahrscheinlich aus statischen Gründen ebenso abgebrochen und erneuert werden müssten. Ebenso sind die Stufenhöhen momentan unterschiedlich und sollten bei einer Sanierung angepasst werden. Für die Findung der besten Art der Sanierung, sollte die Gemeinde Fachfirmen befragen. Da die meisten Firmen für heuer bereits ausgebucht sind und die Suche nach einer vernünftigen Lösung Zeit in Anspruch nimmt, wird die Sanierung heuer nicht mehr machbar sein. Nach einer „vorsichtigen“ Kostenschätzung kann man mit Kosten in Höhe von ca. 20.000,- € (netto) rechnen.

Unser Bauhof kann die Treppe mit vertretbarem Aufwand so reparieren, dass die Verkehrssicherheit wiederhergestellt und das kommende Winterhalbjahr überbrückt werden kann. Die Komplettsanierung sollte dann auf jeden Fall in 2020 geschehen.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wurde u. a. angesprochen, die Barrierefreiheit zu berücksichtigen und evtl. einen Treppenlift zu installieren, das Geländer zu optimieren und die Kostentragung für eine Erschließungsmaßnahme, die bereits auf kostenfreiem Gemeindegrund erfolgt, zu prüfen. Der Vorsitzende verwies hierzu auf die begonnenen Planungen zur barrierefreien Rampe aus Richtung Ost entlang der Mauer.

Beschluss

Die Treppe wird durch den gemeindlichen Bauhof so repariert, dass die Verkehrssicherheit bis nächstes Jahr sichergestellt ist. Für eine Komplettsanierung sind für 2020 ausreichende Haushaltsmittel vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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11. Inanspruchnahme eines vergünstigten Kredites zum Neubau Hauptstraße 25 sowie eines tilgungsgeförderten Kredits zum Neubau des Biomasse-Heizwerks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 11

Sachvortrag

  1. Gemäß des Zuwendungsbescheides der Regierung von Oberbayern erhält die Gemeinde Münsing aus dem Kommunalen Wohnungsraumförderungsprogramm für den Bau der Wohnungen in der Hauptstraße 25 (Milchhäusl) voraussichtlich eine Zuwendung 1.231.800 € sowie ein vergünstigtes Darlehen in Höhe von 2,4 Mio. EUR über die BayernLabo zu einem Zinssatz von 0,5 % auf 20 Jahre. In Anbetracht der weiteren zu erwartenden größeren Investitionen (Rathaus/Bürgerhaus, Haus des Kindes, Hochwasserschutz), die voraussichtlich nicht ohne Kredite finanziert werden können, wurde diese Darlehnsaufnahme mit GR-Beschluss Nr. 1/69 vom 19.09.2017 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2019 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde explizit in diesem Punkt am 17.06.2019 gem. Art. 71 GO genehmigt.
    Der Kreditvertrag mit der Bayern Labo wurde bereits im Januar 2018 abgeschlossen. Zur Auszahlung des Kredits benötigt der Kreditgeber nun jedoch einen weiteren Gemeinderatsbeschluss.
  2. Ebenso verhält es sich mit dem beantragten KfW-Darlehen über 50.000 € für das neue Biomasse-Heizwerk mit einem Zinssatz von 1,0 %. Für das jedoch ein Tilgungszuschuss in Höhe von rund 37.800 € (KfW-Programm 271) erwartet wird. Was bedeutet, dass schlussendlich nur rund 12.800 € getilgt werden müssen.

Beschluss 1

Die Gemeinde Münsing beabsichtigt zur Finanzierung des Neubaus an der Hauptstr. 25 im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm das bewilligte und zinsvergünstigte Darlehen in Höhe von 2.400.000 EUR über die BayernLabo in Anspruch zu nehmen. Die Auszahlung soll möglichst im November 2019 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Münsing beabsichtigt zur Teilfinanzierung des neuen Biomasse-Heizwerks ein tilgungsgefördertes KfW-Darlehen in Höhe von insgesamt 50.000 € zu einem Zinssatz von 1,0 % p.a. in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines multifunktionalen Kommunalfahrzeugs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 12

Sachvortrag

Die Bauhofmitarbeiter haben sich Gedanken zur Optimierung ihrer Arbeitsabläufe gemacht und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass Anstelle des Holder C250 ein multifunktionales Kommunalfahrzeug mehr Vorteile bringen würde und vielseitiger eingesetzt werden könnte. Für den noch relativ neuwertigen Holder (Baujahr 2011) wird mit einem Verkaufserlös von ca. 30 – 35.000 € gerechnet. Verschiedene Gerätebesichtigungen und Erkundigungen bei anderen Bauhöfen haben klar gezeigt, dass hier von Funktionalität und Qualität nur der HAKO Citymaster 1600 in Frage kommt. Das Fahrzeug wurde den Bauhofmitarbeitern, dem 2. Bürgermeister Strobl sowie den GR Huber und GR Derleder am Bauhof mit Anbaugeräten und Arbeitsweise vorgestellt. Durch die schmale Bauausführung sind Winterdienst und Reinigungsarbeiten auf den Bürgersteigen gewährleistet. Die zentral angebrachte Saugeinheit bietet die nötige Bewegungsfreiheit. Das Streugerät vom Holder C250 könnte weiterverwendet werden.

  • Die Straßen- und Gehwegreinigung müsste nicht mehr fremdvergeben werden und könnte dadurch kostengünstiger und öfter als 1x im Jahr jeweils situationsbedingt und kurzfristig stattfinden. Durch Zusatzgeräte wie z. B. einen Krautbesen, könnte das optische Erscheinungsbild der Straßen erheblich verbessert werden und spart zusätzlich Arbeitszeit durch die maschinelle Reinigung der Entwässerungsrinnen anstatt der aufwändigen Handarbeit.
  • Die Reinigung der Sinkkästen/Straßengully könnte optimiert werden, da das Material gleichzeitig entsorgt werden kann und hier nach dem Maschinenring nicht anschließend der Bauhof die Entsorgung übernehmen muss. Man geht hier von einer deutlichen Zeitersparnis aus. Saugen, Spülen und Transportieren mit einem Fahrzeug und nur einem Mann.
  • Auch die Mäharbeiten könnten in einem Arbeitsgang zusammengefasst werden, da das Mähgut gleichzeitig mit aufgesaugt und abtransportiert werden könnte.

Der Vertrieb der HAKO–Fahrzeuge erfolgt fast ausschließlich durch den Hersteller selbst. Somit waren sinnvoll keine weiteren Angebote zu erhalten. Das Angebot der Fa. HAKO beträgt einschließlich Saugbehälter mit Umlaufwassersystem, Handsaugschlauch, Hochdruckreiniger, Frontmähwerk, Kehreinheit mit zwei Besen, Tellerbesen mit Mischbeborstung, Wildkrautbesen, Kombi-Federklappenräumschild usw. netto insgesamt 116.902,72 €. Die Beschaffung wurde im Finanzausschuss am 30.04.2019 diskutiert und die entsprechenden Mittel bereitgestellt. Dass hier Preis/Leistung stimmen, zeigt sich auch an der hohen Nachfrage, so dass die Lieferzeit rund sechs  Monate beträgt und somit erst im neuen Jahr geliefert werden kann.

Beschluss

Der Auftrag zur Beschaffung eines HAKO-Citymaster 1600, einschließlich des angebotenen Zubehörs sowie der Anbaugeräte, ist der Fa. Hako GmbH, München zum Netto-Angebotspreis in Höhe von insgesamt 116.902,72 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Hakenlift-Anhängers mit zwei Containern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 13

Sachvortrag

Derzeit ist der Bauhof mit zwei Kippern ausgestattet. Der Kipper, der am Sportplatz für die Entsorgung des Grüngutes verwendet wird, ist mehr als 30 Jahre alt und ein weiterer neuerer ist bereits auch schon 14 Jahre alt. Beide Kipper haben einen höheren Wartungsaufwand und müssen 2019 wieder zur TÜV – Untersuchung. Davon wurde bereits im Finanzausschuss berichtet und die Mittel bereitgestellt.

Es wird deshalb eine sog. Muldenlösung vorgeschlagen. Die Bauhofmitarbeiter und 2. Bürgermeister Strobl haben verschiedene Modelle in Augenschein genommen. Es wird ein leichteres Model mit 15 t zulässigem Gesamtgewicht ein „Pronar Tandem-Hakenliftanhänger T185“ aufgrund des besseren Preis-/Leistungsverhältnisses favorisiert. Es wurden verschiedene Angebote eingeholt, wobei der Hakenwagen bei einem Anbieter, der Hakenwagen und bei einem anderen Anbieter die Container günstiger sind. Die Fa. Pfatrisch, Münsing, ist vor Ort, deshalb wird eine spätere Wartung bzw. Reparaturen bei der Beschaffung als günstiger angesehen. Die Container dürften hingegen so gut wie wartungsfrei sein, weshalb entschieden werden muss, ob man alles aus einer Hand beschaffen will (Fa. Pfatrisch: insges. mit MwSt. 27.505 €) oder die günstigeren Container von der Fa. Landgraf (Pfatrisch und Landgraf: insges. 26.783,55 €) bezieht.

Beschluss

  1. Der Auftrag zur Beschaffung eines Tandem-Hakenliftanhängers Pronar T185, einschließlich des angebotenen Zubehörs, zum Preis von netto 15.462,19 € soll der Fa. Pfatrisch, Münsing, erteilt werden.

  1. Der Auftrag für 2 BITA-Großraumcontainer nach dem Angebot ist der Fa. Pfatrisch, Münsing,  zum Preis von netto 7.651,26 € zu erteilen. Die Mehrkosten werden bewusst in Kauf genommen, da man den Anhänger mit Zubehör komplett aus einer Hand beziehen will. Reparatur- und Wartungskosten können so weniger kosten- und zeitintensiv vor Ort erledigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Bürgerliste vom 16.06.2019 zu mehr Sicherheit im Verkehr für Bürger, besonders Kinder und Senioren, in der Gemeinde Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 14

Sachvortrag

Allgemeines

Es wird an die Klausur des Gemeinderates vom 28.5.2019 erinnert, die eine Aufarbeitung auch der hier genannten Punkte beinhaltet und ein konzeptionelles Handeln empfiehlt, bevor man auf die zuständigen Fachbehörden (LRA, Staatliches Bauamt, Polizei) zugeht. Das Büro Raab und Kurz hat ausdrücklich empfohlen, sich nicht auf Einzelfälle und Einzelthemen (z. B. Übergängen) zu versteifen, damit man nicht immer wieder in gleiche Argumentationsschleifen gelangt. Der vorliegende Antrag enthält bekannte und bereits bearbeitete Themen. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Punkte aufzugreifen und in ein Gesamtkonzept einfließen zu lassen.

Die ständige Wiederholung von Einzelwünschen an Querungshilfen (Zebrastreifen) wird keine Abhilfe schaffen. Auf die vom Bürgermeister erstellte und dem Gemeinderat in der Klausur vom 28. Mai zugeleitete Aufstellung von Querungen wird verwiesen. Die Verwaltung interpretiert den Antrag dahingehend, dass der Gemeinderat die Anregung bestätigend bzw. befürwortend an das für sämtliche Punkte zuständige Landratsamt weiterleiten möge.

Auf die Stellungnahme des Landratsamtes vom 15.07.2019 wird verwiesen. Die Einleitung einer rechtsaufsichtlichen Überprüfung steht jedermann offen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat verweist auf die Sonderklausur vom 28. Mai, deren Dokumentation dem Gemeinderat vorgelegt wird.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die darin empfohlenen Schritte einzuleiten und entsprechende Fachgutachten (Wirkungsanalyse) zu beauftragen, was Entlastungsmöglichkeiten betrifft.
  3. Hinsichtlich der innerörtlichen Querungen bedarf es einer Aufbereitung für gezielte Gespräche mit den Fachbehörden und Straßenbaulastträgern (Konzept).
  4. Die Verwaltung wird gebeten, die begonnenen und seit Jahren verfolgten Ziele (Fußweg neben der Ampelkreuzung) weiterzuverfolgen und die Ausarbeitung eines Schulwegeplanes zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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15. Benennung einer Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 15

Sachvortrag

Seit 21.05.2014 übte Frau Christiane Mayr das Amt des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Münsing aus. Da das Beschäftigungsverhältnis mit Frau Mayr zum 15.08.2019 endet, ist über eine Neubesetzung zu entscheiden. Im Landkreis werden derzeit Überlegungen angestellt, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für alle Gemeinden zu installieren. Solange hier jedoch noch keine Lösung gefunden wurde, muss die Aufgabe noch hausintern gelöst werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, Frau Manuela Witthacke, als Nachfolgerin von Frau Mayr, zur Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Münsing zu benennen.

Diskussionsverlauf

GRin Reitenhardt regt an, dass falls absehbar ist, dass so schnell keine überörtliche Lösung gefunden wird, Frau Witthacke für ein Datenschutzseminar anzumelden.

Beschluss

Mit Wirkung vom 16.08.2019 wird Frau Manuela Witthacke zur neuen Datenschutzbeauftragten ernannt. Gleichzeitig erlischt die Benennung von Frau Christiane Mayr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Personalangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö informativ 16

Sachvortrag

  1. Im Rathaus wurde die durch Frau Mayr freiwerdende Stelle im Steueramt zum 01.07.2019 durch Frau Manuela Witthacke, Penzberg (51 Jahre alt, verheiratet, zwei erwachsene Kinder) in EG8 wiederbesetzt.
  2. Die Kinderpflegerin Katharina Gruner will sich weiter zur staatl. anerkannten Erzieherin ausbilden lassen und verlässt den Heinrich-Obermaier-Kindergarten zum 31.08.2019.
  3. Die freiwerdende Stelle wurde bereits ausgeschrieben und neu besetzt. Zum 01.09.2019 wird Frau Insa Busmann, Sonderham (37 Jahre alt),  die Stelle jedoch nur in Teilzeit antreten.
  4. Frau Katharina Strobl beendet ihr Anerkennungsjahr und hat ihre Ausbildung zur staatl. geprüften Erzieherin somit abgeschlossen. Sie verlässt deshalb den Heinrich-Obermaier-Kindergarten ebenfalls zum 31.08.2019.
  5. Frau Soma Abdullah beginnt voraussichtlich ihre Weiterqualifizierung in einer Praxisintegrierten Ausbildung (OptiPrax) zur Erzieherin im Heinrich-Obermaier-Kindergarten ab September 2019. Soweit Frau Abdullah von der Schule angenommen wird, wird wieder zeitnah eine Stelle als Kinderpflegerin ausgeschrieben.
  6. Auch die Stelle als weiterer Hausmeister für das Gemeindezentrum wurde ausgeschrieben und ist so gut wie besetzt. Zwei Bewerber kamen schlussendlich in die engere Wahl, wobei mit einem bereits ein Termin zum Probearbeiten vereinbart wurde.

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17. Freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 17

Sachvortrag

Um bei der Personalsuche konkurrenzfähiger zu sein, wird im Verdichtungsraum München eine sog. Ballungsraumzulage (mtl. Zulage) gewährt. Die Gemeinden Berg, Starnberg, Pöcking, Feldafing oder Baierbrunn gehören zu diesem Verdichtungsraum. Leider fallen die Gemeinden des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen nicht in dieses Fördergebiet, wodurch diese tarifkonforme Zulage für die Gemeinde Münsing nicht möglich ist.

Um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger zu sein, hat der Hauptausschuss des KAV, auf vielfachen Wunsch zahlreicher KAV Mitglieder, eine weitere Möglichkeit beschlossen. Er räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts freiwillig auf höchstens 4 % der Vorjahresentgelte zu erhöhen. Somit können die Leistungsentgelte für die Beschäftigten tarifkonform erhöht werden.

Seit 2013 ist das Gesamtvolumen auf 2 % der Vorjahresentgelte festgelegt (2008 sind als Ziel ursprünglich 8 % angestrebt worden). Seit dem Bewertungsjahr 2016 hat der Gemeinderat eine freiwillige Erhöhung des Leistungsentgelts auf 3 % beschlossen. Für das Leistungsentgelt 2019 (Auszahlung 2020) sind die Entgelte in Höhe von rund 1,1 Mio. € ausschlaggebend. Somit stehen für die 28 zu bewertenden Beschäftigten insgesamt ca. 33.000 € (= 3 %) zur Verfügung. Eine freiwillige Erhöhung auf 4 % würde die Personalausgaben 2020 (ca. 1,8 Mio.€) lediglich um ca. 14.000 € (0,78 %, einschl. Arbeitgeberanteile) erhöhen.

Die freiwillige Erhöhung kann jederzeit – ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.

Beschluss

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde auf dem Arbeitsmarkt zu stärken, beschließt der Gemeinderat ab dem Bewertungsjahr 2019 tarifkonform eine freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens der jeweiligen Vorjahresentgelte auf 4 %. Die Dienstanweisung ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2019 10:50 Uhr