Datum: 27.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau zweier Carports mit Müllraum in Münsing, Am Labbach (Fl.Nr. 83/14 u. 83/16)
8 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Degerndorf, Nähe Hochbreite (Fl.Nr. 887)
9 Antrag auf Vorbescheid; Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes sowie Ersatzbau einer Garage mit behindertengerechter Erschließung des Anwesens über die Seeleitn in Seeheim, Seeleitn 39 (Fl.Nrn. 844/2 und -/8)
10 Informationen über Bauangelegenheiten

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 111. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2019 ö beschließend 6

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 10.09.2019 statt.
  • Am 17.09.2019 findet die Bürgerversammlung im Gemeindesaal statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.
  • Am 24.09.2019 soll in einem internen Workshop des Gemeinderats der Planungsstand zum Bürgerhaus vorgestellt werden. Ferner ist die Weichenstellung zu einzelnen Planungsdetails vorgesehen.

b) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Ein Schreiben der Bayer. Seenschifffahrt GmbH vom 30.07.2019 und ein Schreiben der Außenstelle Starnberger See der Bayer. Schlösserverwaltung vom 09.08.2019 zum Ergebnis der Standortüberprüfung für eine neue Anlegestelle in Ammerland.
  • Eine Einladung zur Einweihung des neuen Vereinsheims in Degerndorf am Samstag, den 07.09.2019, um 12.00 Uhr.
  • Eine Einladung der WGV Recycling GmbH zum „Tag der offenen Tür“ am Sonntag, den 22.09.2019, von 10.00 bis 16.00 Uhr, in Quarzbichl.
  • Eine Einladung der Stadt Geretsried zum Richtfest für das interkommunale Hallenbad in Geretsried, am Donnerstag, 19.09.2019, um 16.00 Uhr.
  • Eine Einladung zum 125-jährigen Gründungsfest der Freiw. Feuerwehr St. Heinrich, am Sonntag, den 15.09.2019.
  • Ein Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 05.08.2019 zur Flächensparoffensive.
  • Eine Nachricht des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen vom 31.07.2019, dass der Steg in Buchscharn frühestens im nächsten Frühjahr wiedererrichtet wird, sofern der Erholungsflächenverein die Gelder hierfür zur Verfügung stellt.

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7. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau zweier Carports mit Müllraum in Münsing, Am Labbach (Fl.Nr. 83/14 u. 83/16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 111. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING (südlich Pallaufhof) und ist deshalb nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Bebauungsplan ist ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Antragstellerin beabsichtigt, die Errichtung zweier Carports (Carport 1 mit Müllraum und 15 Stellplätzen mit 5,25 m x 43,47 m / Carport 2 mit 16 Stellplätzen mit 5,25 m x 41,22 m). Es sind Pultdächer mit 7° vorgesehen.

Im Bebauungsplan sind entsprechende Flächen für Carports festgesetzt. Jedoch werden die Baugrenzen jeweils im Westen um 1 m bzw. um 3,50 m überschritten.

Aus den Bauvorlagen geht zudem hervor, dass die festgesetzte maximale Höhe an der Ostseite jeweils um ca. 25 cm überschritten wird. Anstelle von Gründächern ist nun eine Blecheindeckung vorgesehen.

Durch die beantragten Abweichungen von den Baugrenzen, der maximalen Höhe und der festgesetzten Dacheindeckung werden aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichungen sind geringfügig, städtebaulich noch vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar. Von den Festsetzungen A) Ziff. 5.4 (Flächen für Garagen/Carport oder Stellplätze), I Ziff. 4 (3) (maximale Höhe der Nebenanlage 2) und I Ziff. 6.4 (1) (Dacheindeckung) des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING, können entsprechende Befreiungen im beantragten Umfang erteilt werden.

Auf die Begründung zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING wird verwiesen.

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat erkennt erhebliche ökologische Vorteile, die sich durch das festgesetzte Gründach ergeben. Zudem wird der Abfluss des Niederschlagswassers durch das Gründach zeitlich verzögert. Auch wenn die Entwässerungseinrichtungen dafür ausgelegt sind, ist dieser Punkt weiterhin von Bedeutung. Nicht zuletzt sprechen aus Sicht des Gemeinderats optische Gründe und die Lärmentwicklung bei Niederschlägen gegen ein Blechdach.

Beschluss 1

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 28.06.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
(3. Bürgermeister Grünwald, GR Schmid und GR Eckart gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung A) Ziff. 5.4 zu den Flächen für Garagen/Carport oder Stellplätze des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING wird das Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.
(3. Bürgermeister Grünwald, GR Schmid und GR Eckart gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung I Ziff. 4 (3) zur maximalen Höhe der Nebenanlagen 2 des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING wird das Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.
(3. Bürgermeister Grünwald, GR Schmid und GR Eckart gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Beschluss 4

Zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung I Ziff. 6.4 (1) zur Dacheindeckung der Nebenanlage 2 des Bebauungsplans Nr. 30/MÜNSING wird das Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.
(3. Bürgermeister Grünwald, GR Schmid und GR Eckart gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

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8. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Degerndorf, Nähe Hochbreite (Fl.Nr. 887)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 111. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Im Rahmen einer formlosen Anfrage wurde dem Antragsteller nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt im Juni 2018 mitgeteilt, dass eine Genehmigungsfähigkeit nur in Aussicht gestellt werden kann, wenn das Vorhaben im Westen des Grundstücks situiert wird, dort wo sich aktuell das Fahrsilo befindet. Nur dieser Teil des Grundstücks kann dem planungsrechtlichen Innenbereich zugeordnet werden.

Abweichend hiervon hat das Kreisbauamt im August 2018 die Grenze des Innenbereichs großzügiger definiert. Auf die Darstellung im angefügten Lageplan wird verwiesen.

Das Vorhaben liegt somit noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist im Bereich des Baugrundstücks ein WA, eine private Grünfläche bzw. landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses (8,50m bzw. 9,70 m x 11 m  bzw. 12,20 m / Wandhöhe 5,54 m / Dachneigung 24°) und Garage (9 m x 6 m). Wohnhaus und Garage erhalten ein Satteldach. Auf Dachaufbauten wird verzichtet.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Vergleichbare Werte sind in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhanden. Auch im Hinblick auf die weiteren Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz- und Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht geprüft. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert. Es sind insgesamt drei Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen sind vier Stellplätze. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

1. Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 09.08.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Antrag auf Vorbescheid; Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes sowie Ersatzbau einer Garage mit behindertengerechter Erschließung des Anwesens über die Seeleitn in Seeheim, Seeleitn 39 (Fl.Nrn. 844/2 und -/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 111. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Ferner befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Rahmenplanes für das Seeufer, der allerdings für Garagen keine Gestaltungsempfehlungen vorsieht. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als private Grünfläche mit dichtem Baumbestand dargestellt.

Auf das beiliegende Erläuterungsschreiben des Antragstellers vom 07.08.2019 wird verwiesen. Daraus sind die geplanten Baumaßnahmen im Detail zu entnehmen. Im Wesentlichen sind dies:

  • Erweiterung des Bestandsgebäudes im Untergeschoss (ostseitig)
  • Errichtung eines Treppenhauses mit einem innenliegenden Personenaufzug (ostseitig)
  • Errichtung eines Gäste-/Arbeitszimmers im Dachgeschoss
  • Erweiterung des Bestandsgebäudes im Unter- und Erdgeschoss (nordseitig)
  • Errichtung einer Garage mit Lager- und Müllraum (10,44 bzw. 12,69 m x 11,50 m) an der Seeleitn als Ersatzbau
  • Bergmännische Errichtung eines unterirdischen Verbindungsgangs (ca. 26 m lang) zwischen Garage und Wohnhaus
  • Bergmännische Errichtung eines Liftschachts (ca. 14 m tief)

Als sonstiges Vorhaben ist unter Umständen die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen zulässig (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB). Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist. Bei den geplanten Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Bestandsgebäudes sind die Gestaltungsempfehlungen aus der Rahmenplanung für das Seeufer nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Im Jahr 2010 wurde zu einem Ersatzbau für die bestehende Doppelgarage Nahe der nordöstlichen Gebäudeecke die Baugenehmigung erteilt, die jedoch bisher nicht realisiert wurde. Antragsteller war der Voreigentümer des Grundstücks.

Nach Überprüfung durch die Bauverwaltung wurde ein beinahe inhaltsgleicher Antrag auf Baugenehmigung aus dem Jahr 2013 vom Antragsteller seinerzeit zurückgenommen.

Das Vorhaben ist aus Sicht der Verwaltung weiterhin nicht außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB. Die Belange „Natur- und Landschaftsschutz“ und „natürliche Eigenart der Landschaft“ werden durch das Vorhaben tangiert (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB). Da das Vorhaben zudem die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, sind nach § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB öffentliche Belange mehrfach beeinträchtigt.

Im Übrigen wäre, bei – rechtswidriger – Zulassung des Vorhabens, die Bezugsfallwirkung enorm.

Aus Sicht der Verwaltung ist davon auszugehen, dass insbesondere durch die geplante Errichtung der unterirdischen Garage samt Tunnel zum Wohnhaus öffentliche Belange berührt sind. Hierzu müssen die naturschutzfachlichen Belange geprüft und mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Noch liegen der Verwaltung keinerlei Unterlagen bzw. Aussagen hierzu vor.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Es liegt kein positiver Sickertest vor. Die planungsrechtliche wegemäßige Erschließung ist weiterhin über die Seeleitn gesichert. Ggf. ist in einem späteren Baugenehmigungsverfahren ein Stellplatznachweis vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat verweist zudem auf den wertvollen Baumbestand auf dem Baugrundstück. Der geplante Eingriff in die Natur durch die Baumaßnahmen wäre erheblich.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 29.07.2019 kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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10. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 111. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2019 ö beschließend 10

Sachvortrag

a) Zum Antrag auf Baugenehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1693, Gemarkung Holzhausen, Beuerberger Str. 2 in St. Heinrich, wird das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.

b) Ebenfalls auf dem Verwaltungsweg wird das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr.  2621, Gemarkung Münsing, Weipertshausen Hs.Nr. 15, erteilt. Auf die Gestaltungsempfehlungen für Dachaufbauten des Kreisbauamtes wird hingewiesen.

Datenstand vom 11.09.2019 09:36 Uhr