Datum: 30.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 109 über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.07.2019
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 VEP 01 Seniorenwohnstift Ambach; Zwischenbericht zur Vorhabenplanung (Vorplanung gem. Lph. 2 HOAI zur Gebäudeplanung und zur Freianlagenplanung), Beschlussmäßige Freigabe der Planung als Grundlage für den Bebauungsplan
8 Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung eines Lagers in eine Gewerbeküche, sowie zweier Räume in Gasträume, zusätzliche Bestuhlung der Freischankfläche im UG in Ambach, Am Schwaiblbach 3 (Fl.Nr. 1545/3)
9 Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Abgrabung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1051, Gem. Holzhausen
10 Informationen über Bauangelegenheiten

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5. Genehmigung der Niederschrift Nr. 109 über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 110. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 109 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 16.07 .2019 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 110. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 6

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die erste Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause ist für den 27.08.2019 geplant.
  • Am 02.09.2019 findet eine Begehung des Mehrfamilienhauses Hauptstraße 25 statt. Zusätzlich zum Gemeinderat sind einige Nachbarn und die örtliche Presse eingeladen.

b) Die Planungen des Bürgerhauses sind in vollem Gange. Die Verwaltung trifft sich monatlich zum Planer Jour fixe und klärt derzeit alle Grundlagen. Bauausschuss oder Gemeinderat erhalten im Herbst einen ersten Sachstandsbericht. Die Beschlussfassung über die Vorplanung ist für 10. Dezember 2019 vorgesehen.

c) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • „Kein Augenmaß beim Bodenaushub“ – Artikel aus dem Tölzer Kurier zur Entsorgung von Aushub
  • Schreiben der Kanzlei Fronhöfer Rechtsanwälte vom 24.07.2019 zu einer Grundstücksangelegenheit
  • Schreiben der Kanzlei SEUFERT RECHTSANWÄLTE vom 24.07.2019 zu einer an die Gemeinde gestellte Schadenersatzforderung in Zusammenhang mit dem Ausbau des Lüßbachs
  • Email von Frau Stefanie Heck und Herrn Stephan Lorenz vom 29.07.2019 zum geplanten Seniorenwohnstift in Ambach bezüglich der Bauweise
  • Presse- und Anliegerinformation mit der Ankündigung einer Vollsperrung der TÖL 20 auf Grund von Straßenbauarbeiten zwischen Degerndorf und Münsing
  • Besprechungsprotokoll zum Treffen der Agenda Soziales am 08.07.2019 samt Anlagen
  • Dankeskarte des Gesangvereins Münsing-Ammerland für die Unterstützung im Rahmen der Fahnenweihe

d) GRin Mair bittet erneut darum, dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand zum neuen Bürgerhaus vorzustellen. Bürgermeister Grasl kündigt hierzu an, dass dies voraussichtlich im Herbst erfolgen soll.

e) GRin Reitenhardt verweist auf das Protokoll zum Treffen der Agenda Soziales am 08.07.2019 in der Umlaufmappe. Folgende Themen sind hier u. a. nachzulesen:
  • Das seniorenpolitische Gesamtkonzept des Landkreises steht online auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung (Seniorenkompass).
  • Das Café der Begegnung (Asylcafe) findet nach den Sommerferien, jeweils am ersten Samstag im Monat wieder statt.
  • Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ des Landkreises wurde in „Münsing aktuell“ beworben.
  • Der Neugeborenenempfang ist im November 2019 in Münsing geplant.
  • Im Familienkompass auf der Homepage des Landratsamtes wurde die Mediathek um ca. 700 Elternbildungsfilme ergänzt.
  • Vorstellung des Projektes „Familienstützpunkte“ im Landkreis. Hierzu gibt es eine Projektbeschreibung als Anlage 1 zum Protokoll.


In diesem Zusammenhang regt GR Prof. Dr. Richter-Turtur an, weitere Zugänge zum See für Senioren zu schaffen. GRin Reitenhardt verweist auf die schon bestehenden Zugänge. Jedoch sind derzeit keine entsprechenden Planungen oder Maßnahmen für zusätzliche Zugänge vorgesehen.

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7. VEP 01 Seniorenwohnstift Ambach; Zwischenbericht zur Vorhabenplanung (Vorplanung gem. Lph. 2 HOAI zur Gebäudeplanung und zur Freianlagenplanung), Beschlussmäßige Freigabe der Planung als Grundlage für den Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 110. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Verwaltung verweist zunächst auf das Ergebnis der Beratungen in der Sitzung vom 25.06.2019.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Vorhabenplanung zum künftigen Seniorenwohnstift in Ambach. Ferner erhält der Gemeinderat erstmals Kenntnis vom Planungskonzept für die Wohnbebauung auf dem Grundstück Simetsbergweg 7 in Ambach (Fl.Nr. 1448/5). Die wichtigsten Unterlagen hat der Gemeinderat als Anlage zur Sitzungsladung erhalten.

Beide Konzepte sollen Grundlage für den Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan 01 werden. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll nach Möglichkeit in der September-Sitzung erfolgen.

Diskussionsverlauf

Den zeichnerischen Darstellungen und textlichen Erläuterungen des Büros Matteo Thun ist zu entnehmen, dass das Seniorenwohnstift nun doch weitestgehend in Holzbauweise errichtet werden soll. Dies war ausdrücklicher Wunsch des Gemeinderats. Auch die weiteren Kritikpunkte aus der Sitzung vom 25.06.2019 wurden in der Zwischenzeit, aus Sicht der Verwaltung und der unabhängigen Berater, Architekt Christian Weigl und Landschaftsarchitekt Christian Ufer, vom Vorhabenträger und den beteiligten Planungsbüros im Sinne der Gemeinde bearbeitet.

Unabhängig hiervon äußert der Gemeinderat seine Bedenken bezüglich der Höhenentwicklung und Geschossigkeit bei Haus 3. Der Dachgeschossausbau in Haus 3 (Kopfbau) mit der damit verbundenen Erhöhung des Kniestocks führt zu einer Massivität, die talseitig wahrnehmbar ist, die dem Gemeinderat nicht mehr als verträglich erscheint. Die neue Dachneigung (20°) und die Eindeckung mit rotbraunen Doppelfalz-Dachziegel werden jedoch ausdrücklich befürwortet.

Die Wortmeldungen lassen erkennen, dass auf einen Dachgeschossausbau in Haus 3 ersatzlos verzichtet werden sollte. Der erhöhte Kniestock kann dann entfallen, sodass eine Reduktion der Gebäudehöhe erreicht wird.

Bezüglich der angestrebten Wohnnutzung auf dem Flurstück 1448/5 (Riviera I) äußert der Gemeinderat seine Verwunderung. Das Ziel aller Bestrebungen war es bisher, das „Sondergebiet Kursanatorium“ im Flächennutzungsplan wieder einer ähnlichen bzw. verwandten Nutzung zuzuführen. Eine reine Wohnnutzung, wie heute dem Gemeinderat erstmalig vorgestellt, weicht nun von diesem Ziel ab.

Vor einer Beschlussfassung muss aus Sicht des Gemeinderats die Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 1448/5 (Haus Riviera I) fundiert baurechtlich bewertet werden. Hier sind auch die Risiken von Abwägungsfehlern im weiteren Bebauungsplanverfahren im Hinblick auf den zur Diskussion gestellten Ausschluss einer Wohnnutzung zu beleuchten.

Bedenken immissionsschutzrechtlicher Art, insbesondere Lärmschutz, im Hinblick auf die geplanten Freischankflächen und den Veranstaltungssaal, müssen im Bebauungsplanverfahren geprüft werden. Bisher wurde vom Gutachter signalisiert, dass es hierfür Lösungen geben wird.

Herr Weigl verweist ausdrücklich auf die sehr positive ortsplanerische Gesamtlösung, wie sie dem Gemeinderat im Detail vorgestellt wurde. Speziell im Kontext mit der Planung zum Seniorenwohnstift handelt es sich um ein gutes und verträgliches Planungskonzept. Dies spricht ausdrücklich für die Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 1448/5, auch wenn dieses nicht Bestandteil des künftigen Seniorenwohnstifts sein wird. Eine ungeregelte baurechtliche Situation sollte hier nach Möglichkeit verhindert werden.

Eine Abstimmung der Planung mit der örtlichen Feuerwehr ist bisher nicht erfolgt. Der Kommandant der FF Holzhausen wird dies auf direktem Weg mit dem Kreisbrandrat nachholen.

Abschließend wird in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass die Detailplanung zur Tagespflege baldmöglichst von der Pflegekasse begutachtet werden sollte.

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8. Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung eines Lagers in eine Gewerbeküche, sowie zweier Räume in Gasträume, zusätzliche Bestuhlung der Freischankfläche im UG in Ambach, Am Schwaiblbach 3 (Fl.Nr. 1545/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 110. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Erholungsgebiet zwischen Ambach und St. Heinrich“. Das Grundstück befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet „Ostufer Starnberger See“. Nach der Schutzgebietsverordnung bedarf die Errichtung baulicher Anlagen der Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde. Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Sondergebiet Campingplatz dargestellt.

Mit Baugenehmigung vom 06.10.2016 wurde das Bestandsgebäude in der aktuellen Form legalisiert. Im Gebäude sind bisher u. a. ein Appartement im Untergeschoss, eine Hausmeisterwohnung und ein Restaurant im Erdgeschoss sowie ein Personalbereich im Dachgeschoss genehmigt.

Der nun vorliegende Antrag auf Baugenehmigung umfasst die Nutzungsänderung eines Lagerraums (35 m²) in eine Küche sowie die Nutzungsänderung eines Lagers (21 m²) bzw. eines Büros (21 m²) in zwei Gasträume mit jeweils 28 Sitzplätzen. Zudem soll der bestehenden Freischankbereich im Untergeschoss mit 106 Sitzplätzen nachträglich genehmigt werden.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Die sonstige planungsrechtliche Erschließung ist gesichert. Stellplätze für das Gesamtgrundstück sind in ausreichender Zahl nachgewiesen. Jedoch befinden sich 45 Stellplätze auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1545. Diese Stellplätze müssen, soweit noch nicht geschehen, gegenüber dem Freistaat Bayern rechtlich gesichert werden.

Für den reibungslosen Fortbestand der Anlage schlägt die Verwaltung vor, zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Öffentliche Belange i. S. des § 35 Abs. 3 BauGB sind durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Der Gemeinderat befürwortet eine generelle Aufwertung der Anlage ausdrücklich. Dies betrifft ausdrücklich auch den angeschlossenen Campingplatz selbst.

Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Es wird dringend angeregt, dass hier das gesamte Campingplatzareal betrachtet werden muss.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 26.06.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
  2. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 der gemeindlichen Stellplatzsatzung müssen die auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1545 nachgewiesenen Stellplätze gegenüber dem Freistaat Bayern rechtlich gesichert werden.
  3. Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Abgrabung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1051, Gem. Holzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 110. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich, östlich von Holzhausen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als vorhandene Abgrabung dargestellt.

Die untere Bauaufsichtsbehörde hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 03.02.2015 aufgefordert, einen Antrag auf Abgrabungsgenehmigung einzureichen. Der Antrag wurde in der Sitzung vom 19.05.2015 behandelt. Auf das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung wird verwiesen. Eine Baugenehmigung konnte aufgrund noch fehlender Unterlagen bisher nicht erteilt werden.

Diese wurden inzwischen nachgereicht (hydrogeologische Standortbeurteilung, Bestandsvermessung).

In den nun vorliegenden Austauschplänen ist eine Abgrabungsfläche von 2.350 m² dargestellt. Die Abgrabungstiefe wird mit max. 5 m angeben.

Grundsätzlich ist der Kiesabbau nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im planungsrechtlichen Außenbereich zulässig. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine öffentlichen Belange gegen die nachträgliche Legalisierung der Abgrabung. Weitere genehmigungspflichtige Abgrabungen, die über den beantragten Umfang hinausgehen, können jedoch aufgrund der sensiblen Lage nicht befürwortet werden.

Im weiteren Genehmigungsverfahren sind die untere Naturschutzbehörde, die untere Immissionsschutzbehörde und die Abteilung Wasserrecht zu beteiligen. Auch Art und Umfang der Renaturierung sind mit den Fachstellen abzustimmen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage bestätigt Herr Tobias Maxl, dass der Kiesabbau voraussichtlich nach zehn Jahren abgeschlossen und die Fläche renaturiert sein soll. Im Anschluss soll die Fläche möglichst wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

Beschluss

Zum Antrag auf Abgrabungsgenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 04.10.2018 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die zu beteiligenden Fachstellen im weiteren Genehmigungsverfahren keine grundsätzlichen Bedenken anmelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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10. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 110. Sitzung des Gemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 10

Sachvortrag

a) Zum Antrag auf Nutzungsänderung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 73, Gemarkung Degerndorf, Kirchberg 12, wird das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.

b) Im Rahmen einer Baukontrolle hat das Kreisbauamt festgestellt, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 3007/3, Gemarkung Münsing, Höhenweg 32, zu wenig Stellplätze errichtet wurden. Dies wird nun nachgeholt. Zudem wird ein Balkon erneuert und in der Größe geändert. Das gemeindliche Einvernehmen kann auf dem Verwaltungsweg erteilt werden.

c) Das Gebäude Schwabbrucker Straße 7, Fl.Nr. 1979/1, Gemarkung Münsing, soll eine Außentreppe und eine separate Wohneinheit im Obergeschoss erhalten. Zum Antrag auf Baugenehmigung kann das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt werden.

d) Die Innenbereichssatzung an der Fichtenhöh setzt für das Grundstück Fl.Nr. 1470/13, Gemarkung Münsing, Fichtenhöh 1, eine Doppelgarage fest. Der Antragsteller führt in einem Begleitschreiben aus, warum die Tiefe der festgesetzten Garage zu gering ist und warum sie gedreht werden soll. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung kann auf dem Verwaltungsweg erteilt werden.

e) Das Gebäude Am Kirchberg 16 in Münsing wird bekanntlich durch einen Neubau ersetzt. Um während der Bauzeit den Betrieb der Bankgeschäfte aufrecht zu erhalten, beantragt die VR Bank München Land eG, die temporäre Erstellung einer Ausweichfiliale auf dem Grundstück Fl.Nr. 185, Gemarkung Münsing, Bachstraße 23. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu kann auf dem Verwaltungsweg erteilt werden.

f) Auf dem Grundstück Fl.Nr. 48, Gemarkung Münsing, Hauptstraße 16 und 18, soll parallel zur Hauptstraße ein Carport mit einer Größe von 12 x 4 m (WH 3,45 m) entstehen. Auch zu diesem Vorhaben kann das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt werden.

Datenstand vom 11.09.2019 09:29 Uhr