Datum: 22.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift Nr. 113 über die Sitzung des Gemeinderates vom 01.10.2019
2 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018
4 Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass der Friedhofgebührensatzung 2019 (FGS)
5 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 15.03.2020 nach Art. 5 Abs. 1 GLKRWG
6 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Kälberigluüberdachung in Degerndorf, Angerbreite 43 (Fl.Nr. 375)
7 Antrag auf Baugenehmigung; Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung eines Quergiebels in Degerndorf, Angerbreite 43 (Fl.Nr. 375)
8 Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Lagerhalle in ein Verkaufs- und Bürogebäude in Münsing, Am Schlichtfeld 9 (Fl.Nr. 2061/2)
9 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung in Münsing, Am Schlichtfeld (Fl.Nr. 2061/2)

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1. Genehmigung der Niederschrift Nr. 113 über die Sitzung des Gemeinderates vom 01.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 113 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 01.10 .2019 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 2

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 12.11.2019 geplant.
  • Anstelle der Bauausschusssitzung am 19.11.2019 wird vermutlich eine Gemeinderatssitzung stattfinden. Dafür entfällt voraussichtlich die Gemeinderatssitzung am 26.11.2019.

b) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Programm zur Ausstellung „Wieviel Faust sind wir heute?“, im Bergkramerhof vom 31.10.2019 bis 30.01.2020, organisiert von der Franz-Graf-von Pocci-Gesellschaft
  • Einladung zu zwei kommunalpolitischen Studientagungen des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising
  • Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zum Mobilfunkausbau vom 30.09.2019
  • Bekanntmachung zur Informationsveranstaltung am 28.11.2019, um 19.30 Uhr, im Gemeindesaal in Münsing. Es wird über das zukünftige Sanierungsgebiet im Ortskern von Münsing, u. a. mit den Fördermöglichkeiten für die privaten Anlieger sowie über die angedachten Ziele und öffentliche Maßnahmen informiert.

c) Der Bürgermeister verweist auf die allgemeinen Erläuterungen zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 2 BauGB in der Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift.

d) „Wohnen im ländlichen Raum. Wohnen für alle“ ist der Titel eines Buches, das sich mit bedarfsgerechten und (flächen)nachhaltigen Planungs- und Umsetzungsstrategien für den Wohnbedarf der Zukunft beschäftigt. Das Wohnbauprojekt der Baugemeinschaft Pallaufhof ist in einem Kapitel des Buches ausführlich beschrieben, als ein Beispiel für neue Wohnqualität.

e) GRin Reitenhardt erinnert an den Neugeborenen-Empfang am Freitag, 22.11.2019, zwischen 16.00 Uhr und 17.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses.

f) Der Dorfverein St. Heinrich hat den Friedhofsvorplatz in St. Heinrich verschönert. Der Gemeinderat bedankt sich bei den vielen freiwilligen Helfern.

g) Der Bürgermeister berichtet über den Baufortschritt beim Ausbau der TÖL 20, südlich von Münsing. Das gesteckte Ziel für 2019, die Kreisstraße mit der Ortsdurchfahrt Degerndorf bis zum Lagerhaus Graf fertigzustellen kann nicht gehalten werden. Daher wurde nun festgelegt, die OD Degerndorf, südlich der Zufahrt zur Firma Agrobs erst nach der Winterpause 2020 auszubauen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bauarbeiten damit deutlich in die zweite Jahreshälfte 2020 ziehen werden.

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3. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 3

Sachvortrag

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 fand gem. Art. 103 GO am 08. und 09.10.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rathaus statt. Der Prüfungsbericht der Jahresrechnung 2018 konnte im Rathaus eingesehen werden, worauf in der Sitzungsladung hingewiesen wurde. GRin Reitenhardt gibt dazu eine kurze Stellungnahme über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese ist Anlage zu dieser Niederschrift. Wegen des enormen Umfangs konnte sich die Prüfung nur auf stichprobenartige Überprüfungen beziehen. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat die Jahresrechnung festzustellen und die Entastung zu beschließen.

Beschluss 1

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde zur Kenntnis gegeben. Die in § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung einbezogen.

Sodann wird die Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und § 79 Abs. 3 KommHV-Kameralistik festgestellt, sie schließt wie folgt ab:








Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis

EINNAHMEN
EUR
EUR
EUR

Soll-Einnahmen
1)
10.965.247
 
4.216.706
 
15.181.953

+ Neue Haushaltseinnahmereste
 
0

0

0

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
0
 
0
 
0

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
 
1.154
 
0
 
1.154

Summe bereinigte Soll-Einnahmen
 
10.964.093
 
4.216.706
 
15.180.799

AUSGABEN
 




Soll-Ausgaben
 
10.964.088
 2)
4.216.706
 2)
15.180.794

+ Neue Haushaltsausgabereste
 
0

0

0

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
 
0
 
0
 
0

./. Abgang alter Kassenausgabereste
 
-5
 
0
 
-5

Summe bereinigte Soll Ausgaben
 
10.964.093
 
4.216.706
 
15.190.799

Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen
./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag)
 
0
 
0
 
0

1) darin enthalten: Zuführungen zum Vermögenshaushalt:

3.070.458 €


2) darin enthalten: Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 
2.614.113 €


Entnahme aus der allgem. Rücklage:



252.787 €



Erinnerungen gegen die Kassenführung sind nicht veranlasst.
(1. Bürgermeister Grasl gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO. Unstimmigkeiten waren nicht festzustellen.
  1. Bürgermeister Grasl gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Alle über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (gem. Art. 66 Abs. 1 GO) waren unabweisbar und die Deckung gewährleistet. In der Regel waren sie nur geringfügig bzw. sind vom Gemeinderat genehmigt gewesen oder werden hiermit nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass der Friedhofgebührensatzung 2019 (FGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 4

Sachvortrag

In der letzten Friedhofsgebührensatzung für den gemeindlichen Friedhof in Degerndorf von 2016 wurden auch die Bestattungsgebühren festgesetzt. Diesen Gebühren lagen die vereinbarten Entgelte aus dem Bestattungsvertrag mit der Fa. Zirngibl aus dem Jahr 2009 zugrunde. Da die Entgelte über 10 Jahre stabil geblieben sind, erfolgte zum 01.09.2019 eine Anpassung. Diese Anpassung wurden in die neue Friedhofsgebührensatzung 2019 mit aufgenommen.

Diskussionsverlauf

GR Schmid erscheinen die Entgelte, die die Firma Zirngibl für ihre Leistungen berechnet, überhöht. Zudem regt er an, dass möglichst nur ein Bestattungsunternehmen für die Arbeiten am Friedhof verantwortlich ist.

Beschluss

Die als Anlage an die  Sitzungsvorlage beigefügte „Friedhofsgebührensatzung (FGS)“ wird gem. Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes zum 01. November 2019 neu erlassen. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.10.2016 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 15.03.2020 nach Art. 5 Abs. 1 GLKRWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 5

Sachvortrag

Der erste Bürgermeister ist nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG als Gemeindewahlleiter verhindert. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Bediensteten der Gemeinde, Frau Brigitte Patzelt zum Gemeindewahlleiter und Herrn Stephan Lanzinger zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters zu bestellen.

Beschluss

  1. Zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 15.03.2020 wird die Bedienstete der Gemeinde, Frau Brigitte Patzelt bestellt.
  2. Zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters wird der Bedienstete der Gemeinde, Herr Stephan Lanzinger bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Kälberigluüberdachung in Degerndorf, Angerbreite 43 (Fl.Nr. 375)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 6

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

An den bestehenden Stall soll im Osten eine Überdachung für Kälber, eine Lauffläche für Rinder sowie ein Unterstand (17,40 m x 8,84 m / Wandhöhe 4,01 m / DN 20°) angebaut werden. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 5,61 m. Es ist ein Satteldach vorgesehen.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB. An der Privilegierung des Vorhabens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Zweifel. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen ebenfalls keine Zweifel. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Ein positiver Sickertest liegt derzeit nicht vor. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom 30.09.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierung gegeben und die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.
  2. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel.
(GR Holzapfel gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung; Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung eines Quergiebels in Degerndorf, Angerbreite 43 (Fl.Nr. 375)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Die Antragsteller beabsichtigen im Wohnteil der bestehenden Hofstelle im Dachgeschoss eine zusätzliche Wohneinheit mit einer Wohnfläche von ca. 85 m² zu errichten. Zudem ist die Errichtung eines Quergiebels vorgesehen. Der in den Bauvorlagen dargestellte Quergiebel entspricht den Gestaltungsempfehlungen des Kreisbauamtes.

Eine Nutzungsänderung von landwirtschaftlich privilegierten Gebäuden im Außenbereich ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zulässig, wenn die hierzu festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese liegen im vorliegenden Fall aus Sicht der Verwaltung vor.

Öffentliche Belange sind aus Sicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt.

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen. Durch die Nutzungsänderung müssen insgesamt vier Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Diskussionsverlauf

GR Schurz verweist auf einen vergleichbaren Fall im Süden von Degerndorf. Dort hat die Genehmigungsbehörde einen geplanten Quergiebel für unzulässig bewertet. Stattdessen wurden Dachgauben genehmigt. Aus seiner Sicht handelt es sich bei dem in den Bauvorlagen dargestellten Dachaufbauten um keinen Quergiebel.

Der Gemeinderat erhält im Nachgang der Sitzung die Gestaltungsempfehlungen des Kreisbauamtes zu Dachaufbauten, mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 30.09.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.
(GR Holzapfel gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Lagerhalle in ein Verkaufs- und Bürogebäude in Münsing, Am Schlichtfeld 9 (Fl.Nr. 2061/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22/MÜNSING und ist deshalb nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Bebauungsplan ist ein Gewerbegebiet festgesetzt.

Die vorliegende Planung beinhaltet lediglich die Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes. Es sind keinerlei Baumaßnahmen vorgesehen.

Das Bestandsgebäude ist bisher als Lagerhalle genehmigt. Im Erdgeschoss sind nun Verkaufs-, Service- und Büroflächen vorgesehen. Weitere Büroräume sind im Obergeschoss untergebracht. Ferner sind Lagerflächen im EG und im OG dargestellt.

Als Betriebsart ist der den Antragsunterlagen beigefügten Betriebsbeschreibung Ein- und Verkauf von Sportartikeln (Golfzubehör) zu entnehmen.

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen. Die erforderlichen zwölf Stellplätze für das Gesamtgrundstück sind nachgewiesen. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung bestätigt auf Nachfrage von GRin Mair, dass sich die nachgewiesenen Stellplätze nicht im Bereich der festgesetzten Grünflächen befinden. Ein entsprechender Befreiungsantrag liegt den eingereichten Bauvorlagen nicht bei.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom 02.10.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung in Münsing, Am Schlichtfeld (Fl.Nr. 2061/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22/MÜNSING (1. Änderung) und ist deshalb nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Bebauungsplan ist ein Gewerbegebiet festgesetzt.

Basierend auf dem, am 28.02.2019 erteilten Bauvorbescheid, plant der Antragsteller zusätzlich zur bereits bestehenden Bebauung im westlichen Teil des Grundstücks die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung (9,85 m x 22,70 m / Wandhöhe 5,94 m). Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20 °. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 7,58 m.

Das beantragte Vorhaben entspricht im Wesentlichen dem genehmigten Bauvorbescheid. Die Grundfläche wurde geringfügig erhöht.

Die zulässige Wandhöhe (7 m) und die GRZ (0,4) werden eingehalten. Die errechnete GRZ für das Gesamtgrundstück (incl. Bestandsgebäude) beträgt nach den Angaben in den Bauvorlagen 0,36 (statt 0,34 im Vorbescheid).

Wie bereits im Vorbescheidsverfahren, liegt den Bauvorlagen ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A) Ziff. 4.0 des Bebauungsplans zur Geländehöhe um 0,30 m bei. Der Vorbescheid vom 28.02.2019 enthält bereits eine entsprechende Befreiung nach § 31. Abs. 2 BauGB. Auch die Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung ist im Vorbescheid bereits erteilt worden. Auf die Ausführungen hierzu im Sachvortrag zum Antrag auf Vorbescheid wird verwiesen (behandelt in der Sitzung am 17.07.2018).

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen. Die erforderlichen zwölf Stellplätze für das Gesamtgrundstück sind nachgewiesen. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 02.10.2019 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Zu der Abweichung von der Festsetzung A) Ziffer 4.0 des Bebauungsplans Nr. 22/MÜNSING (1. Änderung) wird im beantragten Umfang das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls erteilt.
  3. Zur beantragten Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  4. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2019 10:01 Uhr