Datum: 01.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 112 über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019
5 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6 VEP 01 Seniorenwohnstift Ambach; erneuter Zwischenbericht zur Vorhabenplanung (Vorplanung gem. Lph. 2 HOAI zur Gebäudeplanung und zur Freianlagenplanung), Beschlussmäßige Freigabe der Planung als Grundlage für den Bebauungsplan
7 Grundsatzbeschluss zur Billigung der Ergebnisse und Einleitung zur Festlegung der Sanierungsgebiete (Städtebauförderung ISEK Münsing-Eurasburg)
8 Kommunale Verkehrsüberwachung; Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland
9 Informationen über Bauangelegenheiten

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4. Genehmigung der Niederschrift Nr. 112 über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 113. Sitzung des Gemeinderates 01.10.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 112 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 10.09.2019 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 113. Sitzung des Gemeinderates 01.10.2019 ö beschließend 5

Sachvortrag

a) Termine:
  • Am 07.10.2019 findet die Vorbesprechung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.
  • Die örtliche Rechnungsprüfung findet am 08. + 09.10.2019 statt.
  • Am 15.10.2019 tagt der Arbeitskreis Trinkwasser
  • Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 22.10.2019 geplant.


b) Das Büro SKI GmbH & Co. KG wurde im Sommer 2019 von der Verwaltung beauftragt, die Grundlagen für die Entschlammung des Degerndorfer Weihers zu ermitteln. Unter anderem wurden Schlammdicke und -beschaffenheit untersucht. Die Schlammmenge im Weiher beträgt rd. 6.300 m³. Hierin sind etwa 90 % Wasser enthalten, sodass nach einer Trocknung des Schlamms rd. 630 m³ übrigbleiben. In einer zweiten, bereits beauftragten Stufe wird das Büro eine Vorzugsvariante und deren Kosten erarbeiten sowie die mögliche Schlammverwertung darstellen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat voraussichtlich in der Januarsitzung 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.

c) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Schreiben des Kreisbauamtes vom 19.09.2019 zum geplanten Abbruch der Waldemar Bonsels Villa
  • Ergebnisprotokoll zur Entschlammung des Degerndorfer Weihers vom 26.09.2019
  • Schreiben von Herrn Dr. Bernd Munzinger vom 19.09.2019
  • Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 25.01.2016 zur Nachfolgenutzung der ehemaligen Wiedemann Klinik, insbesondere zu Angebundenheit und Zersiedelung

d) GR Prof. Dr. Richter-Turtur verweist auf eine Filmvorführung am 09.10.2019 um 19.30 Uhr im ehem. Schulhaus Holzhausen über das Leben eines Jungen in Myanmar/Burma.

GRin Scriba weist auf die Verleihung des Gabriel von Max Denkmalpreises am 13.10.2019 hin. Um 17 Uhr empfängt der Ostuferschutzverband die Besucher am Dampfersteg Leoni. Ab 18 Uhr geht es weiter ins Atelier Pixner nach Münsing.

e) Das Asyl Café öffnet dieses Jahr noch dreimal seine Pforten und zwar am 05.10., 09.11. und 07.12.2019. GRin Reitenhardt lädt alle Anwesenden zur Teilnahme ein. Ebenso verweist sie auf den Erntedank-Frühschoppen am 06.10.2019 im Pfarrheim.

f) Der Pallaufhof wird im Februar 2020 abgebrochen. Somit bleibt der Gemeinde vor dem Baubeginn des Bürgerhauses ausreichend Zeit, auf eventuelle Bodendenkmäler zu reagieren.

g) Bürgermeister Grasl informiert über den Wegfall der Bushaltestelle Richtung Wolfratshausen gegenüber des Gasthauses Limm. Da die Haltestelle auf Privatgrund liegt und der Eigentümer den Fortbetrieb nicht mehr möchte, muss sie entfallen.

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6. VEP 01 Seniorenwohnstift Ambach; erneuter Zwischenbericht zur Vorhabenplanung (Vorplanung gem. Lph. 2 HOAI zur Gebäudeplanung und zur Freianlagenplanung), Beschlussmäßige Freigabe der Planung als Grundlage für den Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 113. Sitzung des Gemeinderates 01.10.2019 ö beschließend 6

Sachvortrag

Dieser Tagesordnungspunkt muss aufgrund noch zu klärender Punkte in eine der nächsten Sitzungen verschoben werden.

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7. Grundsatzbeschluss zur Billigung der Ergebnisse und Einleitung zur Festlegung der Sanierungsgebiete (Städtebauförderung ISEK Münsing-Eurasburg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 113. Sitzung des Gemeinderates 01.10.2019 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Der heute zu fassende Beschluss ist eine Formalie um im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) weiter arbeiten zu können. Zusätzlich zur Sicherung des Schulweges nördlich des sich im Bau befindlichen Pfarrhofes wird die Gemeinde in Sachen Verkehr eine Wirkungs- und Machbarkeitsstudie zu den außerörtlichen Verkehrsentlastungsvarianten vornehmen lassen. Der erste Schritt in der weiteren Bearbeitung ist eine Videodedektion an der Ampelkreuzung in Münsing. Weiter werden die entlastenden Wirkungen möglicher Umfahrungen untersucht und ein Verkehrsmodell erstellt, aus dem Prognosen zur künftigen Verkehrsentwicklung abgeleitet werden können. Wichtig ist hierbei auch, die Wechselwirkungen zur innerörtlichen Verkehrssituation zu berücksichtigen. Kernziel ist die Erarbeitung eines verlässlichen Modells.

GRin Mair bittet, in der weiteren Bearbeitung insbesondere mehr Rücksicht auf Radfahrer und die nötigen Fahrradstellplätze zu nehmen.

Beschluss

a) Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat Münsing nimmt die, von der Planungsgemeinschaft Raab+Kurz vorgelegten Ergebnisse des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Eurasburg-Münsing mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für die Anwendung des Bund-Länder Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ zustimmend zur Kenntnis und legt diese der zukünftigen Gemeinde- und Ortsentwicklung zugrunde.

Der Gemeinderat wird insbesondere die, für das Untersuchungsgebiet im Ortskern von Münsing erarbeiteten Ziele und Maßnahmen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Ressourcen konsequent weiterverfolgen und umsetzen.

Der Zeitraum für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren bis zum 31.12.2034 vorgesehen.

b) Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Münsing“
Die Einleitung und Durchführung des ISEK mit vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wurde zur Vorbereitung eines Sanierungsgebietes im Ortskern von Münsing in der Sitzung des Gemeinderats am 05.11.2018 beschlossen und am 22.11.2018 öffentlich bekannt gemacht.

Das im Rahmen des ISEK vorgeschlagene Sanierungsgebiet „Ortskern Münsing“ soll auf Grundlage des vorliegenden Satzungsvorschlages förmlich festgelegt werden. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb des beiliegenden Lageplanes (siehe Karte).

Auf Grundlage des Beschlusses führt die Gemeinde Münsing eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 bzw. 139 BauGB (im Verbund mit der Gemeinde Eurasburg) sowie eine Beteiligung der Betroffenen nach § 137 BauGB durch. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Seiten der Träger öffentlicher Belange und den Betroffenen wird das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Kommunale Verkehrsüberwachung; Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 113. Sitzung des Gemeinderates 01.10.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Der Gemeinderat wurde bereits in der Julisitzung von einem möglichen Wechsel im Bereich der KVÜ informiert und hat den Bürgermeister ermächtigt, weitere Schritte einzuleiten. Nach weiteren Sondierungen und einem Gespräch mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland stellte sich heraus, dass die Stadt Wolfratshausen (Innendienst) bzw. die von ihr beauftragte NWS Sicherheitsservice GmbH (Außendienst) das flächenmäßig doch große Einsatzgebiet der Großgemeinde Münsing derzeit nicht zufriedenstellend abdecken kann. Dies zeigte sich speziell an heißen Sommertagen an den Brennpunkten Hartlweg und am Seeufer.

Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt zwar eine personelle Verstärkung, eine Sicherstellung der Dienstleistungen konnte aber weder für den Sommer 2019 noch für die Zukunft erkannt werden. Die vormals regelmäßige Kommunikation mit dem Außendienst und unserem Ordnungsamt findet derzeit kaum mehr statt. Der Presse war zu entnehmen, dass die Gemeinde Lenggries nun auch ab 2020 die Überwachung des ruhenden Verkehrs über die Stadt Wolfratshausen und die NWS beanspruchen möchte, was eher zu einer weiteren Schwächung der Kapazitäten für Münsing führen kann als zu einer stärkeren Präsenz.

Der Zweckverband hat inzwischen langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Kommunalen Verkehrsüberwachung und bietet alle Leistungen (ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Ahndung bis zur Vollstreckung) aus einer Hand an. Alle anderen Kommunen rund um den See werden von diesem Verband betreut. Der Verband hat etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit etwa 129 angeschlossenen Städten und Gemeinden.

Die Verwaltung musste fristwahrend die Verträge mit der NWS Sicherheitsservice GmbH und der Stadt Wolfratshausen kündigen (drei Monate zum Quartalsende). Eine Behandlung in der Septembersitzung war nicht möglich.

Die Verwaltung hat die Kosten verglichen und kommt bei Betrachtung der Kosten auf günstigere Konditionen wie bisher, wobei von einer besseren Betreuung ausgegangen werden kann.

Die Gemeinde sollte eine Mitgliedschaft im Zweckverband beantragen und benötigt hierfür einen Gemeinderatsbeschluss.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde Münsing bedankt sich bei der Stadt Wolfratshausen für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Durch den Personalengpass und den zusätzlichen Kontrollaufwand am Parkplatz des Erholungsgeländes, wird befürchtet, dass die Präsenz der NWS vor Ort noch geringer ausfallen wird.

Die Überwachungshäufigkeit und -bedürftigkeit durch den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland wird mit der Verwaltung in enger Abstimmung festgelegt. Sollte die Gemeinde unzufrieden mit der Arbeit des Zweckverbandes sein, kann die Mitgliedschaft wieder gekündigt werden. Bisher seien jedoch laut Bürgermeister Grasl nur Ein- und keine Austritte der Verbandsmitglieder erfolgt. Er verweist auf die Homepage des Verbandes.

GR Schurz und GRin Scriba würden mehr festinstallierte Geschwindigkeitsanzeigen an den Ortseingängen begrüßen. Der Bürgermeister teilt mit, dass eine Anzeige am Ortseingang von Degerndorf kommend installiert werden wird, dies jedoch bei den aktuellen Baumaßnahmen an der Straße derzeit wenig Sinn macht.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Es soll die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs an den Verband übertragen werden.
  2. Der Gemeinderat genehmigt de Kündigung der bisherigen Verträge mit der Stadt Wolfratshausen und der NWS Sicherheitsservice GmbH zum Quartalsende.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 113. Sitzung des Gemeinderates 01.10.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

a) Zum Tekturantrag für planabweichendes Bauen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1388/17, Gemarkung Holzhausen, Seeuferstraße 59d, hat der Gemeinderat am 11.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der Wandhöhe erteilt. Zur Abgrabung versagte der Gemeinderat das Einvernehmen. Am 12. September 2019 ging eine Austauschplanung ein, in der der Abgrabungsumfang so verringert wird, dass eine Befreiung von der Festsetzung B) 5.2 des Bebauungsplans Nr.  13/HOLZHAUSEN (ehem. Grünwaldhof) auf dem Verwaltungsweg erteilt werden kann.

b) In ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteilen der Brunnenstraße 3 in Holzhausen (Fl.Nr. 32) soll eine Ferienwohnung mit einer Wohnfläche von 92,32 m² errichtet werden. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Das gemeindliche Einvernehmen wird auf dem Verwaltungsweg erteilt, sofern der Abwasserverband die gesicherte Erschließung im Hinblick auf Schmutz- und Niederschlagswasser bescheinigt.

Datenstand vom 23.10.2019 08:33 Uhr